checkAd

    Extra Steuererklärung für Kapitaleinkünfte bei ausländischem Broker? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.18 12:47:18 von
    neuester Beitrag 18.02.18 16:13:48 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.274.400
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.419
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.02.18 12:47:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich hoffe, hier kann mir bezüglich meines Problems geholfen werden, da ich schon auf jede erdenkliche Art und Weise und mit allen möglichen Stichwörtern vergeblich nach einer passenden Lösung im großen Web gesucht habe.

      Und zwar lautet meine Frage:
      Muss ich für Kapitaleinkünfte (Dividende, Aktiengewinne) von deutschen Unternehmen, die ich durch einen ausländischen Broker (in diesem Falle: DeGiro) erzielt habe, eine extra Steuererklärung abgeben und dies dort als KAP eintragen?
      Als Prämisse für diesen Fall nehmen wir mal an, dass ich meinen Freibetrag (801€) nicht übersteige und ohnehin keine Abgeltungsteuer anfallen würde.
      Nun ist es beim niederländischen Broker DeGiro so, dass das Unternehmen die Steuer nicht sofort einbezieht und an das deutsche Finanzamt entrichtet, weil es sich offenbar überflüssige Bürokratie mit dem deutschen Steuerrecht ersparen möchte. Dementsprechend muss ich dort auch keinen Freistellungsauftrag einreichen.

      Zusammenfassend: Muss ich also meinem Finanzamt in einer extra Steuererklärung verdeutlichen, dass ich "steuerfreie" Kapitaleinkünfte erzielt habe, die vom Finanzamt noch nicht berücksichtigt wurden, und dafür (teilweise) von meinem Sparerpauschbetrag (801€) Gebrauch gemacht habe?
      Oder bin ich in diesem Falle von einer Steuererklärung befreit und kann die Steuer auf die oben genannten Einkünfte als "abgegolten" annehmen?

      Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und schönen Tag noch!

      Mfg
      Avatar
      schrieb am 18.02.18 14:27:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hanni12,
      „... bin ich in diesem Falle von einer Steuererklärung befreit“
      Ja, im Fall Kapitalerträge plus Aktien-Verkauf-Gewinne bei DeGiro plus Erträge und Gewinne bei anderen Banken zusammen unter 801,- .

      „... die Steuer auf die oben genannten Einkünfte als "abgegolten" annehmen“
      Ja, Kapitalerträge unter 801,- werden nicht besteuert. Abgsteuer fällt nur auf Kapitalerträge über 801,- an.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.02.18 15:19:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.054.720 von alzwo am 18.02.18 14:27:26Vielen Dank für deine Antwort, alzwo.

      Wie ich das richtig verstanden habe, muss ich also keine Steuererklärung abgeben.
      Jedoch stellt sich mir immer noch die Frage, ob ich nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt werden kann, wenn ich dem Finanzamt nicht mitteile, dass ich den Sparerpauschbetrag bereits für Kapitalerträge benutzt habe und diesen nun für Aktiengewinne eines anderen inländischen Brokers erneut einsetze. Weil DeGiro hätte ja dann in dem Sinne keinen Kontakt zu "meinem" Finanzamt aufgenommen und es hätte nichts von meinen Gewinnen erfahren.
      In diesem Fall muss ich dann wohl doch eine Steuererklärung abgeben, oder?

      Mfg
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.18 16:13:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.054.861 von Hanni12 am 18.02.18 15:19:18
      Zitat von Hanni12: Vielen Dank für deine Antwort, alzwo.

      Wie ich das richtig verstanden habe, muss ich also keine Steuererklärung abgeben.
      Jedoch stellt sich mir immer noch die Frage, ob ich nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt werden kann, wenn ich dem Finanzamt nicht mitteile, dass ich den Sparerpauschbetrag bereits für Kapitalerträge benutzt habe und diesen nun für Aktiengewinne eines anderen inländischen Brokers erneut einsetze. Weil DeGiro hätte ja dann in dem Sinne keinen Kontakt zu "meinem" Finanzamt aufgenommen und es hätte nichts von meinen Gewinnen erfahren.
      In diesem Fall muss ich dann wohl doch eine Steuererklärung abgeben, oder?

      Mfg


      Wenn Du insgesamt mehr als EUR 801/1.602 Kapitaleinkünfte erzielt hast, und davon mehr als EUR 801/1.602 nicht mit AbgSt belegt sind, bist Du verpflichtet die Kapitalerträge zu deklarieren.

      Wer eine Steuererklärung aus anderen Gründen abgeben muss, sollte dann auch immer das Kreuz im Mantelbogen richtig setzen (Bankverbindung im Ausland). Da die Auswertungen des ausländischen Brokers nicht unbedingt der deutschen Verwaltungsauffassung entsprechen müssen, würde ich auch dann die Anlage KAP einreichen, wenn ich nur knapp unter den Freibeträgen bin.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Extra Steuererklärung für Kapitaleinkünfte bei ausländischem Broker?