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    eToro - Verluste in der Steuererklärung geltend machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.18 23:09:13 von
    neuester Beitrag 15.06.18 16:40:54 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 14.06.18 23:09:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Community,

      ich habe letztes Jahr ein Account bei eToro erstellt und mich leider etwas verspekuliert. Investiert habe ich in Optionsscheinen, Kryptowährungen, Aktien und ich habe auch ein paar Trader kopiert bzw. ihr Depot 1:1 nachgebildet, was bei eToro möglich ist.

      Nachdem ich einiges verloren habe möchte ich nun die Steuern, die ich in einem anderen Depot bei einer Deutschen Bank mit Aktiengewinnen bezahlt habe, ausgleichen bzw. absetzen. Hierfür habe ich die erste Seite des "Account Statement" von eToro an das Finanzamt als Anlage verschickt. Weitere Seiten seien nicht notwendig. Nun erhalte ich mein Steuerbescheid mit folgenden Hinweis:

      "Die Berücksichtigung nicht ausgelichener Verluste ist nur möglich, wenn eine Steuerbescheinigung vorliegt, in der die Höhe des nicht ausgeglichenen V rlustes bescheinigt wird ( Verlustbescheinigung i. S. d. § 43a Abs 3 Satz 4 EStG) Der Ausweis in einer Erträgnisaufstellung o.ä. ist daher für den Ansatz nicht ausreichend."

      Ich habe bei eToro ein Ticket diesbezüglich aufgemacht, jedoch habe ich noch keine Antwort erhalten.

      Ich würde gerne Einspruch erheben, bin ich mir nicht sicher, welche Chancen ich habe bzw. wie ich am besten argumentieren soll. Bei Gewinnen hätte sich das Finanzamt sicherlich näher auseinander gesetzt bzw. das Account Statement akzeptiert.

      Ich wäre für einen Tipp sehr, sehr dankbar.

      Viele Grüße,


      Alvi.
      Avatar
      schrieb am 15.06.18 16:40:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      die Aussage des Finanzamtes ist falsch.
      Da es bei ausländischen Banken keine Steuerbescheinigung gibt, reichen natürlich andere Belege.
      Einspruch einlegen, dann landet der Fall wahrscheinlich in der Rechtsbehelfsabteilung (sprich: es schaut sich jemand anderes an).

      Beachten solltest du noch, das Spekulationsgeschäfte mit Kryptowährungen nicht mit "normalen" Kapitalanlagen verrechnet werden können. Hattest du das richtig erklärt (Anlage SO)?

      Stefan


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