checkAd

    Bezugsrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.05.00 19:08:23 von
    neuester Beitrag 28.05.00 19:32:18 von
    Beiträge: 2
    ID: 146.020
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 174
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.05.00 19:08:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eigentümer der alten Aktien haben ein Recht zum Erwerb der jungen Aktien. Das Bezugsrecht ist im Aktiengesetz vorgeschrieben.

      Das Bezugsrecht besagt, daß Eigentümer der alten Aktien ein Recht zum Erwerb der jungen Aktien haben. Dieses Recht wird von der Aktiengesellschaft nicht freiwillig eingeräumt, sondern es ist im Aktiengesetz so vorgeschrieben.

      Vom Vorstand der Aktiengesellschaft wird die Ausstattung des Bezugsrechtes festgelegt. Wichtig sind:

      > das Bezugsverhältnis
      > der Bezugspreis
      > die Bezugsfrist

      Aus dem Verhältnis zwischen dem bisherigen Grundkapital und dem Erhöhungsbetrag ergibt sich das Bezugsverhältnis.

      Aus dem Nennwert und dem Aufgeld ergibt sich der Bezugspreis. Der Nennwert beträgt je nach Aktie 5 oder 50 DM. Es ist auch ein anderer Nennwert denkbar. Nach der Attraktivität des Unternehmens richtet sich die Höhe des Aufgeldes.

      Die Bezugsfrist schließlich ist die Zeit, in der das Bezugsrecht ausgeübt werden kann. Sie muß mindestens 2 Wochen betragen.

      Häufig ergibt sich aus dem Bezugsverhältnis, daß nicht alle Bezugsrechte ausgeübt werden können. Ein Aktionär mit vier Aktien könnte bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 keine neue Aktie erwerben. Er kann aber von anderen Aktionären, die keine neuen Aktien hinzukaufen wollen, deren Bezugsrechte kaufen. Der Handel mit Bezugsrechten beginnt am ersten Tag der Bezugsfrist und endet mit deren Ablauf.

      Zunächst ist der Preis für das Bezugsrecht nicht festgelegt. Er ergibt sich aus dem Kursverlust, den die alten Aktien nach Emission der jungen Aktien erleiden werden, was finanzmathematisch zu bestimmen ist. Dieser rechnerische Wert muß aber nicht dem gehandelten Wert des Bezugsrechts entsprechen. Aus Angebot und Nachfrage an der Börse ergibt sich der effektive Wert des Bezugsrechts.

      Weil der Aktienkurs auf den Bezugskurs reagiert, wird als Kursinformation auch angegeben, ob das Bezugsrecht ausgeübt wurde. Man findet hinter der Aktie ein "exB".

      Die jungen Aktien haben über einige Zeit einen geringeren Kurswert und werden daher im Kurszettel auch extra aufgeführt. Das kommt daher, daß viele junge Aktien im ersten (oder laufenden) Geschäftsjahr keinen vollen Dividendenanspruch haben. Dies drückt entsprechend auf den Kurs.
      Avatar
      schrieb am 28.05.00 19:32:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      TOLL!! Antworten auf Fragen, die keiner gestellt hat, sind immer spitze!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bezugsrecht