Zeichnungsgebühren bei Neuemissionen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.05.00 00:08:36 von
neuester Beitrag 11.06.00 22:03:30 von
neuester Beitrag 11.06.00 22:03:30 von
Beiträge: 4
ID: 131.053
ID: 131.053
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 476
Gesamt: 476
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 27 Minuten | 6452 | |
vor 28 Minuten | 3677 | |
heute 11:14 | 3060 | |
vor 25 Minuten | 2099 | |
vor 34 Minuten | 2055 | |
01.05.24, 18:36 | 1761 | |
vor 58 Minuten | 1492 | |
vor 27 Minuten | 1322 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.151,87 | +0,72 | 203 | |||
2. | 1. | 170,12 | +1,14 | 97 | |||
3. | 9. | 10,200 | +5,15 | 49 | |||
4. | 10. | 1,4800 | +69,14 | 46 | |||
5. | Neu! | 83,50 | -3,13 | 23 | |||
6. | 5. | 0,1658 | +6,21 | 19 | |||
7. | 16. | 6,9120 | +0,67 | 19 | |||
8. | 4. | 2.325,66 | +1,04 | 18 |
Die Angelegenheit wurde im Board an verschiedenen Stellen diskutiert. Hier die Ansicht einer Verbraucherzentrale:
Verbraucher-Zentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-0
Fax: 0211/3809-172
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Bedauerlicherweise sind wir aus Kapazitätsgründen in der
Geldanlageberatung nicht tätig. Aus diesem Grund können wir keine
Einzelberatungen durchführen, sondern Sie nur allgemein über unsere
Auffassung zu genannten Thema informieren.
Die Problematik der Zeichnungsgebühren bei Aktienemmissionen ist uns
bekannt. Insbesondere das Einfordern von Zeichnungsgebühren bei nicht
erfolgter Aktienzuteilung führte zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden.
Ob Gebühren trotz eines nicht erfolgreichen Aktienkaufs verlangt werden
können, ist rechtlich noch nicht geklärt. Die Verbraucher-Zentrale NRW
strebt eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage an. Unseres
Erachtens sind Gebühren bei nicht erfolgter Aktienzuteilung nicht
rechtens. Wir empfehlen Zeichnungsgebühren gleich in welcher Form nicht
zu akzeptieren. Fordern Sie die Gebühren zurück. Sollte das
Kreditinstitut ablehnen empfehlen wir Ihnen die Ergebnisse des
Gerichtsverfahrens abzuwarten. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen als
Nachweis für die Höhe der Foderungen auf.
Unsere umfassende Information zur Zeichnungsgebühr und einen Musterbrief
zur Rückforderung der Gebühren können Sie in jeder Beratungsstelle
(Adressen siehe Internet) gegen eine Gebühr vom DM 2,50 abholen.
Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dagmar Kautz
Beratungsservice
Verbraucher-Zentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-0
Fax: 0211/3809-172
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Bedauerlicherweise sind wir aus Kapazitätsgründen in der
Geldanlageberatung nicht tätig. Aus diesem Grund können wir keine
Einzelberatungen durchführen, sondern Sie nur allgemein über unsere
Auffassung zu genannten Thema informieren.
Die Problematik der Zeichnungsgebühren bei Aktienemmissionen ist uns
bekannt. Insbesondere das Einfordern von Zeichnungsgebühren bei nicht
erfolgter Aktienzuteilung führte zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden.
Ob Gebühren trotz eines nicht erfolgreichen Aktienkaufs verlangt werden
können, ist rechtlich noch nicht geklärt. Die Verbraucher-Zentrale NRW
strebt eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage an. Unseres
Erachtens sind Gebühren bei nicht erfolgter Aktienzuteilung nicht
rechtens. Wir empfehlen Zeichnungsgebühren gleich in welcher Form nicht
zu akzeptieren. Fordern Sie die Gebühren zurück. Sollte das
Kreditinstitut ablehnen empfehlen wir Ihnen die Ergebnisse des
Gerichtsverfahrens abzuwarten. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen als
Nachweis für die Höhe der Foderungen auf.
