Wo steht, das Overnightkosten/Finanzierungskosten steuerlich absetzbar sind? (Seite 3)
eröffnet am 03.05.19 14:12:39 von
neuester Beitrag 18.08.23 12:40:13 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.483.233 von Glueckskind2016 am 03.05.19 20:28:45
Das ist auch der Hammer, der einfache Bürger muss dem Experten / Finanzamt erläutern bzw. nachweisen, wie der Gesetzgeber sein Gesetz gemeint haben könnte!
Und wenn er das nicht kann muss er klagen. Warum kann der Gesetzgeber in Verbindung mit der Finanzbehörde hier nicht für Klarheit sorgen, wie ein Gesetz zu verstehen ist?
Da muss es doch eine "Durchführungsverordnung" / "Verwaltungsanweisung"geben, wo klar beschrieben ist, dass z.B. beim Finanzinstrument CFD die "Haltekosten" keine abzugsfähige Kosten sind.
Dann hat man zmindest einen Ansatzpunkt.
Derzeit macht jeder Sachbearbeiter was er will und interpretiert das Gesetz wie es ihm gerade passt.
Ich denke die Masse der Nutzer von CFDs hat derzeit noch Glück, da die Haltekosten bei den meisten Finanzämtern noch als abzugsfähige Kosten betrachtet werden und eben nicht als Zinsen für einen Wertpapierkredit.
Aber wenn sich dies im Laufe der Zeit ändert, werden es die Anbieter von CFDs schwerer haben.
Zitat von Glueckskind2016: Hallo Felix, danke für die Texte, die hatte ich meiner Sachbearbeiterin allerdings schon geschickt. Sie ist der Meinung, das die Overnightkosten Zinsen sind und nicht zu den unmittelbaren Kosten gehören, weil ich die cfd’s ja nicht über Nacht halten muss! Ich bräuchte eine Aufstellung, welche Kosten der Gesetzgeber damit meint.... Sonst muss ich ggf. klagen.
Das ist auch der Hammer, der einfache Bürger muss dem Experten / Finanzamt erläutern bzw. nachweisen, wie der Gesetzgeber sein Gesetz gemeint haben könnte!
Und wenn er das nicht kann muss er klagen. Warum kann der Gesetzgeber in Verbindung mit der Finanzbehörde hier nicht für Klarheit sorgen, wie ein Gesetz zu verstehen ist?
Da muss es doch eine "Durchführungsverordnung" / "Verwaltungsanweisung"geben, wo klar beschrieben ist, dass z.B. beim Finanzinstrument CFD die "Haltekosten" keine abzugsfähige Kosten sind.
Dann hat man zmindest einen Ansatzpunkt.
Derzeit macht jeder Sachbearbeiter was er will und interpretiert das Gesetz wie es ihm gerade passt.
Ich denke die Masse der Nutzer von CFDs hat derzeit noch Glück, da die Haltekosten bei den meisten Finanzämtern noch als abzugsfähige Kosten betrachtet werden und eben nicht als Zinsen für einen Wertpapierkredit.
Aber wenn sich dies im Laufe der Zeit ändert, werden es die Anbieter von CFDs schwerer haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.487.373 von Glueckskind2016 am 04.05.19 17:00:46
Hallo Glueckskind2016,
Du sagtest weiter unten auch ein konkretes Beispiel so einer Abrechnung liegt Dir vor.
Ich nehme an, Du hast dieses Beispiel auch als Argument gegenüber dem Finanzamt angeführt, was sagte die Sachbearbeiterin daraufhin?
Zitat von Glueckskind2016: Hallo Taxadvisor, sicher kann man das von zwei Seiten sehen, aber wenn du bei Consors CFD‘s handelst, werden die Overnightkosten definitiv vom Gewinn abgezogen! Wieso sollte die Bank das anders handhaben dürfen, als der Trader mit dem Auslandskonto?
Hallo Glueckskind2016,
Du sagtest weiter unten auch ein konkretes Beispiel so einer Abrechnung liegt Dir vor.
Ich nehme an, Du hast dieses Beispiel auch als Argument gegenüber dem Finanzamt angeführt, was sagte die Sachbearbeiterin daraufhin?
Hallo Glueckskind,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ich habe heute eine Ablehnung meines Einspruchs erhalten.
Begründung:
" Wie bereits im Bescheid erläutert, handelt es sich bei den Schuldzinsen zur Finanzierung der Wertpapiergeschäfte um Werbungskosten. Der Abzug dieser ist jedoch gem. § 20 Abs. 9 EStG ausgeschlossen."
Das habe ich eigentlich auch erwartet.
Die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter hat ja 0 Schmerz. Ich muss ja klagen und das Risiko tragen.
Ich habe jetzt wieder 4 Wochen Zeit, um entweder meinen Einspruch zurück zu nehmen (passiert auch automatisch wenn ich nicht reagiere), oder meinen Einspruch aufrecht zu erhalten, um evtl. weitere Argumente ergänzt.
