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    Kann der Aktien- und Derivatehandel von Privatpersonen ein Gewerbebetrieb sein?

    eröffnet am 10.06.23 11:42:41 von
    neuester Beitrag 13.06.23 18:51:31 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.369.679
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      schrieb am 13.06.23 18:51:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>Man kann auch Zertifikate auf den Bitcoin kaufen. Wenn man damit dann Gewinne erzielt, dann würde die Bank die Kapitalertragsteuer, die auf den Veräußerungsgewinn entfällt, einbehalten.

      Natürlich. Dann passt es aber nicht mehr zu deinem Zitat/Link, worauf ich mich bezog.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 11.06.23 21:04:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.987.485 von Sunny48 am 11.06.23 18:56:50Danke für deine Erläuterungen.
      Avatar
      schrieb am 11.06.23 18:56:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.985.609 von HPoll am 10.06.23 22:11:52was meinen Beitrag angeht gilt Kommando zurück. Wenn du bei inländischen Banken und Brokern handelst und Zertifikate statt Derivate wie CFD, Futures oder Optionen handelst.
      Mein Beitrag galt dem Handel bei ausländischen Brokern und dem Handel von CFD , Futures und Optionen.
      Ich meine der Zertifikatehandel fällt (wenn auch nicht nachvollziehbar) nicht unter das Verlustverrechnungsverbot.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.06.23 22:11:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.985.054 von Sunny48 am 10.06.23 18:09:04
      "Wie gedenkst du denn sonst, deine Kapitalerträge nachzuweisen? Nutzt du eine inländische Bank?"


      Ich habe ein Aktiendepot bei einer Bank, die ihren Sitz im Inland hat. Die Kapitalertragssteuer wird von meiner Bank automatisch einbehalten.


      "Wobei du natürlich Bitcoins außen vor lassen musst, denn das sind keine Kapitalanlagen, sondern Spekulationsgeschäfte"


      Man kann auch Zertifikate auf den Bitcoin kaufen. Wenn man damit dann Gewinne erzielt, dann würde die Bank die Kapitalertragsteuer, die auf den Veräußerungsgewinn entfällt, einbehalten.


      "Diese Erträgnisübersicht musst du am Ende des Jahres bzw. am Anfang des nächsten Jahres beim Broker/Bank beantragen. Diese Werte gehören in die Anlage KAP (Eink. aus Kapitalvermögen) - aufgeschlüssselt nach Art Aktien/Derivate und Handel im In-und Ausland"


      Wenn ich beispielsweise im Vorjahr Gewinne erzielt habe und die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten hat, dann bin ich nicht dazu verpflichtet, im aktuellen Jahr eine Steuererklärung abzugeben.


      "Aber Achtung! beim Handel mit Derivaten (CFD, Futures) dort hast du ein Verlustverrechnungsverbot- du musst dich dringend !!! mit §20 (6) dem Verlustverrechnungsverbot befassen sonst gibt es übel auf die Nase."


      Wie ist die Situation bei sogenannten Mini-Futures wie z.B. dem "NASDAQ-100 Mini-Future Short" von Goldman Sachs (ISIN: DE000GX7Q6V1), die an einem deutschen Handelsplatz gehandelt werden, z.B. direkt beim Emittenten selbst oder bei der Börse Stuttgart, wenn die handelnde Privatperson das Depot bei einer Bank mit Sitz im Inland hat? Ich meine, dass die Bank dann die Abgeltungssteuer auf Gewinne automatisch einbehält.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.06.23 18:09:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      ui... dein Weg ist in der Tat noch ein etwas weiterer- umso richtiger und wichtiger deine Fragen im Forum zu stellen.

      Grudsätzlich bist du immer verpflichtet deine Gewinne aus dem Handel von Wertpapieren zu versteuern-d.h. dem Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Privatpersonen) oder als Einkunfte aus Gewerbetrieb zu erklären. Selbstverständlich musst du dafür alle deine Gewinne und Verluste deines Handels egal ob aus Aktien oder Derivaten abrechnen. Fast alle Broker oder Banken egal ob im In- oder Ausland bieten dafür am Anfang jeden Jahres eine Erträgnisübersicht für das vergangene Jahr, wo sie die Gewinne und Verluste des Kunden für das FA ausweisen. Diese Erträgnisübersicht musst du am Ende des Jahres bzw. am Anfang des nächsten Jahres beim Broker/Bank beantragen. Diese Werte gehören in die Anlage KAP (Eink. aus Kapitalvermögen) - aufgeschlüssselt nach Art Aktien/Derivate und Handel im In-und Ausland. Für die Aktien ist das unspektakulär. Aber Achtung! beim Handel mit Derivaten (CFD, Futures) dort hast du ein Verlustverrechnungsverbot- du musst dich dringend !!! mit §20 (6) dem Verlustverrechnungsverbot befassen sonst gibt es übel auf die Nase.

