Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 43)
eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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Also verstehe ich das jetzt richtig, dass ich mit Tilp den Weg über einen Prozesskostenfinanzierer wählen kann und selber erstmal kein Risiko habe? Also nur im Erfolgsfall 20% an den Prozesskostenfinanzierer abgeben muss?
Außerdem wird ja öfter von zwei Prozesskostenfinanzierer angesprochen, welcher ist denn der andere?
Außerdem wird ja öfter von zwei Prozesskostenfinanzierer angesprochen, welcher ist denn der andere?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.784 von Trader221 am 06.09.20 02:00:22
Der Typ ist nicht ganz sauber, ich sag es ja immer wieder Jigajig lässt grüßen, der gehört einfach nur gebannt und das auch zurecht
Zitat von Trader221: Kein Wunder wenn man deinen Sch.... lesen muss
Der Typ ist nicht ganz sauber, ich sag es ja immer wieder Jigajig lässt grüßen, der gehört einfach nur gebannt und das auch zurecht
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.002.485 von sdaktien am 06.09.20 13:56:05
Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:
Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
[/quote]
Dann bekommt der Kläger 80% von dem Insolvenzquote und der Prozessfinanzierer 20%
Das wäre meine Erwartung....
Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:
Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
[/quote]
Dann bekommt der Kläger 80% von dem Insolvenzquote und der Prozessfinanzierer 20%
Das wäre meine Erwartung....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.000.781 von Trader221 am 06.09.20 01:58:52Ja, was geht es mich an? Natürlich nichts, wo Anleger ihr gutes Geld, dem schlechten hinterher schmeißen. Muss ja schliesslich jeder in sein eigenes Verderben rennen.
Aber: In dem auch diese Frage beantwortet wird, können Anleger vielleicht besser abwägen, ob sich eine Klage gegen EY tatsächlich lohnt. Damit können die Geschädigten die Verantwortung gegenüber ihrem Kapital besser wahrnehmen.
Wie das mit der Verantwortung so ist, das haben wir ja schonmal andiskutiert (wobei ich mir nicht sicher bin, ob du das damals verstanden hast).
Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:
Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
Aber: In dem auch diese Frage beantwortet wird, können Anleger vielleicht besser abwägen, ob sich eine Klage gegen EY tatsächlich lohnt. Damit können die Geschädigten die Verantwortung gegenüber ihrem Kapital besser wahrnehmen.
Wie das mit der Verantwortung so ist, das haben wir ja schonmal andiskutiert (wobei ich mir nicht sicher bin, ob du das damals verstanden hast).
Damit diese wichtige Detailfrage nicht zwischen deinen Ausfällen geschreddert wird, will ich sie noch mal einstellen:
Mal eine weitere Frage hinterher, die erscheint vielleicht auf den ersten Blick eigenartig aber ich würd mich auf alles gefasst machen. So ein Verfahren kann Jahre dauern, vor allem wenn es durch die Instanzen geht. Bis zu dem dann endgültigen Urteil hat die beklagte Gesellschaft Insolvenz angemeldet und die Anleger/Geschädigten sehen wieder kein Geld. Der Erfolgsfall ist da, Geld gibt's trotzdem nicht. Was ist dann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.002.062 von Synercon am 06.09.20 12:33:14
was glaubt Ihr warum sich bisher alle Prozessfinanzierer (die eigenes Geld in die Hand nehmen) ausschliesslich gegen EY richten? Aus genau diesem Grund.
und Nachtrag:
und diese Klagen machen in der Praxis nur gegen EY einen Sinn, weil nur noch dort Geld zu holen ist. Natürlich kann man auch beim Insolvenzverwalter formal anmelden. Nur kommt da in der praxis nichts raus.was glaubt Ihr warum sich bisher alle Prozessfinanzierer (die eigenes Geld in die Hand nehmen) ausschliesslich gegen EY richten? Aus genau diesem Grund.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.582 von dietmar321 am 06.09.20 10:48:08
Meine Rechtsschutzversicherung läuft seit dem Jahr 2005. Da ich in den Vertragsbedingungen bei Schadenersatzklagen keine Ausschlussklausel für Aktiengeschäfte gefunden habe, gehe ich davon aus, dass die Versicherung die Kosten übernimmt.
