Wann platzt die TESLA-Blase (Seite 3722)
eröffnet am 09.08.13 22:52:15 von
neuester Beitrag 16.06.24 02:54:03 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.538 von xwin am 05.03.22 00:13:18.... jo das Schauspiel geht weiter, maybe brauchen wir die nächsten Jahre eh keine Luxusgüter mehr.
.... Pressemäßig heute wieder bestens durchgeplant 1:0 Tesla 👍
.... gute n8@all, morgen geh ich erstmal Vorräte, Diesel usw. bunkern ist jetzt wichtiger als Tesla.
.... Pressemäßig heute wieder bestens durchgeplant 1:0 Tesla 👍
.... gute n8@all, morgen geh ich erstmal Vorräte, Diesel usw. bunkern ist jetzt wichtiger als Tesla.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.514 von worldtravelthomas am 05.03.22 00:04:04
Bin kein Jurist. Aber ich glaube wenn das Gericht urteilen soll und sieht, dass der Kläger allein schon aufgrund formaler Fehler recht hat, dann urteilt man erstmal so ohne Befassung mit den weiteren Gründen ? Einfach um das Rechtssystem zu entlasten ?
Der NABU hatte sich ja dahingehend geäussert, dass das aus der Urteilsbegründung hervorgeht wenn man die mal hat. Also im Moment tappen wir alle im Dunkeln. Jedenfalls 1:0 fü NABU. Und auch wenn das Verfahren formal für rechtens erklärt wird nach öffentlicher Anhörung ist für Tesla die Sache nicht ausgestanden.
Was der WSE nächste Woche macht weiss ich auch nicht. Entweder nichts oder vorsorglich Verträge schon mal kündigen ?
Zitat von worldtravelthomas: .... hää echt komisch, der NaBu reicht Klage ein, die Richter gehen nicht mal auf die inhaltlichen Punkte ein (laut Schröder) und erlässt dann ein Urteil bezgl. Verfahrensfehler,... da krieg ich schon wieder Geschmäckle 😎
Bin kein Jurist. Aber ich glaube wenn das Gericht urteilen soll und sieht, dass der Kläger allein schon aufgrund formaler Fehler recht hat, dann urteilt man erstmal so ohne Befassung mit den weiteren Gründen ? Einfach um das Rechtssystem zu entlasten ?
Der NABU hatte sich ja dahingehend geäussert, dass das aus der Urteilsbegründung hervorgeht wenn man die mal hat. Also im Moment tappen wir alle im Dunkeln. Jedenfalls 1:0 fü NABU. Und auch wenn das Verfahren formal für rechtens erklärt wird nach öffentlicher Anhörung ist für Tesla die Sache nicht ausgestanden.
Was der WSE nächste Woche macht weiss ich auch nicht. Entweder nichts oder vorsorglich Verträge schon mal kündigen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.442 von xwin am 04.03.22 23:42:22.... hää echt komisch, der NaBu reicht Klage ein, die Richter gehen nicht mal auf die inhaltlichen Punkte ein (laut Schröder) und erlässt dann ein Urteil bezgl. Verfahrensfehler,... da krieg ich schon wieder Geschmäckle 😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.055 von Boblovin am 04.03.22 22:26:22Meine Sicht der Dinge aktuell :
... Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, sagte der WirtschaftsWoche, die für sie entscheidenden inhaltlichen Punkte in der Klage zu den Umweltauswirkungen der Grundwasserentnahme hätten die Richter noch nicht behandelt. „Wir müssen jetzt schauen, wie dieses Urteil zu lesen ist und was noch folgt.“...
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/elektroauto-werk-in-gru…
Das Gericht hat die inhaltlichen Punkte der NABU Klage heute noch gar nicht berücksichtigt !!!
... Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, sagte der WirtschaftsWoche, die für sie entscheidenden inhaltlichen Punkte in der Klage zu den Umweltauswirkungen der Grundwasserentnahme hätten die Richter noch nicht behandelt. „Wir müssen jetzt schauen, wie dieses Urteil zu lesen ist und was noch folgt.“...
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/elektroauto-werk-in-gru…
Das Gericht hat die inhaltlichen Punkte der NABU Klage heute noch gar nicht berücksichtigt !!!
Die entscheidenden Fragen für die Zukunft des Tesla Werkes Grünheide sind nun:
Kann das Landesamt für Umwelt die in den letzten Monaten aufgetauchten Risiken und Bedenken für die Wasserversorgung der Bevölkerung beiseite wischen, und seinen Fördermengenbescheid - diesmal unter der vorgesehenen und vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung - de facto erneuern?
Oder müsste das Landesamt für Umwelt nächstes Mal nicht die aufgetauchten Bedenken für die Wasserversorgung berücksichtigen - und dermal den Bescheid bzw. die Bewilligung über die Erhöhung der Fördermengen unter Hinweis auf seinerzeit (beim ersten, ungültigen Bescheid) noch nicht bekannter Risiken verweigern?
Das könnte das Landesamt für Umwelt wohl - allein, dann würde es wohl vom Land selbst mit dem Lineal ein paar über die Finger bekommen....
