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    Zeichnungsgebühren bei Neuemissionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.05.00 00:08:36 von
    neuester Beitrag 11.06.00 22:03:30 von
    Beiträge: 4
    ID: 131.053
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      schrieb am 06.05.00 00:08:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Angelegenheit wurde im Board an verschiedenen Stellen diskutiert. Hier die Ansicht einer Verbraucherzentrale:


      Verbraucher-Zentrale NRW
      Mintropstraße 27
      40215 Düsseldorf
      Tel.: 0211/3809-0
      Fax: 0211/3809-172

      Sehr geehrter Herr ...

      vielen Dank für Ihre Anfrage und das uns entgegengebrachte Vertrauen.

      Bedauerlicherweise sind wir aus Kapazitätsgründen in der
      Geldanlageberatung nicht tätig. Aus diesem Grund können wir keine
      Einzelberatungen durchführen, sondern Sie nur allgemein über unsere
      Auffassung zu genannten Thema informieren.

      Die Problematik der Zeichnungsgebühren bei Aktienemmissionen ist uns
      bekannt. Insbesondere das Einfordern von Zeichnungsgebühren bei nicht
      erfolgter Aktienzuteilung führte zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden.
      Ob Gebühren trotz eines nicht erfolgreichen Aktienkaufs verlangt werden
      können, ist rechtlich noch nicht geklärt. Die Verbraucher-Zentrale NRW
      strebt eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage an. Unseres
      Erachtens sind Gebühren bei nicht erfolgter Aktienzuteilung nicht
      rechtens. Wir empfehlen Zeichnungsgebühren gleich in welcher Form nicht
      zu akzeptieren. Fordern Sie die Gebühren zurück. Sollte das
      Kreditinstitut ablehnen empfehlen wir Ihnen die Ergebnisse des
      Gerichtsverfahrens abzuwarten. Bitte bewahren Sie Ihre Unterlagen als
      Nachweis für die Höhe der Foderungen auf.

      Unsere umfassende Information zur Zeichnungsgebühr und einen Musterbrief
      zur Rückforderung der Gebühren können Sie in jeder Beratungsstelle
      (Adressen siehe Internet) gegen eine Gebühr vom DM 2,50 abholen.

      Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      i.A.
      Dagmar Kautz
      Beratungsservice
      Avatar
      schrieb am 06.05.00 00:33:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Mundhar....

      gehe ruhig zur Verbraucherzentrale und zahle die 2,50 DM Gebühr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Bessere Lösung: gehe zu einer Bank, bei der DU keine Zeichnungsgebühr zahlen mußt.

      Ich bin bei der Hypovereinsabnk und zahle 0 DM Gebühren für eine Zeichnung!!!!

      Die andere Seite ist die, daß eine Entgegennahme einer Zeichnung eine Dienstleistung darstellt.

      Und eine Dienstleistung kostet nun einmal eine Gebühr (über die Höhe läßt sich streiten).

      Ich kann absolut die Verbraucher zentrale nicht verstehen, wenn sie sagt, daß Zeichnungsgebühren ungerechtfertigt sind.

      Ich glaube, daß sich viele nicht vorstellen können, was für eine Arbeit es für die Bank und vor allem deren Mitarbeiter ist,
      hunderte von Zeichnungsaufträgen zu erfassen und "nebenbei" noch das alltägliche Bankgeschäft zu bewerkstelligen.

      Aus diesem Grund kann ich es auf der einen Seite verstehen, daß manche Banken eine Gebühr für diese Dienstleistung verlangen.

      Banken, welche Interesse an der Meinung Ihrer Kunden haben,machen dieses natürlicht nicht.

      Gruß popey
      Avatar
      schrieb am 08.05.00 08:35:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Popey, vielleicht kannst du dich noch an die Preise erinnern, welche die Banken für Barauszahlungen vom eigenen Konto in Rechnung stellten. Damals entschied der BGH, daß diese Dienstleistung durch die normale Kontoführungsgebühr abgedeckt ist, soweit ein bestimmter Umfang der Geschäfte (5 Barauszahlungen) nicht überschritten wird. Hier dürfte die gleiche Rechtsgrundlage greifen. Mir persönlich sind im Grunde die Zeichnungsgebühren egal, weil sie, gemessen am Geschäftsvolumen, nicht bedeutend ins Gewicht fallen. Darauf spekulieren aber die Banken. Zudem geht es ums Prinzip, die Art und Weise, wie und in welcher Höhe Preise eingeführt werden.

      Saludos, MUNDHARMONIKA
      Avatar
      schrieb am 11.06.00 22:03:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe am Freitag letzter Woche 750,-- DM an Zeichnungsgebühren zurückerstattet bekommen.

      MUNDHARMONIKA


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