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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1285)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 19.01.20 22:45:18
      Beitrag Nr. 1.292 ()
      am Ende ist das so ein klassischer GroKo Kompromiss a la "Mehrwertsteuer erhöhen um 2%" vs "Mit uns keine Mehrwertsteuererhöhung!" und am Ende einigt man sich auf eine Erhöhung um 3%
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      schrieb am 19.01.20 22:37:05
      Beitrag Nr. 1.291 ()
      aus dem verlinkten Artikel:

      "Investoren, die ihre Papiere noch kurz vor der Insolvenz verkaufen, können dagegen die Ihnen dadurch entstandenen Verluste nach wie vor steuerlich anrechnen lassen"

      das ist bezogen auf Aktien...

      wir haben das ja hier schon mehrfach diskutiert - es ist unklar, weshalb ein Verlust von 10% auf ein Aktieninvestment abziehbar ist, aber ein Verlust von 100% nicht...

      nun sollte allerdings bezogen auf die Termingeschäfte (insbesondere Optionen) nach gesundem Menschenverstand dieselbe Regelung gelten.... also Verlust in der Option von bspw. 10% oder 80% ist abziehbar von Gewinnen, aber der Totalverlust von 100% eben nicht...

      ebenso irritierend, dass die Einkünfte aus Stillhaltergeschäften verrechenbar bleiben, also "steuerlich sauber" sind, während "Spekulationsgeschäfte" durch die Neuregelung eingedämmt werden solllen...

      nun stelle man sich die Frage, wer ist denn üblicherweise Kontrahent des Stillhalters ??
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      schrieb am 19.01.20 22:26:50
      Beitrag Nr. 1.290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.422.260 von bomike am 19.01.20 22:13:06Nein, das hatten wir hier schon. Damals gings nur um die Totalverluste (Insolvenz...). Der Deal zwischen SPD und CDU/CSU kam später und wurde am 11.11. im Finanzausschuss publik (CDU kriegt 10K für Totalverluste und SPD das weitestgehende Derivateverbot).

      Trump würde dazu sagen, das war der schlechtes Deal der Geschichte.
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      schrieb am 19.01.20 22:22:47
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.422.248 von MK-ULTRA am 19.01.20 22:07:55Ich habe mir so überlegt, wie das Ganze wohl die betroffenen Firmen (Broker, Banken) rechtlich sehen. Kann man deren Geschäft tatsächlich entschädigunglos weitestgehend schließen?

      Und da gibt es ja Art. 14 Abs. 3 Grundgesetz:

      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

      https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
      https://www.juracademy.de/staatshaftungsrecht/entschaedigung…

      "Enteignung" ist natürlich nicht nur etwas dingliches. Die Juristen schrieben oben:

      c) Faktische Enteignung
      Die vollständige oder teilweise Entziehung einer Eigentumsposition ist an eine Rechtsposition geknüpft. Es ist aber die Situation denkbar, in der die formale Eigentumsstellung unangetastet bleibt, aber alle mit dem Eigentum typischerweise verbundenen Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse beschnitten werden. Es bleibt also nur die leere Hülse des Eigentumsrechts übrig.
      Nach Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG und des engen Enteignungsbegriffs bleibt es auch dann bei einer Inhalts- und Schrankenbestimmung, selbst wenn sie faktisch einer Enteignung gleichkommt.
      Ein Abstellen auf die Intensität der Entziehung der Eigentumsposition ist nach der Nassauskiesungsentscheidung des BVerfG nicht mehr möglich. Eine andere Frage ist, ob eine derartige Inhalts- und Schrankenbestimmung ihrerseits verfassungsgemäß ist.
      Der auf sie gestützte Rechtsakt ist dann im Wege des Primärrechtsschutzes aufzuheben.



      Die Banken/Broker haben ja ein Geschäft, was ihnen nun weitestgehend verwährt wird. Ich schätze, niemand hat die Eigentumsgarantie des GG geprüft, die Verhältnismäßigkeit sowieso nicht.

      Man darf sich hier nicht von den Linken ins Boxhorn jagen lassen. Natürlich wollen die gern enteignen, es entspricht deren Ideologie. Wenn die also sagen "das ist aber so nicht gemeint im GG", dann müssen sie das auch begründen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 22:13:06
      Beitrag Nr. 1.288 ()
      Sagt mal bin ich blöd? Hier gab es eine Pressemitteilung von Schutzverband: https://www.dsw-info.de/presse/pressemitteilungen-2019/dsw-k…

      Diese ist vom 14. Oktober. Also vor der Entscheidung. Damit wußten doch alle, das diese Gesetzesänderung problematisch ist. Offensichtlich wurde die Änderung bewußt vollzogen.

      Es gab von wesentlicher Stelle also schon massive Kritik und zwar vor der Entscheidung Ende Dezember.
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      schrieb am 19.01.20 22:07:55
      Beitrag Nr. 1.287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.422.134 von User_X am 19.01.20 21:40:11
      Zitat von User_X: Im Endeffekt steht de Aufwand in keinem Verhältnis mehr...zumindest für mich. Ich hab keinen Bock auf die ganze Steuerscheixxxe


      Termingeschäfte auf Auslandskonten werden eh nicht gemeldet.
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      Avatar
      schrieb am 19.01.20 21:40:11
      Beitrag Nr. 1.286 ()
      Im Endeffekt steht de Aufwand in keinem Verhältnis mehr...zumindest für mich. Ich hab keinen Bock auf die ganze Steuerscheixxxe
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 21:15:09
      Beitrag Nr. 1.285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.421.633 von unimatrix27 am 19.01.20 20:11:59
      Zitat von unimatrix27: Wenn man das ernsthaft machen will dann muss man sich mit beiden Themen sehr tief auseinandersetzen. Das geht nicht mal eben mit ein paar Mausklicks. Mit der Führung einer Kapitalgesellschaft sind entsprechende Pflichten verbunden. Also am besten erstmal mit dem StB sprechen.

