Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 1146)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 30.04.24 21:01:12 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.801.463 von francescoDC am 13.04.21 20:25:43kurz gesagt, stehen Dir 98,45% des Gewinns als EK zur Verfügung (Steuerquote KöSt und GewSt 31%)
und ich rechne Transaktionen nach dem Schlusstag ab und nicht nach der Valuta - würde mich aber nicht wundern, wenn das irgendwo gesetzlich (anders?) geregelt ist
also, beispielsweise Bilanzstichtag ist der 31.12. - ein Verkauf fand am 30.12. statt, aber Lieferung/Zahlung sind für den 03.01. terminiert, rechne ich den Gewinn/Verlust dem abgelaufenen Geschäftsjahr zu...
willst Du auf den Veräußerungserlös TR hinaus?
@Cutter_Slade hat mMn gut in ReWe aufgepasst - vielleicht weiß er das ?
und ich rechne Transaktionen nach dem Schlusstag ab und nicht nach der Valuta - würde mich aber nicht wundern, wenn das irgendwo gesetzlich (anders?) geregelt ist
also, beispielsweise Bilanzstichtag ist der 31.12. - ein Verkauf fand am 30.12. statt, aber Lieferung/Zahlung sind für den 03.01. terminiert, rechne ich den Gewinn/Verlust dem abgelaufenen Geschäftsjahr zu...
willst Du auf den Veräußerungserlös TR hinaus?
@Cutter_Slade hat mMn gut in ReWe aufgepasst - vielleicht weiß er das ?
Betrifft, soweit ich weiß, nur die Körperschaftssteuer
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.725 von DAX7003 am 13.04.21 19:46:57Servus Dax,
Du hast doch mal geschrieben, daß bei dem Verkauf einer Beteiligung in einer Kapitalgesellschaft oder Holding lediglich 5 Prozent des Gewinns in die Steuerberechnung eingehen.
Das ist die steuerliche Betrachtung.
Der Betrag für die Beteiligung fließt ins Eigenkapital zurück. Das ist klar.
Fließt der Teil des Gewinns, der nicht versteuert werden muß, (95 %) dann auch ins Eigenkapital oder wird der in der GUV des Quartals, in der die Zahlung fällt, dem Quartal zugerechnet oder dem Quartal zugerechnet, in dem der Verkauf beglaubigt wurde ?
Ich bin ja weder Steuer- noch Buchhaltungs-Fuzzi.
Nach meiner Auffassung müsste dieser Betrag auch sofort ins Eigenkapital wandern.
Ich weiß, die Frage ist kompliziert, aber nicht unwesentlich.
Danke im Voraus
Franz
Du hast doch mal geschrieben, daß bei dem Verkauf einer Beteiligung in einer Kapitalgesellschaft oder Holding lediglich 5 Prozent des Gewinns in die Steuerberechnung eingehen.
Das ist die steuerliche Betrachtung.
Der Betrag für die Beteiligung fließt ins Eigenkapital zurück. Das ist klar.
Fließt der Teil des Gewinns, der nicht versteuert werden muß, (95 %) dann auch ins Eigenkapital oder wird der in der GUV des Quartals, in der die Zahlung fällt, dem Quartal zugerechnet oder dem Quartal zugerechnet, in dem der Verkauf beglaubigt wurde ?
Ich bin ja weder Steuer- noch Buchhaltungs-Fuzzi.
Nach meiner Auffassung müsste dieser Betrag auch sofort ins Eigenkapital wandern.
Ich weiß, die Frage ist kompliziert, aber nicht unwesentlich.
Danke im Voraus
Franz
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.449 von Mademyday am 13.04.21 19:32:22
Hi Mademyday,
lese hier schon lange mit und schreibe sehr selten. Habe zu deinem obigen Post dir eine BM gesendet.
Thema gehört hier nicht her. Kannst ja mal schauen, ob du Muse hast zu antworten.
Gruß
Zitat von Mademyday: ich finde, dass ganze ist eine sehr individuelle geschichte. Ich komme trotz wirdecard in die lage, dass ich auf die L&S dividende steuern zahlen darf...da hilft mir mein 6 stelliger Verlustvortrag aus Aktien also wenig.
Also hab ich pauschal wieder ein anderes Problem. Verkauf vor Divi und Verlustvertrag abbauen und danach wieder einsteigen? Fällt der Kurs nach Dividende wie früher schon öfters vorgekommen. Von daher sehe ich es recht individuell.
Bei BEG werden Aktien zurückgekauft...tlws über den Markt, auch über HT direkt und die Aktien werden eingezogen. Steigert dann die Dividende/Aktie...eher was für dich?
Hi Mademyday,
lese hier schon lange mit und schreibe sehr selten. Habe zu deinem obigen Post dir eine BM gesendet.
Thema gehört hier nicht her. Kannst ja mal schauen, ob du Muse hast zu antworten.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.449 von Mademyday am 13.04.21 19:32:22Du hast vollkommen recht.
Die Variation, die für JEDEN passt, gibt es nicht.
Es haben auch Österreicher, Schweizer, Luxembourger, Spanier, Franzosen,Engländer und wer weiß noch LUS Aktien. Und überall ist es anders.
