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    Bitte um Beistand bei einer Rechtsfrage!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.00 13:14:40 von
    neuester Beitrag 02.05.00 19:09:22 von
    Beiträge: 4
    ID: 128.050
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      Avatar
      schrieb am 02.05.00 13:14:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      hier mein Problem:

      Am 18.04 gabe ich bei der Diraba eine Limitorder auf.Diese wurde mir auch bestätigt.
      Am 28.04 fiel der Kurs dann unter Limit, allerdings habe ich nicht gekauft.
      Daraufhin habe ich im Ordermanager nachgeschaut und festgestellt, daß die Diraba meine Order garnicht an die Börse München weitergeleitet hat.
      Nach erfolgter Reklamation wurde ich am Samstag angerufen und mir wurde mitgeteilt, daß die Bank es leider versäumt hat, meine Order an die Börse weiterzuleiten. Jedoch wäre das nicht so schlimm, da die Bank sich sicher ist, daß wenn meine Order vorgelegen hätte, trotzdem für mich kein Kauf zustandegekommen wäre.
      Darauf hin habe ich bei der Handelsüberwachung in München angerufen, wo mir gesagt wurde, daß es durchaus möglich gewesen sei, daß auch ich Aktien gekauft hätte.

      Durch diese Sache ist mir ein möglicher Gewinn von 2800 DM entgangen.
      Frage: Ist die Diraba gesetzlich dafür haftbarzumachen???
      Avatar
      schrieb am 02.05.00 15:05:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin, moin,

      grundsätzlich hat sich Deine Bank verpflichtet, unter bestimmten Rahmenbedigungen (siehe AGB`s) Deine Orders auszuführen.
      Dieser Verpflichtung ist die Bank schuldhaft nicht nachgekommen. Hieraus entsteht Dir ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank.
      Wenn Du Deinen Schaden nachweisen kannst, dann ist die Bank verpflichtet diesen auch zu tragen.

      In Deinem Fall ist zwar die Ausführung der Order nicht 100% sicher gewesen, aber doch sehr wahrscheinlich (gem. Deiner Ausführungen).

      Mein persönlicher Rat:
      1. Nochmal anrufen und die Fakten darlegen und auf Einbuchung der Papiere zum Limit-Kurs drängen. (Gesprächspartner festhalten, klare Fristen und Regelungen vereinbaren)
      2. Wenn keine Reaktion, dann gesamten Vorfall schriftlich (per Einschreiben) an den Vorstand der Bank.
      3. Rechtsanwalt einschalten.

      Normalerweise sollte es aber bereits nach SChritt 1 zu einem Vergleich kommen, z.B.: die Hälfte des entgangenen Gewinns in Cash.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 02.05.00 15:05:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin, moin,

      grundsätzlich hat sich Deine Bank verpflichtet, unter bestimmten Rahmenbedigungen (siehe AGB`s) Deine Orders auszuführen.
      Dieser Verpflichtung ist die Bank schuldhaft nicht nachgekommen. Hieraus entsteht Dir ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank.
      Wenn Du Deinen Schaden nachweisen kannst, dann ist die Bank verpflichtet diesen auch zu tragen.

      In Deinem Fall ist zwar die Ausführung der Order nicht 100% sicher gewesen, aber doch sehr wahrscheinlich (gem. Deiner Ausführungen).

      Mein persönlicher Rat:
      1. Nochmal anrufen und die Fakten darlegen und auf Einbuchung der Papiere zum Limit-Kurs drängen. (Gesprächspartner festhalten, klare Fristen und Regelungen vereinbaren)
      2. Wenn keine Reaktion, dann gesamten Vorfall schriftlich (per Einschreiben) an den Vorstand der Bank.
      3. Rechtsanwalt einschalten.

      Normalerweise sollte es aber bereits nach SChritt 1 zu einem Vergleich kommen, z.B.: die Hälfte des entgangenen Gewinns in Cash.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 02.05.00 19:09:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke HarryundTanja!
      Ich hoffe, es klappt!!!

      Gruß
      Chartmaster


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