      Das ganze bedingt ein Umdenken was Privatvermögen angeht. Es geht nicht mehr darum alles zu besitzen sondern man kontrolliert es. Das Geld in einer GmbH gehört einem eben nicht mehr selbst. Aber das muss es ja auch gar nicht.


      Da ist das Buch vom Köber ganz gut, um mal einen ersten Einblick zu bekommen. Aber das Problem aus meiner Sicht ist, man hat hohe Anlaufkosten (finanziell und auch selbst in Weiterbildung, man muss sich mit diesen ganzen Buchhaltungs und Steuerthemen auseinandersetzen) und auch laufende Kosten natürlich, aber der Vorteil ist eher langfristiger Natur.

      D.h. man betreibt sein Gechäft im GmbH Mantel, Trading und bildet Rückstellungen im GmbH Mantel, kauft vielleicht Aktien oder Immos und über die Zeit entwickelt sich dann durch die Steuerstundung ein Vorteil, indem man eben zwischendrin keine Steuern zahlt. Das kann schon einiges ausmachen, aber es braucht eben Zeit.

      Aber diese Regelung scheint so klar rechtswidrig, dass man sich kaum vorstellen kann, dass sie Bestand hat. D.h. wenn sie wieder in Kürze kassiert wird, hat man von seinem GmbH-Mantel noch nicht viel gehabt außer einem Haufen Kosten und dann muss man entweder ihn auflösen und dann darf man alles versteuern oder man behält ihn weiter mit allen laufenden Kosten, obwohl man ihn eigentlich nicht mehr braucht.

      Das ist extrem ärgerlich und auch das besonders fiese an dieser eingeschmuggelten Änderung, dass man eigentlich nur verlieren kann, egal was man macht.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 20:11:59
      Beitrag Nr. 1.284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.421.435 von bomike am 19.01.20 19:30:36Ich werde mich auch ausklinken. Das geht hier wild hin und her. Die Fakten wurde alle genannt.

      Um das Steuerproblem zu vermeiden, kann man logischerwiese auswandern oder eine Kapitalgesellschaft gründen (eine gmbh & Co KG ist eine Personengesellschaft)

      Wenn man das ernsthaft machen will dann muss man sich mit beiden Themen sehr tief auseinandersetzen. Das geht nicht mal eben mit ein paar Mausklicks. Mit der Führung einer Kapitalgesellschaft sind entsprechende Pflichten verbunden. Also am besten erstmal mit dem StB sprechen.

      Das ganze bedingt ein Umdenken was Privatvermögen angeht. Es geht nicht mehr darum alles zu besitzen sondern man kontrolliert es. Das Geld in einer GmbH gehört einem eben nicht mehr selbst. Aber das muss es ja auch gar nicht.
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      Avatar
      schrieb am 19.01.20 19:30:36
      Beitrag Nr. 1.283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.421.336 von Blaubeermuffin am 19.01.20 19:13:23
      Zitat von Blaubeermuffin:
      Zitat von bomike: ...

      Die Nachfrage ist doch irrelevant. Du selbst bist die Nachfrage. Ich glaube ab 10tsd. setzen sie dir das ding auf.

      Wer mit viel Geld zockt, kann auch sein eigenes Zertifikat aufsetzen lassen. Das ist auch eine seriöse Lösung. Mit eigener ISIN Nummer. Je nach Struktur kostet das an laufende Kosten ca. 20.000 Tsd. / Jahr. (unterste Grenze).

      Dann kaufst du dein eigenes Zertifikat und Thema ist durch.


      Die Frage ist doch, ob Lösungen nach diesem Prinzip auch in anderer Form dargereicht werden können.
      Zum Beispiel dergestalt, dass ein Trader bei seinem Broker nur noch "innerhalb" eines eigenen Zertifikats handelt und dann die GuV erst am Ende des Jahres festgestellt wird.

      Ob das nun echte börsengehandelte Zertifikate sein müssen oder eine Art "privater Fonds", den der Broker bereitstellt, sei mal dahingestellt.

      Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass die Finanzindustrie solche Pläne bereits ausarbeitet oder schon in den Schubladen hat.
      Die werden nicht ihre ganze deutsche Privatkundschaft über den Jordan gehen lassen.


      Ein Zertifikat ist auch echt, wenn es nicht an der Börse gehandelt wird :) Es gibt sicherlich 100 tausende von Zertifikate die nicht gelistet sind.

      Ein Broker kann solche Zertifkate nicht mal eben rausholen. Du kannst das ganze auch in einen Fonds auslagern. Du beauftragst damit eine "Verwaltungsfirma" die den Fonds gründet. Das ist dann dein Fonds. Den du selbst handelst und theoretisch von anderen gekauft werden kann, wie andere Fondsanteile auch.

      Je nach Ausgestaltung (EU Zugelassen oder offshore etc.) sind die Kosten. Letztendlich geht das total easy. Jeder Dödel kann ein Fonds gründen lassen, wenn er Moos hat.
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