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    'Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut !' - live (Seite 354)

    eröffnet am 01.08.20 13:46:34 von
    neuester Beitrag 11.09.23 12:52:00 von
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      schrieb am 10.08.20 21:21:28
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.708.426 von Astgabel13 am 10.08.20 17:16:13
      Zitat von Astgabel13: Spitzenvideo ! alles drin, und auf den Punkt gebracht, was wichtig ist. Danke !
      Hab hier eine technisch - akustisch bessere Version gefunden.



      von solchen Leuten brauchts noch jede Menge. :)


      Nun ist es passiert, was der Polizeihauptkommissar Michael Fritsch bereits in seiner Rede vermutete, nämlich dass seine Rede gewisse Konsequenzen nach sich ziehen würde:

      "Polizeihauptkommissar Michael Fritsch vom Dienst suspendiert – Bernd Bayerlein wurde versetzt!"
      https://19vierundachtzig.com/2020/08/10/polizeihauptkommissa…

      "Es kam, wie es kommen musste, Freunde: Während Bernd Bayerlein bislang „nur“ versetzt wurde, haben sie Michael Fritsch vom Dienst suspendiert. Dass es soweit kommen wird, war beiden Helden vorher klar, umso höher müssen wir ihren Einsatz für unsere Freiheit bewerten."

      Eine völlig überzogene Reaktion der Behörde, wie ich meine.
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      schrieb am 10.08.20 20:51:41
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.710.784 von IllePille am 10.08.20 20:23:05Die Entscheidung, wie damit umzugehen ist, kann man nicht den Regierenden überlassen.
      Es ist eine reine Frage des Kräfteverhältnisses, ob gegen eine Demonstration gewaltsam vorgegangen werden kann.
      Am 1.8. hatte das Regime in Berlin nicht mal ansatzweise eine Chance, den verhängten Demonstrationsabbruch durchzusetzen. Zumal es sich nicht mehr sicher sein kann, ob die Staatsdiener gegen ihr eigenes Volk vorgehen. Wir sollten ihm auch weiterhin keine Chance lassen.
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      schrieb am 10.08.20 20:23:05
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.710.457 von Borealis am 10.08.20 19:57:32vielleicht denkst du nochmal über die Bedeutung des Wortes "dürften" im Kontext nach.

      Natürlich kann man sich auch in einer Diktatur - in der Regel ungenehmigter Weise - versammeln und demonstrieren. Der Unterschied liegt darin, wie die Regierenden damit umgehen. Um diesen Unterschied zu erkennen, müsste man allerdings so objektiv und klarsichtig sein, wie man sich gern gibt.
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      schrieb am 10.08.20 19:57:32
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.698.034 von IllePille am 09.08.20 14:42:25„Wenn wir irgendeine Form von Diktatur hätten, dann dürftet Ihr Euch hier gar nicht versammeln, dann dürftet Ihr hier gar nicht stehen.“

      Dieser Systemclown merkt anscheinend gar nicht, was er für einen Blödsinn labert.
      Ob wir uns versammeln dürfen oder nicht, werden wir ganz bestiimmt nicht von der Erlaubnis einer Merkel-Diktatur abhängig machen. Auch und gerade in einer Diktatur ist es wichtig, dem Regime Widerstand entgegenzusetzen. Wie Wende von 1989 hätte es nie gegeben, wenn sich die Leute danach gerichtet hätten, was die Diktatur erlaubt oder nicht erlaubt.
      Schaun wir mal, wer den längeren Atem hat. Honnecker hat den Kürzeren gezogen.
      Wenn die Diktatur dagegen mit Gewalt vorgehen will, werden die Verantwortlichen dafür eher früher als später bestraft werden und dort landen, wo sie hingehören: im Knast.
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      schrieb am 10.08.20 19:04:43
      Beitrag Nr. 293 ()
      Corona-Drehbuch: Ankündigung Phase 4 durch Gesundheitsminister Anschober (Österreich)


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      schrieb am 10.08.20 18:41:20
      Beitrag Nr. 292 ()
      Außer dem RKI und Dr. Drosten haben sich natürlich auch noch

      250 andere Experten zum Thema "Corona-Krise" geäußert.

