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    Schlechte News bzgl. der Steuerreform (Halb-Einkünfteverfahren) & für D.Log Aktionäre - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.00 15:30:05 von
    neuester Beitrag 17.09.00 18:39:16 von
    Beiträge: 61
    ID: 199.934
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      schrieb am 30.07.00 15:30:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi!
      Habe leider schlechte News für euch/uns.

      Lt. Telebörse (31/2000, Seite 21) war lange unklar, ab wann die beschlossene Neuregelung gilt.
      Jetzt steht jedoch fest:
      "Die neue Regelung ist anzuwenden auf Spekulationsgewinne, die "nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres" der jew. AG erzielt werden, für die das neue Körperschaftssteuergesetz gilt."

      Im Klartext: Frühestens ab 1.1.2002, in "Einzelfällen" (die gar nicht so selten sind) gilt die neue Regelung erst zB ab 1.4.2002 (bei Untern. deren Geschäftsjahr bis zum 30.3. geht)

      Man muss bei jedem Trade also prüfen, wann das Geschäftsjahr geendet hat, bzw. endet.


      Mein Fazit: ****, ****, **** :-(((((((((((((((

      Nicht nur dass diese News sicherlich einige böse überraschen wird, ist diese Regelung wieder einmal sehr konfus.
      Warum nicht prinzipiell ab Anfang 2002 (bzw. besser 2001) das Halb-Einkünfteverfahren anwenden???

      Egal, ich denke mir meinen Teil...


      PS: Noch so ne nette Besonderheit, die ich eigentlich schon mal in die D.Logistics threads posten wollte.
      Ebenfalls laut Telebörse gilt die Spekufrist für D.Logistics Aktionäre mit dem Datum des Splitts neu, da Gratisaktien ausgegeben wurden. In diesem Fall, müssten Aktionäre die zB bereits vor 12 Monaten Aktien gekauft haben, (bei einem jetzigen Verkauf) nun ihre Gewinne wieder voll versteuern...
      Das besonders "lustige": Hätte ein richtiger Aktiensplitt stattgefunden (wie auch von D.Log publiziert), hätte diese Regelung nicht zugetroffen, bei der Ausgabe von Gratisaktien jedoch schon.
      Wer den Unterschied jetzt nicht verstanden hat, sollte bitte nochmals in einer alten Telebörse nachblättern, bzw. sich an die Redaktion wenden.

      Ich habe diesen Artikel ebenfalls nur mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, mich wiedereinmal über die dt. Rechtssprechung gewundert und mir meinen Teil gedacht.
      Bitte fragt mich jetzt nicht nach Einzelheiten, dass die Motivation, sich mit solchen unnötigen Erbsenzählaktionen zu befassen, bei mir ziemlich gering ist, dürfte verständlich sein.
      Vielleicht kann euch ja einer, der hier zahlreich vertretenen Rechtsexperten weiterhelfen.

      Das Posting stellt nur meine eigenen Meinungen dar und ist nicht mit Absprache von w:o erstellt worden.
      Ich wollte euch nur auf diese netten News hinweisen...
      Für Richtigkeit übernehme ich keine Haftung.

      Persönlich habe ich mich nat. speziell über News No. 1 sehr geärgert.
      Bzgl. D.Logistics bleibt wohl nur die Alternative, die Aktie weitere 12 Monate im Depot zu belassen. ;)



      Trotzdem noch nen schönen Sonntag !

      Gute Geschäfte
      PoP
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:35:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ganze haben wir im übrigen der Union zu verdanken...

      Mfg MH
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:39:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Alex!

      Wir werden doch ständig vom Staat verarscht, die wissen doch selber nicht was sie wollen!

      Das die Speku-Frist bei D.Logistics nach der Ausgabe von Gratis-Aktien von neuem beginnt ist mir auch neu, welch eine Sch***e. Wollte eigentlich anfang nächsten Jahres alles verkaufen, daraus wird wohl jetzt nichts!

      Werde mal D.Logistics anmailen, was sie sich dabei gedacht haben

      Mfg Trasher
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:45:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn bei Gratisaktien die Spekufrist neu beginnt, was ist denn dann der Kaufkurs?
      0 Euro???
      Dann dürfte für die andere Hälfte (wars ein 2:1-Split, ich habe keine Aktien von D-Logistics)
      auch nicht so viel Speku anfallen, oder?
      Mal als Beispiel: Kaufpreis: 13 Euro, dann Kurs 60, nach Split 30, also Speku dann nur
      für 17 ( =30-13).
      Aber wohl nicht, oder?
      Hauptsache, der Staat verdient mit.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:48:22
      !
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      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:50:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich nehme an das betrifft auch die Gratisaktien von Met@box!
      Die Altaktionäre sollten dann wohl besser vor der Ausgabe der Gratisaktien verkaufen!

