Umweltzerstörung beschleunigt sich, Aussicht für Planet Erde (Seite 16)
eröffnet am 02.08.18 12:14:31 von
neuester Beitrag 07.03.23 22:53:06 von
neuester Beitrag 07.03.23 22:53:06 von
Beiträge: 359
ID: 1.285.641
ID: 1.285.641
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 60.258
Gesamt: 60.258
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 50 Minuten | 12094 | |
vor 1 Stunde | 6825 | |
vor 56 Minuten | 5661 | |
gestern 21:04 | 4848 | |
vor 1 Stunde | 4176 | |
vor 1 Stunde | 3402 | |
gestern 21:48 | 2667 | |
vor 1 Stunde | 2487 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.207,00 | +0,83 | 261 | |||
2. | 2. | 10,580 | +9,07 | 80 | |||
3. | 3. | 184,60 | +1,88 | 70 | |||
4. | 4. | 1,2800 | +46,29 | 70 | |||
5. | 5. | 93,35 | +0,68 | 37 | |||
6. | 6. | 6,9200 | +0,64 | 34 | |||
7. | 8. | 6,7980 | +1,93 | 27 | |||
8. | 7. | 20,660 | +17,92 | 26 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.988.751 von BeastXXL am 18.10.18 08:38:45Einen Link hatte ich doch schon in #97 angegeben: https://www.stadt-zuerich.ch/gud/de/index/umwelt_energie/luf…
Die Verordnung findest du hier:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19850321/…
Die Verordnung findest du hier:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19850321/…
Also lt. diesem Link vom Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) liegt der Grenzwert bei 30µg/m³ :
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/thema-luft/luf…
Leider konnte ich diesen Wert nur aus der Grarfik ableiten, da ich die Verordnung/Gesetz mit diesem (oder irgendeinem) Grenzwert nicht finden konnte.
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/thema-luft/luf…
Leider konnte ich diesen Wert nur aus der Grarfik ableiten, da ich die Verordnung/Gesetz mit diesem (oder irgendeinem) Grenzwert nicht finden konnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.986.387 von nickelich am 17.10.18 21:05:33
Zitat von nickelich: Die 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dürfen in der Schweiz auf besonders belasteten Arbeitsplätzen (bsw. Küchen) nie überschritten werden, in Deutschland auch nicht die 950 Mikrogramm pro Kubikmeter.Das stimmt nicht. Sie kennen die Verordnung offensichtlich gar nicht, sondern plappern nur nach, was auf irgend welchen Leugnersites steht.
Die 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dürfen in der Schweiz auf besonders belasteten Arbeitsplätzen (bsw. Küchen) nie überschritten werden, in Deutschland auch nicht die 950 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Bei verschiedenen Untersuchungen an Mensch und Tier wurden bei folgenden Werten erste leichte Reizungen festgestellt
4.000
8.000
9.000
Wie Sie sehen, ist dieser Grenzwerte für Dauerbelastung im Wohngebiet von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter von dieser Schwelle weit entfernt und lächerlich gering aus ärztlicher Sicht.
Die Frauenhofer-Stiftung schrieb schon 2010:
"Bei flüssigem Verkehr sei der Stickstoffdioxidausstoß je nach Straßentyp und Geschwindigkeit um 29 bis 55 Prozent geringer, als bei „Stopp & Go“. Bemerkenswert ist hier ebenso, dass ältere und teilweise sogar Euro5-Fahrzeuge nach aktuellem Stand sogar weniger emittieren als Neufahrzeuge mit Euro 6."
https://www.aerzteblatt.de/forum/120300/Am-Arbeitsplatz-sind…
Bei verschiedenen Untersuchungen an Mensch und Tier wurden bei folgenden Werten erste leichte Reizungen festgestellt
4.000
8.000
9.000
Wie Sie sehen, ist dieser Grenzwerte für Dauerbelastung im Wohngebiet von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter von dieser Schwelle weit entfernt und lächerlich gering aus ärztlicher Sicht.