Unsere umfassende Information zur Zeichnungsgebühr und einen Musterbrief
zur Rückforderung der Gebühren können Sie in jeder Beratungsstelle
(Adressen siehe Internet) gegen eine Gebühr vom DM 2,50 abholen.
Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Dagmar Kautz
Beratungsservice
Hallo Mundhar....
gehe ruhig zur Verbraucherzentrale und zahle die 2,50 DM Gebühr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bessere Lösung: gehe zu einer Bank, bei der DU keine Zeichnungsgebühr zahlen mußt.
Ich bin bei der Hypovereinsabnk und zahle 0 DM Gebühren für eine Zeichnung!!!!
Die andere Seite ist die, daß eine Entgegennahme einer Zeichnung eine Dienstleistung darstellt.
Und eine Dienstleistung kostet nun einmal eine Gebühr (über die Höhe läßt sich streiten).
Ich kann absolut die Verbraucher zentrale nicht verstehen, wenn sie sagt, daß Zeichnungsgebühren ungerechtfertigt sind.
Ich glaube, daß sich viele nicht vorstellen können, was für eine Arbeit es für die Bank und vor allem deren Mitarbeiter ist,
hunderte von Zeichnungsaufträgen zu erfassen und "nebenbei" noch das alltägliche Bankgeschäft zu bewerkstelligen.
Aus diesem Grund kann ich es auf der einen Seite verstehen, daß manche Banken eine Gebühr für diese Dienstleistung verlangen.
Banken, welche Interesse an der Meinung Ihrer Kunden haben,machen dieses natürlicht nicht.
Gruß popey
gehe ruhig zur Verbraucherzentrale und zahle die 2,50 DM Gebühr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bessere Lösung: gehe zu einer Bank, bei der DU keine Zeichnungsgebühr zahlen mußt.
Ich bin bei der Hypovereinsabnk und zahle 0 DM Gebühren für eine Zeichnung!!!!
Die andere Seite ist die, daß eine Entgegennahme einer Zeichnung eine Dienstleistung darstellt.
Und eine Dienstleistung kostet nun einmal eine Gebühr (über die Höhe läßt sich streiten).
Ich kann absolut die Verbraucher zentrale nicht verstehen, wenn sie sagt, daß Zeichnungsgebühren ungerechtfertigt sind.
Ich glaube, daß sich viele nicht vorstellen können, was für eine Arbeit es für die Bank und vor allem deren Mitarbeiter ist,
hunderte von Zeichnungsaufträgen zu erfassen und "nebenbei" noch das alltägliche Bankgeschäft zu bewerkstelligen.
Aus diesem Grund kann ich es auf der einen Seite verstehen, daß manche Banken eine Gebühr für diese Dienstleistung verlangen.
Banken, welche Interesse an der Meinung Ihrer Kunden haben,machen dieses natürlicht nicht.
Gruß popey
Popey, vielleicht kannst du dich noch an die Preise erinnern, welche die Banken für Barauszahlungen vom eigenen Konto in Rechnung stellten. Damals entschied der BGH, daß diese Dienstleistung durch die normale Kontoführungsgebühr abgedeckt ist, soweit ein bestimmter Umfang der Geschäfte (5 Barauszahlungen) nicht überschritten wird. Hier dürfte die gleiche Rechtsgrundlage greifen. Mir persönlich sind im Grunde die Zeichnungsgebühren egal, weil sie, gemessen am Geschäftsvolumen, nicht bedeutend ins Gewicht fallen. Darauf spekulieren aber die Banken. Zudem geht es ums Prinzip, die Art und Weise, wie und in welcher Höhe Preise eingeführt werden.
Saludos, MUNDHARMONIKA
Saludos, MUNDHARMONIKA
Habe am Freitag letzter Woche 750,-- DM an Zeichnungsgebühren zurückerstattet bekommen.
MUNDHARMONIKA
MUNDHARMONIKA
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
190 | ||
100 | ||
45 | ||
32 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
15 | ||
14 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
13 | ||
13 | ||
13 | ||
12 | ||
10 | ||
10 | ||
10 | ||
10 | ||
9 | ||
8 |