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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 46)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
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      schrieb am 05.09.20 19:35:00
      Beitrag Nr. 891 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Zitat von 408d0fe3: Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.


      Hast du dich schon dafür entschuldigt, dass du dir soviele Pusher Nachrichten für WC ausgedacht hast?
      Welche Bezeichnung würdest du für dich verwenden, wenn du Leute die eine andere Meinung haben beleidigst?
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      schrieb am 05.09.20 19:29:24
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Löschung auf Wunsch des Users
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      schrieb am 05.09.20 19:06:54
      Beitrag Nr. 889 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Wenn hier Wirecard Aktionäre Kasse machen sollten insb. mit den Vorstellungen BaFin etc. pp. dann würde ich mich sehr sehr freuen, denn auf Schadensersatz #Dieselgate gab es bisher NICHTS für die Aktionäre.

      Wenigstens verdienen die Anwälte noch an den ausgebeutelten Aktionären ;) und selbst wenn ein positives Urteil fällt, dann wünsche ich allen viel Erfolg das auch einzufordern
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      schrieb am 05.09.20 18:08:04
      Beitrag Nr. 888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      und ein Nachtrag an Dich 408....
      Hast Du eine Persönlichkeitsstörung mit multiplen Persönlichkeiten oder warum sprichst Du hier für alle?

      Wenn Dich meine postings nicht interessieren, blende sie einfach aus. Und wenn Dich das technisch überfordert erkläre ich Dir gerne wie das geht.

      Was maßt Du Dir eigentlich hier an zu bestimmen wer hier was posten darf und wer nicht? Du wolltest ja schon damals alle aus dem Forum verbannen die Zweifel an Brauns Worten erhoben.

      Genau so Leute wie Du haben einige Anleger noch tiefer reingerissen.
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      schrieb am 05.09.20 18:05:56
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Zitat von 408d0fe3: Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.



      Das fragen sich hier mehrere. Vor allem sind es mittlerweile hunderte von "Beiträgen" über Monate hinweg. Da kann sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen...
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      schrieb am 05.09.20 18:01:49
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.999.347 von 408d0fe3 am 05.09.20 17:32:10
      Hast Du eine Leseschwäche oder einfach so keine Ahnung von der Materie?
      Ich habe schon zig-mal hier empfohlen sich einer Sammelklage auf Erfolgsbasis gegen EY anzuschließen.

      Und die Sammelklagen richten sich auch gegen EY weil hier am ehesten was zu holen ist bzw. vielleicht ein Vergleich angeboten wird.

      Nur aus der Masse werden zuerst die Gläubiger entschädigt und dann bleibt nichts mehr übrig.

      Natürlich gibt es auch Anwälte, die die Anleger nochmals schröpfen wollen.

      Schaut Euch doch einfach frühere Fälle an und überlegt Euch dann gutes Geld dem schlechten nachwerfen. bei einer Sammelklage auf Erfolgsbasis sieht das besser aus.
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      schrieb am 05.09.20 17:32:10
      Beitrag Nr. 885 ()
      Mir ist es ein Rätsel warum dieser Synercon hier ständig versucht hier die geschädigten Anleger davon abzuhalten sich einen Anteil des verlorenen Kapitals von den Verbrechern wiederzuholen.
      Wird der dafür bezahlt oder welchen Grund hat er als angeblicher Millionär hier soviel Zeit zu verbringen.
      Mir geht nur auf den Sack,also Synercon dein Geschwätz braucht hier niemand.
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      schrieb am 05.09.20 16:15:49
      Beitrag Nr. 884 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.604 von Highflighr am 05.09.20 11:09:52Es ist vielleicht keine rechtliche Garantie, aber eine real existierende. Aktionäre sind Anteileigner des Unternehmens, und damit den Gläubigern gegenüber haftbar. Die Haftungssumme beschränkt sich aber auf das eingesetzte Kapital und nicht auf das Gesamtvermögen des Aktionärs. Deswegen gibt es ja Kapitalgesellschaften, um ein solches Haftungsrisiko zu beschränken.

      Sollte das Unternehmen liquidiert werden, werden mit dem vorhandenen Kapital zuerst die Gläubiger bedient, und erst wenn die zufriedengestellt und dann noch was da ist, bekommen die Anteilseigner noch was raus.

      Jetzt kann man sich ja überlegen, ob bei den Vorständen oder den Aufsichtsräten noch was zu holen ist. Die betrügerische Absicht ist ja unbestritten. Trotzdem muss diese Absicht erst einmal bewiesen werden, und dann muss bei denen genug Kapital vorhanden sein, um die Außenstände bedienen zu können.

      Jetzt wäre es sicherlich mal interessant, die Außenstönde der wirecard (mitsamt Krediten, Anleihen, usw) den möglichen Vermögen der beteiligten Personen gegenüberzustellen. Kann daraus ein positives Saldo resultieren? Wenn nicht, kann man zwar klagen, aber auch das muss bezahllt werden. Anwälte wollen ihr Geld haben. Von wem sie es bekommen, ob vom Kläger oder dem Beklagten, ist denen am Ende egal.

      Und damit ist noch nicht die Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre abgehandelt, die ihren Verlust ja auch hätten vermeiden können. Dafür kann es nach wie vor kein Geld geben.
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      schrieb am 05.09.20 11:21:47
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.604 von Highflighr am 05.09.20 11:09:52
      Gib mal einen link rein was der RA behauptet.
      Nochmals. Aktionäre sind keine Gläubiger, sondern Eigentümer der Gesellschaft.

      Als Gläubiger werden zuerst die Banken, Lieferanten und dann die Anleihegläubiger befriedigt.

      Aktionäre haben nur die Möglichkeit einer Entschädigung, wenn sie Braun, EX etc. wegen Täuschung/Betrug verklagen und nachweisen können, dass der Schaden nur wegen diesem Betrug bei ihnen eingetreten ist. Und dann die natürlich noch etwas haben. Die Gläubiger können die natürlich auch zusätzlich noch wegen Betrug verklagen. Von der Masse und dem Insolvenzverfahren selbst bekommen die Aktionäre nichts.
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      schrieb am 05.09.20 11:09:52
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.997.337 von Synercon am 05.09.20 10:12:50
      Fazit:
      Synercon bejaht, dass RA Meschede die geprellten Aktionäre prellen will, da die Anmeldung zum Insolvenzvervahren mit erheblichen Kosten verbunden ist, der Aktionär jedoch "garantiert nichts erhält".

      Vielleicht kann ja ein Mandnat (Aktionär) eines RA, der diese Anmeldungen tätigen will, den RA mit Synercons Aussage konfrontieren und dessen Antwort hier einstellen. Wäre doch mal interessant.
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