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    Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 152)

    eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
    neuester Beitrag 02.05.24 18:58:22 von
    Beiträge: 3.608
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      schrieb am 25.01.18 13:27:39
      Beitrag Nr. 2.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.729 von cd-kunde am 25.01.18 13:19:45Nochmal: selbstverständlich haben die Immogesellschaften einen Wert, auch wenn das Eigenkapital null oder negativ ist, denn mindestens stehen sie ja auf einem Grundstück. Da deren Finanzierung (teilweise bis überwiegend) vom Gesellschafter kommt, kann man natürlich beliebig definieren, wie hoch Eigen-/Fremdkapitalausstattung der Gesellschaft sein soll. Das sagt nichts aus.

      Und die Ausleihungen sollen ja gar nicht zurückgezahlt werden, weil es der Sinn ist, im Ausland so viel Zinsaufwand zu produzieren, dass man nicht auch noch Steuern auf einen Gewinn zahlen muss. Ich bitte nochmals, einfach mal in lux. Handelsregister zu gucken und dir den letzten Jahresabschluss der Preos anzugucken (der zugegebenermaßen bereits etwas älter ist).
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      schrieb am 25.01.18 13:23:29
      Beitrag Nr. 2.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.561 von tax_adv am 25.01.18 13:05:55
      Zitat von tax_adv: Abstimmen lassen sich die 54 Mio. Euro nicht, da die Jahresabschlüsse von Preos und publity abweichende Geschäftsjahre haben. Allerdings ist das Teil des Jahresabschlusses der publity, als Hälfte der Bilanzsumme definitiv wesentlich, und deshalb gehe ich davon aus, dass der Wirtschaftsprüfer sich Existenz und Werthaltigkeit nachweisen lässt.


      Prüfer gab es bei Steinhoff auch :D
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      schrieb am 25.01.18 13:19:45
      Beitrag Nr. 2.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.231 von Beobachter99 am 25.01.18 12:40:08
      Zitat von Beobachter99: Da du ja anscheinend vom Fach bist, kannst du mich vielleicht aufklären? Habe nur beschränkte Kenntnisse über Buchhaltung.

      1. Die Ausleihen an verbundene Unternehmen in der Bilanz von Publity müssten doch in den Bilanzen der verbundenen Unternehmen als Verbindlichkeit auftreten, oder nicht? Lässt sich nachprüfen, ob die Summe der Verbindlichkeiten der verbundenene Unternehmen in etwa den 54 Mio € Ausleihen in Publitys Bilanz entspricht?

      2. Ich nehme an, dass die verbundenen Unternehmen ihren Gewinn oder Teile davon an Publity abführen müssen. Wie wirkt sich diese Gewinnabführung auf die GuV der verbundenen Unternehmen aus? Könnte das ein Grund für die negativen Ergebnisse sein?


      Wieso sollen die Ausleihungen nicht bei den JVs in der Bilanz stehen?

      Frage ist doch was man damit macht?

      Wenn die JVs irgendjemand was wertloses abkaufen, dann hat irgendjemand Cash für wertloses erhalten. Und mit dem wertlosen kann man dann die Ausleihungen nicht mehr zurückzahlen. JV ist pleite und der Verleiher kann sein Geld abschreiben.

      Mir ging es um die Dimension. JVs kaum was wert, aber mit dem zigfachen Ausleihungen ausgestattet.

      Und bei den Forderungen kann man fragen, warum die Auftraggeber Olek Milliarden geben und bereithalten, aber die paar Millionen nicht begleichen können.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 25.01.18 13:05:55
      Beitrag Nr. 2.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.231 von Beobachter99 am 25.01.18 12:40:08Im Detail kann man das als Außenstehender nicht beurteilen. Ich kann jedoch folgenden Link zur Lektüre mal empfehlen, Punkt 3:
      http://www.gruenderportal-luxemburg.com/immobiliengesellscha…

