Private Assets AG (Seite 47)
eröffnet am 23.12.19 14:26:32 von
neuester Beitrag 17.05.24 14:22:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.126.014 von tapseltapsy am 21.02.21 17:22:38Welche Entwicklung meinst Du denn konkret? Auf den neuen Internetauftritt sowie die daraus ersichtliche zukünftige Ausrichtung als Beteiligungsgesellschaft in Sondersituationen wurde hier im Thread ja bereits hingewiesen. Ich kann jedenfalls auf der Homepage seitdem keine neuen Inhalte entdecken. Oder habe ich etwas übersehen!?
Interessante Entwicklung... s. neuer Internetauftritt der Gesellschaft!
Viel interessanter ist, wie hoch noch das genehmigte Kapital ist: 1.425.000..... mal sehen wann das gezogen und wie es dann verwandt wird.
Private Assets AG
Allensbach
Amtsgericht Freiburg, HRB 382009
ISIN: DE0006051139 / WKN 605113
Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 7. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie (nachfolgend die „Alt-Aktien“), zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG, um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen. Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 329.344,00.
Die Kapitalherabsetzung und die Durchführung der Kapitalerhöhung auf EUR 329.344,00 wurden am 16. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Freiburg eingetragen und sind damit jeweils wirksam.
Durch die Kapitalherabsetzung auf Null und die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Inhalt der alten Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer 605113 unrichtig geworden. Die für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden sollen durch Einziehung und Kraftloserklärung aus dem Verkehr genommen werden.
Die Gesellschaft fordert daher nachstehend die Inhaber der für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 2 AktG durch dreimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern auf, ihre Aktienurkunden zusammen mit allen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) einzureichen, und droht zugleich die Kraftloserklärung der Urkunden, die trotz dreimaliger ordnungsgemäßer Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht werden, an.
Zweite Aufforderung
Die Aktionäre und ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum Ablauf des 13. April 2021 sämtliche sich bei ihnen befindenden, für Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden zusammen mit ihren jeweiligen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) an die Gesellschaft unter folgender Adresse:
Private Assets AG, Brook 1 in 20457 Hamburg
einzureichen.
Die genannten Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 13. April 2021 eingereicht wurden, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Das Amtsgericht Freiburg hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 23. Dezember 2020 erteilt.
Hamburg, im Februar 2021
Private Assets AG
Der Vorstand
Allensbach
Amtsgericht Freiburg, HRB 382009
ISIN: DE0006051139 / WKN 605113
Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 7. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie (nachfolgend die „Alt-Aktien“), zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG, um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen. Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 329.344,00.
Die Kapitalherabsetzung und die Durchführung der Kapitalerhöhung auf EUR 329.344,00 wurden am 16. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Freiburg eingetragen und sind damit jeweils wirksam.
Durch die Kapitalherabsetzung auf Null und die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Inhalt der alten Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer 605113 unrichtig geworden. Die für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden sollen durch Einziehung und Kraftloserklärung aus dem Verkehr genommen werden.
Die Gesellschaft fordert daher nachstehend die Inhaber der für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 2 AktG durch dreimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern auf, ihre Aktienurkunden zusammen mit allen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) einzureichen, und droht zugleich die Kraftloserklärung der Urkunden, die trotz dreimaliger ordnungsgemäßer Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht werden, an.
Zweite Aufforderung
Die Aktionäre und ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum Ablauf des 13. April 2021 sämtliche sich bei ihnen befindenden, für Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden zusammen mit ihren jeweiligen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) an die Gesellschaft unter folgender Adresse:
Private Assets AG, Brook 1 in 20457 Hamburg
einzureichen.
Die genannten Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 13. April 2021 eingereicht wurden, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Das Amtsgericht Freiburg hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 23. Dezember 2020 erteilt.
Hamburg, im Februar 2021
Private Assets AG
Der Vorstand
Nur kurz zur Info:
Die Private Assets AG hat ihre Homepage umgestaltet (siehe unter: private-assets.de).
Sie definiert sich nunmehr als Beteiligungsgesellschaft, die auf Unternehmen in Sondersituationen spezialisiert ist (Konzernabspaltungen, Unternehmen mit Verbesserungspotential / in Nachfolgesituationen).