      relativity
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 15:58:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja Verkaufen..... ALLES VERKAUFEN... am besten auch Auto, Haus und Fernseher. Habe gehört die Grundstückssteuer für EFH´s wird auch enorm steigen, Benzinpreise sind sowieso völlig scheiße also WEG mit dem ganzen unnützen Kram..... ;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:04:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nicht das wir uns falsch verstehen, ich fände es auch gar nicht toll wenn diese Gratisaktien-Geschichte Tatsache ist, schließlich könnte dann so manche AG´s die Anleger jahrelang an sich ketten. Nichtsdestotrotz (schreibt man das wirklich so?? sieht irgenwie komisch aus...) sollte man daraus keine Verkaufsentscheidung generieren! Ist allerdings ein interessantes Beispiel für die unkalkulierbarkeit der Massen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:36:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich meine natürlich verkaufen und gleichzeitig auf einem
      anderen Depot wieder kaufen!

      relativity
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:41:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi MH,
      wieso der Union??
      War das mit dem Geschäftsjahresende deren Bedingung??

      by lister
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 16:48:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      @A.Riegel

      Da Du ja auf das neue Körperschaftssteuergesetz anspielst denke ich,daß Du in diesem Fall die steuerliche Regelung bei Dividenden ansprichst.Das macht ja auch irgendwo Sinn,da die Dividente dem Gewinn aus dem letzten Geschäftsjahr der Firma entspringt.

      Aber die reinen Spekulationsgewinne beim Aktienkauf/verkauf haben ja grundsätzlich nichts mit dem neuen Körperschaftssteuergesetz gemein,oder lieg ich da falsch?
      Ich bin der Meinung,ab 2001 gilt in diesem Falle das Halbeinkünfteverfahren.

      eventuell könnte WO das ja mal als "Service" für alle Nutzer abklären.Wahrscheinlich wäre da eine Anfrage bei oberster Stelle (ruft doch mal den Eichel an ;)) wichtig.
      Mein Steuerberater konnte mir dazu auch keine "sicher" Antwort geben,er wollte sich nochmal erkundigen.Nur im Streitfall kann man sich leider auf die Aussage seines Steuerberaters vor Gericht nicht berufen.


      Grüße NM4000
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 17:43:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      @w:o, A.Riegel

      Was soll der Scheiss?

      Dieser redaktionelle Beitrag verwirrt mehr als dass er fuer Aufklaerung sorgt. Wenn Deine ``Motivation, Dich mit solchen unnötigen Erbsenzählaktionen zu befassen``, so gering ist, dann verschone uns bitte mit Deinen geistigen Erguessen, danke. Oder wirst Du fuer`s Dummposten bezahlt? Sorry, aber dieser Beitrag ist mehr als unqualifiziert. Mit Journalismus hat das nichts zu tun, fast schon Handelsblattniveau. :D

      Gruesse A.S.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 17:43:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das wäre mal ein toller Service, wenn Ihr das geklärt bekommt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 17:45:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Da hat sich in der letzten Sekunde einer dazwischen geschoben. Ich beziehe mich natürlich auf den Vorschlag von NM4000, dass Ihr von WO für uns nachforscht.
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 18:54:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Andi Sonnenschein,

      ich finde, es war sehr richtig von Alex, dass er dies gepostet hat, schließlich geht es allen D.Log.-Aktionären etwas an. Auch wenn dieser Fall jetzt nicht beantwortet wird, war es dennoch gut gewollt, dass man diesen Punkt einmal anspricht. Da man bei w:o selbst nicht sicher ist, was denn nun Sache sei, hat man sich schließlich diesen Satz angefügt:

      "Vielleicht kann euch ja einer, der hier zahlreich vertretenen Rechtsexperten weiterhelfen."

      Es war also nur gutgewollt und in keinster Weise dazu gedacht, dass man jemaden verwirrt. So wie du Auskunft zu deinen Aktien im Board erhalten willst, indem du eine Frage stellst oder einen Thread eröffnest, war dies eben eine Frage zur Versteuerung.
      Falls du dir bezüglich der Versteuerung 100%ig sicher bist, dann könntest du ja freundlicherweise antworten.

      Gruß,

      Gino;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 18:58:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Aus dem Steuerforum von teuton-trader:

      die Gesetzesänderung tritt natürlich bereits 2001 in Kraft, wirkt
      sich jedoch für die Steuererklärungen erst 2002 aus.

      Im Folgenden mal die Formulierung bezüglich der Anwendung:

      Entwurf § 52(4a) Nr.2 EStG:
      § 3 Nr.40 ist erstmals anzuwenden für ... 2. Erträge, die aus der
      Veräußerung von in § 3 Nr.40 genannten Anteilen erzielt werden,
      die nach Ablauf des ersten nach dem 31.Dezember 2000 endenden
      Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft erfolgen, deren Anteile veräußert
      werden.

      Beschluß § 52(4a) Nr.2 EStG n.F.:
      § 3 Nr.40 ist erstmals anzuwenden für ... 2. Erträge, die aus der
      Veräußerung von in § 3 Nr.40 genannten Anteilen erzielt werden,
      die nach dem 31.Dezember veräußert werden.
      ----------------

      Ein Durcheinander könnte aufgekommen sein, weil die gewerbliche und steuerfreie Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen in letzter Minute auf das Jahr 2002 verschoben wurde.
      Ansonsten blick ich auch bald nicht mehr durch.

