Fiskus kassiert Privat-Surfer ab - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.00 11:19:33 von
neuester Beitrag 16.07.00 18:27:39 von
neuester Beitrag 16.07.00 18:27:39 von
Beiträge: 6
ID: 186.213
ID: 186.213
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 399
Gesamt: 399
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 21:55 | 411 | |
gestern 23:58 | 255 | |
20.04.24, 12:11 | 216 | |
gestern 23:09 | 179 | |
heute 00:01 | 151 | |
heute 01:46 | 144 | |
heute 00:49 | 127 | |
gestern 23:31 | 117 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.075,00 | +0,33 | 240 | |||
2. | 2. | 1,3800 | -1,43 | 98 | |||
3. | 3. | 0,1890 | -2,58 | 81 | |||
4. | 4. | 170,18 | +4,97 | 78 | |||
5. | 5. | 9,3325 | -3,69 | 75 | |||
6. | 6. | 7,0010 | +4,17 | 53 | |||
7. | 7. | 22,240 | -3,22 | 41 | |||
8. | 8. | 0,0160 | -24,17 | 38 |
Wer am Arbeitsplatz einen Internetzugang hat, soll künftig für die private Nutzung Steuern zahlen. Das soll nach Zeitungsberichten aus einem Erlass des Bundesfinanzministeriums hervorgehen.
Demnach müssten Beschäftigte mit Netzanschluss künftig aufzeichnen, welche Internet-Abfragen dienstlichen Zwecken dienten.
Diese Regelung soll zum 1.1.2001 in Kraft treten. Der Fiskus geht davon aus, dass das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt wird und deshalb als geldwerter Vorteil anzusehen ist.
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) habe in dem vorliegenden Erlass festgelegt, dass die unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses zum Arbeitslohn zu zählen sei. Von dieser Einstufung weicht der Fiskus nur dann ab, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersagt und dieses Verbot stichprobenartig kontrolliert, oder wenn am Arbeitsplatz nur bestimmte Internet-Seiten abrufbar sind.
Demnach müssten Beschäftigte mit Netzanschluss künftig aufzeichnen, welche Internet-Abfragen dienstlichen Zwecken dienten.
Diese Regelung soll zum 1.1.2001 in Kraft treten. Der Fiskus geht davon aus, dass das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt wird und deshalb als geldwerter Vorteil anzusehen ist.
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) habe in dem vorliegenden Erlass festgelegt, dass die unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses zum Arbeitslohn zu zählen sei. Von dieser Einstufung weicht der Fiskus nur dann ab, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersagt und dieses Verbot stichprobenartig kontrolliert, oder wenn am Arbeitsplatz nur bestimmte Internet-Seiten abrufbar sind.
Es lebe die deutsche Beamtenrepublik!
Der Rechtsexperte des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) hat bereits Proteste gegen diese Pläne angekündigt. Er sieht einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand gegeben.
diese idioten. nicht genug das man fahrtenbuch schreiben muß für PKW, jetzt auch noch surfbuch. es lebe der schwachsinn!
kju
kju
das telefonieren betriffts auch - alle privaten
telefonate sind nicht mehr von der firma absetzbar!
- schöne steuerreform ha-ha
telefonate sind nicht mehr von der firma absetzbar!
- schöne steuerreform ha-ha
Wie ich soeben Presseberichten entnehme, nimmt Bundesfinanzminister Eichel plötzlich Abstand von den Plänen, private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu versteuern.
Mir solls recht sein!!
Mir solls recht sein!!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
98 | ||
81 | ||
79 | ||
75 | ||
53 | ||
41 | ||
38 | ||
36 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
30 | ||
28 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |