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    Intershop ohne eBay - neue Chance für einen steigenden Kurs! (Seite 620)

    eröffnet am 16.11.15 10:57:12 von
    neuester Beitrag 29.04.24 10:24:11 von
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      schrieb am 21.04.20 14:40:32
      Beitrag Nr. 12.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.399.719 von maro228 am 21.04.20 14:11:20Die Insolvenzordnung begründet in § 15a Abs. 1 InsO eine Antragspflicht für bestimmte juristische Personen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung). Die Insolvenzgründe selbst sind in § 17 und § 19 InsO legaldefiniert. Die Insolvenzverschleppung hat eine strafrechtliche und eine haftungsrechtliche (Zivilrecht) Dimension. Dies bedeutet, dass neben der Strafbarkeit das verantwortliche Organ der Gesellschaft (z. B. der Geschäftsführer einer GmbH) damit rechnen muss, für Zahlungen der Gesellschaft, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgt sind, persönlich in die Haftung genommen zu werden. Regelungen hierzu finden sich z. B. in § 64 GmbHG, § 130a HGB, §§ 92, 93 AktG.

      Zivilrechtliches Haftungsrisiko
      Das zivilrechtliche Haftungsrisiko ist erheblich und in der Regel deutlich gravierender für das Organ als die strafrechtlichen Konsequenzen. Die zivilrechtliche Haftung ist sehr komplex und im Detail kompliziert. Sie wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung[1] stetig fortentwickelt; noch heute gibt es viele Unklarheiten und Streitpunkte. So hat der BGH mit Urteil vom 18. November 2014 (Az. II ZR 231/13), Urteil vom 23. Juni 2015 (Az. II ZR 366/13) sowie Urteil vom 8. Dezember 2015 (Az. II ZR 68/14) Fragen zum Haftungsumfang bei bestehender Globalzession maßgeblich fortentwickelt. Mit Urteil vom 15. März 2016 (Az. II ZR 119/14) hat der BGH entschieden, dass die Haftung auch für den Direktor einer Limited (Ltd.) nach englischem Recht gilt, sofern über deren Vermögen in Deutschland das Hauptinsolvenzverfahren im Sinne von Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 (EuInsVO) eröffnet wird. Den betroffenen Geschäftsleitern ist in der Regel gar nicht bewusst, wie außerordentlich hoch ihr persönliches Haftungsrisiko ist.

      Strafrecht
      Ist der Schuldner eine juristische Person, ist die Insolvenzverschleppung in Deutschland eine Straftat, geregelt in § 15a Abs. 4 InsO. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch die Fahrlässigkeit ist strafbar (§ 15a Abs. 5 InsO, hierzu: BGH, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13). Daher machen sich auch redliche Unternehmer häufig strafbar. Zu der Strafbarkeitsnorm insgesamt gibt es sehr viele Missverständnisse[2]. Diese einheitliche Regelung gibt es erst seit Inkrafttreten des MoMiGs am 1. November 2008. Davor war die Straftat in verschiedenen Gesetzen geregelt: §§ 64 und 84 GmbHG a.F. für Gesellschaften mit beschränkter Haftung; § 92 Abs. 2 AktG a.F. für Aktiengesellschaften. Handelt es sich bei den Gesellschaften um offene Handelsgesellschaften (oHG) oder Kommanditgesellschaften (KG), so galten die §§ 130b, 177a HGB a. F.

      Die Insolvenzverschleppung hat in der strafrechtlichen Praxis eine erhebliche Bedeutung. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2012 eine Anzahl von 6.808 Fällen aus bei derzeit vergleichsweise wenig Insolvenzverfahren insgesamt.[3] Die Insolvenzgerichte leiten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jede Insolvenzakte an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, die prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Akte enthält in der Regel eine vorläufige Beurteilung des Falles durch einen Insolvenzverwalter, die schnell zu einem Ermittlungsverfahren führt.