      Alex, was D.Logistic betrifft, das kann ich mir nicht vorstellen, fakt ist eines, daß ich nichts "geschenkt" bekommen habe und auch nichts neues gekauft habe, somit "sind" für mich die Aktien steuerfrei, sonst bin ich vor Gericht. Das wär ja noch schöner.
      Was die Telekomaktien betrifft, so ist das eine vollkommen andere Situation. Da hat sich der Kurs der Telekom nicht verändert und die Aktionäre bekamen Bonusaktien DAZU, quasi ein Geschenk, vollkommen andere Situation.

      Außerdem kann man den Börsenschreiberlingen auch nicht immer alles glauben. Da hab ich schon ganz andere Sachen erlebt, was von renomierten Blättern geschrieben wurde und in keinster Weise der Wahrheit entsprach, da wäre ich vorsichtig.

      Grüße anya
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 19:04:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich finde den gedanken von arthur42 eigentlich recht interessant, kann das nicht auch gut möglich sein dass so verfahren werden müsste?
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 21:38:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es zählt doch letztendlich nur eines:

      Wenn für eine bestimmte Summe gekauft wurde und zu einer bestimmten Summe verkauft wird, ohne daß in der Zwischenzeit irgendwelche Transaktionen (Teilkäufe-verkäufe) vom Käufer selbst vorgenommen wurden, ist das Ergebnis daraus nach 1 Jahr steuerfrei.

      Da ist es absolut schnuppe, ob man die Kapitalmaßnahme der Gesellschaft dazwischen nun als Splitt oder Gratisaktien bezeichnet, wenn sich der Kurs teilt und man im Verhältnis der Teilung Aktien eingebucht bekommt.

      Übrigens steht auf meinem Bescheid der Direktanlagebank zu D.Logistics folgendes:
      >>>KE.a.Gesellschaftsmitteln i.V.1:6. Hier nur Zubuchung der Splitstuecke<<<

      Da les ich kein Wort von Gratisaktien.

      anya
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 08:09:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Toll, es planen doch noch eine ganze Menge Gesellschaften einen Aktiensplit! Jetzt kann man jedesmal einen STeuerberater aufsuchen, ehe man eine Aktie verkauft. Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht! :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 08:57:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Meines Wissens beginnt die Spekufrist bei der Ausgabe von Gratisaktien nicht neu zu laufen, da man keine
      neuen Aktien erwirbt. Also im Gegensatz zu einer Kapitalerhöhung, bei der unter Ausübung von Bezugsrechten, neue Akiten
      gekauft werden, um den eigenen Anteil nicht zu verwässern, findet bei Gratisaktien eben kein Kauf statt.

      Meine Meinung - kann auch ein Irrtum sein. Vielleicht klärt das ja die Redaktion w:o für uns :)
      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 09:07:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry erstmal, dass ich für die D.Logistics Sache keine genaue Quellenangabe gemacht habe, ich kann mich nur noch erinnern, dass auf dieses "Verwirrspiel" in einer alten Telebörse hingewiesen wurde.
      Eigentlich hatte ich vor, dies in den D.Logistics Threads zu publizieren, aufgrund der von Andi Sonnenschein angesprochenen "Problematik" habe ich mich jedoch zurückgehalten.

      @ Andi Sonnenschein: Sorry, wenn ich einige andere User, die vielleicht nicht so involviert wie die deine Person sind, auf einige in meinen Augen wichtige Details hinweisen wollte.
      Auch ist mir das "Problem" des [w:o] Kürzels bewusst. Ich habe jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, das dieses Posting nicht im Auftrag von w:o erstellt wurde. Meine verfassten Zeilen sollten nur als Diskussionsgrundlage dienen, welche von Leuten die mit den Einzelheiten vertraut sind, weitergeführt werden sollte.
      Mit dem von dir zitierten Satz, wollte ich nur auf die Tatsache hinweisen, dass ich mich nicht zu dieser Gruppe zähle, und dies auch nicht vorhabe...;-)

      Da mir diese Problematik jedoch bekannt ist, werde ich mich nochmals erkundigen, ob in diesen Fällen es nicht vielleicht doch bessser (bzw. möglich) ist, unter der alten privat ID zu posten.
      Ich bezweifele dies jedoch , und werde wohl in Zukunft nicht mal mehr auf solche Gegebenheiten hinweisen (dürfen).

      @ gino2000. Ja, stimmt. Danke für die Aufklärung! :)

      @ anya: Nein, ich glaube die Auslegung ist anders. Schau mal bitte in die besagte aktuelle Telebörse.
      Auch die D.Logistics Sache wurde extra als verwirrender Sonderfall erwähnt. Hier aber bitte bei der Telebörse nachhacken, ich habe mir leider nicht die Ausgabennummer notiert mein eigenes Exemplar schon entsorgt, bzw. der Widerverwertung zugeführt...;)

      @MH a)Seid langem wiedermal einer Meinung? ;)
      b) Ja, an den Telekom Fall (Stichwort Treueaktien) kann ich mich als Aussenstehender ebenfalls noch erinnern.

      @ Trasher Gute Idee, die müssten es doch am besten wissen, zumal ich mich erinnern zu gedenke, dass von Seiten des Unternehmens (bzw. bei den Benachrichtigungen von den Banken) von einem Aktiensplitt die Rede war, die Telebörse jedoch auf die besagten Differenzen hingewiesen hat.

      @ Arthur Wenn du eine Karriere als Politiker anstrebst und du diesen Vorschlag in dein Wahlprogramm aufnimmst, bist du dir der Stimmen vieler Börsianer (und damit deinem Platz im Bundestag) sicher... ;););)

      @relativity Könnte sein, muss aber nicht. Man kann diese Sache von Unternehmensseite umgehen. Problem ist wohl nur, dass die meisten Unternehmen selbst über dieses Problem nicht informiert sind.

      @NM4000 Nein, sorry aber ich muss dich enttäuschen. Es bezieht sich auf Spekugewinne, siehe Telebörse.


      OK, hoffentlich habe ich Euch jetzt nicht allzu sehr verwirrt, sorry, aber ich hoffe immer noch, dass uns einer der hier zweifellos vertreten Rechtsexperten weiter helfen kann.
      Mich haben beide News nämlich ebenfalls sehr "geschockt"!!:O

      Trasher, es wäre nett, wenn du deine Infos hier rein stellen könntest, ich schaue auch mal ob ich etwas in Erfahrung bringen kann.

      Gruss & nen schönen Tag
      PoP

      Nochmals: Das Posting stellt nur meine eigenen Meinungen dar und ist nicht mit Absprache von w:o erstellt worden.
      Ich wollte euch nur auf diese netten News hinweisen...
      Für Richtigkeit übernehme ich keine Haftung.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 13:45:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi Pop,
      ich werde mich beim BMF über den Sachverhalt erkundigen und deren *geistigen Ergüsse* :D hier posten.

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 13:56:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      hi,

      Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
      Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
      Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
      angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
      Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.

      Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
      wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
      die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
      ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
      Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
      Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.

      damit sind eure d-log. aktien KEINER neuen spekufrist unterworfen...
      mfG
      s2b3
      ps: lang lebe die teleboerse;)
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 14:03:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi s2b3 und alle anderen,
      ich denke auch, das die Telebörse falsch liegt, die Speku-Frist beginnt nicht aufs Neue.
      Ich habe zu Hause ein Buch über die Besteuerung von Spekulationsgewinnen herumliegen, werde da mal nachsehen und in diesen Thread hineinzitieren.

      Interessant ist übrigens, daß es mehrere Punkte gibt, wo die Rechtslage ungeklärt ist :O

      Bis später und
      Ciao,
      Lars, der seine LOIs im Januar verkaufen möchte :)
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 14:08:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ergänzung zu s2b3,

      und sollte es das Finanzamt anders handhaben wollen , so müsste es die Altaktien zumindest nicht als Neuanschaffung bewerten.
      Heißt: Wer innerhalb des alten Spekuzeitraumes verkaufen wollte, könnte dann zunächst für die Altaktien (Fifo!), die ja durch die Gratisaktien erheblichen Wertverlust erlitten haben, Verluste bzw. Verlustvorträge geltend machen. Spätestens das muß sich dann ja gerichtlich durchsetzen lassen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 17:39:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo allerseits,

      ich habe gerade mit dem Steuerberater meiner Mama telephoniert. Er sagte mir, daß das Halb-Einkünfteverfahren ab 2001 auf Spekulationsgewinne angewendet werden dürfe, so zumindest die derzeitige Fachpresse.

      Weiterhin meinte er, der Vermittlungsausschuss habe in einer anderen Frage der Besteuerung Änderungen (2001/2002) vorgenommen, was die Telebörse verwechselt haben könne.

      Ich meinte, die Telebörse könne man wahrscheinlich nicht als "Fachpresse" bezeichnen, er gab dazu keinen weiteren Kommentar.

      Ende August wird man mehr wissen.

      Nebenbei gesagt: Die Telebörse kommt sich ja manchmal ganz toll vor. Da gab es doch vor einiger Zeit diese Sache mit der Telekom, daß die ihre Grundstücke nicht richtig bilanziert hätten, wurde so als die Skandal-story gehandelt. Ferstl damals zu Tichy nach dem Motto, was habe die Telebörse jetzt ausgegraben, an dem sich SPIEGEL etc. die Zähne ausgebissen hätten !?

      Und jetzt: Kein Schwein interssiert sich mehr für diesen lächerlichen Pseudo-Telekom-Skandal aus der Telebörse.


      Bis denn
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 17:59:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      Typisch deutsch!
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 19:15:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Na seht ihr Jungs, zusammen sind wir stark! :)

      Ich hoffe du hast Recht Nagellack.
      Auch die D.Logistics Sache kommt mir spanisch vor...

      Bin schon auf das Endresultat unserer Recherche gespannt.