      Diese Doppelstockstruktur unterhält publity ja in Luxemburg. Des Weiteren wurde die Luxemburger Obergesellschaft (PREOS) mit gigantischen Mengen variabel verzinster Darlehen ausgestattet (ALPECs, siehe im lux. Handelsregister veröffentlichter Jahresabschluss der PREOS), die den Zweck haben, das steuerliche Ergebnis abzusaugen, sodass in Luxemburg widerum kein Gewinn rauskommen sollte (merke: steuerlich gesehen ist Gewinn schlecht). Außerdem hat PREOS mit allen Immobilientöchtern Darlehensverträge abgeschlossen, um von dort ebenfalls das Ergebnis nach oben durchzuleiten (der variable Zinssatz ist so festgelegt, dass die Miete abzüglich Kosten abgeführt wird; die AfA bleibt als negatives Ergebnis in der Gesellschaft). Das was bei publity am Ende ankommt findet sich dann m.E. in der GuV unter Erträgen aus Ausleihungen im Finanzergebnis. Daneben kommen Dividendenausschüttungen/Kapitalrückzahlungen aus der Luxemburger Gesellschaft in Betracht, die wiederum steuerfrei in Deutschland sind.

      Abstimmen lassen sich die 54 Mio. Euro nicht, da die Jahresabschlüsse von Preos und publity abweichende Geschäftsjahre haben. Allerdings ist das Teil des Jahresabschlusses der publity, als Hälfte der Bilanzsumme definitiv wesentlich, und deshalb gehe ich davon aus, dass der Wirtschaftsprüfer sich Existenz und Werthaltigkeit nachweisen lässt.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.18 12:40:08
      Beitrag Nr. 2.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.186 von tax_adv am 25.01.18 12:34:30Da du ja anscheinend vom Fach bist, kannst du mich vielleicht aufklären? Habe nur beschränkte Kenntnisse über Buchhaltung.

      1. Die Ausleihen an verbundene Unternehmen in der Bilanz von Publity müssten doch in den Bilanzen der verbundenen Unternehmen als Verbindlichkeit auftreten, oder nicht? Lässt sich nachprüfen, ob die Summe der Verbindlichkeiten der verbundenene Unternehmen in etwa den 54 Mio € Ausleihen in Publitys Bilanz entspricht?

      2. Ich nehme an, dass die verbundenen Unternehmen ihren Gewinn oder Teile davon an Publity abführen müssen. Wie wirkt sich diese Gewinnabführung auf die GuV der verbundenen Unternehmen aus? Könnte das ein Grund für die negativen Ergebnisse sein?
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 25.01.18 12:34:30
      Beitrag Nr. 2.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.824.003 von cd-kunde am 25.01.18 12:20:04Google doch bitte mal einfach, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, warum man welche Konstruktionen macht und gucke bitte auch ins Luxemburger Handelsregister. Es hat schon vieles auch seinen Sinn (und zwar sowohl das Jahresergebnis der Tochtergesellschaften als auch das niedrige Eigenkapital), und am Ende dürfte sich der Aktionär wohl nicht beschweren, wenn der publity-Gewinn höher ist, weil vorher keine Steuern abgezogen wurden.
      Ich kann doch nicht ernsthaft hergehen, mir aus der Bilanz zwei Posten raussuchen, bei denen ich mir keine Mühe gegeben habe, sie zu verstehen und auch nicht vorher mal recherchiert habe und am Ende zum Ergebnis kommen: hier stimmt was nicht.
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      Avatar
      schrieb am 25.01.18 12:20:04
      Beitrag Nr. 2.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.823.847 von tax_adv am 25.01.18 12:08:13Interessanter finde ich ist, dass man GB2016 2,1 mio Beteiligungen und 0,9 mio Anteile an verbundenen Unternehmen hat. Und so einer recht kleinen Summe 54 mio Ausleihungen an beteiligte Unternehmen entgegen steht.

