Neuer Akzent auf der Migrationspolitik - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.13 09:32:30 von
neuester Beitrag 04.05.13 12:57:41 von
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Ventilklausel – ein richtiger Entscheid
Neuer Akzent auf der Migrationspolitik
Christoph Wehrli
Der Entscheid über die vorübergehende Einschränkung der Personenfreizügigkeit hat in der Diskussion der letzten Wochen mehr Bedeutung erhalten, als ihm sachlich zukommt. Eine leichte Verschlechterung der relativen wirtschaftlichen Lage der Schweiz würde die Einwanderung wohl stärker dämpfen als die nun beschlossene Kontingentierung. Doch im Kontext, in dem diese präsentiert worden ist, handelt es sich nicht bloss um eine symbolische Übung. Der migrationspolitische Ton ist kühler als auch schon. Im Vordergrund stehen momentan weniger die wirtschaftlichen Vorteile des liberalisierten europäischen Arbeitsmarkts als die gesellschaftlichen Auswirkungen der anhaltend starken Einwanderung, die – besonders mit Blick auf bevorstehende Abstimmungen – in Grenzen zu halten sind.
Der Bundesrat hat sich nun etwas Luft verschafft, sich insofern aber auch selber unter Druck gesetzt, als erwartet wird, dass nach Auslaufen der Ventilklausel andere Massnahmen greifen. Im Vordergrund steht ein strikterer Vollzug. So sollten die Kantone schon heute darauf achten, dass Zuzüger aus der EU eine existenzsichernde Anstellung nachweisen, dass für den Familiennachzug eine übliche Wohnung vorhanden ist und Langzeitarbeitslose ihre Bewilligung verlieren, sobald sie keinen Anspruch mehr darauf haben. Kontrollen bedeuten aber administrativen Aufwand und Kosten. Und die bessere Ausschöpfung des einheimischen Potenzials an Arbeitskräften braucht Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der migrationspolitische Aspekt der verschiedenen Politikbereiche beharrlich im Auge behalten wird.
Die marginale Begrenzung ist nicht nur für die Wirtschaft tragbar, sondern dürfte auch europapolitisch zu bewältigen sein. Eine unterschiedliche Behandlung von EU-8 und EU-17 ist höchstens noch in der separaten Zählung der Bewilligungen zu sehen (bei einer Gesamtrechnung für die EU-25 würde die Begrenzung noch sanfter ausfallen). Der Zwiespalt zwischen innenpolitischer Rücksicht und den Anforderungen, die die EU aus der Integration in den Binnenmarkt ableitet, wird in den offenen Dossiers allerdings schwieriger sein und der Entscheid grösseren Mut verlangen.
Christoph Wehrli
Der Entscheid über die vorübergehende Einschränkung der Personenfreizügigkeit hat in der Diskussion der letzten Wochen mehr Bedeutung erhalten, als ihm sachlich zukommt. Eine leichte Verschlechterung der relativen wirtschaftlichen Lage der Schweiz würde die Einwanderung wohl stärker dämpfen als die nun beschlossene Kontingentierung. Doch im Kontext, in dem diese präsentiert worden ist, handelt es sich nicht bloss um eine symbolische Übung. Der migrationspolitische Ton ist kühler als auch schon. Im Vordergrund stehen momentan weniger die wirtschaftlichen Vorteile des liberalisierten europäischen Arbeitsmarkts als die gesellschaftlichen Auswirkungen der anhaltend starken Einwanderung, die – besonders mit Blick auf bevorstehende Abstimmungen – in Grenzen zu halten sind.
Der Bundesrat hat sich nun etwas Luft verschafft, sich insofern aber auch selber unter Druck gesetzt, als erwartet wird, dass nach Auslaufen der Ventilklausel andere Massnahmen greifen. Im Vordergrund steht ein strikterer Vollzug. So sollten die Kantone schon heute darauf achten, dass Zuzüger aus der EU eine existenzsichernde Anstellung nachweisen, dass für den Familiennachzug eine übliche Wohnung vorhanden ist und Langzeitarbeitslose ihre Bewilligung verlieren, sobald sie keinen Anspruch mehr darauf haben. Kontrollen bedeuten aber administrativen Aufwand und Kosten. Und die bessere Ausschöpfung des einheimischen Potenzials an Arbeitskräften braucht Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der migrationspolitische Aspekt der verschiedenen Politikbereiche beharrlich im Auge behalten wird.
Die marginale Begrenzung ist nicht nur für die Wirtschaft tragbar, sondern dürfte auch europapolitisch zu bewältigen sein. Eine unterschiedliche Behandlung von EU-8 und EU-17 ist höchstens noch in der separaten Zählung der Bewilligungen zu sehen (bei einer Gesamtrechnung für die EU-25 würde die Begrenzung noch sanfter ausfallen). Der Zwiespalt zwischen innenpolitischer Rücksicht und den Anforderungen, die die EU aus der Integration in den Binnenmarkt ableitet, wird in den offenen Dossiers allerdings schwieriger sein und der Entscheid grösseren Mut verlangen.