Man will also in die Fußstapfen einer Aurelius, Mutares oder auch Blue Cap treten. Lassen wir uns überraschen ...
Die Private Assets AG hat ihre Homepage umgestaltet (siehe unter: private-assets.de).
Sie definiert sich nunmehr als Beteiligungsgesellschaft, die auf Unternehmen in Sondersituationen spezialisiert ist (Konzernabspaltungen, Unternehmen mit Verbesserungspotential / in Nachfolgesituationen).
Man will also in die Fußstapfen einer Aurelius, Mutares oder auch Blue Cap treten. Lassen wir uns überraschen ...
Private Assets AG
Allensbach
Amtsgericht Freiburg, HRB 382009
ISIN: DE0006051139 / WKN 605113
Erste Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 7. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie (nachfolgend die „Alt-Aktien“), zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG, um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen. Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 329.344,00.
Die Kapitalherabsetzung und die die Durchführung der Kapitalerhöhung auf EUR 329.344,00 wurden am 16. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Freiburg eingetragen und sind damit jeweils wirksam.
Durch die Kapitalherabsetzung auf Null und die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Inhalt der alten Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer 605113 unrichtig geworden. Die für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden sollen durch Einziehung und Kraftloserklärung aus dem Verkehr genommen werden.
Die Gesellschaft fordert daher nachstehend die Inhaber der für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 2 AktG durch dreimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern auf, ihre Aktienurkunden zusammen mit allen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) einzureichen, und droht zugleich die Kraftloserklärung der Urkunden, die trotz dreimaliger ordnungsgemäßer Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht werden, an.
Erste Aufforderung
Die Aktionäre und ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum Ablauf des 13. April 2021 sämtliche sich bei ihnen befindenden, für Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden zusammen mit ihren jeweiligen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) an die Gesellschaft unter folgender Adresse:
Private Assets AG, Brook 1 in 20457 Hamburg
einzureichen.
Die genannten Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 13. April 2021 eingereicht wurden, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Das Amtsgericht Freiburg hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 23. Dezember 2020 erteilt.
Hamburg, im Januar 2021
Private Assets AG
Der Vorstand
Allensbach
Amtsgericht Freiburg, HRB 382009
ISIN: DE0006051139 / WKN 605113
Erste Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung
Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 7. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie (nachfolgend die „Alt-Aktien“), zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG, um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen. Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 329.344,00.
Die Kapitalherabsetzung und die die Durchführung der Kapitalerhöhung auf EUR 329.344,00 wurden am 16. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Freiburg eingetragen und sind damit jeweils wirksam.
Durch die Kapitalherabsetzung auf Null und die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Inhalt der alten Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer 605113 unrichtig geworden. Die für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden sollen durch Einziehung und Kraftloserklärung aus dem Verkehr genommen werden.
Die Gesellschaft fordert daher nachstehend die Inhaber der für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 2 AktG durch dreimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern auf, ihre Aktienurkunden zusammen mit allen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) einzureichen, und droht zugleich die Kraftloserklärung der Urkunden, die trotz dreimaliger ordnungsgemäßer Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht werden, an.
Erste Aufforderung
Die Aktionäre und ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum Ablauf des 13. April 2021 sämtliche sich bei ihnen befindenden, für Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden zusammen mit ihren jeweiligen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) an die Gesellschaft unter folgender Adresse:
Private Assets AG, Brook 1 in 20457 Hamburg
einzureichen.
Die genannten Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 13. April 2021 eingereicht wurden, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.
Das Amtsgericht Freiburg hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 23. Dezember 2020 erteilt.
Hamburg, im Januar 2021
Private Assets AG
Der Vorstand
Amtsgericht Freiburg Aktenzeichen: HRB 382009 Bekannt gemacht am: 22.12.2020 09:01 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
22.12.2020
HRB 382009: Private Assets AG, Allensbach, Innere Brücke 7, 73728 Esslingen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Brook 1, 20457 Hamburg.
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
22.12.2020
HRB 382009: Private Assets AG, Allensbach, Innere Brücke 7, 73728 Esslingen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Brook 1, 20457 Hamburg.
