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    Effectenspiegel AG Fairer Wert (Seite 33)

    eröffnet am 25.10.13 11:12:52 von
    neuester Beitrag 17.04.24 10:57:57 von
    Beiträge: 539
    ID: 1.187.631
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      schrieb am 13.02.19 22:21:10
      Beitrag Nr. 219 ()
      Um mal den Murks unsere Tante aufzuzeigen:

      Cisco stand bei 1. NAV 31.12.2013 noch in der Top 10 und wurde in Q1 2014 rausgeworfen:



      Wäre ein Verdreifacher mit immer noch 3 % Div.-Rendite gewesen. Also 9% auf den Einstand und somit kämen noch mal 30-40% Dividenden dazu.

      Wie man Cisco bei deren Bewertungen in 2014 verkaufen konnte, das wird diese ahnungslose Frau wohl nie begründen können. V.a. wenn man dann Nieten wie Vossloh und SMA hält.

      CSCO hat gerade wieder die Dividende um 6% erhöht und 15 Milliarden Rückkäufe angekündigt. Unsere Tante muss die Dividende zusammenstreichen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 19:53:17
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.855.587 von keyar am 12.02.19 18:58:23
      Zitat von keyar: dass nur der, der eine Guidance abgibt ( Siemens) , einen gravierenden, negativen Geschäftsvorfall
      melden muss, scheint mir nicht überzeugend.
      Was die Erhöhung der Transparenz betrifft, bin ich absolut bei Dir. Da ist BB Bio wirklich vorbildlich.

      Könnte man beides mal auf der HV ansprechen...


      Ansprechen bringt nix. Hier jubeln sie schon über den NAV und die Top10. Die Tante hat eben die Alte hinter sich und solange die noch lebt, geht das so weiter. Interessant wird es erst wenn die ablebt und die Erben vllt. doch mal Rendite sehen wollen. Oder den Laden auflösen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 18:58:23
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.855.182 von cd-kunde am 12.02.19 18:23:30dass nur der, der eine Guidance abgibt ( Siemens) , einen gravierenden, negativen Geschäftsvorfall
      melden muss, scheint mir nicht überzeugend.
      Was die Erhöhung der Transparenz betrifft, bin ich absolut bei Dir. Da ist BB Bio wirklich vorbildlich.

      Könnte man beides mal auf der HV ansprechen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 18:26:12
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.854.969 von nikittka am 12.02.19 18:07:47hast Recht.
      Ich hab in meiner 2019er Tabelle den Wert vom 1.Okt statt vom 01. Jan.
      Das muss ich korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 18:23:30
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.854.984 von keyar am 12.02.19 18:09:11
      Zitat von keyar: @Freibauer und @cd-Kunde
      Wenn , wie in 2018 de JÜ grad mal etwas über 1Mio beträgt, dann kann es durchaus sein, dass der Verkauf einer einzigen Position die Hälfte davon wegputzt.
      Wenn z.B. Siemens bei einem Grossauftrag 1 Mrd verliert (was schon passiert ist ) dann wird sicher keiner an einer adhoc-Pflicht zweifeln, auch wenn das nur 15% des JÜ auslöscht.

      die Frage ist also, kommt es auf die absolute Grösse einer Transaktion an, oder auf das relative Gewicht ?
      Und nur, weil sowas noch nie berichtet wurde, muss es noch lange nicht ok sein.


      Siemens müsste dann berichten, da der Verlust eine Änderung der Prognose nach sich zieht ==> Gewinnwarnung. Der EFS gibt keine Prognosen ab.

