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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1288)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 19.01.20 16:31:22
      Beitrag Nr. 1.262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.547 von Chris_M am 19.01.20 16:28:02
      Zitat von Chris_M: Mit einer Sondervollmacht von deinem Freund/Freundin hast du ja die offizielle Erlaubnis für Sie zu handeln.


      Stimmt, das ist alles kein Problem.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 16:28:02
      Beitrag Nr. 1.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.487 von bomike am 19.01.20 16:20:56
      Zitat von bomike:
      Zitat von Sunny48: Zudem könnte man ja ein zweites Konto über Frau/ Freund/ Freundin eröffnen und damit hat man schon 20Tsd oder drei Konten = 30tsd. etc. Das kann ja jeder für sich ausrechnen was passt.


      Cave! du unterschreibst beim Broker, dass du dein eigenes Konto auf eigene Rechnung handelst.

      Aber, dein Einwand führt uns zu der Frage, wie es sich bei Ehepartnern mit Gemeinschaftskonten verhält. Haben die 2 x 10.000 Verlust, die sie auf dem Konto verrechnen dürfen. Oder gilt die Grenze von 10.000 Verlustanrechnung für das gehandelte Konto?


      Das darf kein Gemeinschaftskonto sein. Und wem interessiert es wer auf dem Konto handelt? Weder dem Broker noch sonst irgendwem. Nicht mal der Bafin, weil das unter dem Ausnahmetatbestand fällt. Das geht alles ohne Probleme. Zwei Personen = 2* 10.000,- ist recht logisch.[/quote]

      Ich meine das, wenn du mit dein Geld auf den Konto deiner Freundin/Freund bzw. sonstiger dritten Person anlegst dann ist das schon weit mehr als Grauzone.

      Mit einer Sondervollmacht von deinem Freund/Freundin hast du ja die offizielle Erlaubnis für Sie zu handeln.
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      Avatar
      schrieb am 19.01.20 16:26:14
      Beitrag Nr. 1.260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.487 von bomike am 19.01.20 16:20:56das interessiert den Broker von wem das Konto gehandelt wird- denn das ist sein Ansprechpartner im Falle der Nachschusspflicht- und da verstehen Broker gar keinen Spaß. wenn das Konto von jemandem gehandelt wird, der nicht Kontoinhaber ist und es kein Gemeinschaftskonto ist.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 16:20:56
      Beitrag Nr. 1.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.442 von Sunny48 am 19.01.20 16:15:29
      Zitat von Sunny48: Zudem könnte man ja ein zweites Konto über Frau/ Freund/ Freundin eröffnen und damit hat man schon 20Tsd oder drei Konten = 30tsd. etc. Das kann ja jeder für sich ausrechnen was passt.


      Cave! du unterschreibst beim Broker, dass du dein eigenes Konto auf eigene Rechnung handelst.

      Aber, dein Einwand führt uns zu der Frage, wie es sich bei Ehepartnern mit Gemeinschaftskonten verhält. Haben die 2 x 10.000 Verlust, die sie auf dem Konto verrechnen dürfen. Oder gilt die Grenze von 10.000 Verlustanrechnung für das gehandelte Konto?[/quote]

      Das darf kein Gemeinschaftskonto sein. Und wem interessiert es wer auf dem Konto handelt? Weder dem Broker noch sonst irgendwem. Nicht mal der Bafin, weil das unter dem Ausnahmetatbestand fällt. Das geht alles ohne Probleme. Zwei Personen = 2* 10.000,- ist recht logisch.
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 16:17:18
      Beitrag Nr. 1.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.184 von Taxadvisor am 19.01.20 15:36:23kann ich nachvollziehen, dass du dich ausklinkst. Habe das befürchtet, bei dem was hier an völlig sinnlosen Beiträgen aufgelaufen ist. Mich nervt das auch gewaltig.

