Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 156)
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 06.05.24 10:49:38 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.136 von startvestor am 06.08.23 21:19:03Nö, Horst will einfach (noch) nicht in die Klappsmühle!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.121 von startvestor am 06.08.23 21:15:57M.E. kannst du aber nicht PROAKTIV zum FA rennen und sagen, die Bindingsteuer ist verfassungswidrig. Ich habe DPS gehandelt und will jetzt mehr Steuern zahlen und gleichzeitig will ich klagen. Die halten dich für unzurechnungsfähig und weisen dich höchstens in die Klappsmühle ein....
Nein, das kann nur funktionieren, indem zu DPS in großem Stil handelst und darauf hoffst, dass sie dich rausfischen. Dann kannst du auf unschuldig machen (ich wusste nix von Binding, habe doch Abgeltungssteuer bezahlt, etc...), das FA muß dir dann erst mal den Vorsatz der Steuerhinterziehung nachweisen und aus dieser Position heraus kannst du dich durch die Instanzen klagen, aber nicht indem du proaktiv vorgehtst und mehr Steuern zahlen willst, als du eigentlich musst.
Nein, das kann nur funktionieren, indem zu DPS in großem Stil handelst und darauf hoffst, dass sie dich rausfischen. Dann kannst du auf unschuldig machen (ich wusste nix von Binding, habe doch Abgeltungssteuer bezahlt, etc...), das FA muß dir dann erst mal den Vorsatz der Steuerhinterziehung nachweisen und aus dieser Position heraus kannst du dich durch die Instanzen klagen, aber nicht indem du proaktiv vorgehtst und mehr Steuern zahlen willst, als du eigentlich musst.
Ich befürchte, Horst will sich nicht opfern. 😄
Du verstehst mich nicht. Wir wissen nicht, ob DPS unter die Bindingsteuer fällt. Das BMF sagt dazu nix.
Also müsste man es vor den BFH bringen. Dazu bräuchten wir einen "Wahnsinnigen", der DPS handelt, freiwillig eine ESt-Erklärung abgibt und darauf pocht, Bindingsteuer zählen zu wollen. Er will den Fall vors FG bringen.
Also müsste man es vor den BFH bringen. Dazu bräuchten wir einen "Wahnsinnigen", der DPS handelt, freiwillig eine ESt-Erklärung abgibt und darauf pocht, Bindingsteuer zählen zu wollen. Er will den Fall vors FG bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.049 von startvestor am 06.08.23 20:45:52Wer ist denn so bescheuert und fragt nach, ob man noch ein bisschen mehr Steuern bezahlen kann?? Wir sind hier doch nicht beim Fleischer, wo man noch mal 100 Gramm mehr Gehacktes nimmt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.070 von startvestor am 06.08.23 20:55:43Wieso opfern? Ich zitiere mal von einem x-beliebigen Steuerberater im Internet:
"In der Anlage KAP werden ganz allgemein Einkünfte aus Kapitalvermögen vermerkt. Seit Einführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer ist diese spezielle Anlage zur Steuererklärung in der Regel allerdings nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sie trotzdem einzureichen. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben genau gemacht werden müssen, ist hier übersichtlich dargestellt.
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP:"
Warum sollte ich das also tun und eine Erklärung abgeben, wenn durch Abgeltungssteuer das Ganze doch "vereinfacht" wurde???
"In der Anlage KAP werden ganz allgemein Einkünfte aus Kapitalvermögen vermerkt. Seit Einführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer ist diese spezielle Anlage zur Steuererklärung in der Regel allerdings nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sie trotzdem einzureichen. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben genau gemacht werden müssen, ist hier übersichtlich dargestellt.
Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP:"
Warum sollte ich das also tun und eine Erklärung abgeben, wenn durch Abgeltungssteuer das Ganze doch "vereinfacht" wurde???
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.070 von startvestor am 06.08.23 20:55:43CMC bietet eine Versicherungsgebühr für garantierte Stop-Loss-Aufträge an.
Fehlt eigentlich nur noch eine Anti-Binding Versicherungsgebühr pro Handelsauftrag für spätere Regressansprüche.
Ich frage mich, ob Lothar an dem ganzen Schaden mitverdient, den sein Gesetz verursacht.
Fehlt eigentlich nur noch eine Anti-Binding Versicherungsgebühr pro Handelsauftrag für spätere Regressansprüche.
Ich frage mich, ob Lothar an dem ganzen Schaden mitverdient, den sein Gesetz verursacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.052 von lululeom am 06.08.23 20:46:10Das Ding ewig laufen zu lassen, würde bedeuten, keine Steuern (auch Abgeltungssteuer) zu bezahlen. Das wäre natürlich super in der Ansparphase...... Aber spätesten dann käme der Gesetzgeber auf den Schirm und würde an die DPS rangehen und sie verbieten!
..verauslagt..
Wenn wir wissen wollen, wie die FÄ reagieren, muss sich einer opfern und das DPS-Spiel spielen.
Bzgl. der Haftung haben wir CMC, die die Bindingsteuer hinterzogen haben und dir eine falsche Steuerbescheinigung geben. Es wird aber m.E. auch auf dich zurückfallen, denn Steuerschuldner bist ja Du. Ich glaube nicht, dass CMC das dan einfach selber verunklart.
Bzgl. der Haftung haben wir CMC, die die Bindingsteuer hinterzogen haben und dir eine falsche Steuerbescheinigung geben. Es wird aber m.E. auch auf dich zurückfallen, denn Steuerschuldner bist ja Du. Ich glaube nicht, dass CMC das dan einfach selber verunklart.