Die Zukunft von Drägerwerk seit Corona (Seite 101)
eröffnet am 22.04.20 12:55:47 von
neuester Beitrag 15.04.24 20:00:53 von
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Ja, das ist richtig. Meine Aussage bezog sich auf "Lisaman" 's Meinung, dass genug Cash für ein Rückkaufprogramm vorhanden wäre.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.430.690 von dstein am 12.03.21 11:10:15Das stimmt wohl so, aber wo ist eine Ad-hoc über einen Rückkauf eigener Aktien durch die Dräger AG, wenn ich das richtig sehe handeln lediglich Stefan Dräger und die Familie Dräger über die Dr. Heinrich Dräger GmbH. Es gibt also nur unwesentliche Änderungen in der Aktionärsstruktur. Kann sein dass ich falsch liege, aber wie ich das sehe gibt es keine Änderungen der EK-Quote.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.426.394 von Anfaenger007 am 12.03.21 01:05:49Der Rückkauf eigener Aktien kommt einer Kapitalherabetzung gleich.
Auf der Passivseite sinken gezeichnetes Kapital und Gewinnrücklagen, auf der Aktivseite das Bankguthaben.
Das Fremdkapital bleibt unberührt. Demnach sinkt die EK-Quote entsprechend.
Auf der Passivseite sinken gezeichnetes Kapital und Gewinnrücklagen, auf der Aktivseite das Bankguthaben.
Das Fremdkapital bleibt unberührt. Demnach sinkt die EK-Quote entsprechend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.422.131 von Lisaman am 11.03.21 18:58:27Wieso soll sich die EK-Quote verbessern,
bei einem Aktienrückkauf? Das verstehe ich nicht....
Wenn Draeger Cash gegen eigene Aktien tauscht bleibt die EK-Quote pro Aktie in der Bilanz identisch. Das ist doch buchhalterisch lediglich eine Bilanzverkürzung.
bei einem Aktienrückkauf? Das verstehe ich nicht....
Wenn Draeger Cash gegen eigene Aktien tauscht bleibt die EK-Quote pro Aktie in der Bilanz identisch. Das ist doch buchhalterisch lediglich eine Bilanzverkürzung.
Genug Cash für einen Rückkauf hätte man ja. Aber anders als der Rückkauf der Genussscheine reduziert ein Rückkauf von Aktien die Eigenkapitalquote und passt damit eigentlich überhaupt gar gar nicht zu der mind. 40% EK Argumentation. Und das SD dann zeitgleich und kurz zuvor eigene Umschichtungen macht hätte dann zumindest einen Beigeschmack.
Ob das bei Dräger jemanden schert ist eine andere Frage. Vielleicht gibt es ja da ja wirklich einen Plan B, falls man gerade sieht, dass das Rückkaufangebot für die Genussscheine nur schleppend läuft.
Ob das bei Dräger jemanden schert ist eine andere Frage. Vielleicht gibt es ja da ja wirklich einen Plan B, falls man gerade sieht, dass das Rückkaufangebot für die Genussscheine nur schleppend läuft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.368.047 von Lisaman am 08.03.21 21:25:42Wenn lediglich Vorzugsaktien gegen Stammaktien getauscht werden würden, dann würden beide Kurse kaum parallel laufen können in dieser Woche.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass das wieder einmal eine Nebelkerze war und der bis Ende April 2021 gültige Voratsbeschluss aus 2016 dazu benutzt wird, pünktlich vor den Quartalszahlen eigene Aktien aus beiden Gattungen marktschonend aufzukaufen.
Und je nach Marktlage nach der HV damit weiterzumachen. Je nachdem wie erfolgreich das dann war, kommt eine Zusammenlegung beider Aktiengattungen dann irgendwann doch in Betracht, vor allem dann, wenn man es schafft über einen längeren Zeitraum die Kurse beide Aktiengattungen auf einem nahezu identischen Niveau zu halten.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass das wieder einmal eine Nebelkerze war und der bis Ende April 2021 gültige Voratsbeschluss aus 2016 dazu benutzt wird, pünktlich vor den Quartalszahlen eigene Aktien aus beiden Gattungen marktschonend aufzukaufen.
Und je nach Marktlage nach der HV damit weiterzumachen. Je nachdem wie erfolgreich das dann war, kommt eine Zusammenlegung beider Aktiengattungen dann irgendwann doch in Betracht, vor allem dann, wenn man es schafft über einen längeren Zeitraum die Kurse beide Aktiengattungen auf einem nahezu identischen Niveau zu halten.
Wenn es keiner mehr erwartet, dann tut sich doch noch etwas beim Aktienkurs. Ich verstehe zwar nicht, warum der Kurs jetzt steigt, aber besser als dieser ständige Rückgang. Interessant auch, dass die Stammaktien höhere liegen als die VZ. Vielleicht hat Puhug doch recht.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.364.366 von Sigma13 am 08.03.21 18:00:11
Ich sehe das übrigens genau umgekehrt. Mit der Meldung halte ich erstmals eine mittelfristige (2022?) Zusammenlegung von Stämmen und Vorzüge für halbwegs realistisch. und zumindest für eine der plausibelsten Erklärungen.
Die Summen die da bewegt werden sind (sowohl für SD, als auch für seine Dr. Heinrich Dräger GmbH) Peanuts.