Mal schauen was ich jetzt mache.
Das Thema habe ich mit der Einkommenssteuererklärung 2019 wieder, da ich auch im vergangenen Jahr CFDs gehandelt habe.
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ich habe heute eine Ablehnung meines Einspruchs erhalten.
Begründung:
" Wie bereits im Bescheid erläutert, handelt es sich bei den Schuldzinsen zur Finanzierung der Wertpapiergeschäfte um Werbungskosten. Der Abzug dieser ist jedoch gem. § 20 Abs. 9 EStG ausgeschlossen."
Das habe ich eigentlich auch erwartet.
Die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter hat ja 0 Schmerz. Ich muss ja klagen und das Risiko tragen.
Ich habe jetzt wieder 4 Wochen Zeit, um entweder meinen Einspruch zurück zu nehmen (passiert auch automatisch wenn ich nicht reagiere), oder meinen Einspruch aufrecht zu erhalten, um evtl. weitere Argumente ergänzt.
Mal schauen was ich jetzt mache.
Das Thema habe ich mit der Einkommenssteuererklärung 2019 wieder, da ich auch im vergangenen Jahr CFDs gehandelt habe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.824.250 von Felix80 am 03.11.19 10:51:01
Noch keine Entscheidung
War länger nicht hier, sorry für die späte Antwort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.293.538 von privatboerse am 06.01.20 15:12:41
Für die Zukunft sieht das eh sehr schlecht aus, da im Dezember Paragraph 20 des EKSt. Gesetz geändert wurde. Auf Seite 15 der Gesetzesänderung steht, das künftig nur noch 10000 Euro p.a. an Verlusten mit Gewinnen verrechnet werden können. Betroffen sind alle Finanzgeschäfte, die steuerlich als Termingeschäft gelten, also auch CFD‘s. Wenn du also CFD’s oder Futures rollst, realisierst du ggf. Verluste, die du künftig aus deinen versteuerten Gewinnen tragen musst, viele Strategien sind damit „tot“. Armes Deutschland! Und das mitgetragen von der CDU, versteckt in einen „Gesetz Zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltung“
Noch keine schriftliche Äußerung
Leider habe ich his heute keine Entscheidung schriftlich vorliegen. Sobald ich was habe, stelle ich es ein. Für die Zukunft sieht das eh sehr schlecht aus, da im Dezember Paragraph 20 des EKSt. Gesetz geändert wurde. Auf Seite 15 der Gesetzesänderung steht, das künftig nur noch 10000 Euro p.a. an Verlusten mit Gewinnen verrechnet werden können. Betroffen sind alle Finanzgeschäfte, die steuerlich als Termingeschäft gelten, also auch CFD‘s. Wenn du also CFD’s oder Futures rollst, realisierst du ggf. Verluste, die du künftig aus deinen versteuerten Gewinnen tragen musst, viele Strategien sind damit „tot“. Armes Deutschland! Und das mitgetragen von der CDU, versteckt in einen „Gesetz Zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltung“
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.530.745 von Glueckskind2016 am 09.05.19 20:16:10
Hallo Glueckskind2016,
wie ist die Entscheidung bei Dir nun ausgefallen?
Ich habe das gleiche Problem, dass mir bei 2 von 4 CFD-Anbietern die Finanzierungskosten nicht angerechnet wurden.
Ich habe nun Einspruch eingelegt, was natürlich das Risiko birgt, dass es mir nun bei allen 4 Konten verweigert wird.
Mal angenommen es wird weiterhin nicht anerkannt.
Welche Möglichkeit habe ich dann noch außer den Klageweg?
Kann man das Thema auch "Einfrieren" lassen, bis z.B. ein Urteil vorliegt?
Ich kann ja wahrscheinlich nicht einfach alle 4 Wochen nach Ablehnung einen neuen Einspruch einlegen?
Bei mir wird es sich nicht lohnen zu klagen, da es nur knapp 900€ sind, die nicht anerkannt wurden.
Zitat von Glueckskind2016: Mein Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat mir den Eindruck vermittelt, das sie das verstanden hat. Die Deutsche Steuerzeitung kannte sie nicht .... Jetzt entscheidet der Vorgesetzte. Ich werde berichten, wie es ausgeht/weiter geht.
Hallo Glueckskind2016,
wie ist die Entscheidung bei Dir nun ausgefallen?
Ich habe das gleiche Problem, dass mir bei 2 von 4 CFD-Anbietern die Finanzierungskosten nicht angerechnet wurden.
Ich habe nun Einspruch eingelegt, was natürlich das Risiko birgt, dass es mir nun bei allen 4 Konten verweigert wird.
Mal angenommen es wird weiterhin nicht anerkannt.
Welche Möglichkeit habe ich dann noch außer den Klageweg?
Kann man das Thema auch "Einfrieren" lassen, bis z.B. ein Urteil vorliegt?
Ich kann ja wahrscheinlich nicht einfach alle 4 Wochen nach Ablehnung einen neuen Einspruch einlegen?
