checkAd

    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 99)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
    ID: 1.326.811
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 126.919
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
    0,0518
     
    EUR
    -32,90 %
    -0,0254 EUR
    Letzter Kurs 15.11.21 Frankfurt

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    30,85-9,93
    0,9000-11,76
    14,750-14,14
    0,7200-14,29
    1.138,25-16,86

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 99
    • 135

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:49:24
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.235.491 von Rolandhb am 30.06.20 13:50:34Der Vorstand einer AG hat einen richtigen Jahresabschluss aufzustellen. https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Jahresabschlus…

      Dieser ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Und vom Aufsichtsrat zu genehmigen. https://dejure.org/gesetze/AktG/172.html

      Wird die Arbeit ordnungsgemäß gemacht, dann sind das sehr intensive Monate mit vielen teilweise unangenehmen Gespräch. Wo Mitarbeiter der Finanzabteilungen sowie Wirtschaftsprüfer auf Fehlersuche sind.

      Der Vorstand muss dann dem Aufsichtsrat bei Mängeln Rede und Antwort stellen.

      Der Ganze Aufwand wird mittlerweile fast quartalsweise betrieben, damit die Eigentümer und der Vorstand ein klares Bild der Situation der Gesellschaft haben.

      Klar ist nicht alles Perfekt und Fehler in Höhe von 1-5% können übersehen werden und später aufkommen.

      Wenn allerdings 2/3 des Bargeldbestandes tatsächlich einfach erfunden sind, dann haben Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer ihre ARbeit nicht gemacht.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Personenkreis hier seiner Verantwortung entziehen kann.

      Sollte sich in den nächsten Wochen herausstellen, dass der “Fehler” marginal war, also weniger als 200 Millionen falsch gebucht sind, wird wohl nichts geschehen.
      Wirecard | 5,320 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:43:13
      Beitrag Nr. 360 ()
      Klagt jemand über TILP und wenn ja welche Kosten sind da zu erwarten? Soweit ich sehe arbeiten die nicht auf Erfolgshonorar oder? D. h. man geht erstmal in Vorleistung und wenn es nichts gibt hat man halt nochmal Pech gehabt?
      Wirecard | 5,349 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:33:27
      Beitrag Nr. 359 ()
      Ihr könnt auch versuchen gegen den Freistaat Bayern wegen erfolgreicher Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen von ausreichenden Ermittlungen nach zweimaligen Hinweisen an die Staatsanwaltschaft zu klagen. Viel Spaß ! Und natürlich gilt die Unschjuldsvermutung.:D
      Wirecard | 5,345 €
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:27:56
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.235.491 von Rolandhb am 30.06.20 13:50:34
      Zitat von Rolandhb:
      Zitat von 408d0fe3: Ich würde Klagen gegen mehrer Beteiligte versuchen,gegen dfas Unternehmen Wirecard,gegen die Vorstände privat,gegen die Wirtschaftsprüfer EY und KPMG,gegen die Bafin ,gegen das Finanzministerium.
      Die Sache muss an die ganz große Glocke gehängt werden.
      Der Staat weiß das hier viele deutsche Aktionäre mehrere Milliarden Euro an amreikanische Hedgefonds verloren haben die durch Insiderinformationen die Akttionäre abgezogen haben.
      Leute wir müssen alles versuchen um wenigstens einen Teil unserer Verluste einzuklagen.


      Das ist die lächerlichste Einschätzung, die ich zu Wirecard gelesen habe - und ich habe eine ganze Menge in den Threads gelesen. Ihr Opfer der WDI Betrüger solltet die LVs eigentlich um Verzeihung bitten, aber dazu reichen wohl weder Einsicht noch Verstand. Die Vorwürfe gegen WDI werden seit Jahren in Zeitungen (FT) und Websites (mca-mathematik) breit diskutiert. Ihr dummen Fanboys wart es doch, die davon nie etwas wissen wolltet und nun auf einmal seit ihr die Opfer amerikanischer Hedgefonds? :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


      Werter "Rolandhb":
      Lächerlich ist doch nur Ihre Replik!
      Nach Rechtsauffassung der Anwälte, die bereits jetzt Klage gegen EY einreichen, sollten alle Aktiengeschäfte zwischen 2016 und dem 18.06.2020 rückabgewickelt werden können. Die Käufer werden also so gestellt, als hätten sie den Kauf nicht getätigt. Das enthält dann auch die Bankgebühren.
      Da offensichtlich alle von E&Y testierten Jahresabschlüsse von Wirecard in diesem Zeitraum grob falsch waren und für so beträchtliche Einlagen wie 1,9 Mrd. € wohl (nach Angabe der FT) noch nicht einmal Bankbestätigungen eingeholt wurden, muss von einer erheblichen Schuld auf Seiten E&Y aussgegangen werden.
      Merke: Es geht hier um BETRUG - und der ist strafbar.
      Die betroffenen Anleger sollte sich informieren, z.B. über die SdK.
      Wirecard | 5,380 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:17:48
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.233.262 von Teddybear am 30.06.20 11:25:37
      Zitat von Teddybear:
      Zitat von HansSchneider: Teddybär - ganz offen gesprochen - ich glaube du bist bezahlt und hast hier die Mission, andere vom Klagen abzuhalten.

