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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1241)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 24.01.20 20:19:41
      Beitrag Nr. 1.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.481.270 von Sunny48 am 24.01.20 20:12:08
      Zitat von Sunny48: du kannst im Trading immer nur einen "Saldo" als Geschäftsfall erfassen- denn erst wenn ein Trade geschlossen ist, hast du einen Gewinn oder Verlust den du buchen kannst.


      Richtig. Und jeder geschlossene Trade ist nunmal ein Geschäftsvorfall, der zu buchen ist! Und eben keine Salden.

      Interessant wäre die Frage, am 1.1. einen FDAX zu kaufen oder zu verkaufen und das Konto erst zum 31.12. glatt zu stellen (wenn Dich die Margin nicht auffrisst). Also, unterjährig immer im Markt zu sein und so das Geschäft lange am Laufen zu halten. Da muss ich mal drüber nachdenken. Vielleicht wäre das ein Weg. Kann da Taxadvisor was drüber sagen? Ich bin nur Erfarungsjurist, kein Volljurist. Aber wahrscheinlich kommen die dann mit irgendwelchen FIFO Regeln um die Ecke ...
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      schrieb am 24.01.20 20:12:08
      Beitrag Nr. 1.731 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.949 von Andiadm am 24.01.20 19:41:50
      Zitat von Andiadm: Ist es wohl auch nicht, weil in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung jeder Geschäftsvorvall zu erfassen ist, und nicht das Saldo.
      Ich kann ja auch nicht in einer ganz normalen Handelsgesellschaft 1 mal im Jahr für jeden Kunden nur das Saldo buchen ... da bin ich ganz schnell in den Hochtief-Bauten!


      du kannst im Trading immer nur einen "Saldo" als Geschäftsfall erfassen- denn erst wenn ein Trade geschlossen ist, hast du einen Gewinn oder Verlust den du buchen kannst.
      Sicherlich kannst du am Monats-respektive Jahresende offene Trades abgrenzen- aber das ist im Trading nicht die Regel.

      Ich weiß auch nicht, was dagegen spricht am Monatsende, so man eine monatliche Buchführung macht, den Tradingsaldo (Gewinn als Ertrag und Verlust als Aufwand/Kosten) zu verbuchen. Wichtig ist doch, dass der Kontoauszug des Brokers nachvollziehbar die aufgelaufenen Gewinne und die aufgelaufenen Verluste sauber saldiert aufführt- die kannst du dann verbuchen und daraus ergibt sich via Buchhaltung (G+V) dann das Monatsergebnis.Und wichtig ist weiterhin bei mehreren Konten und Brokern die aufgelaufenen Summen für Gewinne und Verluste in die Buchhaltung zu bringen.

      Wenn du jeden Trade als einzelnen Geschäftsfall betrachtest, dann darf ein Daytrader irgendwas um 10.000 bis 15.000 Trades pro jahr in die Buchhaltung eintickern- und dass das die Realität ist, kann ich mir wiederum nicht vorstellen- zumal es das unterjährige Saldierungsverbot in Trading GmbH´s nicht gibt- das betrifft ja erstmal nur Privatpersonen.
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      schrieb am 24.01.20 19:41:50
      Beitrag Nr. 1.730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.916 von startvestor am 24.01.20 19:39:46Ist es wohl auch nicht, weil in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung jeder Geschäftsvorvall zu erfassen ist, und nicht das Saldo.
      Ich kann ja auch nicht in einer ganz normalen Handelsgesellschaft 1 mal im Jahr für jeden Kunden nur das Saldo buchen ... da bin ich ganz schnell in den Hochtief-Bauten!
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      schrieb am 24.01.20 19:40:44
      Beitrag Nr. 1.729 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.802 von Andiadm am 24.01.20 19:31:46
      Zitat von Andiadm:
      Zitat von Sunny48: wie man dieses Problem lege artis in den Griff bekommt:rolleyes:


      Durch zahlen von Steuren, Punkt.
      Und dann Klagen und Steuern zurück bekommen, Fragezeichen.


      hm, ne GmbH ist schon auch ne legale Lösung, ne?:)
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:39:46
      Beitrag Nr. 1.728 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.886 von Andiadm am 24.01.20 19:37:32Also wenn, dann ist es schon heute nicht ordnungsgemäß. Satz 5 ist hier kein Problem, gilt nicht für die GmbH.
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      schrieb am 24.01.20 19:37:32
      Beitrag Nr. 1.727 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.811 von startvestor am 24.01.20 19:32:15
      Zitat von startvestor: Morgen gibt der Andrej ja noch ein Webinar. Er hat auch um viele Mails gebeten, da kann ja jeder nochmal nachfragen.


      Ich fasse mal ein paar Punkte aus dem Webinar zusammen:
      ...
      - nur eine Trading-Buchung in der GmbH statt zig-Tausender für jeden Trade
      (einmal den "Ertrag" rein)
      (Kontoauszug mit all den Trades legt er nur dazu für den StB)
      ...


      Und genau das entspricht ab 1.1.2021 nicht mehr den Regeln odnungsgemäßer Buchführung, so einfach ist das. Ob es das früher getan hat, sei dahingestellt.
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:35:00
      Beitrag Nr. 1.726 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.802 von Andiadm am 24.01.20 19:31:46Der Ingo Hillen, der beim Binding rummeckert, soll gefälligst zum BVerfG gehen und eine einstweilige Anordnung wegen Artikel 12 und 14 GG erwirken. Alle seine SINO-Kunden scheinen ja noch keine GmbH zu haben, sonst wäre es ihm egal. Na ja, vielleicht denkt er auch an Trade Republic.
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:32:15
      Beitrag Nr. 1.725 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.448 von bomike am 24.01.20 19:06:15Morgen gibt der Andrej ja noch ein Webinar. Er hat auch um viele Mails gebeten, da kann ja jeder nochmal nachfragen.