      Eines aber vorweg, die Thesen kommen nicht von mir, sondern aus der Telebörse! Nicht dass mich am Ende einige steinigen möchten.;)

      Gruss gute Geschäfte & schönen Abend.
      mfg
      PoP:)

      PS: anderes Thema: mich wundert es, dass zZ die Blutbadthreads noch ziemlich selten sind... Wohl noch ne gute Gelegenheit um Positionen abzubauen...
      Ich denke die aktuelle Gegenreaktion geht max. bis ca. 3900 im Nasdaq, danach nützt uns auch die rel. Stärke im Nemax nichts mehr...
      Aber wie gesagt, nur ne persönliche private Meinung, ohne Gewähr...;)
      Hat ja nix mit Einzelwerten zu tun...;);)
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 21:59:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Alex, hi Leute,

      Du hast mit Deinen Anmerkungen vollkommen recht. Ich habe den Artikel vor ein paar Wochen auch gelesen und war vollkommen überrascht, da ich D.Logistics vom Ausgabezeitpunkt habe und schon längst steuerfrei war.

      Wenn ich mich recht erinnere, war die Argumentation folgende:

      Bei einem echten Aktiensplitt wird das vorhandene Kapital eben nur auf mehr Aktien verteilt, es entsteht also kein echter Zugewinn. Bei D.Log wurde aber kein Splitt durchgeführt, sondern den Altaktionären wurden Gratisaktien `geschenkt`. Das Kapital dafür wurde aus dem Gewinn der Gesellschaft genommen. Und genau hier setzt die Besteuerung an. Diese Gratisaktien werden behandelt, wie `neue` Akten, die bei einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Bei diesen beginnt eben die Steuerfrist mit der Ausgabe.

      Ich bin von dieser Regelung zwar nicht begeistert, weil ich eben nicht gerade wenig D.Log im Depot habe, aber als Langfristanleger komme ich darüber hinweg. Bitter wird es aber für diejenigen, die die Gratisaktien innerhalb von 12 Monaten verkaufen, da macht der Eichel dann ein Fass auf.
      Und wenn hier immer noch jemand glaubt, er könne seine Spekugewinne verschweigen: Die Banken sind verpflichtet alle Zahlungsvorgänge mindestens für 7 Jahre zu archivieren, d.h. auch wenn es evtl. erst in 3 oder 4 Jahren eine gesetzliche Regelung zur Kontrolle gibt, werden die Spekusteuern (mit Aufschlag) dann eben rückwirkend erhoben (keine Verjährung). Ich kann nur jedem empfehlen, sich schon jetzt darüber Gedanken zu machen.


      MfG

      Limit Up
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 22:10:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich will eh keine Aktien verkaufen, weder alte noch neue noch sonst irgendetwas, das von Metabox ist :-).
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 10:49:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hier die aktuellsten Formulierungen aus dem Gesetzentwurf StSenkG inkl. Egebniss aus Vermittlungsausschuss (Stand: 26. Juli 2000) zur Spekusteuer!

      In § 3 wird nach Nummer 39 folgende Nummer 40 eingefügt:
      „40. die Hälfte....

      ...j) des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 (Private Veräußerungsgeschäfte) bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder
      Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im
      Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 (Einkünfte aus Kapitalvermögen) gehören.


      § 52 wird wie folgt geändert:

      Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
      „(4a) § 3 Nr. 40 ist erstmals anzuwenden für
      1. Gewinnausschüttungen, auf die bei der ausschüttenden Körperschaft der nach Artikel 3 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) aufgehobene Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nicht mehr anzuwenden ist; für die übrigen in § 3 Nr. 40 genannten Erträge im Sinne des § 20 gilt Entsprechendes;

      -2.
      Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a, b, c und j nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft, an der die Anteile bestehen, für das das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) erstmals anzuwenden ist.“

      Wenn ich die Befehlsformulierungen richtig lese gilt für das Halbeinkünfteverfahren folgendes:


      Anwendungsfälle für private Wertpapierveräußerungsgeschäfte
      (StSenkG)

      Fall 1:
      Wj. = Kj. 01.01.2000 – 31.12.2000 } Anrechnungsverfahren
      Rumpf-Wj. 01.01.2001 – 30.06.2001 } Halbeinkünfteverfahren
      abweich. Wj. 01.07.2001 – 30.06.2002 } Halbeinkünfteverfahren

      ab 01.07.2001 hälftige Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG


      Fall 2:
      abweich. Wj. 01.04.1999 – 31.03.2000 } Anrechnungsverfahren
      Rumpf-Wj. 01.04.2000 – 30.06.2000 } Anrechnungsverfahren abweich. Wj. 01.07.2000 – 30.06.2001 } Anrechnungsverfahren
      abweich. Wj. 01.07.2001 – 30.06.2002 } Halbeinkünfteverfahren

      ab 01.07.2002 hälftige Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG


      Fall 3:
      abweich. Wj. 01.04.2000 – 31.03.2001 } Anrechnungsverfahren
      Rumpf-Wj. 01.04.2001 – 30.06.2001 } Anrechnungsverfahren
      abweich. Wj. 01.07.2001 – 30.06.2002 } Halbeinkünfteverfahren

      ab 01.07.2002 hälftige Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG

      Wj. = Wirtschaftsjahr
      Kj. = Kalenderjahr
      Rumpf-Wj. = Rumpfwirtschaftsjahr
      abweich. Wj. = abweichendes Wirtschaftsjahr

      Bei einem Aktien-Splitt beginnt die Spekulationsfrist nicht neu! :)

      Puuuhh, Steuerrecht ist grausam! :(

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 11:06:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi, Alex.