Zitat von dietmar321: Meine RS hat angelehtlnt. Die übernehmen solche Sachen nur, wenn man einen älteren RS-Vertrag hat, wo solche Risiken noch nicht ausgeschlossen sind
Meine Rechtsschutzversicherung läuft seit dem Jahr 2005. Da ich in den Vertragsbedingungen bei Schadenersatzklagen keine Ausschlussklausel für Aktiengeschäfte gefunden habe, gehe ich davon aus, dass die Versicherung die Kosten übernimmt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.001.000 von Highflighr am 06.09.20 08:35:09
Natürlich könnt Ihr anmelden. Nur das ist dann aus dem Grund der Fehlberatung und nicht normale Forderungen. und das bringt in der Praxis nur im Zusammenhang einer Klage was, weil das ansonsten vom Masseverwalter ganz hinten gereiht wird.
Nur weil diese Themen etwas komplexer sind und Du Dich nicht auskennts. musst Du nicht ggleich schimpfen. Meine vorherigen Aussagen dazu decken sich komplett mit dem Sachverhalt und Tatbestand.
Du muß mir überhaupt keine Chance geben.
Könnt Ihr denn nicht lesen. er schreibt es ja selbst: Nicht ausreichend ist die Anmeldung von Rückzahlungsansprüchen aus dem Wertpapier (Aktie oder Anleihe) selbst. Denn diese Forderungen sind „nachrangig“, weshalb sie häufig bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden. Erforderlich ist vielmehr die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen, die im Fall Wirecard insbesondere auf die unzureichende Kapitalmarktinformation (z.B. die Verletzung von Ad-hoc-Informationspflichten) und fehlerhafte Finanzberichterstattung gestützt werden können. Natürlich könnt Ihr anmelden. Nur das ist dann aus dem Grund der Fehlberatung und nicht normale Forderungen. und das bringt in der Praxis nur im Zusammenhang einer Klage was, weil das ansonsten vom Masseverwalter ganz hinten gereiht wird.
Nur weil diese Themen etwas komplexer sind und Du Dich nicht auskennts. musst Du nicht ggleich schimpfen. Meine vorherigen Aussagen dazu decken sich komplett mit dem Sachverhalt und Tatbestand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Meine RS hat angelehtlnt. Die übernehmen solche Sachen nur, wenn man einen älteren RS-Vertrag hat, wo solche Risiken noch nicht ausgeschlossen sind
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.770 von Moneyburner1 am 05.09.20 19:43:02Wenn jemand so eine Begründung von einem Anwalt bezüglich der Insolvenz hat - ich bin auch daran interessiert.
Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden
Danke
Kann mir auch gerne als PM zugeschickt werden
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.685 von Synercon am 05.09.20 11:21:47Wieso diskutierst Du mit mir eine Weile über den Inhalt eines Links, obwohl Du den Link jetzt angeblich nicht kennst?!!! So etwas machen eigentlich nur Trolls.
Ich gebe Dir jetzt noch eine letzte Chance, eine wahrhafte Position zu beziehen. Hier ist dein nachgefragter Link:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wirecard-insolvenz-sollten…
Laut Moneyburner, Beitrag 892, vertritt also auch TILP die Auffassung der Gleichrangigkeit Geschädigter Aktionäre im Insolvenzverfahren.
D.h laut Synercon ist TILP also noch eine Kanzlei, die bewusst die geprellten Aktionäre abzocken wollen...
Ich gebe Dir jetzt noch eine letzte Chance, eine wahrhafte Position zu beziehen. Hier ist dein nachgefragter Link:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wirecard-insolvenz-sollten…
Laut Moneyburner, Beitrag 892, vertritt also auch TILP die Auffassung der Gleichrangigkeit Geschädigter Aktionäre im Insolvenzverfahren.
D.h laut Synercon ist TILP also noch eine Kanzlei, die bewusst die geprellten Aktionäre abzocken wollen...
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