Die Frauenhofer-Stiftung schrieb schon 2010:
"Bei flüssigem Verkehr sei der Stickstoffdioxidausstoß je nach Straßentyp und Geschwindigkeit um 29 bis 55 Prozent geringer, als bei „Stopp & Go“. Bemerkenswert ist hier ebenso, dass ältere und teilweise sogar Euro5-Fahrzeuge nach aktuellem Stand sogar weniger emittieren als Neufahrzeuge mit Euro 6."
https://www.aerzteblatt.de/forum/120300/Am-Arbeitsplatz-sind…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.981.281 von nickelich am 17.10.18 13:18:48Haben Sie inzwischen kapiert, dass der Grenzwert für Außenluft in der Schweiz deutlich niedriger liegt als in Deutschland - und nicht, wie Sie behaupten weit höher?
Während bei uns der maximale Durchschnittswert von 40 µg (O-Ton nickelich: "lächerlich") für Ballungsgebiete 18 mal im Jahr überschritten werden darf (bis zu 200 µg), sind in der Schweiz im Jahresmittel nur 30 µg erlaubt - ein Wert, der nur einmal im Jahr maximal um 50 µg überschritten werden darf.
Und haben Sie immer noch nicht kapiert, dass der Grenzwert für besonders belastete Arbeitsplätze anders als in Deutschland auch kurzzeitig nicht überschritten werden darf?
Während bei uns der maximale Durchschnittswert von 40 µg (O-Ton nickelich: "lächerlich") für Ballungsgebiete 18 mal im Jahr überschritten werden darf (bis zu 200 µg), sind in der Schweiz im Jahresmittel nur 30 µg erlaubt - ein Wert, der nur einmal im Jahr maximal um 50 µg überschritten werden darf.
Und haben Sie immer noch nicht kapiert, dass der Grenzwert für besonders belastete Arbeitsplätze anders als in Deutschland auch kurzzeitig nicht überschritten werden darf?
Die Überdüngung mit Stickstoff bezieht sich auf das Nitrat im Gemüse, nicht auf Wälder. Dort können Bäume doch glatt ein Prozent ihres Stickstoffbedarfs aus der Luft decken. Obst ist nicht mit Nitrat belastet, sondern im Zweifelsfall Gemüse von überdüngten Äckern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.975.740 von rv_2011 am 16.10.18 20:50:47
Ihnen dürfte entgangen sein, daß für genau diese exponierten Arbeitsplätze in Deutschland das Limit 950 µg/m³ nicht überschreiten darf, während in der Schweiz dafür 6.000 µg/m³ zulässig sind.
"Leichte Reizungen der Atemwege traten erst bei einer NO2-Konzentration von etwa 8000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf. Sogar Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg, die den Emissionen eines EURO 5 Dieselmotors entsprechen, hätten keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst."
https://www.aerzteblatt.de/forum/120300/Am-Arbeitsplatz-sind…
Dort können Sie sich auch zur Feinstaubproblematik kundig machen und erfahren, daß Fahrverbote nicht das geeignete Mittel sind.
Zitat von rv_2011: Ich habe mich schlau gemacht bezüglich des 6000 µg/m³ Grenzwertes in der Schweiz. Dies ist (wie bei uns) der MAK-Wert für die Durchschnittsdauerbelastung an wenigen besonders belasteten Arbeitsplätzen, aber anders als bei uns gleichzeitig der KZG-Wert, der auch kurzzeitig nicht überschritten werden darf. Die Werte sind also nicht vergleichbar.
Ihnen dürfte entgangen sein, daß für genau diese exponierten Arbeitsplätze in Deutschland das Limit 950 µg/m³ nicht überschreiten darf, während in der Schweiz dafür 6.000 µg/m³ zulässig sind.
