Synbiotic Info Thread (Seite 9)
eröffnet am 03.09.21 18:45:19 von
neuester Beitrag 11.06.24 22:38:32 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.556 von seniortrader am 29.02.24 16:33:56Damit dürfte wohl die Vollplatzierung der angekündigten Wandelanleihe vom 06.12.2023 sein (https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/synbiotic-se-begebung…).
"München, 6. Dezember 2023 – Der Verwaltungsrat hat heute die Begebung einer „1 %-Wandelschuldverschreibung Dezember 2023“ mit einem Volumen in Höhe von bis zu EUR 1,2 Mio., eingeteilt in bis zu Stück 333.333 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teil-schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,60 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird interessierten Investoren ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten und kann in mehreren Tranchen gezeichnet werden. Die Mindestzeichnungssumme je Investor und Tranche beträgt EUR 100.000,-. Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll die Liquidität der Gesellschaft stärken."
Bei 3,60 Euro Wandlungspreis und Ausschluss des Bezugsrecht für die Altaktionäre würde ich dies jetzt auch nicht unbedingt groß an die Glocke hängen, wenn man gerade allen Aktionären eine Wandelanleihe mit Zwangs-Umtausch zu einem Kurs von 8,40 Euro "andrehen möchte".
"München, 6. Dezember 2023 – Der Verwaltungsrat hat heute die Begebung einer „1 %-Wandelschuldverschreibung Dezember 2023“ mit einem Volumen in Höhe von bis zu EUR 1,2 Mio., eingeteilt in bis zu Stück 333.333 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teil-schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,60 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird interessierten Investoren ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten und kann in mehreren Tranchen gezeichnet werden. Die Mindestzeichnungssumme je Investor und Tranche beträgt EUR 100.000,-. Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll die Liquidität der Gesellschaft stärken."
Bei 3,60 Euro Wandlungspreis und Ausschluss des Bezugsrecht für die Altaktionäre würde ich dies jetzt auch nicht unbedingt groß an die Glocke hängen, wenn man gerade allen Aktionären eine Wandelanleihe mit Zwangs-Umtausch zu einem Kurs von 8,40 Euro "andrehen möchte".
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.532 von Aliberto am 29.02.24 16:29:17
Die Headline lautet: Erfolgreicher Abschluss einer Kapitalerhöhung (Vollplatzierung) sowie Begeben einer Wandelschuldverschreibung ?
Zitat von Aliberto: "Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können (von können zu reden bei einer Zwangswandlung ist schon mehr als fragwürdig) bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.
Im Grunde genommen eine KE zu 8,40 Euro plus 6%-Zinsen für die Laufzeit der Wandelanleihe.
Die Headline lautet: Erfolgreicher Abschluss einer Kapitalerhöhung (Vollplatzierung) sowie Begeben einer Wandelschuldverschreibung ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.370.340 von seniortrader am 29.02.24 16:09:23"Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können (von können zu reden bei einer Zwangswandlung ist schon mehr als fragwürdig) bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.
Im Grunde genommen eine KE zu 8,40 Euro plus 6%-Zinsen für die Laufzeit der Wandelanleihe.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.
Im Grunde genommen eine KE zu 8,40 Euro plus 6%-Zinsen für die Laufzeit der Wandelanleihe.
Oh je, neue Wandelschuldverschreibung knapp 3 Mio, zum Erwerb einer Immobilie für den Anbau von Nutzhanf.......... oh mein Gott....
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.364.181 von Sperrminoritaet am 28.02.24 20:37:08Hast du dir denn einmal angesehen, aus welchen Unternehmen dieser Konzern besteht? Die SYNBIOTIC sales hat zum Beispiel bereits Insolvenz angemeldet.
Sag mir bitte, welches dieser vielen Unternehmen von dem neuen Gesetz profitieren werden und was Synbiotic dann davon hat.
Ich denke, dann kannst du dir deine Frage selbst beantworten.
Sag mir bitte, welches dieser vielen Unternehmen von dem neuen Gesetz profitieren werden und was Synbiotic dann davon hat.
Ich denke, dann kannst du dir deine Frage selbst beantworten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.364.181 von Sperrminoritaet am 28.02.24 20:37:08
Das kann Dir keiner sagen. Der fundamentale Wert der Aktie dürfte eher im Pennystockbereich sein, denn das Management ist schlecht und die Betiligungen sind es auch. Von der "Liberalisierung" sollte die Aktie auch kaum profitieren, hier geht es ja um Kifferclubs und Eigenbedarf. Hier wurde der Kurs gepusht und die wertlosen Aktien abgeladen. Kann natürlich nochmal weiter steigen, aber fundamental ist das nicht viel dahinter. Ist eher eine Reise nach Jerusalem und wenn die Musik aus geht, sollte man seine Aktien verkauft haben.