      Die meisten JVs haben kaum EK. Einige sogar negatives. Viele JVs haben einen Jahresverlust. Wie passen Verluste und man hat 3% an den Immos sowie tolle Renditen zusammen?
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.18 12:18:18
      Beitrag Nr. 2.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.823.676 von Lin Jun am 25.01.18 11:55:42Das Einzige, was man sagen kann, ist doch, dass das Geschäftsmodell dieser Task Force GmbH nicht besonders seriös gewesen ist.

      Im Grunde kann das Geschäftsmodell nicht besonders erfogsversprechend gewesen sein, denn warum sollte ein Steuerberater, theoretisch ab 1979, in Haftung genommen werden können, weil er gegen Steuerbescheide keinen Einspruch einlegen ließ, die sich einzig mit einer Entscheidung des EUGH aus dem Jahr 2005 begründen lässt?

      Ab dem Jahr 2005 dürfte eine Haftung gegeben sein, möglicherweise noch ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Steuerberater von dem laufenden Verfahren vor dem EUGH Kenntnis haben musste.

      Das konnte sich jeder der Kläger natürlich auch denken. Das gehört dann zur Eigenverantwortung, wenn man einen solchen Quatsch mitmacht.

      Richtig ist natürlich, dass die vereinbarten Provisionen zu zahlen waren. Die Abrechnung ist strittig, aber da geht es ja um Kleckerbeträge.
      Avatar
      schrieb am 25.01.18 12:08:13
      Beitrag Nr. 2.090 ()
      publity schreibt in der Pressemeldung vom 23.01.2018 (Vermietungserfolg in Gelsenkirchen):

      "Im Joint Venture hat publity die prominente Immobilie in der Innenstadt Gelsenkirchens erst Anfang 2017 erworben."

      Hierbei handelt es sich um ein Objekt in der Ahstraße 22:
      http://www.immobilien-zeitung.de/profile/projekt/Gewerbeobje…

      Käufer (!) war laut Börsenprospekt Consus, Seite 99, die publity CCP 5 GmbH, 100%ige Tochter von Consus Real Estate.

      Nach meinem Verständnis bedeutete "Joint-Venture" bei publity bisher "gemeinsame Investition mit Gewinnbeteiligung". Jetzt kann die publity AG ja nicht mitbeteiligt sein, wenn CCP5 zu 100% der Consus Real Estate gehört (die ja nach meinem Verständnis mittlerweile relativ eigenständig ist). Wo also ist das Joint-Venture? Das einzige mir bisher bekannt gewordene Joint -Venture mit Co-Investition seitens publity ist meiner Meinung nach das mit Elliott, das man im Luxemburger Handelsregister auch nachverfolgen kann.

      Folglich hat publity hier doch höchstens als Asset Manager ("im Rahmen des Asset-Management-Mandats" wie es immer so schön heißt) bzw. als ImmobilienkaufVERMITTLER die Finger im Spiel. Aus meiner Sicht müsste publity dringend aufhören, selbst bei an sich belanglosen Hurra-Meldungen Fehler zu machen. (Mir bitte widersprechen, falls ich etwas falsch dargestellt habe!)
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      Avatar
      schrieb am 25.01.18 11:55:42
      Beitrag Nr. 2.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.822.581 von opa5411 am 25.01.18 10:34:39Das stimmt, zumindest gilt es in Österreich. Meine Cousine die Jura studiert, hat mir mal das gleiche erzählt . Und meine Familie war mal selbst in Finanzdelikten verwickelt wo wir und viele andere eine Sammelklage vor ein Zivilgericht eingereicht haben und wenn man die Gerichtsakte angeschaut hat, erkennt man ja, dass hierbei nicht eine Person geklagt hat sondern es hierbei Regelrecht um eine Sammelklage vieler Kläger handelt die gegen die eine genannte Person gerichtet ist. Sowas dauert leicht 1-2 Jahre , kann selbst nach 10 Jahren immer noch neu ausgerollt werden. Und es gibt ja sicherlich noch andere Möglichkeiten, sprich außergerichtlich Einigung.
      Doch das ist schon alles Spekulation.
      Ich jedenfalls bleibe erst mal draußen vor und beobachte, bei CC ist mein Geld besser aufgehoben.
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