Und warum bitte, die Einwanderung in die Sozialsystem ist doch eine Bereicherung für die Gesellschaft
Quelle:http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/neuer-akzent-auf-der-mi…
Neuer Akzent auf der Migrationspolitik
Christoph Wehrli
Der Entscheid über die vorübergehende Einschränkung der Personenfreizügigkeit hat in der Diskussion der letzten Wochen mehr Bedeutung erhalten, als ihm sachlich zukommt. Eine leichte Verschlechterung der relativen wirtschaftlichen Lage der Schweiz würde die Einwanderung wohl stärker dämpfen als die nun beschlossene Kontingentierung. Doch im Kontext, in dem diese präsentiert worden ist, handelt es sich nicht bloss um eine symbolische Übung. Der migrationspolitische Ton ist kühler als auch schon. Im Vordergrund stehen momentan weniger die wirtschaftlichen Vorteile des liberalisierten europäischen Arbeitsmarkts als die gesellschaftlichen Auswirkungen der anhaltend starken Einwanderung, die – besonders mit Blick auf bevorstehende Abstimmungen – in Grenzen zu halten sind.
Der Bundesrat hat sich nun etwas Luft verschafft, sich insofern aber auch selber unter Druck gesetzt, als erwartet wird, dass nach Auslaufen der Ventilklausel andere Massnahmen greifen. Im Vordergrund steht ein strikterer Vollzug. So sollten die Kantone schon heute darauf achten, dass Zuzüger aus der EU eine existenzsichernde Anstellung nachweisen, dass für den Familiennachzug eine übliche Wohnung vorhanden ist und Langzeitarbeitslose ihre Bewilligung verlieren, sobald sie keinen Anspruch mehr darauf haben. Kontrollen bedeuten aber administrativen Aufwand und Kosten. Und die bessere Ausschöpfung des einheimischen Potenzials an Arbeitskräften braucht Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der migrationspolitische Aspekt der verschiedenen Politikbereiche beharrlich im Auge behalten wird.
Die marginale Begrenzung ist nicht nur für die Wirtschaft tragbar, sondern dürfte auch europapolitisch zu bewältigen sein. Eine unterschiedliche Behandlung von EU-8 und EU-17 ist höchstens noch in der separaten Zählung der Bewilligungen zu sehen (bei einer Gesamtrechnung für die EU-25 würde die Begrenzung noch sanfter ausfallen). Der Zwiespalt zwischen innenpolitischer Rücksicht und den Anforderungen, die die EU aus der Integration in den Binnenmarkt ableitet, wird in den offenen Dossiers allerdings schwieriger sein und der Entscheid grösseren Mut verlangen.
Christoph Wehrli
Der Entscheid über die vorübergehende Einschränkung der Personenfreizügigkeit hat in der Diskussion der letzten Wochen mehr Bedeutung erhalten, als ihm sachlich zukommt. Eine leichte Verschlechterung der relativen wirtschaftlichen Lage der Schweiz würde die Einwanderung wohl stärker dämpfen als die nun beschlossene Kontingentierung. Doch im Kontext, in dem diese präsentiert worden ist, handelt es sich nicht bloss um eine symbolische Übung. Der migrationspolitische Ton ist kühler als auch schon. Im Vordergrund stehen momentan weniger die wirtschaftlichen Vorteile des liberalisierten europäischen Arbeitsmarkts als die gesellschaftlichen Auswirkungen der anhaltend starken Einwanderung, die – besonders mit Blick auf bevorstehende Abstimmungen – in Grenzen zu halten sind.
Der Bundesrat hat sich nun etwas Luft verschafft, sich insofern aber auch selber unter Druck gesetzt, als erwartet wird, dass nach Auslaufen der Ventilklausel andere Massnahmen greifen. Im Vordergrund steht ein strikterer Vollzug. So sollten die Kantone schon heute darauf achten, dass Zuzüger aus der EU eine existenzsichernde Anstellung nachweisen, dass für den Familiennachzug eine übliche Wohnung vorhanden ist und Langzeitarbeitslose ihre Bewilligung verlieren, sobald sie keinen Anspruch mehr darauf haben. Kontrollen bedeuten aber administrativen Aufwand und Kosten. Und die bessere Ausschöpfung des einheimischen Potenzials an Arbeitskräften braucht Zeit. Umso wichtiger ist es, dass der migrationspolitische Aspekt der verschiedenen Politikbereiche beharrlich im Auge behalten wird.
Die marginale Begrenzung ist nicht nur für die Wirtschaft tragbar, sondern dürfte auch europapolitisch zu bewältigen sein. Eine unterschiedliche Behandlung von EU-8 und EU-17 ist höchstens noch in der separaten Zählung der Bewilligungen zu sehen (bei einer Gesamtrechnung für die EU-25 würde die Begrenzung noch sanfter ausfallen). Der Zwiespalt zwischen innenpolitischer Rücksicht und den Anforderungen, die die EU aus der Integration in den Binnenmarkt ableitet, wird in den offenen Dossiers allerdings schwieriger sein und der Entscheid grösseren Mut verlangen.
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Quelle:http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/neuer-akzent-auf-der-mi…
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.517.321 von king daniel am 26.04.13 09:32:30
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