      Personen, die sich sehr stark in die Geschäftsführung einmischen oder sich nach außen hin als Geschäftsführer gerieren, können sich als sogenannte faktische Geschäftsführer ebenfalls wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen und in die Haftung genommen werden (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2014, Az. - 4 StR 323/14 zur Strafbarkeit).

      Die Insolvenzverschleppung ist Teil des Insolvenzstrafrechts. Mit ihr oft einhergehende Delikte sind der Bankrott (§ 283 StGB), die Verletzung von Buchführungspflichten (§ 283b StGB), das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und die Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB).

      Die Insolvenzverschleppung bei gesetzlichen Krankenkassen ist weiterhin separat in § 307a SGB V geregelt.

      Möchtest Du zu diesem Schwachsinn aus Wikipedia lieber einen RA befragen?

      Hier geht es nicht um den Insolvenzantrag, hier geht es darum, dass die Aktionäre Wiechen immer wieder auf Neue vertraut haben und ihn auf jeder HV entlastet haben und er das Vertrauen der Aktionäre fortlaufend missbraucht hat.
      Ohne die ständigen, von der HV genehmigten Kapitalerhöhungen, wäre diese Fa. schon lange pleite.
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
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      Avatar
      schrieb am 21.04.20 14:11:20
      Beitrag Nr. 12.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.398.171 von derkleineHeld am 21.04.20 12:15:52
      Zitat von derkleineHeld: Hallo eintausendprozent,


      Ich führe selbst eine Fa. und kann Dir sagen, dass Du bei einem fortlaufenden Verlust Insolvenz anmelden musst. Machst Du das nicht, kannst Du wegen Insolvenzverschleppung belangt werden.

      Wiechen hat einfach fertig!!!

      dkH


      Mit Verlaub - aber selten so einen Unsinn gelesen.
      Ich empfehle dir § 17/18/19 der InsO.
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
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      Avatar
      schrieb am 21.04.20 12:47:04
      Beitrag Nr. 12.994 ()
      Ich denke irgendwelche rechthaberische Diskussionen führen uns nicht weiter. Es gibt gute Gründe für die Annahme das Intershop zum wiederholten Mal floppt. Die liegen aber mehr in der Vergangenheit und unseren bisherigen Erfahrungen mit dem Unternehmen. Es gibt aber aus meiner Sicht nach wie vor die Chance das mit guten Q1 Zahlen mal zur Abwechslung wieder mal etwas positives passiert und vielleicht das ganze nachhaltig profitabel wird. Es kommt doch nur darauf an für wie wahrscheinlich man das eine oder andere hält, ausschließen kann man beides nicht. Zumal hier anscheinend keiner eine schlüssige Antwort auf die wohl entscheidende Frage der Leistungsfähigkeit der Software im B2B Segment hat, zumindest habe ich sie bisher nicht gelesen.
      Ich sehe momentan eine Wahrscheinlichkeit von 50 % für eines der beiden Szenarien, da ist mein Optimismus aber in letzter Zeit schon wieder gewachsen.
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 12:15:52
      Beitrag Nr. 12.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.396.980 von eintausendprozent am 21.04.20 11:14:55Hallo eintausendprozent,

      wie ich sehe, stehst Du entschieden zu Intershop.
      Vielleicht bist Du ja sogar ein Mitarbeiter von Wiechen und hast die Aufgabe eine gute PR für diese Fa. zu machen?
      Ja was ist der Unterschied zwischen einer profitablen und einer über Jahre unprofitablen Fa.?
      Das kannst Du Dir ja bestimmst selbst beantworten.
      Ich führe selbst eine Fa. und kann Dir sagen, dass Du bei einem fortlaufenden Verlust Insolvenz anmelden musst. Machst Du das nicht, kannst Du wegen Insolvenzverschleppung belangt werden.