Und da soll LUS für eine geringe Anzahl an Aktionären, denen das ARP am besten in den Kram passt, das tun ?
Wie schon geschrieben, LUS braucht das EK, damit es keine Aufträge ablehnen muß, damit sie für Fremdkapital bessere Konditionen bekommen usw
Daher ja die klare Aussage.
Wir sollten die Debatte schließen.
Franz
Die Variation, die für JEDEN passt, gibt es nicht.
Es haben auch Österreicher, Schweizer, Luxembourger, Spanier, Franzosen,Engländer und wer weiß noch LUS Aktien. Und überall ist es anders.
Und da soll LUS für eine geringe Anzahl an Aktionären, denen das ARP am besten in den Kram passt, das tun ?
Wie schon geschrieben, LUS braucht das EK, damit es keine Aufträge ablehnen muß, damit sie für Fremdkapital bessere Konditionen bekommen usw
Daher ja die klare Aussage.
Wir sollten die Debatte schließen.
Franz
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.725 von DAX7003 am 13.04.21 19:46:57so schauts aus....jeder hat seine eigene sicht auch divi/ARP usw...je nach Konstellation.
Hauptsache der Laden läuft weiter so ausgezeichnet.
Wobei ja doch die Frage bleibt, was L&S mit der ganzen Kohle macht, denn da kommt ja im vergleich zur Bewertung oder wie viel EK braucht man fürs Geschäft , immo mehr zusammen als man braucht. EK mit Fonds 150Mio Ende des Jahres?
Hauptsache der Laden läuft weiter so ausgezeichnet.
Wobei ja doch die Frage bleibt, was L&S mit der ganzen Kohle macht, denn da kommt ja im vergleich zur Bewertung oder wie viel EK braucht man fürs Geschäft , immo mehr zusammen als man braucht. EK mit Fonds 150Mio Ende des Jahres?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.449 von Mademyday am 13.04.21 19:32:22
das ist aber auch sicher dem Umstand geschuldet, dass HT dort auf mehreren Ebenen profitiert
wenn Lang & Schwarz tatsächlich noch zu größeren Teilen bei Herrn Lang und Herrn Schwarz läge (oder eben dem aktuellen Vorstand), dann hätte man sicher in 2019 die Gelegenheit genutzt zuzukaufen, evtl sogar komplett zu privatisieren
wir profitieren von dem Listing der Aktien, aber was hat denn eigentlich LUS bislang davon gehabt?
Zitat von Mademyday: Bei BEG werden Aktien zurückgekauft...tlws über den Markt, auch über HT direkt und die Aktien werden eingezogen.
das ist aber auch sicher dem Umstand geschuldet, dass HT dort auf mehreren Ebenen profitiert
wenn Lang & Schwarz tatsächlich noch zu größeren Teilen bei Herrn Lang und Herrn Schwarz läge (oder eben dem aktuellen Vorstand), dann hätte man sicher in 2019 die Gelegenheit genutzt zuzukaufen, evtl sogar komplett zu privatisieren
wir profitieren von dem Listing der Aktien, aber was hat denn eigentlich LUS bislang davon gehabt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.449 von Mademyday am 13.04.21 19:32:22Natürlich muss das Deine Taktik sein.
Zumal LuS meiner Erinnerung nach oft stärker fiel als ex-Dividende.
Alles Gute Stefan
Zumal LuS meiner Erinnerung nach oft stärker fiel als ex-Dividende.
Alles Gute Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.800.233 von francescoDC am 13.04.21 19:19:04ich finde, dass ganze ist eine sehr individuelle geschichte. Ich komme trotz wirdecard in die lage, dass ich auf die L&S dividende steuern zahlen darf...da hilft mir mein 6 stelliger Verlustvortrag aus Aktien also wenig.
Also hab ich pauschal wieder ein anderes Problem. Verkauf vor Divi und Verlustvertrag abbauen und danach wieder einsteigen? Fällt der Kurs nach Dividende wie früher schon öfters vorgekommen. Von daher sehe ich es recht individuell.
Bei BEG werden Aktien zurückgekauft...tlws über den Markt, auch über HT direkt und die Aktien werden eingezogen. Steigert dann die Dividende/Aktie...eher was für dich?
Also hab ich pauschal wieder ein anderes Problem. Verkauf vor Divi und Verlustvertrag abbauen und danach wieder einsteigen? Fällt der Kurs nach Dividende wie früher schon öfters vorgekommen. Von daher sehe ich es recht individuell.
Bei BEG werden Aktien zurückgekauft...tlws über den Markt, auch über HT direkt und die Aktien werden eingezogen. Steigert dann die Dividende/Aktie...eher was für dich?
@Svabo
Kirchhof, Bundesverfassungsgericht aus den 90ern.
Die Ausschüttung wird von der Hauptversammlung festgelegt. Nicht vom Vorstand. Ich muss dessen Vorschlag nicht zustimmen, sondern kann auch eigene einbringen und abstimmen lassen.
Kirchhof, Bundesverfassungsgericht aus den 90ern.
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