      Für mich ist es nicht verständlich warum man nicht einfach alle Positionen inkl. Aktienanzahl veröffentlicht. Dazu 1-2 Seiten, die die Veränderungen begründet und fertig. Wer nix zu verbergen hat, der kann das tun.
      2 Antworten

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      schrieb am 12.02.19 18:09:11
      Beitrag Nr. 214 ()
      @Freibauer und @cd-Kunde
      Wenn , wie in 2018 de JÜ grad mal etwas über 1Mio beträgt, dann kann es durchaus sein, dass der Verkauf einer einzigen Position die Hälfte davon wegputzt.
      Wenn z.B. Siemens bei einem Grossauftrag 1 Mrd verliert (was schon passiert ist ) dann wird sicher keiner an einer adhoc-Pflicht zweifeln, auch wenn das nur 15% des JÜ auslöscht.

      die Frage ist also, kommt es auf die absolute Grösse einer Transaktion an, oder auf das relative Gewicht ?
      Und nur, weil sowas noch nie berichtet wurde, muss es noch lange nicht ok sein.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 18:07:47
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.854.603 von keyar am 12.02.19 17:36:48
      Zitat von keyar: Wie Du richtig bemerkst, geht es um die Neuerwerbe.
      Wer sagt Dir , dass WD und Kohls nicht bereits am 01. Okt. erworben wurden ?
      Das war jedenfalls meine Arbeitshypothese.


      Sie wurden dann aber trotzdem am 31.12.18 mit dem Kurs vom 31.12.18 in die NAV-Berechnung einbezogen. Da sie aber seitdem zugelegt haben, führt dies zu einer Erhöhung des aktuellen (heutigen) NAV.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 17:45:36
      Beitrag Nr. 212 ()
      Bis auf die TeilVeräusserung von Infas (Beteiligung) ist keine Top 10 Position gross genug um ev. eine adhoc Pflicht auszulösen. Schon weil zu Markwerten gekauft oder verkauft wird.
      Es folglich keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn hat.

      Allenfalls ein großer Verlust (oder Gewinn) könnte eine Kriterium sein..
      Darüber sollen sich die Juristen streiten..

      Was fehlt, ist allerdings zusätzlich zu Top 10 und NAV, ein ungefährer Cashbestand....

      NAV 20 € mit 17 € Investments+3€ Cash - anderer Zustand als 10€ Cash + 10€ Aktien...
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 17:44:41
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.854.531 von keyar am 12.02.19 17:30:16
      Zitat von keyar: Das sehe ich etwas anders.
      - der Jahresüberschuss interessiert mich eher weniger. Wie Du richtig sagst, wird er durch entsprechende Gewinnrealisierungen ( Verkäufe) dorthin gebracht, wo man ihn haben will.
      Das nennt sich Bilanzpolitik und ist m.E. nicht negativ zu bewerten.

      - der NAV dagegen spiegelt die Realität wider, da er nicht beeinflusst werden kann.
      Hier ist mir selbst (m)eine schlechte Schätzung lieber, als quasi im Blindflug immer nur auf die Quartalsmeldungen zu warten.

      A propos Blindflug: ich hatte hier schonmal die Frage in den Raum gestellt, ob nicht der Verkauf und der Erwerb einer Top 10 Position einen adhoc - pflichtigen Vorgang darstellen ?



      LG Keyar


      Warum soll es ein Adhoc-pflichtiger Vorgang sein? Vor 5 Jahren hat die Tante garnichts zur Top10 gesagt. Höchstens auf der HV ...

      Den NAV kannst du nicht abschätzen, da du nicht weisst, ob die vielen Wechsel durch Käufe/Verkäufe entstehen oder rein durch Performance. Niemand weiss ob sie schlecht beraten wird oder ob es 50 Positionen a 2% gibt und die Performance eben die x-te Hinterkomma-Stelle ändert.

      Ein vernünftiger Manager würde einfach alle Postionen nennen und ein paar Kommentare zu den Käufen/Verkäufen. Bei BB Biotech geht das hervorragend. Geheimnisse müssen nur Leute machen, die nur Murks abliefern.
      Avatar
      schrieb am 12.02.19 17:43:41
      Beitrag Nr. 210 ()
      Interessant übrigens : schon 322 Aufrufe heute !
      Jedoch die Zahl der "aktiven" Teilnehmer sehr überscjaibar.
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