Steinhoff International (Seite 5165)
eröffnet am 15.04.16 20:55:50 von
neuester Beitrag 19.04.24 21:30:16 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.553 von tradernumberone am 09.08.18 08:32:47
Den Ansatz Deines letzten Absatzes finde ich sehr interessant.
Das würde mich auch interessieren, wie Gerichte das bewerten werden.
Zitat von tradernumberone: Ja auch korrekt. Aber SH wird sich nicht herauswinden können und haftet nun einmal für die Verfehlungen seiner Organe. Schwierig wird es auch für die involvierten WP-Gesellschaften. Die Banken werden argumentieren, dass sie selber getäuscht wurden. Klar wird Jooste auch zur Rechenschaft gezogen, nur was ist bei ihm zu holen? Vll 100 Mio. € - das reicht vorne und hinten nicht.
Entscheidend ist doch die Frage, ob der Alt-Shareholder als wirtschaftlicher Eigentümer nicht selber für alle Verfehlungen seiner Gesellschaft de facto haftet und infolgedessen gar keinen Anspruch gegen seine Gesellschaft SH vorbringen kann. Deshalbauch der Versuch beteiligte Dritte (Banken, WPs) zu verklagen.
Den Ansatz Deines letzten Absatzes finde ich sehr interessant.
Das würde mich auch interessieren, wie Gerichte das bewerten werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.427 von hkl00001 am 09.08.18 08:19:39Nun, für mich ist es einfach der Zeitpunkt, zu dem dieser Punkt " Klagen " wieder
zur Sprache gebracht wird. Tage- / Wochenlang wurde hierüber nicht mehr gesprochen,
weil es hier eigentlich auch gar nichts zu diskutieren gab / gibt. Und jetzt kommt der
Punkt wieder hoch. Und das liegt m.- E. nach nicht an dem Zeitpunkt des Zeitungs-/
Fernsehberichtes.
zur Sprache gebracht wird. Tage- / Wochenlang wurde hierüber nicht mehr gesprochen,
weil es hier eigentlich auch gar nichts zu diskutieren gab / gibt. Und jetzt kommt der
Punkt wieder hoch. Und das liegt m.- E. nach nicht an dem Zeitpunkt des Zeitungs-/
Fernsehberichtes.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.394 von Pebotodi am 09.08.18 08:15:31Ja auch korrekt. Aber SH wird sich nicht herauswinden können und haftet nun einmal für die Verfehlungen seiner Organe. Schwierig wird es auch für die involvierten WP-Gesellschaften. Die Banken werden argumentieren, dass sie selber getäuscht wurden. Klar wird Jooste auch zur Rechenschaft gezogen, nur was ist bei ihm zu holen? Vll 100 Mio. € - das reicht vorne und hinten nicht.
Entscheidend ist doch die Frage, ob der Alt-Shareholder als wirtschaftlicher Eigentümer nicht selber für alle Verfehlungen seiner Gesellschaft de facto haftet und infolgedessen gar keinen Anspruch gegen seine Gesellschaft SH vorbringen kann. Deshalbauch der Versuch beteiligte Dritte (Banken, WPs) zu verklagen.
Entscheidend ist doch die Frage, ob der Alt-Shareholder als wirtschaftlicher Eigentümer nicht selber für alle Verfehlungen seiner Gesellschaft de facto haftet und infolgedessen gar keinen Anspruch gegen seine Gesellschaft SH vorbringen kann. Deshalbauch der Versuch beteiligte Dritte (Banken, WPs) zu verklagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.463 von Beobachter03 am 09.08.18 08:22:49Bei Audi sieht man ja, wie schnell jemand wegen Verdunklungsgefahr in Haft landet. Wenn bei Steinhof wirklich alles so im Argen liegen würde, wären da bestimmt auch schon einige Leute nicht mehr auf freiem Fuß
Was auch immer bei steinhoff wie und wo geredet, geschrieben , diskutiert wird - vorbörslich sind wir im satten 14er Bereich . Und wenn’s auf 14 geht , warum nicht auch auf 13?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.397 von gummikuhtreiber am 09.08.18 08:16:10Aber was sind denn bitte " Bilanzmanipulationen " ? Ist es das aufblähen
einer Bilanz mit höher angesetzten God Wils oder die etwas höhere Bewertung
von Gebäuden und Grundstücken ?