Also warum sollte man das mit so viel Pauken und Trompeten machen? Und das noch im Doppelpack aus Vollzugsmeldungen und neuen Ankündigungen? Und dann noch über 4 Monate verteilt, obwohl das Volumina, sind, die man an der Börse bei den Vorzügen in wenigen Tagen, bei den Stämmen in wenigen Wochen zusammenbekommen würde? Wahrscheinlich wird das in den nächsten Monaten noch begleitet von einer ganzen Staffette von Einzelmeldungen zum Vollzug.
Natürlich sind SD Stammaktien lieber, aber bei 10.160.000 Stammaktien ändert das unterm Strich genau gar nichts, das sind Bewegungen im 0,X% Bereich. So oder so hat man über Stammaktien und KGaG komfortabel das sagen.
Das einzige was es damit wirklich verändert ist das aktuelle Verhältnis VZ.:St. an der Börsen.
Also warum das ganze?
Szenario 1 ("Elefant im Porzellanladen"): SD ist das alles völlig egal und er mag ganz einfach nur Stammaktien.
Szenario 2 ("Vorbereitung einer Kapitalvereinfachung"): Wenn man Vz und St zusammenlegen will ist ein Kurs St>VZ die beste Voraussetzung. Das wirkt inzwischen alles so, als wolle man die Relation bewusst verändern und die Botschaft setzen: Die Stämme sind mindestens soviel Wert wie die Vorzüge.
Und wie schonmal geschrieben, eine einfache Kapitalstruktur dient eigentlich allen. Das ist weniger erklärungsbedürftig, einfach und nebenbei werden dadurch die Anteile der Dr. Heinrich Dräger GmbH und SD wesentlich liquider. Und das kann bei Nachfolgeregelungen und im Erbschaftsfall wichtig werden, zumal es bei Dräger eine Kultur gibt, "nicht-regierende" Familienmitglieder lieber auszubezahlen, als die Anteile der Familie zu fragmentieren.
Die KGaA.
Die Schaffung des genehmigten Kapitals würde ich übrigens unabhängig davon als normalen Vorratsbeschluss sehen. Die alte Ermächtigung aus dem Jahr 2016 läuft nun mal zum 26. April 2021 aus und wurde in weiten Teilen einfach wortgleich verlängert.
Siehe: https://hauptversammlung.de/assets/files/draegerwerk/2016/ta… im Vergleich zum heutigen Dokument.
Zitat von Sigma13: Eine Zusammenlegung ist damit endgültig vom Tisch!!!
Ich sehe das übrigens genau umgekehrt. Mit der Meldung halte ich erstmals eine mittelfristige (2022?) Zusammenlegung von Stämmen und Vorzüge für halbwegs realistisch. und zumindest für eine der plausibelsten Erklärungen.
Die Summen die da bewegt werden sind (sowohl für SD, als auch für seine Dr. Heinrich Dräger GmbH) Peanuts.
Also warum sollte man das mit so viel Pauken und Trompeten machen? Und das noch im Doppelpack aus Vollzugsmeldungen und neuen Ankündigungen? Und dann noch über 4 Monate verteilt, obwohl das Volumina, sind, die man an der Börse bei den Vorzügen in wenigen Tagen, bei den Stämmen in wenigen Wochen zusammenbekommen würde? Wahrscheinlich wird das in den nächsten Monaten noch begleitet von einer ganzen Staffette von Einzelmeldungen zum Vollzug.
Natürlich sind SD Stammaktien lieber, aber bei 10.160.000 Stammaktien ändert das unterm Strich genau gar nichts, das sind Bewegungen im 0,X% Bereich. So oder so hat man über Stammaktien und KGaG komfortabel das sagen.
Das einzige was es damit wirklich verändert ist das aktuelle Verhältnis VZ.:St. an der Börsen.
Also warum das ganze?
Szenario 1 ("Elefant im Porzellanladen"): SD ist das alles völlig egal und er mag ganz einfach nur Stammaktien.
Szenario 2 ("Vorbereitung einer Kapitalvereinfachung"): Wenn man Vz und St zusammenlegen will ist ein Kurs St>VZ die beste Voraussetzung. Das wirkt inzwischen alles so, als wolle man die Relation bewusst verändern und die Botschaft setzen: Die Stämme sind mindestens soviel Wert wie die Vorzüge.
Und wie schonmal geschrieben, eine einfache Kapitalstruktur dient eigentlich allen. Das ist weniger erklärungsbedürftig, einfach und nebenbei werden dadurch die Anteile der Dr. Heinrich Dräger GmbH und SD wesentlich liquider. Und das kann bei Nachfolgeregelungen und im Erbschaftsfall wichtig werden, zumal es bei Dräger eine Kultur gibt, "nicht-regierende" Familienmitglieder lieber auszubezahlen, als die Anteile der Familie zu fragmentieren.
Die KGaA.
Die Schaffung des genehmigten Kapitals würde ich übrigens unabhängig davon als normalen Vorratsbeschluss sehen. Die alte Ermächtigung aus dem Jahr 2016 läuft nun mal zum 26. April 2021 aus und wurde in weiten Teilen einfach wortgleich verlängert.
Siehe: https://hauptversammlung.de/assets/files/draegerwerk/2016/ta… im Vergleich zum heutigen Dokument.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.365.971 von Anfaenger007 am 08.03.21 19:28:45Es sei denn Fam. Draeger zeichnen die KE alleine.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.365.923 von Sigma13 am 08.03.21 19:26:31Wie soll der neue Plan aussehen? Jede KE verwässert auf die zukünftige Dividende von SD. Ich kann da keinen Plan sehen...
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