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    Intertainment: Insiderwissen...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.00 10:36:28 von
    neuester Beitrag 17.11.00 11:12:20 von
    Beiträge: 10
    ID: 303.447
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      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:36:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich bin zwar nie in Intertainment investiert gewesen, aber was da abgelaufen ist, kann einfach nicht so hingenommen werden.

      Bei dem Kursrückgang von Intertainment wußten viele Leute im Hintergrund (Analysten und Banken) bescheid. Nur die dummen Kleinanleger hat man im Stich gelassen.

      Es wurde auch keine Umsatzwarnung seitens der Intertainment AG für dieses Jahr bekanntgegeben.

      Den absoluten Hammer brachten gestern die Analysten von Merrill Lynch mit der Abstufung. Die haben solange Ihre Bestände abgebaut bis alles weg war und danach die Abstufung vorgenommen. Alles Abzockerei oder Sauerei...

      Ich denke das wird noch ein großes Nachspiel geben...

      Die Kleinanleger müssen sich gegen solche Machenschaften endlich eine Interessengemeinschaft gründen und gerichtlich vorgehen (evtl. eine Schadensersatzklage einreichen).
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:37:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      An wen müsste man sich denn wenden?
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:40:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verfolgung von Insidergeschäften

      Zu den zentralen Aufgaben des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel gehört die Bekämpfung des Insiderhandels. Insider sind Personen, die ihr Wissen über eine kursrelevante, nicht öffentlich bekannte Tatsache (zum Beispiel bevorstehende Kapitalmaßnahmen oder der Erwerb wesentlicher Beteiligungen) aufgrund ihrer Tätigkeit oder auf andere Weise erhalten haben. Das Ausnutzen dieser Kenntnisse für sich oder andere sowie deren Weitergabe ist verboten und mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Auf diese Weise wird das Vertrauen der Anleger in einen fairen Wertpapiermarkt geschützt.

      Zur Überwachung des Insiderhandelsverbots zählen neben der Untersuchung möglicher Insiderfälle auch das Sammeln und Auswerten der Meldungen aller getätigten Wertpapier- und Derivategeschäfte sowie die Überwachung dieser Meldepflichten nach § 9 WpHG. Ergeben sich Anhaltspunkte für Insidergeschäfte, kann das BAWe von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (hier vor allem Banken und Börsenmakler) sowie von inländischen, zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmen Auskünfte und Unterlagen verlangen, darunter auch Angaben zur Identität des Auftraggebers. Um sicherzustellen, dass auskunftspflichtige Unternehmen diese Angaben machen können, sind sie verpflichtet, bei Wertpapier- und Derivategeschäften die Identität und die Anschrift des Auftraggebers aufzuzeichnen und mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Bei weiteren Anhaltspunkten für Insiderhandel kann das BAWe Einblick in sämtliche Wertpapiergeschäfte der letzten sechs Monate vor dem verdächtigen Geschäft nehmen, einschließlich der Anfangs- und Schlussbestände. Ziel dieser Regelung ist es, dem BAWe einen Überblick über das übliche Anlageverhalten des betroffenen Kunden zu geben. Der Emittent eines Insiderpapiers (Insiderpapiere sind Wertpapiere, die zum Börsenhandel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind. Ferner sind es Wertpapiere, die zum Handel an einem organisierten Markt des Europäischen Wirtschaftsraumes zugelassen sind) muss dem BAWe auf Anfrage nähere Einzelheiten zum Geschehen und Entstehen einer Insidertatsache offen legen. Das Unternehmen muss auch mitteilen, wer von der Insidertatsache Kenntnis hat. Des Weiteren hat das BAWe das Recht, bei Insideruntersuchungen von Emittenten und Personen, die Kenntnis von einer Insidertatsache haben, neben Auskünften auch die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Im Falle des Verdachts einer Insiderstraftat gibt das BAWe den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Dieser obliegen gegebenenfalls weitere Ermittlungen und die Strafverfolgung.


      Prävention von Insidergeschäften

      Zu den wichtigsten Präventivmaßnahmen gegen Insiderhandel zählen gesetzliche Veröffentlichungspflichten börsennotierter Aktiengesellschaften, da Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, nicht mehr zu Insidergeschäften missbraucht werden können. Hierzu gehören die Ad-hoc-Publizität und die Veröffentlichungspflicht bei Veränderung bedeutender Stimmrechtsanteile. Des Weiteren können börsennotierte Unternehmen Insidergeschäften vorbeugen, indem ihre interne Organisation dafür sorgt, dass Mitarbeiter oder externe Berater sensible Informationen nur dann erhalten, wenn sie diese für ihre Arbeit tatsächlich benötigen. Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben solche organisatorischen Maßnahmen auch aufgrund der so genannten Verhaltensregeln des Wertpapierhandelsgesetzes zu treffen.