Solange diese Manipulationen nicht gegen gültige Gesetze verstoßen ist es
zugegebenermaßen unschön aber halt nicht rechtswidrig.
Rechtswidrig kann man bestrafen, unschönes Verhalten nicht !
einer Bilanz mit höher angesetzten God Wils oder die etwas höhere Bewertung
von Gebäuden und Grundstücken ?
Solange diese Manipulationen nicht gegen gültige Gesetze verstoßen ist es
zugegebenermaßen unschön aber halt nicht rechtswidrig.
Rechtswidrig kann man bestrafen, unschönes Verhalten nicht !
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.367 von tradernumberone am 09.08.18 08:13:37Da bin ich voll bei Dir. Aber wie Du richtig schreibst eben nur, wenn Bilanzbetrug vorliegt.
Bis jetzt gibt es nur, zumindest das was der breiten Masse bekannt ist, Hinweise auf
" aufgeblähte " Bilanzen. Gäbe es hier tatsächlich einen groß angelegten Bilanzbetrug,
wäre doch schon mal jemand inhaftiert oder zumindest angeklagt worden.
Aber bis jetzt ..... nix von alledem.
Und aufgeblähte, bzw. geschönte Bilanzen im Rahmen des, was nicht verboten ist,
gibt es in weltweit zu hauf. Dann gibt es hinterher einen Klaps auf die Finger, eine
Rückzahlung und vielleicht noch ein kleines Ordnungsgeld.
Es ist sicherlich nicht richtig, was SH hier gemacht hat, aber solange man sich in einer
Grauzone bewegt, kann kaum jemand Anklage erheben. Wie gesagt, meine pers. Meinung.
Bis jetzt gibt es nur, zumindest das was der breiten Masse bekannt ist, Hinweise auf
" aufgeblähte " Bilanzen. Gäbe es hier tatsächlich einen groß angelegten Bilanzbetrug,
wäre doch schon mal jemand inhaftiert oder zumindest angeklagt worden.
Aber bis jetzt ..... nix von alledem.
Und aufgeblähte, bzw. geschönte Bilanzen im Rahmen des, was nicht verboten ist,
gibt es in weltweit zu hauf. Dann gibt es hinterher einen Klaps auf die Finger, eine
Rückzahlung und vielleicht noch ein kleines Ordnungsgeld.
Es ist sicherlich nicht richtig, was SH hier gemacht hat, aber solange man sich in einer
Grauzone bewegt, kann kaum jemand Anklage erheben. Wie gesagt, meine pers. Meinung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.148 von Beobachter03 am 09.08.18 07:48:08Die Aussage, dass, wenn jemand über Klagen spricht, dies in Ermangelung anderer schlechter Nachrichten als Bashingversuch zu werten ist nach Deiner persönlichen Meinung, macht sprachlos.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.405.170 von Pebotodi am 08.08.18 22:53:30
Deine Aussagen widersprechen sich ...bescheidene Zahlen werden sicher kein "Aufatmen" bescheren.
Zitat von Pebotodi: Ich denke auch, dass die Zahlen eher „bescheiden“ ausfallen werden, da die Restrukturierungsmaßnahmen nicht von heute auf morgen durch Umlegen eines Schalters Wirkung zeigen. „Schleichende“ Kurse bis zu den Zahlen ja, aber ich erwarte keinen Kurseinbruch, sondern ein „Aufatmen“.
Deine Aussagen widersprechen sich ...bescheidene Zahlen werden sicher kein "Aufatmen" bescheren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.406.148 von Beobachter03 am 09.08.18 07:48:08
Falls schon vergessen: SH betrieb (wohl über viele Jahre) Bilanzmanipulation.
Zitat von Beobachter03: Welche Klagen ? Ich persönlich ( meine Meinung ) sehe hier weder Einzel-
noch Sammelklagen gegen SH kommen. Auf Basis welchen Grundes ?
Falls schon vergessen: SH betrieb (wohl über viele Jahre) Bilanzmanipulation.
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