Zitat von Sperrminoritaet: Erst das High und dann der Absturz. Nun denn, eine gute Gelegenheit nachzulegen?
Das kann Dir keiner sagen. Der fundamentale Wert der Aktie dürfte eher im Pennystockbereich sein, denn das Management ist schlecht und die Betiligungen sind es auch. Von der "Liberalisierung" sollte die Aktie auch kaum profitieren, hier geht es ja um Kifferclubs und Eigenbedarf. Hier wurde der Kurs gepusht und die wertlosen Aktien abgeladen. Kann natürlich nochmal weiter steigen, aber fundamental ist das nicht viel dahinter. Ist eher eine Reise nach Jerusalem und wenn die Musik aus geht, sollte man seine Aktien verkauft haben.
Erst das High und dann der Absturz. Nun denn, eine gute Gelegenheit nachzulegen?
Ergo müsste der Kurs bis April
doch wieder steigen oder?
Bin ich da zu optimistisch?
Jedenfalls werde ich es aussitzen mit EK 9€ bis April
doch wieder steigen oder?
Bin ich da zu optimistisch?
Jedenfalls werde ich es aussitzen mit EK 9€ bis April
Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer einfachen Mehrheit pro Vermittlungsausschuss mehr als unwahrscheinlich! Und damit wäre das CanG durch!
Faktencheck zum CanG im Bundestag
Kaum ist das CaG mit großer Mehrheit durch den Bundestag gekommen, da kursieren erste Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschaltet. Wie liefe dieses Szenario ab?Frist: Der Bundesrat muss binnen drei Wochen entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss einberuft. Die nächste Sitzung ist am 22. März 2024. Der Bundesrat geht davon aus, dass ihm das CanG dementsprechend am 1. März zugestellt wird.
Billigung des CanG: Im Bundesrat muss keine (!) Mehrheit für das CanG stimmen. Beruft er den Vermittlungsausschuss nicht ein, ist das CanG automatisch verabschiedet.
Die Abstimmung: Der Bundesrat kann den Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen. Erforderlich dafür wären also 35 von 69 Stimmen. Achtung: Enthaltungen zählen wie “Nein”-Stimmen. Es bräuchte also 35 Stimmen pro-Einberufung.
Die Mehrheitsverhältnisse: Schaut man auf die Anzahl der Sitze, sind die Parteien, die im Bundestag noch für das GanG gestimmt haben, in der deutlichen Mehrheit. Die SPD (24), Grüne (16), Linke (3) und FDP (2) halten 45 der 69 Sitze. Auf CDU (18), CSU (4), und Freie Wähler (2) entfallen die übrigen 24. Aber: Es stimmen nicht die Einzelnen Politiker im Bundestag ab, sondern jeweils die Bundesländer. Koalieren beispielsweise in Berlin CDU und SPD, können die Vertreter der CDU nicht für das Einberufen des Vermittlungsausschusses stimmen, die Vertreter der SPD dagegen. Berlin hat vier Stimmen, die allesamt für eine Entscheidung abgegeben werden. Nun entfallen auf CDU/CSU regierte Bundesländer 33 Stimmen, zwei weniger als die absolute Mehrheit. Allerdings koaliert die CDU in allen Bundesländern mit einer Partei, die auf Bundesebene klar für das CanG gestimmt hat, nur die CSU koaliert in Bayern mit den Freien Wählern. Neben all diesen von der CDU regierten Ländern – wohlgemerkt mit einem auf Bundesebene pro-CanG eingestellten Koalitionspartner – müsste also auch ein Bundesland für das Einberufen des Vermittlungsausschusses stimmen, das von SPD, Grünen oder Linken regiert wird.
Wahrscheinlichkeiten? In dieser Legislaturperiode hat der Bundestag bis Ende Januar 232 Gesetze verabschiedet. 219 wurden vom Bundesrat behandelt. Dieser legte keinen einzigen Einspruch ein, rief aber zu vier Gesetzen den Vermittlungsausschuss auf. Schwer zu sagen, was im Falle des CanG passiert. (copyright Krautinvest)
Danach ist die Wahrschienlichkeit das eine einfache Mehrheit pro Vermittlungssshuss mehr als unwahrscheinlich !