Heute war im Bundesanzeiger die Stimmrechtsmitteilung, dass die von Sven Dübbers kontrollierte Dübbers Management & Consult GmbH mit Sitz in Hamburg 25% der Stimmrechte hält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.032.636 von honigbaer am 11.12.20 13:58:05Also ich vermute mal tatsächlich, dass man sich die großen Pakete schon vor den Kapitalmaßnahmen gesichert hatte oder zumindest die Kaufverträge für die Zeit nach den Kapitalmaßnahmen festgezurrt hatte.
Wenn man dann noch koninuierlich Stücke aus dem Freefloat eingesammlet hat (man hatte ja nach der vorletzten HV fast 1 Jahr Zeit dafür), ist dann eben jetzt nicht mehr viel im Streubesitz da.
Gegen die These mit Sparta spricht aus meiner Sicht "Sven Dübbers", der ja weder mit Sparte noch mit Falkenstein was zu tun hat (zumindest so viel ich weiß). Vielleicht ist es ein Mandant von Lukas Lenz, der etwas eigenes einbringen möchte, wobei Lukas Lenz den Mantel besorgt und "gereinigt" hat.
Wenn man dann noch koninuierlich Stücke aus dem Freefloat eingesammlet hat (man hatte ja nach der vorletzten HV fast 1 Jahr Zeit dafür), ist dann eben jetzt nicht mehr viel im Streubesitz da.
Gegen die These mit Sparta spricht aus meiner Sicht "Sven Dübbers", der ja weder mit Sparte noch mit Falkenstein was zu tun hat (zumindest so viel ich weiß). Vielleicht ist es ein Mandant von Lukas Lenz, der etwas eigenes einbringen möchte, wobei Lukas Lenz den Mantel besorgt und "gereinigt" hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.031.370 von VC Analyst am 11.12.20 12:36:16
Ich wundere mich eigentlich, dass es nur so geringen Überbezug gab, denn ich hätte erwartet, dass bei der alten Private Assets doch einige Aktien gar nicht verfügbar waren, indem sie entweder im Streubesitz lagen oder bei größeren früheren Aktionären, die kein Interesse an den neuen Aktien hatten. Es kann aber natürlich sein, dass diese doch gezeichnet haben, um nun an Herrn Dübbers zu verkaufen.
Bleibt die Frage offen, wie überhaupt eine Neuausrichtung aussehen soll. Eigentlich sah ja alles erstmal nach Sparta reloaded aus, aber dafür steht ja weiterhin die Falkenstein AG zur Verfügung, wenn man ind iesem Segment wieder in größerem Umfang aktiv werden wollte.
Wenn sich der Anteilsbesitz nun bei Herrn Dübbers konzentriert, kann man vielleicht auch an die Einbringung einer einzelnen Unternehmensbeteiligung denken.
Zitat von VC Analyst: Man kann wohl davon ausgehen, dass die handelnden Personen bei dieser Mantelneuausrichtung zusammen 75% des GK vereinen, sonst hätten sie es wohl nicht von so langer Hand vorbereitet.
Ich wundere mich eigentlich, dass es nur so geringen Überbezug gab, denn ich hätte erwartet, dass bei der alten Private Assets doch einige Aktien gar nicht verfügbar waren, indem sie entweder im Streubesitz lagen oder bei größeren früheren Aktionären, die kein Interesse an den neuen Aktien hatten. Es kann aber natürlich sein, dass diese doch gezeichnet haben, um nun an Herrn Dübbers zu verkaufen.
Bleibt die Frage offen, wie überhaupt eine Neuausrichtung aussehen soll. Eigentlich sah ja alles erstmal nach Sparta reloaded aus, aber dafür steht ja weiterhin die Falkenstein AG zur Verfügung, wenn man ind iesem Segment wieder in größerem Umfang aktiv werden wollte.
Wenn sich der Anteilsbesitz nun bei Herrn Dübbers konzentriert, kann man vielleicht auch an die Einbringung einer einzelnen Unternehmensbeteiligung denken.
17.05.24 · dpa-AFX · Private Assets |
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