      Dat hat es sich ja geklärt. Wäre ja echt ein Hammer gewesen, wenn man nach einem Split neu versteuern müsste!

      Hätte ich nie geglaubt! Schon garnicht wenn es in der Telebörse steht.

      Gut, daß wir hier auch ein paar Juristen an Board haben, die das kompetenter klären als die Telebörse! :)

      Kompliment an alle, die sich in diesem Rechtssumpf noch zurechtfinden!

      Moneymax.
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 11:19:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      @dickdiver, danke für die Informationen.
      Leider kriegt man da doch wohl die Kriese, komplizierter gehts wohl nicht:O

      @LimitUp, das ist ja genau der Punkt. Wir haben bei D.Logistic durch die Gratisaktien keinen echten Zugewinn, wir haben auch nichts geschenkt bekommen, da sich der Kurs der alten Aktien im gleichen Verhältnis geteilt hat. Die meisten Splitts sind mit einer KE aus Gesellschaftsmitteln verbunden und das ist nicht mit Aktien aus einer normalen KE zu vergleichen. Hier findet mit Sicherheit keine Besteuerung statt, da wir -und genau das ist der Knackpunkt- keinen geldwerten Vorteil durch die Kapitalmaßnahme erlangt haben.

      anya
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 13:59:28
      Beitrag Nr. 34 ()
      @anya: Krise ist gar kein Ausdruck.

      Nichtsdestotrotz happy trade :) wünscht
      dickdiver;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 14:36:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      ;)

      Hi Limit Up, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, genau das meinte ich.
      Die Argumente von Dickdiver, etc. klingen einleuchtend, genau so dachte auch ich dass der Hase läuft... ;)
      Ich hoffe mal, dass die Telebörse unrecht hat!

      Zur Besteuerung bzgl. des Halbeinkünfteverfahrens:
      Ist das eine neue ABM?;)

      Gruss & gute Geschäfte
      PoP:)
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 14:48:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      @PoP: <Ist das eine neue ABM?> :laugh: Bestimmt. Die Steuerberater sollten trotz stopfen der Steuerschlupflöcher wohl nicht zu kurz kommen. :laugh:

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 14:57:00
      Beitrag Nr. 37 ()
      @dickdiver:

      Liebe Grüsse
      PoP:)
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 16:12:49
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hi dickdiver,

      in Deinem Beispiel (Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr 1.1.-31.12.2000) verstehe ich nicht, warum das Halbeinkünfteverfahren erst ab dem 1.7.2001 gelten soll.

      Meiner Meinung nach spricht dann doch nichts gegen den den 1.1.2001, ab dem ich das Halbeinkünftsverfahren anwenden kann.

      Bitte um Antwort:)

      Gruß, Aki
      Avatar
      schrieb am 02.08.00 19:48:52
      Beitrag Nr. 39 ()
      ...
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 10:23:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Aki01: Du hast Recht. Ich habe mich vertan.
      Wenn Wj. = Kj., im Beispiel 1.1.2000 -31.12.2000, dann ist das Halbeinkünfteverfahren erstmalig ab 2002 anzuwenden.
      In 2001 gilt hier das Anrechnungsverfahren.

      Begründung: § 52 Abs. 4a, Nr. 2 (Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a, b, c und j nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft, an der die Anteile bestehen, für das das Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...) erstmals anzuwenden ist.“

      Das neue KStG ist erstmals ab 2001 anzuwenden. Das erste Wirtschaftsjahr mit neuen rechtskräftigen KStG ist demnach 2001. Die Vorschrift besagt, dass das Halbeinkünfteverfahrens nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres erstmals anzuwenden ist, also 2002.

      Meine persönliche Meinung zu dieser neuen Vorschrift: So eine komplizierte Ausdrucksweise einer Anwendungsvorschrift können sich nur Steuerjuristen ausdenken. *Normale* Menschen schaffen das nicht. :laugh:

      Gruss
      dickdiver
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 12:01:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      Also hatte die Telebörse doch recht, dickdiver ... :O:(: -(((


      Zum akt. Markt.
      Könnt Ihr euch noch an das Posting vom Montag in diesem Thread erinnern...?

      von A.Riegel [W:O] 31.07.00 19:15:53 1454252
      Na seht ihr Jungs, zusammen sind wir stark!

      (...)

      PS: anderes Thema: mich wundert es, dass zZ die Blutbadthreads noch ziemlich selten sind... Wohl noch ne gute Gelegenheit um Positionen abzubauen...
      Ich denke die aktuelle Gegenreaktion geht max. bis ca. 3900 im Nasdaq, danach nützt uns auch die rel. Stärke im Nemax nichts mehr...
      Aber wie gesagt, nur ne persönliche private Meinung, ohne Gewähr...
      Hat ja nix mit Einzelwerten zu tun...



      Tja, nun ist es also soweit. Der NM ist daran, seine Unterstützung zu durchbrechen.