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      schrieb am 19.01.20 16:16:54
      Beitrag Nr. 1.257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.986 von Chris_M am 19.01.20 14:58:43
      Zitat von Chris_M:
      Zitat von bomike: Du bekommst kein Geld effektiv aus der GmbH raus. Auszahlungen, Gewinnausschüttungen haben zum Schluß eine Steuerbelastung richtung 45% - indirekt warscheinlich eher 50%

      Eine "Trading" GmbH ist völlig sinnbefreit. Ernthaft, völlig unlogisch ineffektiv und steuerlich das schlechteste was man machen kann. (im Zusammenhang mit Trading)


      Vollkommen richtig was du schreibst.

      und dir ist der §20 EStG sicher auch bekannt.

      Also was für einen Lösungsvorschlag hast du denn parat?

      Das hatten wir im Thread schon:
      - Nicht mehr traden :cry:
      - Ins Ausland ziehen (kostet auch 💰💰💰)
      - weiter machen wie zuvor und auf 2.000 Euro Gewinn vielleicht 20.000 Euro Steuern zahlen nach §20 💩

      klar bewegen wir uns in einer GmbH im Spitzensteuersatz und das VOR Ausschüttung, wir suchen ja nach Lösungen und freuen uns, wenn du uns dein mitteilst.


      Die Lösung wäre also: Bei wenig Geld: Mehrere Konten (Freundin/Frau Mann etc.)
      Bei großen Konten: Eigenes Zertifkat machen und dieses dann kaufen. (kostet aber)
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 16:15:29
      Beitrag Nr. 1.256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.175 von bomike am 19.01.20 15:34:11Zudem könnte man ja ein zweites Konto über Frau/ Freund/ Freundin eröffnen und damit hat man schon 20Tsd oder drei Konten = 30tsd. etc. Das kann ja jeder für sich ausrechnen was passt.[/quote]

      Cave! du unterschreibst beim Broker, dass du dein eigenes Konto auf eigene Rechnung handelst.

      Aber, dein Einwand führt uns zu der Frage, wie es sich bei Ehepartnern mit Gemeinschaftskonten verhält. Haben die 2 x 10.000 Verlust, die sie auf dem Konto verrechnen dürfen. Oder gilt die Grenze von 10.000 Verlustanrechnung für das gehandelte Konto?
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 19.01.20 16:12:11
      Beitrag Nr. 1.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.373 von Blaubeermuffin am 19.01.20 16:05:42
      Zitat von Blaubeermuffin: Die Frage wird sein, inwieweit ein neues Angebot (ich nenne sie mal Quasi-Wikis) auf Nachfrage treffen könnte.

      Man sollte auch nicht die Kreativität der Finanzbranche unterschätzen und man hat ja nun ein volles Jahr, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.


      Die Nachfrage ist doch irrelevant. Du selbst bist die Nachfrage. Ich glaube ab 10tsd. setzen sie dir das ding auf.

      Wer mit viel Geld zockt, kann auch sein eigenes Zertifikat aufsetzen lassen. Das ist auch eine seriöse Lösung. Mit eigener ISIN Nummer. Je nach Struktur kostet das an laufende Kosten ca. 20.000 Tsd. / Jahr. (unterste Grenze).

      Dann kaufst du dein eigenes Zertifikat und Thema ist durch.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 19.01.20 16:11:09
      Beitrag Nr. 1.254 ()
      Jetzt müssen wir leider nur darauf warten, bis sie vom Verfassungsgericht richtig eine auf die Schnauze kriegen. bis dahin ist aber das Geschäft dann wohl leider tot.
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      schrieb am 19.01.20 16:08:45
      Beitrag Nr. 1.253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.420.163 von Taxadvisor am 19.01.20 15:30:02danke dir taxadvisor für diese extrem wichtige Information! dahingehend, dass die FÄ schätzen, wenn wir Trader uns nicht an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung halten- sofern es um eine juristische Person (GmbH) Haftung geht.

      Ich glaube dem einen und anderen ist bisher noch nicht klar, wie ernst die Lage ist.

      Magst du bitte noch sagen, wie man sich verhält wenn man bei einem Broker wie AMP Futures handelt, der einem nur den saldierten Monatsgewinn/-verlust ausweist genauso nur einen saldierten Jahresgewinn/-verlust? Und auf den Tagesauszügen zwar aufgeführt wird, ob im Trade long oder short und gehandelt wurde aber der Gewinn bzw. Verlust pro Trade auf dem Kontoauszug nicht aufgeführt wird?
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