Hilfe! Mitarbeiterzuteilung Emission INFINEON noch immer nicht im Depot - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.07.00 14:26:54 von
neuester Beitrag 22.07.00 17:17:51 von
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09:09 Uhr · wallstreetONLINE Redaktion |
Infineon: Da hatten offenbar zu viele auf Schlimmeres gewettetAnzeige |
14:00 Uhr · wO Chartvergleich |
11.05.24 · HSBC Zertifikate Anzeige |
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1.000,00 | -50,00 |
Situation:
Bei der Neuemission von Infineon im Frühjahr diesen Jahres hat meine Freundin (die mit Aktien ansonsten nix am Hut hat) als Werkstudentin eine Zuteilung erhalten. es wurden jedoch nur 25% der Aktien von der Deutschen Bank (gehörte zum Konsortium) auf das Depot (ebenfalls Deutsche Bank) eingebucht. Die im Vorfeld überwiesene Summe wurde anteilig zurückgezahlt. Als bei der Deutschen Bank dieser Fehler entdeckt wurde erhielten wir ein Schreiben wir möchten den rücküberwiesenen Betrag nochmals der Deutschen Bank überweisen und dies auf dem entsprechenden Formular bestätigen.
Beides ist sofort erfolgt.
Seither warten wir auf die Einbuchung und telefonieren regelmäßig (seit 6 Wochen) mit der zuständigen Sachbearbeiterin, werden aber regelmäßig vertröstet, die noch fehlenden Aktien würden in den nächsten Tagen eingebucht, auf jeden Fall jedoch vor Ablauf der Sperrfrist.
Da diese nun aber am 31.07. abläuft werde ich allmählich unruhig.
Es stellt sich mir nun die Frage was soll ich tun, kann ich die Deutsche Bank für Kursverluste haftbar machen sollte der Kurs nach Ablauf der Sperrfrist rutschen und wenn die Aktien bis dahin immer noch nicht im Depot sind?
Reicht eine schriftliche Mahnung per Einschreiben, die den Sachverhalt darstellt, aus um ggf. hinterher Ansprüche geltend machen zu können?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
gruß, Gainesville
Bei der Neuemission von Infineon im Frühjahr diesen Jahres hat meine Freundin (die mit Aktien ansonsten nix am Hut hat) als Werkstudentin eine Zuteilung erhalten. es wurden jedoch nur 25% der Aktien von der Deutschen Bank (gehörte zum Konsortium) auf das Depot (ebenfalls Deutsche Bank) eingebucht. Die im Vorfeld überwiesene Summe wurde anteilig zurückgezahlt. Als bei der Deutschen Bank dieser Fehler entdeckt wurde erhielten wir ein Schreiben wir möchten den rücküberwiesenen Betrag nochmals der Deutschen Bank überweisen und dies auf dem entsprechenden Formular bestätigen.
Beides ist sofort erfolgt.
Seither warten wir auf die Einbuchung und telefonieren regelmäßig (seit 6 Wochen) mit der zuständigen Sachbearbeiterin, werden aber regelmäßig vertröstet, die noch fehlenden Aktien würden in den nächsten Tagen eingebucht, auf jeden Fall jedoch vor Ablauf der Sperrfrist.
Da diese nun aber am 31.07. abläuft werde ich allmählich unruhig.
Es stellt sich mir nun die Frage was soll ich tun, kann ich die Deutsche Bank für Kursverluste haftbar machen sollte der Kurs nach Ablauf der Sperrfrist rutschen und wenn die Aktien bis dahin immer noch nicht im Depot sind?
Reicht eine schriftliche Mahnung per Einschreiben, die den Sachverhalt darstellt, aus um ggf. hinterher Ansprüche geltend machen zu können?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
gruß, Gainesville
Ich bin zwar kein Jursit, aber auf jeden Fall würde ich alles schriftlich festhalten.
Schadensansprüche entstehen in diesem Falle meiner Meinung nach nur dann, wenn Du auch aktiv den Auftrag aufgeben würdest, dei Aktien zu verhökren. Denn nur so ließe sich auch der Schaden exakt beziffern.
Bei Infineon hätte ich aber Null-Panik, die würde ich noch länger halten, zudem ist die Sache ja auch noch nicht steuerfrei (Kursgewinne).
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben ;_))
MFG
Schadensansprüche entstehen in diesem Falle meiner Meinung nach nur dann, wenn Du auch aktiv den Auftrag aufgeben würdest, dei Aktien zu verhökren. Denn nur so ließe sich auch der Schaden exakt beziffern.
Bei Infineon hätte ich aber Null-Panik, die würde ich noch länger halten, zudem ist die Sache ja auch noch nicht steuerfrei (Kursgewinne).
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben ;_))
MFG
Hallo!
Du machst folgendes:
Schriftsatz unter kurzer nochmaliger Schilderung des Sachverhalts mit 14- tägiger Erfüllungsfrist (ist so üblich, als angemessener Zeitraum)
Sofern nach Fristablauf keine Einbuchung erfolgte, sind die anschließend entstandenen Vermögensschäden als Verzugsschaden geltend zu machen.
Tschüß!
p.s. besser wäre es natürlich, wenn die Frist schon gesetzt wurde
Du machst folgendes:
Schriftsatz unter kurzer nochmaliger Schilderung des Sachverhalts mit 14- tägiger Erfüllungsfrist (ist so üblich, als angemessener Zeitraum)
Sofern nach Fristablauf keine Einbuchung erfolgte, sind die anschließend entstandenen Vermögensschäden als Verzugsschaden geltend zu machen.
Tschüß!
p.s. besser wäre es natürlich, wenn die Frist schon gesetzt wurde
Hallo Netguru, hallo Turbocharlotte,
danke für die Info!
schönen Tach noch,
Gainesville
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