Aber: sollte das Landesamt für Umwelt den ursprünglichen Bescheid - trotz Bedenken, aber auf Wunsch des Landes Brandenburg - erneuern (nächstes Mal formal richtig), könnte nicht dagegen erneut geklagt werden?
Denn das Gericht heute hat den Bescheid lediglich aus formalen Gründen aufgehoben, aber keine Aussage darüber getroffen, ob auch ein formal richtig erlassener Bescheid aufgrund wissentlicher Nichtbeachtung von bekannten Risiken nicht hätte erlassen werden dürfen...
Fragen über Fragen.
Fazit: es wird noch geraume Weile Unsicherheit über einen etwaige endgültige Gerichtsentscheidung herrschen, und auch wenn Tesla irgendwann mal in ein paar Monaten - aufgrund eines erneuten, dann formal richtigen - unter Bürgerbeteiligung herbeigeführten - Bescheides Wasser bekommen würde, ob dieser erneute, formal richtige Bescheid auch noch in ein oder zwei Jahren Rechtsgültigkeit hätte...
Kann das Landesamt für Umwelt die in den letzten Monaten aufgetauchten Risiken und Bedenken für die Wasserversorgung der Bevölkerung beiseite wischen, und seinen Fördermengenbescheid - diesmal unter der vorgesehenen und vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung - de facto erneuern?
Oder müsste das Landesamt für Umwelt nächstes Mal nicht die aufgetauchten Bedenken für die Wasserversorgung berücksichtigen - und dermal den Bescheid bzw. die Bewilligung über die Erhöhung der Fördermengen unter Hinweis auf seinerzeit (beim ersten, ungültigen Bescheid) noch nicht bekannter Risiken verweigern?
Das könnte das Landesamt für Umwelt wohl - allein, dann würde es wohl vom Land selbst mit dem Lineal ein paar über die Finger bekommen....
Aber: sollte das Landesamt für Umwelt den ursprünglichen Bescheid - trotz Bedenken, aber auf Wunsch des Landes Brandenburg - erneuern (nächstes Mal formal richtig), könnte nicht dagegen erneut geklagt werden?
Denn das Gericht heute hat den Bescheid lediglich aus formalen Gründen aufgehoben, aber keine Aussage darüber getroffen, ob auch ein formal richtig erlassener Bescheid aufgrund wissentlicher Nichtbeachtung von bekannten Risiken nicht hätte erlassen werden dürfen...
Fragen über Fragen.
Fazit: es wird noch geraume Weile Unsicherheit über einen etwaige endgültige Gerichtsentscheidung herrschen, und auch wenn Tesla irgendwann mal in ein paar Monaten - aufgrund eines erneuten, dann formal richtigen - unter Bürgerbeteiligung herbeigeführten - Bescheides Wasser bekommen würde, ob dieser erneute, formal richtige Bescheid auch noch in ein oder zwei Jahren Rechtsgültigkeit hätte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.301 von erwinsklein am 04.03.22 23:08:11.... wenn ich schon die Überschrift lese "Tesla Kritiker", klagt doch gar niemand gegen Tesla 😇😎, das wird noch lustig!
.... hoffentlich rollen da nen paar Politiker Köpfe, wenn der liebe Elon seine Harvard and Yale Anwälte von der Leine lässt.
.... hoffentlich rollen da nen paar Politiker Köpfe, wenn der liebe Elon seine Harvard and Yale Anwälte von der Leine lässt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.091 von grandepedro am 04.03.22 22:30:06
.... das Tesla damit nichts zu tun hat, wissen wir ja, darum ging es ja nicht, das Verfahren wird von NaBu gegen das Landesamt für Umwelt geführt!!!
.... und ich hoffe du hast Recht und ich liege falsch.
Zitat von grandepedro: Ich sehe es genau andersrum. Unabhängig von der heute erteilten Betriebsgenehmigung (die ja vor dem Gerichtsurteil und der damit erfolgten gerichtlichen Entscheidung über den ungültigen Förderbescheid erfolgte): Das Gericht hat entschieden, dass die Bewilligung zur Wasserentnahme "rechtswidrig" wäre. Somit darf nicht zusätzlich (also für Tesla) gefördert werden, so lange nicht eine rechtsgültige Bewilligung zur Wasserentnahme vorliegt.
Und ob eine rechtsgültige Bewilligigung überhaupt erteilt werden kann, das steht noch in den Sternen.
Für mich ist das ziemlich eindeutig. Da hilft auch ein Einspruch oder eine Berufung von Tesla nichts, denn Tesla ist lediglich indirekt von diesem Urteil betroffen (weil das Wasserwerk aufgrund nicht vorliegender Genehmigung einfach nicht liefern kann), aber nicht Partei!
Tesla kann lediglich denjenigen auf Schadenersatz verklagen, der an der nicht rechtsgültigen Bewilligung das Verschulden trägt, und das ist das Landesamt für Umwelt.
.... das Tesla damit nichts zu tun hat, wissen wir ja, darum ging es ja nicht, das Verfahren wird von NaBu gegen das Landesamt für Umwelt geführt!!!