      Ich fasse mal ein paar Punkte aus dem Webinar zusammen:

      Buchempfehlung: Köber: Steuern steuern

      - er hat seine GmbH seit 2013 (aber nicht nur Trading, alles mögliche drin)
      - nur eine Trading-Buchung in der GmbH statt zig-Tausender für jeden Trade
      (einmal den "Ertrag" rein)
      (Kontoauszug mit all den Trades legt er nur dazu für den StB)
      - Kontenrahmen: SKR 03
      - er setzt viele Kosten über seine GmbH ab
      - GF-Gehalt (und auch Angestellte)
      - GF: keine Sozialversicherung (da beherrschender Gesellschafter)

      - Mindesteinlage: 12.500 € (50% des Grundkapitals), Rest über "eigenes" Fremdkapital
      - UG mit 1 € Grundkapital zu klein
      - offshore: Ummeldung der GmbH z.B. nach Spanien sei einfach

      Gründungskosten:
      - Notar: 400 - 800 €
      - Gericht: 150 €
      - Eröffnungs-Bilanz: 300 € (StB)

      laufende Kosten:
      - IHK: 50-100 € jährlich
      - Buchhaltung: 6 € mtl. (Lex Office sei einfach - von Lexware)
      - falls Lohnbuchhaltung: 12 € mtl. (man bräuchte aber StB oder Lohnbuchhaltungs-Büro)
      - Jahresabschluss: 500 €
      - wenige Buchungen (ein paar Kosten)

      Ausschüttungen:
      - KapESt: 25% oder
      - Teileinkünfteverfahren: 40% steuerfrei, Rest zum pers. Steuersatz

      Alternative zu Ausschüttungen:
      - Kosten
      - Anschaffungen
      - Zinsen
      - Dienstleistungen

      Sinnhaftigkeit einer Trading-GmbH:
      - nur bei nachhaltigen Tradinggewinnen
      - mind. 20.000 € Tradingkapital

      Steuerberater:
      - viele wüßten nix vom Trading

      Werbung:
      - Anissimow will Mastermind "Trading GmbH" gründen
      - Live-Webinare usw.
      - 1.000 € Gebühr

      Interactive Brokers:
      - IB nimmt GmbH als Kunde, auch Depotübertrag leicht


      Seine Aussagen zu Gewerbesteuer und Umsatzsteuer lasse ich weg, sind m.E. "fragwürdig".
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:31:46
      Beitrag Nr. 1.724 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.379 von Sunny48 am 24.01.20 18:59:12
      Zitat von Sunny48: wie man dieses Problem lege artis in den Griff bekommt:rolleyes:


      Durch zahlen von Steuren, Punkt.
      Und dann Klagen und Steuern zurück bekommen, Fragezeichen.
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      Avatar
      schrieb am 24.01.20 19:06:15
      Beitrag Nr. 1.723 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.480.121 von Taxadvisor am 24.01.20 18:33:35
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von startvestor: Bezüglich des EINEN Buchungssatzes pro Jahr, hat mich auch verblüfft. Der Andrej hats auf Nachfrage nochmal bestätigt und meinte, nur wenige StB hätten Kenntnisse vom Tradinggeschäft. Er hat die GmbH seit 2013, insofern wird er auch mal geprüft worden sein.

      Wie machen das deine Kunden taxadvisor oder habt ihr eine Art "Mittelding". Oder bucht ihr wirklich diese zig-Tausenden Trades?


      Mit den Kenntnissen hat der Andrej sicher (leider) Recht. Wenn er die GmbH seit 2013 hat, ist fraglich, ob er bereits geprüft wurde. Korrekt ist das definitiv nicht. Die Frage wäre auch, was die Finanzverwaltung daraus macht. Wenn man Ein-/Auszahlungen bzw. Zahlungen an Dritte ausschließen kann, führt eine Schätzung durch die Finanzverwaltung ja auch nicht zu einem anderen Ergebnis, kann aber natürlich auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Vielleicht hat er ja auch noch eine Excel-Nebenbuchhaltung

      Die Heavy-Trader sind noch privat ;-)) und die GmbH's nutzen bisher hauptsächlich Aktienhandel. Die laufen aber auch über ein zusätzliches Vermögensreporting beim FO, da wird das über die Bankschnittstelle in der WP-Software erfasst, über die dortige Export-Funktion generiert man dann die DATEV-Buchungen. Es gibt aber FinTech's, die an direkten Lösungen für die GmbH arbeiten.

      Gruß
      Taxadvisor


      Ich habe ja auch jahrelang über eine GmbH Tradinggeschäfte abgewickelt. Über einen US Broker.
      Es wurde auch nur das Jahresergebnis verbucht. Das liegt aber auch daran, das nicht zur Umsatzsteuer optiert wurde. Wir brauchen auch nur einmal eine jährliche Bilanz abgeben, trotz Jahresumsätze von weit über 1 Millionen. Haben zig Steuerprüfungen hinter uns. Inkl. Umsatzsteuerprüfung und Bilanzprüfungen etc. Wurde nie irgendwas beanstandet.

      Wenn man keine Umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte tätigt, reicht die Jahresbilanz. Sogar, wenn ein Teil des Geschäftes zur Umsatzsteuer optiert. Bei mir sind es 80% Umsatzsteuer frei und 20% mit Umsatzsteuer. Von daher ist es in diesem Sinne eine einzige Buchung (plus Einzahlungen und Auszahlungen + evtl. Umrechnungskurs).
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