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    Princess Private Equity - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.13 08:16:26 von
    neuester Beitrag 28.02.15 14:06:01 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.184.829
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    ISIN: GG00B28C2R28 · WKN: A0M5MA · Symbol: PEYA
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      schrieb am 15.08.13 08:16:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.13 19:55:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      PRINCESS PRIVATE EQUITY HOLDING LIMITED
      St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln
      – ISIN GG00B28C2R28 –
      Dividendenbekanntmachung (§ 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG)

      Der Verwaltungsrat (Board of Directors) der Gesellschaft hat am 11. November 2013 beschlossen, dass am 18. Dezember 2013 eine Dividende für das zweite Halbjahr des Jahres 2013 von EUR 0,27 je Stammaktie ausgezahlt wird.

      Der Ex-Dividende-Tag an der Londoner Wertpapierbörse (London Stock Exchange) wird der 20. November 2013 sein. Der für die Dividendenberechtigung maßgebliche Tag (Nachweisstichtag – „record date“) wird der 22. November 2013 sein.

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt an Aktionäre, die die Aktien im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut, einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut, einem inländischen Wertpapierhandelsunternehmen oder einer inländischen Wertpapierhandelsbank halten, unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%), ggf. zuzüglich Kirchensteuer.

      Von einem solchen Steuerabzug wird hingegen in der Regel bei inländischen Steuerpflichtigen abgesehen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Dies gilt auch insoweit, als ein Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

      Für private Kapitalerträge gilt die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).

      Bei ausländischen Aktionären wird die Kapitalertragsteuer auch bei einem inländischen Depot in der Regel nicht erhoben bzw. kann bei einem erfolgten Einbehalt grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren erstattet werden, wenn nicht ausnahmsweise eine beschränkte Steuerpflicht der Dividende in Deutschland besteht (z.B. bei Zuordnung zu einer inländischen Betriebsstätte).



      Guernsey, im November 2013

      Der Verwaltungsrat

      quelle ebundesanzeiger vom 15.11.2013
      Avatar
      schrieb am 28.02.15 14:06:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.254.145 von daPietro am 15.08.13 08:16:26Am 26. und 27. März 2015 findet an der WHU in Vallendar, in der Nähe von Koblenz, zum 10. Mal die Campus for Finance – WHU Private Equity Conference statt, dieses Jahr mit den Themen:
      A. Circling Around The Same Targets - How To Achieve Attractive Returns At High Valuations?
      B. The Changing Role Of LPs: New Competition Through Increasing Shadow Capital?
      C. From Profitability to Growth – Is There A Shift From Private Equity to Venture Capital Investments?

      Bewerbt euch bis zum 01. März und werdet Teil der größten studentisch organisierten Private Equity Konferenz Deutschlands.
      Apply at: http://campus-for-finance.com/PEC/3002

      Die Konferenz bietet nicht nur spannende Vorträge und Workshops, sondern auch unmittelbaren Kontakt zu attraktiven Unternehmen wie 3i, Bain & Company, Accenture, ARDIAN, AUCTUS, Oliver Wyman, Quadriga Capital, Roland Berger Strategy Consultants und einigen mehr.

      Bleibt informiert und folgt uns auf Facebook: https://www.facebook.com/CampusForFinance

      Beste Grüße aus Vallendar


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