Bei mir wird es sich nicht lohnen zu klagen, da es nur knapp 900€ sind, die nicht anerkannt wurden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.530.745 von Glueckskind2016 am 09.05.19 20:16:10Gibt es einen neuen Stand? Wie hat das Finanzamt denn nun entschieden?
Würd mich auf ein Update freuen.
Beste Grüße
Felix80
Würd mich auf ein Update freuen.
Beste Grüße
Felix80
Mein Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat mir den Eindruck vermittelt, das sie das verstanden hat. Die Deutsche Steuerzeitung kannte sie nicht .... Jetzt entscheidet der Vorgesetzte. Ich werde berichten, wie es ausgeht/weiter geht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.503.649 von Zaxxs am 07.05.19 10:30:17PS
Wenn man bei Finanzinstrumenten im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG keine Ausgaben abziehen darf, landet man bei einer Bruttobesteuerung der Einnahmen. Das ist vom Gesetz auf keinen Fall gewollt. Es wird nur der Gewinn/Verlust besteuert. Auch beim Verkauf von Aktien kann man Kosten abziehen und nicht die Einnahmen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Wenn man bei Finanzinstrumenten im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG keine Ausgaben abziehen darf, landet man bei einer Bruttobesteuerung der Einnahmen. Das ist vom Gesetz auf keinen Fall gewollt. Es wird nur der Gewinn/Verlust besteuert. Auch beim Verkauf von Aktien kann man Kosten abziehen und nicht die Einnahmen unterliegen der Abgeltungssteuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.497.745 von Felix80 am 06.05.19 16:40:47Ich würde mich nicht von Schlagworten verunsichern lassen.
Auch wenn es manchmal mit einem Darlehen verglichen wird gibt es kein Darlehen. Es gibt keinen Darlehensvertrag und gibt keine Verzinsung. Nebenbei wäre die auch viel zu hoch für den gewährten Darlehensbetrag - ein Fall von Zinswucherei! Ich habe nirgendwo gefunden, dass Differenzgeschäfte = Darlehen sind.
Genauso liegt auch keine Finanzierung eines Wirtschaftsgutes vor. Ohne ein zugrunde liegendes Finanzierungsgeschäft gibt es auch keine Finanzierungskosten. Was soll überhaupt finanziert werden?
Man muss steuerlich exakt arbeiten, zB sind Investmenerträge keine Dividenden.
Es gibt eine (richtige) Einordnung im Aufsatz von Haisch als ein Finanzinstrument im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG.
Ehrlich gesagt find ich die Einordnung als Zinsen o.ä. als reichlich amateurhaft um nicht zu sagen peinlich für das Amt. Schließlich sind die offiziellen Datenbank und die DStZ Quellen, die man als bekannt voraussetzen darf. Im übrigen waren im Jahr 2018 69% aller Einsprüche gegen die Einkommensteuererklärung erfolgreich.
Die Abgeltungssteuer ist die dümmste von allen Steuern. Damit wollen einige alles besteuern ))
Ich möchte nicht wissen, wie viele Bitcoin der Abgeltungsteuer unterlagen.
Wenn Dein Broker hier falsch abrechnet und die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben nicht korrekt berechnet hat, ist er zudem in der Haftung! Das Amt macht es sich einfach und nimmt einfach die Erträgnisaufstellung.
Auch wenn es manchmal mit einem Darlehen verglichen wird gibt es kein Darlehen. Es gibt keinen Darlehensvertrag und gibt keine Verzinsung. Nebenbei wäre die auch viel zu hoch für den gewährten Darlehensbetrag - ein Fall von Zinswucherei! Ich habe nirgendwo gefunden, dass Differenzgeschäfte = Darlehen sind.
Genauso liegt auch keine Finanzierung eines Wirtschaftsgutes vor. Ohne ein zugrunde liegendes Finanzierungsgeschäft gibt es auch keine Finanzierungskosten. Was soll überhaupt finanziert werden?
Man muss steuerlich exakt arbeiten, zB sind Investmenerträge keine Dividenden.
Es gibt eine (richtige) Einordnung im Aufsatz von Haisch als ein Finanzinstrument im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG.
Ehrlich gesagt find ich die Einordnung als Zinsen o.ä. als reichlich amateurhaft um nicht zu sagen peinlich für das Amt. Schließlich sind die offiziellen Datenbank und die DStZ Quellen, die man als bekannt voraussetzen darf. Im übrigen waren im Jahr 2018 69% aller Einsprüche gegen die Einkommensteuererklärung erfolgreich.
Die Abgeltungssteuer ist die dümmste von allen Steuern. Damit wollen einige alles besteuern ))
Ich möchte nicht wissen, wie viele Bitcoin der Abgeltungsteuer unterlagen.
Wenn Dein Broker hier falsch abrechnet und die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben nicht korrekt berechnet hat, ist er zudem in der Haftung! Das Amt macht es sich einfach und nimmt einfach die Erträgnisaufstellung.