      Wiechen hat einfach fertig!!!

      dkH
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
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      Avatar
      schrieb am 21.04.20 11:14:55
      Beitrag Nr. 12.992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.396.536 von derkleineHeld am 21.04.20 10:46:45@der kleine Held,
      erklärst Du uns bitte den Bezug zu Intershop?

      Was ist denn der Unterschied zwischen einem richtigen (SAP) und dann einem falschen (hier: Intershop) Unternehmen?

      Gebt doch bitte CEO Wiechen noch die Möglichkeit, die Ergebnisse einer finalisierten Transformation in die Cloud zu präsentieren. Vielleicht ergeben die Q1-Zahlen bzw. die digitale HV im Mai erste Antworten auf seine bzw. die Intershop Erfolge.

      Ich gehe davon aus, dass ihm persönlich die aktuelle historisch niedrige Marktkapitalisierung ebenfalls nicht gefällt und sie ihn schon stark betroffen macht.

      Deshalb glaube ich ja auch daran, dass er auch für eine Wiedergutmachung des Shareholder Value einsteht. Würde selbst FF nicht darauf bauen, dann hätten wir doch schon längst Vergleichbares wie bei einer SAP lesen können.

      90% bis 95% des Weges sind geschafft, gerade deshalb kann jetzt langsam der langjährige Pessimismus einem leichten Optimismus weichen.
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
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      Avatar
      schrieb am 21.04.20 10:46:45
      Beitrag Nr. 12.991 ()
      Hallo,
      so läuft es bei anderen, richtigen Unternehmen.
      Wie das Wort schon sagt, ich unternehme etwas, etwas was erfolgreich ist!!!

      Kurzes Gastspiel an der Spitze von SAP

      Mitten in der Coronavirus-Krise und nach nur einem halben Jahr an der Spitze des Softwareriesen gibt SAP -Co-Chefin Jennifer Morgan ihren Posten wieder auf. Ihr Chef-Kollege Christian Klein wird den Dax -Konzern künftig allein führen, wie SAP in der Nacht zum Dienstag mitteilte. Die 48-jährige Morgan habe sich mit dem Aufsichtsrat einvernehmlich darauf verständigt, das Unternehmen zum 30. April zu verlassen. „Mehr denn je verlangt die aktuelle Situation von Unternehmen schnelles, entschlossenes Handeln und eine klare, hierbei unterstützende Führungsstruktur“, hieß es in einer Mitteilung.

      Morgan war die erste Vorstandschefin eines Dax-Konzerns überhaupt. Sie war im Oktober 2019 zusammen mit Klein an die Spitze des größten Softwareherstellers Europas aufgerückt, nachdem sich Vorgänger Bill McDermott überraschend zurückgezogen hatte.

      dkH
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 09:59:35
      Beitrag Nr. 12.990 ()
      Intershop als Marktführer im Bereich B2B Commerce Suites

      Nutzungsstatistik und Marktanteil von Intershop
      ....
      https://w3techs.com/technologies/details/cm-intershop/all/al…
      https://trends.builtwith.com/shop/Intershop
      https://www.similartech.com/categories/ecommerce-platforms (Platz 44)
      https://www.datanyze.com/market-share/e-commerce-platforms/i…
      *****



      Hauptversammlung:

      20. Mai 2020 Interschop
      https://www.intershop.com/de/finanzkalender
      ..
      27. Mai 2020 Shareholder Value Beteiligungen AG
      https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/hauptversammlun…
      INTERSHOP Communications | 1,960 €
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 09:10:37
      Beitrag Nr. 12.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.389.810 von mailerdaemon am 20.04.20 19:32:36
      Zitat von mailerdaemon:
      Zitat von eintausendprozent: Je länger ich über die geistige Entgleisung des Rest-Geschäftsleitung von dotSource nachdenke, desto besser kann ich mir vorstellen, dass sich Intershop das Beratungsvolumen bei deren Key-Accounts gesichert hat bzw. sichern wird. Die Top-Kunden Würth, MusicStore etc. bedürfen nunmehr einer engeren Betreuung durch Intershop, damit sie nicht Gefahr laufen, abspenstig gemacht zu werden.


