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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1291)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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      schrieb am 19.01.20 15:13:27
      Beitrag Nr. 1.232 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.905 von Chris_M am 19.01.20 14:43:23Die VV GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig (jede Kapitalgesellschaft).

      https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__2.html

      Die Frage ist, ob eine Gewerbeertragskürzung möglich ist:

      https://www.firma.de/firmengruendung/vermoegensverwaltende-g…

      https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__9.html

      Das scheint wohl nur bei Immobilien zu gehen.
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      schrieb am 19.01.20 15:09:24
      Beitrag Nr. 1.231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.656 von Chris_M am 19.01.20 13:46:46Wer hat dir denn erzählt, dass eine VV GmbH keine Gewerbesteuer zahlen muss?

      Das halte ich für ein Gerücht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 15:08:19
      Beitrag Nr. 1.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.842 von startvestor am 19.01.20 14:29:24
      Zitat von startvestor: Das Thema Gewerbesteuer scheint umstritten. Da müssten wir weiter recherchieren. Habe verschiedene Quellen gefunden, die hier wäre negativ:

      https://www.atypischstill.com/steuern/der-mythos-von-der-ver…

      Taxadvisor hatte auf die 14% GewSt ja glaube ich auch hingewiesen, ebenso in diesen Youtube-Videos.


      Das Thema GewSt ist nicht umstritten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:58:43
      Beitrag Nr. 1.229 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.950 von bomike am 19.01.20 14:51:58
      Zitat von bomike: Du bekommst kein Geld effektiv aus der GmbH raus. Auszahlungen, Gewinnausschüttungen haben zum Schluß eine Steuerbelastung richtung 45% - indirekt warscheinlich eher 50%

      Eine "Trading" GmbH ist völlig sinnbefreit. Ernthaft, völlig unlogisch ineffektiv und steuerlich das schlechteste was man machen kann. (im Zusammenhang mit Trading)


      Vollkommen richtig was du schreibst.

      und dir ist der §20 EStG sicher auch bekannt.

      Also was für einen Lösungsvorschlag hast du denn parat?

      Das hatten wir im Thread schon:
      - Nicht mehr traden :cry:
      - Ins Ausland ziehen (kostet auch 💰💰💰)
      - weiter machen wie zuvor und auf 2.000 Euro Gewinn vielleicht 20.000 Euro Steuern zahlen nach §20 💩

      klar bewegen wir uns in einer GmbH im Spitzensteuersatz und das VOR Ausschüttung, wir suchen ja nach Lösungen und freuen uns, wenn du uns dein mitteilst.
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:51:58
      Beitrag Nr. 1.228 ()
      Trading GmbH und UG

      Eine UG wird genauso behandelt wie eine GmbH. Da gibt es keinen Unterschied.

      Trading GmbH/ UG lohnt im keinen Falle.
      Ich habe schon zig GmbHs gegründet in verschiedenen Branchen und mit einer auch sehr viel Börsenhandel betrieben.

      Du hast knapp 30% Steuern auf die Einnahmen der GmbH. Du kannst Kosten gegenrechnen. Aber welche sollen das sein?
      Theoretisch kannst du dir Gehalt geben und diese sind auch sozialversicherungsbefreit. Darauf zahlst du aber trotzdem ca. 30% an Steuern.
      Plus Arbeitgeberanteil. Sind dann effektiv ca. 40%.

      und.. bei anderen Kosten (Miete, Geräte, Buchhaltung etc.) kannst du nicht mal die Umsatzsteuer ziehen. Was wirklich ein erheblicher Nachteil ist.
      Du zahlst also für alle Ausgaben die Umsatztsteuer mit. Also extra Steuern von 19%. Das liegt daran, weil deine Börsengeschäfte nicht zur Umsatzsteuer optieren.
      Absoluter Horror für ein Unternehmen. Alle deine Kosten erhalten also eine zusätzliche Steuer.

      Rücklagen kannst du bilden, aber für was? Diese werden trotzdem mit 30% besteuert.
      Kannst es nicht rausholen ohne extra Besteuerung. Kannst nichts ausgeben ohne Extrabesteuerung.

      Du kannst auch nicht mit dem Gehalt "spielen" also diesen Monat gibts Gehalt, nächsten gibts weniger oder manchmal gar nicht, dann aber wieder doch...
      Dazu kommen die Kosten der GmbH. Gründungskosten sind günstig. Max. 1.000,- fortlaufenden Kosten sind pro Monat ca. 100-150 EUR Buchhaltung.
      Man braucht auch keine Software. Rechnet das per Exel aus und gibt die Belege dem Steuerberater. Je nach Umsatz kommen dann weitere 400-1500,- für den Jahresabschluß.
      Der Unterhalt einer GmbH ist überschaubar.