      Du hast mich erwischt. Ich werde bezahlt, von den Illuminaten, genau wie all die "Basher", die vor den Unregelmäßigkeiten und der Aktie gewarnt haben. Ist deine Welt jetzt wieder in Ordnung?

      Zitat von HansSchneider: Erkläre mir doch mal eins: Du führst hier ständig irgendwelche (oft total falsche) Argumente an, warum Klagen aussichtslos ist.

      Wie soll ich diesen Unsinn erkllären, den du absonderst? Ferndiagnosen liegen mir nicht. Ich bin hier nicht ständig, und meine Argumente sind nicht falsch, weil sie dir nicht passen oder du sie nicht verstehst. Der Rechtsstaat läuft nicht immer so wie das gesunde Volksempfinden derjenigen, die geglaubt haben, mit WC ohne Risiko reich zu werden.

      ...
      Außer natürlich man war zu blöd zu lesen, was KPMG berichtet hat, und wie die FT u.a. gewarnt haben, und nicht zu vergessen die "Basher", angefangen vom ersten Beitrag von 2008 im WC-Hauptthread bei w:o (natürlich alle bezahlt von den LV in der Lemmingwelt).

      Das Risiko von Aktien sollte jedem Aktionär bekannt sein. Wer minderjährig ist oder entmündigt, ist nicht geschäftsfähig. Alle anderen sind für ihre Anlageentscheidungen selbst verantwortlich. Get a life.

      Zitat von HansSchneider: Und es gibt (vermutlich, ich bin nicht der Richter hier) einen klaren Stichpunkt, ab wann man keinen Schadensersatz mehr fordern kann - das ist gegen EY der 18.6. und gegen Wirecard der 19.6. Aber alle Kursverluste bis dahin können Teil einer Klage sein. Ob du willst oder nicht.

      Fordern kann man alles, und klagen auch jederzeit. Schwieriger ist das Bekommen und Gewinnen. Und für Schadensersatz muß der Schaden ursächlich durch den Beklagten entstanden sein, und der Geschädigte muß den Schaden nach seinen Möglichkeiten begrenzt haben.

      Ich habe hier schon geschrieben, daß ich auf den Ausgang der Schadensersatzverfahren gespannt bin. Schon deswegen, weil ich zu Schadensersatz der Wirtschaftsprüfer an Aktionäre bei Comroad nichts gefunden habe. Auch Comroad hatte Testate für die Jahresabschlüsse, und anders als bei WC haben die WP bei Comroad erst reagiert, als der Bilanzskandal extern aufgedeckt war. Ob es solche Klagen gab und wie sie ausgegangen sind, habe ich wie gesagt nicht gefunden. Leider werden nicht alle Urteile veröffentlicht, die von öffentlichem Interesse wären.


      Teddybär

      Erkläre doch, warum die hier aggressiv und zeitintensiv in diesem Thread hier einen Post nach dem anderen abläßt?

      Welches Interesse hast du, andere vom Klagen abhalten?

      Sag es doch einfach
      Wirecard | 5,119 €
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:10:39
      Beitrag Nr. 356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.235.719 von gggold am 30.06.20 14:05:38
      Zitat von gggold: die größte unbekannte für mich ist das es sich bislang wohl nicht einmal näherungsweise abschätzen lässt
      wie hoch die gesamtsumme der schadensersatzansprüche und der anteil der davon letztlich eingeklagt
      werden wird sein könnte....
      der 18.06. stellt auch m.e. eine zäsur dar.
      für alle die nach veröffenlichung der adhoc gekauft haben sehe ich nahezu keine chance auf
      aus diesen käufen resultierenden schaden erfolgreich zu klagen.
      darüberhinaus dürfte es bei denen die am 18.06. kalt erwischt wurden etliche geben die in den jahren zuvor bereits öfter mit wirecard gehandelt und im saldo grosse gewinne erzielt haben.
      dann haben diese m.e. überhaupt nur schadensersatzsprüche aus einem sich u.u. ergebenden negativen saldo all ihrer getätigten den handel mit wirecard betreffenden handelsgeschäfte....
      an- und verkäufe zusammengerechnet....
      ist dieser ansatz rechtlich gesehen richtig?