      Also- du handelst als Privatperson, es sei denn du gründest eine GmbH oder UG und als Privatperson bist du genauso verpflichtet dein Gewinne zu versteuerm - und ja, das ist lästig diese ganzen Tabellen über Gewinne und Verluste zu führen und zu deklarieren. Aber das müssen wir alle!!! 😎:(
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 10.06.23 17:50:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      was ist das für eine unlogische Frage?
      Normalerweise wünscht sich jeder Trader, dass es als Gewerbe anerkannt wird (was ziemlich schwierig ist). Du möchtest aber genau das Gegenteil.😲
      Deine Befürchtung ist jedenfalls völlig unnötig.


      >>>weil dies einen hohen bürokratischen Aufwand darstellt, alle Gewinne und Verluste zu erfassen und in der Steuererklärung anzugeben.

      Wie gedenkst du denn sonst, deine Kapitalerträge nachzuweisen?
      Nutzt du eine inländische Bank?


      >>>Die Informationen, die ich gefunden habe, sind widersprüchlich.

      Wo denn?
      Wobei du natürlich Bitcoins außen vor lassen musst, denn das sind keine Kapitalanlagen, sondern Spekulationsgeschäfte.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 10.06.23 11:42:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin Privatperson, arbeite als festangestellter Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche und interessiere mich in meiner Freizeit für das Thema Börse.

      Bis vor kurzem habe ich meistens nur die "Buy and Hold" Strategie verfolgt oder Aktien längere Zeit gehalten. Neuerdings versuche ich, meine Strategie zu ändern und mit Aktien und gehebelten Finanzderivaten zu traden.

      Ich bin jedoch verunsichert, ob meine Aktivitäten vom Finanzamt als gewerblich eingestuft werden, was dazu führen würde, dass ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet werden würde. Das möchte ich verhindern, weil dies einen hohen bürokratischen Aufwand darstellt, alle Gewinne und Verluste zu erfassen und in der Steuererklärung anzugeben.

      Im Internet habe ich folgendes gelesen:

      https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerliche-Frage-Bitcoin-H…

      Hier macht ein Nutzer häufig Bitcoin-Trading mit kleinen Gewinnen. Der Rechtsanwalt antwortete, dass dessen Aktivitäten dauerhaft und häufig betrieben werden. Daher liegt seiner Meinung nach in dem dort beschriebenen Fall ein Gewerbebetrieb vor.

      Des Weiteren habe ich im Internet gelesen:

      https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/we…

      "Selbst eine häufige Umschichtung der → Wertpapiere und deren Kreditfinanzierung halten sich noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Eine gewerbliche Tätigkeit kann erst angenommen werden, wenn ein Büro oder eine Organisation unterhalten wird, der Markt unter Einsatz beruflicher Erfahrungen genutzt wird und Wertpapiergeschäfte einer breiteren Öffentlichkeit angeboten werden ... Wertpapierbesitzer, selbst wenn sie erhebliches eigenes oder geliehenes Kapital einsetzen (hier ca. 8 Mill. DM), können allenfalls dann als Gewerbetreibende beurteilt werden, wenn sie Wertpapierdepots nicht nur verwalten; sie müssen auch eine Organisation unterhalten"

      Des Weiteren habe ich ein Video des Youtube-Users "Profitables Trading" gefunden:



      Dieser sagt, klar und unmissverständlich:
      "nein solange du mit seinem privaten vermögen tradest. wenn du rein mit deinem privatvermögen tradest musst du kein gewerbe anmelden"


      Die Informationen, die ich gefunden habe, sind widersprüchlich.Ich bin nun verunsichert. Wie ist die Rechtslage?

      Wäre es sinnvoll, als Kompromisslösung wenigstens keine gehebelten Finanzderivate mehr zu kaufen? Falls ja, wo finde ich Short-Zertifikate auf den S&P-500-Index und auf den NASDAQ-Index, die nicht gehebelt sind?
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