      Aber: Kein Grund zur Panik!!! Bitte nicht bestens eure Positionen verschenken, die Fonds freuen sich sonst nur wieder einmal...!
      Tip: SL`s setzen, aber nur mental. Unterschreitet ein Wert auf Schlusskursbasis euer SL, dann sollte man an einen Verkauf an der umsaztzstärksten Börse zB zur Kasse in Erwägung ziehen.

      Ich hoffe ihr seid nicht noch voll auf Kredit investiert. Im Frühjahr hat es leider schon einmal einige zerrissen...!:O
      Langfristanleger setzen auf Topwerte, nehmen Schlaftabletten und lachen über eventuelle Korrekturen.

      Gruss & auch in diesen Märkten:
      Gute Geschäfte!!!!!!

      mfg
      PoP:)

      PS: Wer weiß, vielleicht haben wir ja "Glück" und es handelt sich um eine Bärenfalle.;) (Die Zeichen deuten zZ jedoch noch unbedingt nicht darauf hin...)
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 13:52:14
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.08.00 14:03:53
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ne, wieso?;);)

      Grüsse
      PoP:)
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 14:38:49
      Beitrag Nr. 44 ()
      <Also hatte die Telebörse doch recht, dickdiver > Deswegen. ;)

      Hab` ich wohl falsch interpretiert. ;)

      Die Befehlsformulierungen sind ein Greuel. Man muss sie oft lesen, um einigermassen zu verstehen.

      Gruss
      dickdiver :)
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 15:02:59
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hi dickdiver,

      danke für Deine Infos, erscheint mir auch plausibel:).

      Was ist denn, wenn ich eine Aktie im Dezember 01 kaufe und im Januar 02 verkaufe?
      Gilt dann schon das Halbeinkünkfteverfahren oder erst für Käufe in 2002?

      Gruß, Aki
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 15:25:05
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hi Aki,
      m.E. ist das Verkaufsdatum entscheidend.
      Gekauft Dez. 01, verkauft im Jan. o2 (= Wirtschaftsjahr nach dem ersten Wirtschaftsjahr, in dem das neue KStG gilt) = Halbeinkünfteverfahren = hälftige Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG.

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 16:28:32
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hi dickdiver,

      alles klar :)

      Gruß, Aki
      Avatar
      schrieb am 03.08.00 21:47:49
      Beitrag Nr. 48 ()
      PoP,

      da hast Du mich aber erschreckt, dachte schon das meine Adva 1200% hinfällig wären,

      Puh

      Grüsse, buck
      Avatar
      schrieb am 06.08.00 20:11:59
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe wg/ der Spekugeschichte bei D.Logistics das Unternehmen angemailt und (wie immer) prompte Antwort erhalten. Ich hoffe das ich damit zur Klärung beitragen konnte :

      Wir haben unseren Wirtschaftsprüfer dieses Thema eingehend prüfen lassen und
      sind zu dem für Sie beruhigenden Ergebnis gekommen, daß die Gratisaktien
      nicht neu mit der Spekulationsfrist zu laufen beginnen, da es sich lediglich
      um eine Neueinteilung des Grundkapital gehandelt hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Anja Bäumert
      Investor Relations
      Johannes-Gutenberg-Str. 3-5
      65719 Hofheim(Wallau)
      Tel.: (06122) 919-105
      Fax: (06122) 919-146


      Gruß
      Markthorn
      Avatar
      schrieb am 06.08.00 21:07:26
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ A.Riegel

      Da sich die Threadüberschrift inzwischen als Luftblase herausgestellt hat und Du Dir ohnehin nicht sicher warst, daß es so ist - sprich nur eine Diskussion anregen wolltest -, fände ich es schön, wenn Du das nächste Mal als Überschrift auch eine Frage wählen könntest.

      Wo Euer Name und ``schlechte Nachricht`` drauf steht, sollte auch eine schlechte Nachricht, die einer journalistischen Recherche würdig ist, drin sein. Alles andere ist Bild-Niveau: Schlagzeile und nichts dahinter.

      Grüße A.S.
      Avatar
      schrieb am 06.08.00 21:09:05
      Beitrag Nr. 51 ()
      PS: Ansonsten allen Dank, die zur Klärung dieses Sachverhaltes beigetragen haben. Daran sotte sich die Telebörse ein Beispiel nehmen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 13:13:53
      Beitrag Nr. 52 ()
      Gerade war auf NTV wieder ein Bericht über das Halbbesteuerungsverfahren.

      Frühestens ab 2002, in Einzelfällen später...! :O

      Bei einer privaten Nachfrage bei einem renomierten & involvierten Steuerberater wurden mir wiederrum andere Szenarien geschildert! :O:O:O


      @ Andi: War keine Frage bzgl. D.Logistics, sondern ein Hinweis auf einen Bericht in einer Printausgabe der Telebörse.


