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    Halbe Spekufrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.00 12:17:43 von
    neuester Beitrag 08.08.00 14:27:51 von
    Beiträge: 4
    ID: 207.979
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      schrieb am 08.08.00 12:17:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Quelle Bundesfinanzministerium

      · Private Anteilseigner können Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr wie bisher steuerfrei veräußern, wenn sie nicht wesentlich beteiligt sind. Die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung wird jedoch ab dem Veranlagungszeitraum 2002 von 10 Prozent auf 1 Prozent gesenkt. Bei steuerpflichtigen Veräußerungen – also innerhalb der Spekulationsfrist oder bei wesentlicher Beteiligung – gilt ab 2002 das Halbeinkünfteverfahren .
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 13:31:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, der Titel ist natürlich Kappes, muß -steuer heißen. Dafür schafft der Originaltext der Urheber vielleicht etwas Klarheit. Immerhin geistern ja 2 Termine durch die Presse.
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 14:01:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Thonfeld,
      klick `mal auf den threadThread: Schlechte News bzgl. der Steuerreform (Halb-Einkünfteverfahren) & für D.Log Aktionäre. Dort ist m.E. schon ausführlich über die Anwendung der neuen EStG/KStG - §§ bezg. der Spekulationsfrist und/oder Anrechnungs-/Halbeinkünfteverfahren diskutiert worden.

      Grüsse
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.00 14:27:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Dickdiver,

      doch, sehr ausführlich. Jetzt blick ich`s noch weniger als vorher. So kompliziert kommt mir der Text vom FM gar nicht vor. Vorallem... von Wirtschaftsjahr steht in denem ihren Pamphlet nichts drin. Nur "ab 2002". Habe ich da was verpaßt? Wer soll das denn noch verstehen?
      Wie einfach haben`s doch die, die sich um die Steuer gar nicht kümmern... das hat man nun davon!

      Gruß, Thonfeld


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