      Hier eine PDF die auch geteilt werden darf. Steht im Artikel.

      http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/05/corona_250_…
      Avatar
      schrieb am 10.08.20 17:16:13
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.700.104 von Legend am 09.08.20 21:16:07Spitzenvideo ! alles drin, und auf den Punkt gebracht, was wichtig ist. Danke !
      Hab hier eine technisch - akustisch bessere Version gefunden.



      von solchen Leuten brauchts noch jede Menge. :)
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      schrieb am 10.08.20 13:35:48
      Beitrag Nr. 290 ()
      Holland nimmt Einladung nach Berlin an - Nederland gaat ook naar Berlijn.
      die Holländer haben dieselbe Richtung der 'Berichterstattung' in den Qualitätsmedien. Wahrnehmensstörung scheint dort ebenso hoch virulent zu sein.

      Avatar
      schrieb am 10.08.20 13:22:12
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.703.023 von derdieschnautzelangsamvollhat am 10.08.20 10:28:11eine Demokratie ist grundsätzlich in Gefahr, weil sie auch ihren Feinden viel Freiraum lässt, sich zu entfalten. Insofern sollte man stets wachsam sein. Solange Einschränkungen wie jetzt im Rahmen der Corona-Bekämpfung befristet sind, bin ich diesbezüglich sehr entspannt. Zur Wahrheit gehört schliesslich auch, dass zahlreiche Beschränkungen schon wieder gelockert oder aufgehoben worden sind. Desweiteren können Menschen, solange sie sich z.B. an Abstandsregeln halten, auch demonstrieren, die Regierenden attackieren und beleidigen usw. Versuch´das mal in China, Hongkong, Nordkorea oder ganz aktuell in Belarus. Dann kennst du den Unterschied zwischen einer Dikatatur und unserem System. Wer Deutschland als Diktatur bezeichnet, hat keinerlei Ahnung von der Bedeutung dieses Wortes und relativiert die tatsächlichen Diktaturen
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      schrieb am 10.08.20 11:22:54
      Beitrag Nr. 288 ()
      Infektionsschutzgesetz verständlich erklärt:

      Auszug:
      '...ach Paragraph 30 des IfSG erhält der Staat die Möglichkeit, "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider" in geeigneten Krankenhäusern "abzusondern". Eine Quarantäne muss aber nicht zwingend in einem Krankenhaus erfolgen. Paragraph 30 IfSG sieht auch die Möglichkeit vor, dass Erkrankte (beziehungsweise die Verdächtigen) in häuslicher Quarantäne ausgesondert werden ...

      Weiterhin können Personen, die unter Quarantäne stehen, Gegenstände weggenommen sowie Teile ihrer Post geöffnet oder zurückgehalten werden. Das IfSG sieht demnach vor, dass auch die körperliche Unversehrtheit sowie das Brief- und Postgeheimnis eingeschränkt werden können. Während Paragraph 31 vorsieht, dass auch berufliche Tätigkeitsverbote angeordnet werden können.

      Dabei ist wichtig anzumerken, dass die Anordnungen unverzüglich gelten und nicht erst von einem Gericht angeordnet werden müssen - und dass sie nicht nur auf Infizierte zutreffen, sondern auch schon Verdachtsfälle betreffen können.
      ...'


      https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitrae…

      Das ganze ist auf Antrag der FDP bis März 2021 verlängert worden (im Bundestagsarchiv aufzustöbern).

      p.s.: 'Gesinnungssäuberung' gabs schon mal in Deutschland ... ab 1933. Die aktuellen Ereignisse gleichen denen von damals aufs Haar.
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