      Viele Grüße
      PoP:)


      PS: Wieso reagieren einzelne User immer rel. aggressiv, wenn hinter der ID ein [w:o] Kürzel steht?;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 13:26:20
      Beitrag Nr. 53 ()
      @A.Riegel

      Zum Thema w:o - Kürzel

      Woher die Aggressivität kommt, kann ich bestimmt nicht bis ins Detail aufklären. Fakt ist jedoch, dass durch dieses Kürzel zum einen die Anonymität ein Stück weit genommen ist, was zu mehr Seriösität führt, zum anderen wurdest Du bekanntlich nicht ohne Grund von w:o zu einer Mitarbeit rekrutiert, was Deinen Aussagen wiederum höhere Gewichtung verleiht.

      Unter diesen Aspekten, kuck Dir Deine Thread-Überschrift nochmal an:
      Schlechte News ... & D.Logistic

      Ein engagierter Investor in D.Logistic bekommt bei dieser Konstellation in einer Überschrift einen dicken Hals!

      Würdest Du das mit SER Systeme machen, ich würde Dich auf der Stelle cybermässig verhauen ;)

      Grüße

      Demian
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 13:45:42
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hi Demian,

      klar bekommt man einen dicken Hals bei solchen News.
      Den hab` ich aber auch bekommen.
      Deshalb habe ich auch darauf hingewiesen.

      Grüsse
      Alex.
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 20:26:30
      Beitrag Nr. 55 ()
      @PoP: Hi PoP,
      die Fristen, um in den "Genuss" :O des Halbeinkünfteverfahrens zu kommen, habe ich oben beschrieben. Diese Beschreibung ist die Auslegung des Gesetzestextes des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG), das Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben und mit der Veröffentlichung des Gesetzes im BGBl. zum 1. Januar 2001 geltendes Recht wird. Es ist sehr schwierig die Befehlsformulierungen zu interpretieren. Ich meine aber, das meine Interpretation richtig ist und die Fristen richtig genannt wurden.
      Die Telebörse u.a. Medienvertreter haben keine anderen Gesetzesvorlagen, aus denen sie anders lesen können. Es ist für mich schon erstaunlich, wenn Medienvertreter nicht in der Lage sind inhaltlich fundiert zu informieren. Gerade den Medien gebührt hier eine grosse Fürsorgepflicht.

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.00 13:43:33
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ja, Dickdiver, eigentlich sollte gerade die bei breiten Schichten als seriös bezeichnete Telebörse besser bzw. genauer recherchieren. (Siehe auch Splitt 510150). :O

      Ist irgendwie schon schade.
      Die Dummen sind wiedermal die uninformierten, bzw. mittlerweile völlig verwirrten Kleinanleger!

      Trotzdem ein schönes WE.
      Viele Grüsse
      PoP:)
      Avatar
      schrieb am 26.08.00 14:32:53
      Beitrag Nr. 57 ()
      Glaube ehrlich gesagt nicht, das dann die Spekufrist neubeginnt, sondern lediglich für die Gratisaktien.
      Alles andere ist doch total anfechtbar und ich bin mir sicher, das es dazu sehr bald eine BFH-Rechtssprechung geben wird, sollte es tatsächlich so sein.

      Ein grübelnder Advalover
      Avatar
      schrieb am 26.08.00 15:09:04
      Beitrag Nr. 58 ()
      @PoP: :)
      Ebenfalls ein schönes WE.
      Puh, zwischen dem *Börsenstress* jetzt auch noch *Gartenstress*. Rasenmähen, Zaun streichen, Pool säubern... Ich schwitze wie ein Schweinebraten in der Röhre. :laugh:
      Aber der Gedanke an ein kühles Bier entschädigt für die Plackerei. :)

      Gruss
      dickdiver ;)
      Avatar
      schrieb am 15.09.00 12:41:00
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hi Dickdiver, hi advalover, hi Board.;)

      Bin gestern aus dem Urlaub zurück gekommen & stöbere gerade in alten Zeitschriften nach bestimmten Sachen (Stichwort Umweltaktien).

      Focus Money (ihr wisst schon, Stichwort "Biodata":D) schreibt in der Ausgabe 31/2000 Seite 132 ff ebenfalls, dass die Steuerreform (Halbeinkünfteverfahren) erst ab 2002, und dann je nach Ende Wirtschaftsjahr greift...
      Das nur nochmal als Info, ich hoffe der Thread nervt euch mittlerweile nicht schon...

      Schönes WE
      PoP:)

      PS: Die Überschrift lautete "Entdeckung der Langsamkeit". Wohl wahr...
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 18:36:42
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hi PoP,
      ich hoffe, Du hast Dich im Urlaub gut erholt. :)
      In 14 Tagen fliege ich nach Gran Canaria, um die dortige Unterwasserwelt kennenzulernen. *froi* :):):):) Urlaub tut Not!

      Dein thread nervt keinesfalls; er informiert lediglich gut und sachlich über ein durchaus schwieriges Thema. ;)
      Und Infos können wir Aktionäre immer brauchen.

      Gruss
      dickdiver :)
      Avatar
      schrieb am 17.09.00 18:39:16
      Beitrag Nr. 61 ()
      hi leute!

      WARUM UNTERNIMMT WO NICHTS GEGEN DEN WAHNSINN AM MBX BOARD ?

      mfg
      js


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