      Sehe ich nicht so. Du hast z.b 100 Stück im April um 100 gekauft und am 18.06 um 40 verkauft. Verlust ist 6000,00 alles was vorher war wird keine Rolle spielen.
      Wirecard | 5,318 €
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 15:03:10
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.236.028 von Chris_M am 30.06.20 14:23:17Das ist doch reichlich wirr ... Keiner haftet hier dem Anleger, wenn dieser sich nicht hat was zu schulden kommen lassen. Wenn EY - das muss noch geklärt werden - wirklich nicht richtig geprüft hat, und die Existenz des Escrow nicht entsprechend den Prüfungsrichtlinien geprüft hat, dann hat das massive Auswirkungen für Dritte, die auf diese Prüfung vertraut haben ... Dann war nicht die Täuschung von WDI ursächlich, sondern die nicht einhaltung der Prüfungsrichtlinien ....

      Demgebenüber wird die BAFin nicht für den einzelnen Kapitalmarkt tätig, weshalb sich verstöße eher keine Anlegerhaftung begründen ...

      Zitat von Chris_M: vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft ermittelt haben, wer hat wem betrogen und wann und wo. Vielleicht solltet ihr mal darüber nachdenken, das sich die Betrüger im Ausland befinden und WC, EY etc. auch nur Bauernopfer sind.

      Cum Cum, Cum Ex, Cum Fake etc. da haben auch alle mitgemacht und dann trotz sehr guter Allgemeinbildung und Insiderwissen, das sie davon ja nichts gewusst haben.

      Die jetzt hier im Kreis springen und ihre Verluste kollektivieren möchten zu Lasten der gesamten Steuerzahler den wünsche ich viel Glück.

      Hinterher ist man immer klüger und dem letzten beißen die Hunde.
      Wirecard | 5,570 €
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 14:23:17
      Beitrag Nr. 354 ()
      vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft ermittelt haben, wer hat wem betrogen und wann und wo. Vielleicht solltet ihr mal darüber nachdenken, das sich die Betrüger im Ausland befinden und WC, EY etc. auch nur Bauernopfer sind.

      Cum Cum, Cum Ex, Cum Fake etc. da haben auch alle mitgemacht und dann trotz sehr guter Allgemeinbildung und Insiderwissen, das sie davon ja nichts gewusst haben.

      Die jetzt hier im Kreis springen und ihre Verluste kollektivieren möchten zu Lasten der gesamten Steuerzahler den wünsche ich viel Glück.

      Hinterher ist man immer klüger und dem letzten beißen die Hunde.
      Wirecard | 5,926 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 14:05:38
      Beitrag Nr. 353 ()
      die größte unbekannte für mich ist das es sich bislang wohl nicht einmal näherungsweise abschätzen lässt
      wie hoch die gesamtsumme der schadensersatzansprüche und der anteil der davon letztlich eingeklagt
      werden wird sein könnte....
      der 18.06. stellt auch m.e. eine zäsur dar.
      für alle die nach veröffenlichung der adhoc gekauft haben sehe ich nahezu keine chance auf
      aus diesen käufen resultierenden schaden erfolgreich zu klagen.
      darüberhinaus dürfte es bei denen die am 18.06. kalt erwischt wurden etliche geben die in den jahren zuvor bereits öfter mit wirecard gehandelt und im saldo grosse gewinne erzielt haben.
      dann haben diese m.e. überhaupt nur schadensersatzsprüche aus einem sich u.u. ergebenden negativen saldo all ihrer getätigten den handel mit wirecard betreffenden handelsgeschäfte....
      an- und verkäufe zusammengerechnet....
      ist dieser ansatz rechtlich gesehen richtig?
      Wirecard | 5,862 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.06.20 13:50:34
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.177.036 von 408d0fe3 am 25.06.20 13:14:10
      Zitat von 408d0fe3: Ich würde Klagen gegen mehrer Beteiligte versuchen,gegen dfas Unternehmen Wirecard,gegen die Vorstände privat,gegen die Wirtschaftsprüfer EY und KPMG,gegen die Bafin ,gegen das Finanzministerium.
      Die Sache muss an die ganz große Glocke gehängt werden.
      Der Staat weiß das hier viele deutsche Aktionäre mehrere Milliarden Euro an amreikanische Hedgefonds verloren haben die durch Insiderinformationen die Akttionäre abgezogen haben.
      Leute wir müssen alles versuchen um wenigstens einen Teil unserer Verluste einzuklagen.


      Das ist die lächerlichste Einschätzung, die ich zu Wirecard gelesen habe - und ich habe eine ganze Menge in den Threads gelesen. Ihr Opfer der WDI Betrüger solltet die LVs eigentlich um Verzeihung bitten, aber dazu reichen wohl weder Einsicht noch Verstand. Die Vorwürfe gegen WDI werden seit Jahren in Zeitungen (FT) und Websites (mca-mathematik) breit diskutiert. Ihr dummen Fanboys wart es doch, die davon nie etwas wissen wolltet und nun auf einmal seit ihr die Opfer amerikanischer Hedgefonds? :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Wirecard | 5,817 €
      18 Antworten
      • 1
      • 99
      • 135
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +1,31
      +0,22
      +0,46
      +1,07
      +2,43
      +1,25
      +2,16
      -1,16
      -0,89
      +1,30
      Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?