      Na, so einfach sollte das nicht möglich sein; sind immerhin Kunden von dotSource, die Verträge mit dotSource haben. Und wenn dotSource schlau ist, verkauft die den Intershop-Nutzern eine Migration auf ein neues System.


      Bei aller Liebe, aber das ist doch einfach Quatsch. Wenn Du an der Stelle von Würth wärst und Intershop kommt auf Dich zu, bietet Dir die direkte Zusammenarbeit an. Möglicherweise mit dem Ausblick direkt an neuen Features partizipieren zu können und an der Quelle zu arbeiten. Wenn Du nicht absolut unzufrieden bist mit Deiner Lösung, wirst Du ein Teufel tun, die Lösung zu wechseln. Sofern es die Möglichkeit gibt arbeitest Du doch wohl immer lieber direkt mit den Experten zusammen. Für dotsource bleibt Ish ein Fremdsystem! Der große Bonus von Ish ist der hohe Lock-In Effekt bei ihren B2B-Lösungen. Jeder Wechsel ist nur durch viel Aufwand und Kapitaleinsatz möglich.

      In der Vergangenheit hat die Zusammenarbeit mit Firmen wie dotsource nur Sinn gemacht, weil das durchaus profitable Implementierungs-Geschäft als Austausch für Vertriebshilfe galt. Jetzt hat Ish sein Vertrieb aufgeräumt und eigene Vertriebskanäle aufgebaut, die Implementierung ist schlanker geworden und möglicherweise nicht mehr so lohnenswert für Implementierungsfirmen.

      Grüße
      ZX
      INTERSHOP Communications | 1,980 €
      Avatar
      schrieb am 21.04.20 07:37:52
      Beitrag Nr. 12.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.389.810 von mailerdaemon am 20.04.20 19:32:36
      Zitat von mailerdaemon:
      Zitat von eintausendprozent: Je länger ich über die geistige Entgleisung des Rest-Geschäftsleitung von dotSource nachdenke, desto besser kann ich mir vorstellen, dass sich Intershop das Beratungsvolumen bei deren Key-Accounts gesichert hat bzw. sichern wird. Die Top-Kunden Würth, MusicStore etc. bedürfen nunmehr einer engeren Betreuung durch Intershop, damit sie nicht Gefahr laufen, abspenstig gemacht zu werden.


      Na, so einfach sollte das nicht möglich sein; sind immerhin Kunden von dotSource, die Verträge mit dotSource haben. Und wenn dotSource schlau ist, verkauft die den Intershop-Nutzern eine Migration auf ein neues System.


      Und wenn die Unternehmen schlau sind, dann werden sie erkennen (bzw viele haben es ja auch bereits erkannt), dass Berater anscheinend nur das empfehlen, was ihnen gerade margenmäßig am besten reinpasst. Unterschätze mal die Mittelständler nicht ;-)
      INTERSHOP Communications | 1,965 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.20 19:32:36
      Beitrag Nr. 12.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.389.015 von eintausendprozent am 20.04.20 18:28:57
      Zitat von eintausendprozent: Je länger ich über die geistige Entgleisung des Rest-Geschäftsleitung von dotSource nachdenke, desto besser kann ich mir vorstellen, dass sich Intershop das Beratungsvolumen bei deren Key-Accounts gesichert hat bzw. sichern wird. Die Top-Kunden Würth, MusicStore etc. bedürfen nunmehr einer engeren Betreuung durch Intershop, damit sie nicht Gefahr laufen, abspenstig gemacht zu werden.


      Na, so einfach sollte das nicht möglich sein; sind immerhin Kunden von dotSource, die Verträge mit dotSource haben. Und wenn dotSource schlau ist, verkauft die den Intershop-Nutzern eine Migration auf ein neues System.
      INTERSHOP Communications | 1,930 €
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