InflaRx

    eröffnet am 29.09.18 09:44:04 von
    neuester Beitrag 13.02.25 06:45:25 von
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      schrieb am 13.02.25 06:45:25
      Beitrag Nr. 39.460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.133.848 von behavior am 12.02.25 10:56:39Du könntest dir deine Fragen ja eventuell auch selbst beantworten, in dem du z.B. den früheren Bericht der Wirtschaftsprüfer (hier für das Geschäftsjahr 2022) liest. Ich stecke in der Materie zu wenig drin, um hier "weiterzuhelfen".

      Aus dem o.g. Bericht:

      The accompanying consolidated financial statements give a true and fair view of the financial position
      of InflaRx N.V. as at 31 December 2022 and of its result and its cash flows for 2022 in accordance
      with International Financial Reporting Standards as adopted by the European Union (EU-IFRS) and
      with Part 9 of Book 2 of the Dutch Civil Code


      https://www.inflarx.de/dam/jcr:c23a04e1-d6ae-4251-af44-c2f9f…
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      schrieb am 12.02.25 10:56:39
      Beitrag Nr. 39.459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.133.608 von prOdiSma am 12.02.25 10:28:36
      Zitat von prOdiSma:
      Zitat von koloops: Okay, würde mich schwer wundern weil wir uns bei einem Biotech im Entwicklungsstadium befinden und zudem auf die Risiken in jeder Mitteilung hingewiesen wird. Zudem würde das eventuell die Unternehmensleitung negativ beeinflussen wenn man schon "so früh" einen Nachweis schuldet. Und, was wäre, wenn die nicht liefern? Sollen die WP die Testate verweigern weil die Firma nicht genug Geld für 12 Monate hat?
      Ich glaube nach wie vor dass das kein Thema ist aber lasse mich gerne einen besseren belehren.
      Danke für das Teilen deiner Erfahrungen


      Das ist wie du schreibst auch kein Thema, es ist absolut irrelevant.


      Das war eine knappe und direkte Antwort von dir. Kannst du mir/ uns bitte dazu auch den Sachverhalt deiner Aussage mitteilen?
      Die Prüfung der Unternehmensfortführung und der Bestätigungsvermerk durch den WP nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Prüfungesprozesses und Gläubigerschutzes. Haben wir hier bei einer niederl. AG mit Sitz in D. und Notierung in USA andere / geringere Prüfungsanforderungen?
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      schrieb am 12.02.25 10:28:36
      Beitrag Nr. 39.458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.133.560 von koloops am 12.02.25 10:20:32
      Zitat von koloops: Okay, würde mich schwer wundern weil wir uns bei einem Biotech im Entwicklungsstadium befinden und zudem auf die Risiken in jeder Mitteilung hingewiesen wird. Zudem würde das eventuell die Unternehmensleitung negativ beeinflussen wenn man schon "so früh" einen Nachweis schuldet. Und, was wäre, wenn die nicht liefern? Sollen die WP die Testate verweigern weil die Firma nicht genug Geld für 12 Monate hat?
      Ich glaube nach wie vor dass das kein Thema ist aber lasse mich gerne einen besseren belehren.
      Danke für das Teilen deiner Erfahrungen


      Das ist wie du schreibst auch kein Thema, es ist absolut irrelevant.
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      schrieb am 12.02.25 10:20:32
      Beitrag Nr. 39.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.129.969 von behavior am 11.02.25 18:09:00Okay, würde mich schwer wundern weil wir uns bei einem Biotech im Entwicklungsstadium befinden und zudem auf die Risiken in jeder Mitteilung hingewiesen wird. Zudem würde das eventuell die Unternehmensleitung negativ beeinflussen wenn man schon "so früh" einen Nachweis schuldet. Und, was wäre, wenn die nicht liefern? Sollen die WP die Testate verweigern weil die Firma nicht genug Geld für 12 Monate hat?
      Ich glaube nach wie vor dass das kein Thema ist aber lasse mich gerne einen besseren belehren.
      Danke für das Teilen deiner Erfahrungen
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      schrieb am 11.02.25 18:09:00
      Beitrag Nr. 39.456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.129.579 von koloops am 11.02.25 17:08:38Ich habe mal ein paar Jahre lang mit WP zu tun gehabt. Ist zwar einige Zeit her und es ging nicht um komplizierte Konstrukte wie hier einer AG nach niederländischem Recht mit Berichtspflichten in den USA, aber mE reicht eine Absichtserklärung wie ein ATM nicht aus, sondern die Finanzmittel müssen bereits für die mind. kommenden 12 Monate vorhanden oder über verbindliche Vereinbarungen (u.a. Kreditverträge) fxiert sein.
      Ob ein ATM zu bspw. einer Beschaffung zur Sicherung weiterer 6 Monate über ca. 30 -40 Mio. Euro bei diesen recht geringen Börsenumsätzen überhaubt umsetzbar wäre, dürfte vom WP zu Recht bezweifelt werden.

