Spekulationssteuer ab 2001 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.09.00 15:40:14 von
neuester Beitrag 13.09.00 00:21:02 von
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Wie es mit der Steuer eben so ist, verwirrend ist sie, auf jeden Fall für mich. Es geht um die Neuregelungen bei der Versteuerung der Spekulationsgewinne. Wie verhält es sich nun, wenn ich in 2001 Gewinne erziele und 2002 in den Jahresausgleich angeben muss. Werden Sie dann voll besteuert oder nur 50 %? Das ist kein kleiner Unterschied. Es ist auch zu lesen, daß das Geschäftsjahr eine Rolle dabei spielt. Welcher Experte kann mir das bitte genau erklären, am Besten an Beispielen. Danke
Ich hatte versucht, das kürzlich auf eine Anfrage von SIR-B2B schon einmal zu erläutern (siehe weiter unten): Frühester Zeitpunkt für das Halbeinkünfteverfahren (Versteuerung von 50% der Veräußerungsgewinne innerhalb der Jahresfrist) ist der 1.1.2002. Aber nur, wenn die AG, deren Aktien verkauft werden, ein Wirtschaftsjahr hat, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Ansonsten gilt das Halbeinkünfteverfahren erst für Veräußerungen ab dem Wirtschaftjahr, das in 2002 beginnt (Beispiel: Wirtschaftsjahr 1.10.-30.9, Veräußerungsgewinne im Halbeinkünfteverfahren erst ab 1.10.2002).
Für Gewinne in 2001 gilt in jedem Fall noch die Versteuerung des vollen Gewinns.
Für Gewinne in 2001 gilt in jedem Fall noch die Versteuerung des vollen Gewinns.
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