      Quelle http://www.bawe.de/[/url] Die Aufgaben des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:42:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      >An das Bundesamt für den Wertpapierhandel

      Internetadresse: www.bawe.de

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:44:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @GuterRiecher,
      ich habe gestern schon versucht die `Meryll Lynch`-Abstufung auf einer anderen Website zu finden bzw. zu bestätigen.
      Ich habe das nur hier in den Threads gelesen.
      Hast Du eine Quelle oder URL !?
      Danke, TS.

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:44:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was das BAWe für Sie tun kann

      Wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und dadurch Geld verloren haben oder Ihnen ein Angebot suspekt vorkommt, schreiben Sie uns bitte (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main). Bei begründeten Beschwerden wenden wir uns an das betroffene Institut und haken nach. Ihre Hinweise helfen uns, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz zu entdecken und dagegen vorzugehen.

      Viele Anleger haben Geld verloren, nachdem ein Geschäft über einen unaufgeforderten Anruf angebahnt wurde. Gehen Sie nicht auf ein solches Angebot ein und schreiben Sie uns, wenn Sie unaufgefordert angerufen wurden (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main).

      Allerdings: Wir können Ihr Geld nicht zurückholen! Dazu haben wir keine Rechtsgrundlage. Wir sind keine Schiedsstelle und können auch niemanden anweisen, Ihnen einen Schaden zu ersetzen. Ansprüche können Sie nur über die Zivilgerichte geltend machen. Kontaktadressen finden Sie in der Rubrik: "Weiterführende Informationen zum Thema Anlegerschutz".
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:48:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die große Sauerei an der Sache ist doch wohl, daß eben gar nichts aufgrund der gestrigen Verarschung des Privatanlegers passieren wird.

      Wir sind immer die Dummen --- das haben wir vermutlich auch bereits alle zähneknirschend zur Kenntniss genommen.

      Was allerdings gestern ablief war mit dem Begriff "Institutionelle Dreistigkeit" wohl kaum noch zu umschreiben.

      Es wird immer dreister und schlimmer und es wird trotzdem nichts passieren. Das ist das Schlimmeste daran !!!

      Gruß an alle,
      R 986.
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 10:48:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo TeertSLlaw,

      Nachrichten (gatrixx-Netzwerk) www.gatrixx.de
      Merrill Lynch: Intertainment "Neutral" 15.11.2000 15:37
      Merrill Lynch: Intertainment "Kaufen" 07.08.2000 15:29
      IR: Intertainment langfristig "Übergewichten" 19.06.2000 17:42
      Kant: Intertainment "Übergewichten" 28.04.2000 12:04
      Intertainment: Gewinn mehr als verdoppelt 31.03.2000 20:51
      Intertainment: TV-Deal mit Manga Films 29.02.2000 09:54
      Intertainment mit weiterem Filmvertrag
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 11:08:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Quelle: www.aktiencheck.de

      16.11.2000 Intertainment Downgrade Merrill Lynch
      14.11.2000 Intertainment bringt Topfilm aktiencheck.de
      14.11.2000 Intertainment Personalie aktiencheck.de
      27.10.2000 Intertainment günstig Kaufzeitpunkt Financial Times Deutschland
      10.10.2000 Intertainment kaufen Berliner Börsenbrief
      22.09.2000 Intertainment akkumulieren Bankgesellschaft Berlin
      22.09.2000 Intertainment akkumulieren Nord LB
      21.09.2000 Intertainment Kursziel 90 Euro J.P. Morgan
      30.08.2000 Intertainment Outperformer Börse NOW
      17.08.2000 Intertainment kaufen BoerseGo
      Avatar
      schrieb am 17.11.00 11:12:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kontakt bei der BAWE:

      Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
      Lurgiallee 12
      60439 Frankfurt am Main E-Mail: mail@bawe.de
      Tel. (0 69) 9 59 52 - 0 Fax: (0 69) 9 59 52 - 123


      Ansprechpartner ein Herr Pavlik Durchwahl: 312


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