      @prodisma, vielleicht kannst du den Punkt bitte mal in deinem geplanten Telefon mit JM ansprechen und berichten. Danke
      .
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      schrieb am 11.02.25 17:08:38
      Beitrag Nr. 39.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.127.521 von behavior am 11.02.25 12:42:11Hier reicht ein Verweis auf das ATM aus. Der Kurs ist egal, es geht um die Beschaffung von bis zu 75Millionen.
      Den Wirtschaftsprüfern ist doch egal woher das Geld kommt. Die Firma kann unabhängig vom Erfolg, verpartnerung etc jederzeit Geld über den Verkauf von Aktien erwerben.

      Sehe daher keinen Trigger.
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      schrieb am 11.02.25 12:54:35
      Beitrag Nr. 39.454 ()
      Also basierend auf meinem letzten Gespräch mit Jan Medina seh ich da wenig Trigger kurzfristig , offener Partner ?
      InflaRx | 2,598 €
      Avatar
      schrieb am 11.02.25 12:42:11
      Beitrag Nr. 39.453 ()
      Der IFRX Kurs und die Umsätze an der NASDAQ zeigen die letzten Tage eine steigende Tendenz mit teilweise ungewöhnlicher Volatilität (siehe u.a. am gestrigen Montag auf Tradegate).

      Wir könnten vor einer kurzfristigen wichtigen Meldung auch aus Sicht eines notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der aktuell laufenden Jahresabschlussprüfung stehen.

      Dieser enthält eine wichtige Aussage zur Fortführungsfähigkeit des Unternehmens und ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ein zentraler Aspekt des Jahresabschlusses.

      Wesentlicher Aspekt der Fortführungsprüfung:
      * Prüfung der Fortführungsprognose: Der Vorstand erstellt in der Regel eine Fortführungsprognose, die die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten darstellt. Der Wirtschaftsprüfer prüft diese Prognose auf ihre Plausibilität und Angemessenheit.

      InflaRx hat im letzten Jahr am 21.3.24 den Jahresabschluss veröffentlicht, also sollte dieser für die diesjährige Veröffentlichung innerhalb der nächsten 4 Wochen (incl. Fortführungsprognose) abgeschlossen sein.
      Die akt. finanziellen Mittel reichen bis max. Anfang 2026 .... das ist für die Fortführungsprognose mE zu knapp und kein CEO/CFO wird es riskieren beim Wirtschaftsprüfer durchzufallen.

      Was kommt kurzfristig in Frage ... Lizenzdeal, Vertriebsvereinbarung mit Upfront, Verpartnerung, Übernahme, Beteiligung?!?

      Eine klassische KE oder Nutzung des ATM schließe ich mE aufgrund des akt. zu niedrigen Kursniveaus / Umsätze aus.

      Es wird mE also wohl nicht erst im 2.Quartal mit PG und im Sommer mit INF904 zu HS sowie CSU spannend, sondern anscheinend aus o.g. notw. Bestätigungsvermerk des WP bereits die nächsten Tage/ Wochen. ✌️
      InflaRx | 2,598 €
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      schrieb am 10.02.25 21:55:39
      Beitrag Nr. 39.452 ()
      Die Short-Zahlen sind zum 15.1. zur EMA-News gestiegen, jedoch bis heute noch keine nennenswerten Gewinne für die Short-Seite. Stattdessen seit einiger Zeit wieder ordentliches Volumen. Zündstoff.. :)
      InflaRx | 2,498 €
      Avatar
      schrieb am 10.02.25 15:47:26
      Beitrag Nr. 39.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 77.121.794 von DulsbergerJung am 10.02.25 15:14:05
      Zitat von DulsbergerJung: Andere brauchen Jahre dafür, wo liegt dein EK???? Deutlich über 3,00 !!!


      Typisch DUMMER Beitrag von Dir. Ich hatte zu dem Zeitpunkt NICHT die Möglichkeit 0,20 Euro billiger zu kaufen in dem ich ein paar Stunden warte!
      Frage mich gerade wer da intelligenter ist, der Typ der gekauft hat, Du, oder der, der Dir ein Like gegeben hat:laugh:
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