      Aber
      Du bekommst kein Geld effektiv aus der GmbH raus. Auszahlungen, Gewinnausschüttungen haben zum Schluß eine Steuerbelastung richtung 45% - indirekt warscheinlich eher 50%

      Eine "Trading" GmbH ist völlig sinnbefreit. Ernthaft, völlig unlogisch ineffektiv und steuerlich das schlechteste was man machen kann. (im Zusammenhang mit Trading)
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 19.01.20 14:48:48
      Beitrag Nr. 1.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.779 von startvestor am 19.01.20 14:16:39Nun aber nochmal zur Politik.

      So funktioniert Parteipolitik in der BRD, am Beispiel CDU gut erklärt:

      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:45:48
      Beitrag Nr. 1.226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.872 von DAX7003 am 19.01.20 14:35:48
      Zitat von DAX7003: und als Gesellschafter-Geschäftsführer wird eine gewisse multiple Schizophrenie vom Gesetzgeber auch erwartet... ich lade mich regelmäßig zu Gesellschafterversammlungen ein, stelle die Vollzähligkeit fest und setze dann meine Tantiemen fest... das ganze übersende ich mir dann noch in Form eines Briefes und gratuliere zum erfolgreichen Geschäftsjahr 😉


      lol ja klingt bekloppt aber so muss es sein, das man als juristische Person die natürliche Person zur Versammlung einlädt. Kannst dann auch Kost für Kaffee und Kuchen absetzten? Dann würde das wohl zum tägliche Kaffeeklatsch. wobei den gönnt man sich ja sowieso als GF
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:43:23
      Beitrag Nr. 1.225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.419.842 von startvestor am 19.01.20 14:29:24
      Zitat von startvestor: Das Thema Gewerbesteuer scheint umstritten. Da müssten wir weiter recherchieren. Habe verschiedene Quellen gefunden, die hier wäre negativ:

      https://www.atypischstill.com/steuern/der-mythos-von-der-ver…

      Taxadvisor hatte auf die 14% GewSt ja glaube ich auch hingewiesen, ebenso in diesen Youtube-Videos.

      Bei der IHK bin ich mir auch nicht sicher:

      https://www.avocado.de/aktuelles/blog/eintrag-vermoegensverw…

      Müssten wir auch weiter recherchieren.

      Verdeckte Gewinnausschüttung und GF-Gehalt - ja auch eine heikle Sache. Fraglich, ob überhaupt ein GF-Gehalt rechtfertigbar wäre, zahle ich ja quasi an mich selber von mir selbst.


      Du darfst nicht gewerblich auftreten und worauf eine Gewerbesteuerbefreiung steht m.M.n. auch im Gesetz (nur weiß ich wiedermal die Norm nicht) ... und ich bin ja auch kein StB aber der Begriff Holding ist hier ja auch schon das ein oder andere mal gefallen.

      Wie der Bloger sich aufgestellt hat erkennen wir ja nicht und sowas gibt auch keiner Preis da es ja auch immer eine individuelle Beratung geht.

      Wenn deiner per. Steuersatz unter dem der GmbH liegt, dann ist es auch besser eine GmbH & Co KG zu nehmen (so habe ich es von dem einen YT StB gehört) ABER die KG ist eine natürliche Person und da würde das mit §20 EStG ja wieder reinfallen ...

      Und Erfahrungsberichte gibt es ja auch noch keine bzw. der Umgehung des §20 EStG weil das ja erst in Kraft tritt.

      Ich bespreche im Februar das Anliegen mit einer Freundin, die ich mit als Gesellschafter an Board haben möchte und danach schaue ich weiter ... wo ich den richtigen Ansprechpartner finde weiß ich ja schon ;)
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:35:48
      Beitrag Nr. 1.224 ()
      und als Gesellschafter-Geschäftsführer wird eine gewisse multiple Schizophrenie vom Gesetzgeber auch erwartet... ich lade mich regelmäßig zu Gesellschafterversammlungen ein, stelle die Vollzähligkeit fest und setze dann meine Tantiemen fest... das ganze übersende ich mir dann noch in Form eines Briefes und gratuliere zum erfolgreichen Geschäftsjahr 😉
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      Avatar
      schrieb am 19.01.20 14:32:48
      Beitrag Nr. 1.223 ()
      Geschäfte mit Dir selber sind statthaft unter Hinweis auf §181 BGB
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