Mühl Product & Services AG i.L.: Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt (Seite 25)
eröffnet am 10.06.16 08:07:19 von
neuester Beitrag 28.03.24 18:43:27 von
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hir kann es intresant ,die anteilseigner wollen möser rausdrängen
sie wollen auch keine kapitalerhöhung da bin ich mal gespannd
sie wollen auch keine kapitalerhöhung da bin ich mal gespannd
Das war übrigens schon am 13.11. im Bundesanzeiger:
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft i.L.
Kranichfeld
WKN: 662 810 / ISIN: DE 000 662 810 0
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service AG i.L. vom 29. August 2018 gefassten Beschlüsse über die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Tagesordnungspunkt 9), über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie vergleichbarer Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I (Tagesordnungspunkt 10), über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie durch Zusammenlegung von Aktien zur Deckung von Verlusten (Tagesordnungspunkt 11) sowie über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 12) sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bei dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen erhoben worden, die unter den Aktenzeichen 1 HK O 94/18 und 2 HK O 93/18 anhängig sind. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.
Kranichfeld, im November 2018
Mühl Product & Service Aktiengesellschaft i.L.
Kranichfeld
WKN: 662 810 / ISIN: DE 000 662 810 0
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung der Mühl Product & Service AG i.L. vom 29. August 2018 gefassten Beschlüsse über die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Tagesordnungspunkt 9), über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie vergleichbarer Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I (Tagesordnungspunkt 10), über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form durch Herabsetzung des anteiligen Betrags je Aktie am Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 1,00 sowie durch Zusammenlegung von Aktien zur Deckung von Verlusten (Tagesordnungspunkt 11) sowie über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 12) sind Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen bei dem Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen erhoben worden, die unter den Aktenzeichen 1 HK O 94/18 und 2 HK O 93/18 anhängig sind. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.
Kranichfeld, im November 2018
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.200.276 von mondstein81 am 12.11.18 21:15:46Schwer zu sagen, ob man das so kritisch sehen muss.
ES ist ja für die Streubesitzaktionäre auch nicht einladend, in die fallenden Kurse reinzukaufen, so dass man auch eine Umplatzierung von "Bezugsrechten" im Vorfeld einer möglichen Kapitalerhöhung vermuten kann. So lange Unsicherheit wegen der Anfechtungsklagen besteht, wird der Streubesitz kaum Aktien aufnehmen.
ES ist ja für die Streubesitzaktionäre auch nicht einladend, in die fallenden Kurse reinzukaufen, so dass man auch eine Umplatzierung von "Bezugsrechten" im Vorfeld einer möglichen Kapitalerhöhung vermuten kann. So lange Unsicherheit wegen der Anfechtungsklagen besteht, wird der Streubesitz kaum Aktien aufnehmen.
und wieder eine directors dealing... sie scheint noch nicht fertig zu sein. das ungute ist, es finden ja keine block trades statt, so dass ein weiterer grosser investor ins boot käme. die stücke gehen in den streubesitz. das ist schlecht.
mann muss abwarten,der kurs kann auch wieder steigen ,die anteileigner klagen
ja ,wenn keine kapitalerhöhung gibt dann sehen wir we wieder ander kurse
jederfalls ich verkauf keine
ja ,wenn keine kapitalerhöhung gibt dann sehen wir we wieder ander kurse
jederfalls ich verkauf keine
bei ihren knappen 2 mio stücken....weiss man natürlich nicht, wann sie aufhört zu verkaufen. knappe 70 k hat sie verkauft. gibt natürlich erst mal keinen morgen für den kurs, wenn sie auf der sell seite steht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.179.878 von jan17 am 09.11.18 15:48:34" [...] möser verkauft weil sie geld braucht,zum investieren"
Ein Rieseninvestment kann's ja nicht werden bei dem Verkaufserlös, den sie erzielt hat.
Ein Rieseninvestment kann's ja nicht werden bei dem Verkaufserlös, den sie erzielt hat.
Ich dachte, das Geld zum investieren soll künftig von der Börse kommen, deshalb ja die Reaktivierung der AG. Anfechtungsklagen sind ja eher die Regel bei solchen Vorhaben.
Aber dann können Verkäufe natürlich auch immer dazu dienen, Gegnern des Vorhabens zu ermöglichen, ihren Aktienbestand zu erhöhen. Oder einfach zu unterstreichen, dass die Aktie nicht mehr als soundsoviel wert ist. Aber vielleicht ist das auch zu weit gedacht.
Ich hatte schon wieder vergessen, dass eine Zusammenlegung der Aktien 8:1 auf der HV vorgeschlagen wurde. Da der Mindestausgabepreis für neue Aktien ja nur einen Euro beträgt, muss man Kurse über 1/8=12,5 Cent natürlich erstmal begründen.
Naja, man merkt, ich bin bei Mühl weder an Bord noch im Bilde.
Aber dann können Verkäufe natürlich auch immer dazu dienen, Gegnern des Vorhabens zu ermöglichen, ihren Aktienbestand zu erhöhen. Oder einfach zu unterstreichen, dass die Aktie nicht mehr als soundsoviel wert ist. Aber vielleicht ist das auch zu weit gedacht.
Ich hatte schon wieder vergessen, dass eine Zusammenlegung der Aktien 8:1 auf der HV vorgeschlagen wurde. Da der Mindestausgabepreis für neue Aktien ja nur einen Euro beträgt, muss man Kurse über 1/8=12,5 Cent natürlich erstmal begründen.
Naja, man merkt, ich bin bei Mühl weder an Bord noch im Bilde.
guten tag,möser verkauft weil sie geld braucht,zum investieren
falls ihr noch noch nicht wissen sollt ,einige anteileigner
klagen gegen kapitalerhöhung ,habe gestern mit möser gesproxchen
sie wardet noch auf bescheid ihrer anwälte zu veröffendlichen
falls ihr noch noch nicht wissen sollt ,einige anteileigner
klagen gegen kapitalerhöhung ,habe gestern mit möser gesproxchen
sie wardet noch auf bescheid ihrer anwälte zu veröffendlichen
Warum?
Es kommt doch ganz auf die Bedingungen möglicher Kapitalmaßnahmen oder einer Sacheinbringung an.
Ein materieller Wert ist den Aktien nicht unbedingt beizumessen, aber wenn der Hauptaktionär Aktien verkauft, verkauft er ja indirekt Bezugsrechte für eine mögliche Kapitalmaßnahme, überderen Bedingungen nur erInsiderinformationen hat. (Sofern diese überhaupt jetzt konkret geplant werden.)
Es kommt doch ganz auf die Bedingungen möglicher Kapitalmaßnahmen oder einer Sacheinbringung an.
Ein materieller Wert ist den Aktien nicht unbedingt beizumessen, aber wenn der Hauptaktionär Aktien verkauft, verkauft er ja indirekt Bezugsrechte für eine mögliche Kapitalmaßnahme, überderen Bedingungen nur erInsiderinformationen hat. (Sofern diese überhaupt jetzt konkret geplant werden.)
Mühl Product & Services AG i.L.: Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens vorgelegt