Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 34)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.237 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 14:19:29
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Am 13. Februar 2019 hat EY die APAS tel. Informiert
https://www.deraktionaer.de/artikel/fintech-versicherung-ban…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.360 von Synercon am 18.09.20 14:30:48
Erst sachlichen Input fordern und dann beleidigen.
Bist du frustiert, weil ich recht hatte? Musst du nicht sein, wenn du Fragen hast, darfst du dich gerne weiter an mich wenden
Zitat von Synercon: Natürlich soll EY verklagt werden. habe ich hier schon x-mal gepostet. Nur wenn EY den AR informiert hat, ist der auch dran.
Beschränke Dich mal auf sachlichen input anstatt immer nur poster anzugreifen und zu verleumden.
Ich weiß ja nicht was Du für Medikamente nimmst, es dürften jedenfalls die Falschen sein. Oder die Dosierung passt nicht.
Erst sachlichen Input fordern und dann beleidigen.
Bist du frustiert, weil ich recht hatte? Musst du nicht sein, wenn du Fragen hast, darfst du dich gerne weiter an mich wenden
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.433 von Synercon am 18.09.20 12:55:36
Der EY Verteidiger wieder auf missionarischer Tour. Was muss eigentlich noch passieren, dass sie es einsehen?
Da verkündet der EY Boss noch vor einer Woche, dass das Geflecht von Wirecard so schwierig zu durschauen war, dass es EY nicht erkennen konnte. Und kaum ein paar Tage später liegt beim Spiegel der Beweis, dass das von hinten bis vorne gelogen war, weil EY nämlich ganz genau wußte was Sache war.
Und das Beste - so wie es aussieht kann der Spiegel das sogar anhand des Dokumentes (das ich zu gerne mal sehen würde) beweisen.
Ihre Frage nach dem Zeitpunkt wann das Dokument an den AR gesendet wurde ist mal wieder eine typische Synercon Nebelkerze. Darauf kommt es gar nicht an.
Es kommt darauf an, wann EY Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten erlangt hat, die zu dem Schreiben geführt haben. Und diese Kenntnis kommt natürlich aus den Prüfungshandlungen, die vor dem Testat stattgefunden haben.
Zitat von Synercon: Nur wenn das stimmt, kriegt man auch die Aufsichtsräte dran. Die haften voll, wenn sie grob fahrlässig ihre Pflichten verletzten. Die hätten aktiv werden müssen, wenn die von EY in Kenntnis gesetzt worden sind.
Der EY Verteidiger wieder auf missionarischer Tour. Was muss eigentlich noch passieren, dass sie es einsehen?
Da verkündet der EY Boss noch vor einer Woche, dass das Geflecht von Wirecard so schwierig zu durschauen war, dass es EY nicht erkennen konnte. Und kaum ein paar Tage später liegt beim Spiegel der Beweis, dass das von hinten bis vorne gelogen war, weil EY nämlich ganz genau wußte was Sache war.
Und das Beste - so wie es aussieht kann der Spiegel das sogar anhand des Dokumentes (das ich zu gerne mal sehen würde) beweisen.
Ihre Frage nach dem Zeitpunkt wann das Dokument an den AR gesendet wurde ist mal wieder eine typische Synercon Nebelkerze. Darauf kommt es gar nicht an.
Es kommt darauf an, wann EY Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten erlangt hat, die zu dem Schreiben geführt haben. Und diese Kenntnis kommt natürlich aus den Prüfungshandlungen, die vor dem Testat stattgefunden haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.165 von HansSchneider am 18.09.20 14:11:53
Betrug in Mrd. Höhe laufen ließ und weitere Mrd. Schäden nicht verhinderte.
Für die Grundlage
einer Staatshaftungdklage ist für mich schon entscheidend seit wann ein staatliches Kontrollorgan durch inoffizielle Informationen im Bild war und durch nichthandeln,Betrug in Mrd. Höhe laufen ließ und weitere Mrd. Schäden nicht verhinderte.
Zitat von HansSchneider:Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
...
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.122.036 von lieberwiedernichtstattwiderlic am 18.09.20 13:56:07
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Zitat von HansSchneider: ...
Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.
Das ist wirklich SEHR spannend.
Entscheidend ist vielmehr, wann EY die Tatsachen bekannt wurden. Da der Wirtschaftsprüfer die Tatsachen ja nur während der Prüfung feststellen konnte (wann sonst?), dürfte es kaum eine Rolle spielen, ob das Dokument jetzt im Mai oder erst im August an den AR ging.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.121.298 von HansSchneider am 18.09.20 12:46:03
Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Hilfe aus dem Nachbarforum - danke
Am 24. April 2019 wurde uneingeschränkt testiert.Nun frage ich mich wann EY der APAS inoffiziell die Unregelmäßigkeiten mitteilte.
Zitat von HansSchneider:Zitat von lieberwiedernichtstattwiderlic: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11922557-wirecard-lest-einfach-geklaert/all
Das Testat für 2018 müsste irgendwann Anfang/Mitte 2019 erteilt worden sein. Also ungefähr der Zeitpunkt, zu dem auch das vom Spiegel erwähnte Schreiben an den AR gegangen sein soll.
Das ist wirklich SEHR spannend.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.120.491 von HansSchneider am 18.09.20 11:40:55
danach haben sie ja nicht mehr testiert.
Nur wenn das stimmt, kriegt man auch die Aufsichtsräte dran. Die haften voll, wenn sie grob fahrlässig ihre Pflichten verletzten. Die hätten aktiv werden müssen, wenn die von EY in Kenntnis gesetzt worden sind. 05.01.24 · BörsenNEWS.de · BlackRock |
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