"Leichte Reizungen der Atemwege traten erst bei einer NO2-Konzentration von etwa 8000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf. Sogar Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg, die den Emissionen eines EURO 5 Dieselmotors entsprechen, hätten keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst."
https://www.aerzteblatt.de/forum/120300/Am-Arbeitsplatz-sind…
Dort können Sie sich auch zur Feinstaubproblematik kundig machen und erfahren, daß Fahrverbote nicht das geeignete Mittel sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.973.082 von nickelich am 16.10.18 17:06:26
Zitat von nickelich: Ihr Eintreten für die Magerwiesen, die nocht nicht einmal als Kuhweide taugen, rührt mich. ...
Eine Überdüngung mit Stickstoff kann nicht durch den Stickstoff aus der Luft erfolgen.
Zitat von Schweizer Bundesamt für Umwelt: Hohe Stickstoffeinträge aus der Luft bewirken eine weiträumige Überdüngung der Ökosysteme. Davon betroffen sind insbesondere Wälder, artenreiche Naturwiesen und Trockenrasen, alpine Heiden, sowie Hoch- und Flachmoore. Zahlreiche Arten, die an nährstoffarme Lebensräume angepasst sind, werden dadurch gefährdet. 55% der naturnahen Ökosysteme leiden unter einer Stickstoffbelastung, die über dem kritischen Wert liegt.Naturschutz interessiert Sie offenbar nur dann, wenn man damit gegen die verhasste Energiewende polemisieren kann.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Grenzwerte in Deutschland bei Stickoxid erlaube ich mir mal auf einen aktuellen Beitrag auf spiegel.de zu verlinken:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/diesel-fahrverbote…
Und hier noch zwei Artikel zum angeblichen Nutzen von mehr CO2 in der Luft bei Pflanzen:
https://bildungsserver.hamburg.de/klimawandel-und-landwirtsc…
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/treibhausgas-zu-vie…
Achso, ein erhöhter NOx-Wert begünstigt übrigends auch den sauren Regen. NOx ist zu einem Drittel für die Versauerung von Niederschlägen verantwortlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Saurer_Regen#Ursachen
Den Hauptteil des benötigten Stickstoffs deckt eine Pflanze über die im Boden befindlichen Ammonium- od. Nitratsalze. Bäume könnten aber mit der neu entdeckten Variante der Stickstoffverwertung womöglich bis zu ein Prozent ihres gesamten Stickstoffbedarfs aus der Luft decken, spekulieren die Forscher.
https://www.spektrum.de/news/pflanzen-nehmen-luft-stickoxide…
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/diesel-fahrverbote…
Und hier noch zwei Artikel zum angeblichen Nutzen von mehr CO2 in der Luft bei Pflanzen:
https://bildungsserver.hamburg.de/klimawandel-und-landwirtsc…
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/treibhausgas-zu-vie…
Achso, ein erhöhter NOx-Wert begünstigt übrigends auch den sauren Regen. NOx ist zu einem Drittel für die Versauerung von Niederschlägen verantwortlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Saurer_Regen#Ursachen
Den Hauptteil des benötigten Stickstoffs deckt eine Pflanze über die im Boden befindlichen Ammonium- od. Nitratsalze. Bäume könnten aber mit der neu entdeckten Variante der Stickstoffverwertung womöglich bis zu ein Prozent ihres gesamten Stickstoffbedarfs aus der Luft decken, spekulieren die Forscher.
https://www.spektrum.de/news/pflanzen-nehmen-luft-stickoxide…
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.975.512 von rv_2011 am 16.10.18 20:26:10Ich habe mich schlau gemacht bezüglich des 6000 µg/m³ Grenzwertes in der Schweiz. Dies ist (wie bei uns) der MAK-Wert für die Durchschnittsdauerbelastung an wenigen besonders belasteten Arbeitsplätzen, aber anders als bei uns gleichzeitig der KZG-Wert, der auch kurzzeitig nicht überschritten werden darf. Die Werte sind also nicht vergleichbar.