.... und ich hoffe du hast Recht und ich liege falsch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.301 von erwinsklein am 04.03.22 23:08:11Hoppla, Zahlendreher! ☹️ …. Statt 3,75 muss es 3,57 Mill. Kubikmeter heißen und somit ist die Differenz zu den 2,5 Mill. Kubikmeter nicht 1,25, sondern 1,07 Mill. Kubikmeter
Zitat von erwinsklein: Ich habe mir noch einmal in Ruhe den PR Text angesehen.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-Kritiker-erringen-Teile…
Darin heißt es u.a. …
"Kritiker des neuen Tesla-Werks vor den Toren Berlins haben im Verfahren um eine höhere Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme in dem Werk für "rechtswidrig" und nicht "vollziehbar" erklärt."
Dies würde bedeuten, das Gericht hat um eine höhere Wasserentnahme …. eine zusätzlich Wasserentnahme … verhandelt. Somit ging es nur um jene besagten 3,75 Mill. Kubikmeter Wasser und nicht um die 2,5 Mill. Kubikmeter. Über die 2,5 Mill. Kubikmeter hat das Gericht nicht entschieden, weil es im Antrag nicht darum ging ….. nur um die zusätzlichen 1,25 Mill. Kubikmeter.
Weiter heißt es ….
"Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verfahrensfehler und gab damit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt. Das Landesamt für Umwelt habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so der Vorsitzende Richter."
Verfahrensfehler von Seitens des Landesamtes für Umwelt. Na das kann teuer für das Land werden, wenn der Elon das will. Bisher hat der Elon jedenfalls nicht auf Geld verzichtet. Ob er das jetzt bei den Brandenburger Amateur Politiker Club dies macht, … ist sehr unwahrscheinlich.
Aber der Elon hat noch die "Zusage" auf die 2,5 Mill. Kubikmeter/a. Damit kann er schon etwas anfangen. Leider haben jene Politiker wieder ihre " Genialität😂" bewiesen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.023.055 von Boblovin am 04.03.22 22:26:22... cool 👍 .... mal schaun ob der Elon dann einen raushaut .... no problem in Berlin rains 🙈
Ich habe mir noch einmal in Ruhe den PR Text angesehen.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-Kritiker-erringen-Teile…
Darin heißt es u.a. …
"Kritiker des neuen Tesla-Werks vor den Toren Berlins haben im Verfahren um eine höhere Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme in dem Werk für "rechtswidrig" und nicht "vollziehbar" erklärt."
Dies würde bedeuten, das Gericht hat um eine höhere Wasserentnahme …. eine zusätzlich Wasserentnahme … verhandelt. Somit ging es nur um jene besagten 3,75 Mill. Kubikmeter Wasser und nicht um die 2,5 Mill. Kubikmeter. Über die 2,5 Mill. Kubikmeter hat das Gericht nicht entschieden, weil es im Antrag nicht darum ging ….. nur um die zusätzlichen 1,25 Mill. Kubikmeter.
Weiter heißt es ….
"Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verfahrensfehler und gab damit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt. Das Landesamt für Umwelt habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so der Vorsitzende Richter."
Verfahrensfehler von Seitens des Landesamtes für Umwelt. Na das kann teuer für das Land werden, wenn der Elon das will. Bisher hat der Elon jedenfalls nicht auf Geld verzichtet. Ob er das jetzt bei den Brandenburger Amateur Politiker Club dies macht, … ist sehr unwahrscheinlich.
Aber der Elon hat noch die "Zusage" auf die 2,5 Mill. Kubikmeter/a. Damit kann er schon etwas anfangen. Leider haben jene Politiker wieder ihre " Genialität😂" bewiesen.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-Kritiker-erringen-Teile…
Darin heißt es u.a. …
"Kritiker des neuen Tesla-Werks vor den Toren Berlins haben im Verfahren um eine höhere Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme in dem Werk für "rechtswidrig" und nicht "vollziehbar" erklärt."
Dies würde bedeuten, das Gericht hat um eine höhere Wasserentnahme …. eine zusätzlich Wasserentnahme … verhandelt. Somit ging es nur um jene besagten 3,75 Mill. Kubikmeter Wasser und nicht um die 2,5 Mill. Kubikmeter. Über die 2,5 Mill. Kubikmeter hat das Gericht nicht entschieden, weil es im Antrag nicht darum ging ….. nur um die zusätzlichen 1,25 Mill. Kubikmeter.
Weiter heißt es ….
"Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verfahrensfehler und gab damit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt. Das Landesamt für Umwelt habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so der Vorsitzende Richter."
Verfahrensfehler von Seitens des Landesamtes für Umwelt. Na das kann teuer für das Land werden, wenn der Elon das will. Bisher hat der Elon jedenfalls nicht auf Geld verzichtet. Ob er das jetzt bei den Brandenburger Amateur Politiker Club dies macht, … ist sehr unwahrscheinlich.
Aber der Elon hat noch die "Zusage" auf die 2,5 Mill. Kubikmeter/a. Damit kann er schon etwas anfangen. Leider haben jene Politiker wieder ihre " Genialität😂" bewiesen.
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