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    Steinhoff International (Seite 5101)

    eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
    neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
    Beiträge: 84.618
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      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:31:31
      Beitrag Nr. 33.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.434.862 von Manu81 am 13.08.18 14:05:38
      Manu Experte 81
      Dafür hast du dich extra angemeldet. Danke für deinen nutzlosen Hinweis. Würde mich natürlich auch immer mit Aktien beschäftigen, in die ich nicht investier. Wie so viele hier
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:03:43
      Beitrag Nr. 33.617 ()
      Unschuldsvermutung

      Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:

      „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

      Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf, „bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten“. In den Ländern des Europarats wird der Grundsatz darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):[3]

      „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

      Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art. 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ Art. 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.

      In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz

      Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

      Diese Unschuldsvermutung gilt auch für Steinhoff
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:47:00
      Beitrag Nr. 33.616 ()
      Wie bei anderen Aktien eine Investorengruppe wo wie hier diskutiert werden kann
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:37:24
      Beitrag Nr. 33.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.081 von sailermi am 13.08.18 14:36:32Was für eine Art von facebook Gruppe soll es denn geben
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:36:57
      Beitrag Nr. 33.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.434.862 von Manu81 am 13.08.18 14:05:38ein Ausrufezeichen mehr und du hättest mich überzeugt.

      Prinzipiell Mal Ja, eine Aktie ist das Wert was momentan jemand dafür bezahlt. Zu behaupten dass sie nicht mehr wert ist ist trotzdem nicht ganz korrekt weil sich der Wert minütlich ändert und in unserem Falle war Sie Minuten vorher bereits mehr wert. Und seither ist nichts fundamental gravierendes passiert. Also ist es einfach nur Handel.

      Danke dass du alle Träumer aufweckst und uns argumentativ davon überzeugt hast dass die testierten Zahlen auch nichts bringen werden.

      Nächstes Mal behalte es am besten für dich und verschone alle anderen Mitleser mit solch einem Beitrag.

      Danke!

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      schrieb am 13.08.18 14:36:32
      Beitrag Nr. 33.613 ()
      Gibt es eigentlich keine Facebook Gruppe von Steinhoff um dem Müll von manchen hier ein wenig entgegen zu wirken?
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:13:24
      Beitrag Nr. 33.612 ()
      ....dasselbe stand hier bei 7 Cent
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:05:38
      Beitrag Nr. 33.611 ()
      Ganz enfach, die aktie ist einfach nicht mehr wert......, und das ist so!!!! Al die träumer die glauben das die aktie plötzlich hochschiesst......., träumt weiter.....!!! Nicht mal testierte bilanzen werden steinhoff annähernd an den buchwert bringen.......
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:05:09
      Beitrag Nr. 33.610 ()
      Termin vormerken!

      29. August, voraussichtlich drittes Hearing vor dem südafrikanischen Parlament. Ben la Grange soll auch auftreten!
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:00:31
      Beitrag Nr. 33.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.434.784 von uli_woerishofen am 13.08.18 13:54:12da gebe ich dir völlig recht
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