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    Halbeinkünfteverfahren bei Spek.Gewinnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.01 13:33:09 von
    neuester Beitrag 27.01.01 23:20:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 331.943
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      Avatar
      schrieb am 22.01.01 13:33:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir mal bitte jemand posten, ob das neue
      Halbeinkünfteverfahren auch bei der Realisierung von
      Spekulationsgewinnen angewandt wird? Und dies bei in-
      ländischen Unternehmen ebenso wie bei ausländischen?
      Konkret: Darf ich ab jetzt 1999 DM p.a. an Spekulations-
      gewinnen steuerfrei realisieren?

      Vielen Dank im Voraus

      byron bay
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 13:43:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Halbeinkünfteverfahren bedeutet für 2001, dass im Ausland erzielte Spekulationsgewinne nur mit der Hälfte besteuert werden.
      2001 gilt dies dann auch für`s Inland.

      Auf an die Nasdaq heisst dies für mich.

      GUSIx
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 13:45:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      soweit mir bekannt ist, wird das Halbeinkünfteverfahren in 2001 nur bei Spekulationsgewinnen mit ausländischen Unternehmen zum Ansatz gebracht.

      Ab 2002 gilt es auch für inländische Unternehmen.

      Der Freibetrag bleibt weiterhin bei 999,00 DM.
      Avatar
      schrieb am 22.01.01 19:26:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moin.Moin.

      Es bleibt bei DM 999,- jedoch werden z.B. bei einem Gewinn
      von DM 2000,- anstatt wie bisher nicht mehr der volle Gewinn, sondern nur noch die Hälfte zu deinem persönlichen Steuersatz besteuert. D.h. z.B. bei einem Steuersatz von 20%
      müsste du DM 200,- an das Finanzamt abführen.

      Ich hoffe ich konnte dir helfen.

      mfg

      Zar Alexej Romanov
      Avatar
      schrieb am 23.01.01 01:57:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sind sich meine beiden Vorgänger so sicher, dass das Halbeinkünfteverfahren auch für ausländische Aktien gilt. Leider gibt mir auf meine Frage nach der "Besteuerung ausländischer Investmentfonds" ja niemand eine Antwort, aber so weit ich informiert bin, kommt es zu einer krassen Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Aktienfonds, weil nämlich für die Inländischen das Halbeinkünfteverfahren gilt, für die ausländischen Einkünfte aber nicht, oder soll das nicht für die Speku gelten? Da sollte man sich da AIG mal genau anschauen: ich lese da immer nur, dass § 3 Nr.40 EStG (=Halbeinkünfteverfahren) nicht (!!) gelten soll.
      Leider gibt es dazu noch zuwenig Literatur und bisher habe ich noch niemanden bei den tausend Banken getroffen, der mir hierzu Auskunft geben kann.

      Meran

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      Avatar
      schrieb am 24.01.01 12:45:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kann die leider die Quelle und deren Zuverlässigkeit nicht nennen, habe aber auf einer Finanzseite gelesen, dass das Halbeinkünfteverfahren nur für Aktien (zurzeit ausländische) aber nicht für Fonds und Derivate gelten soll.

      Da es ja für Anleger schon wichtig ist, wie und wo er in diesem Jahr spekulieren soll, müsste eigentlich das BMI mal eindeutige Regeln veröffentlichen.
      Avatar
      schrieb am 24.01.01 19:21:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habs gefunden :

      http://www.geldidee.de/steuer/00749/index.shtml

      Auszug :

      Investmentfonds. Nur bei ausgeschütteten Dividenden, aber nicht bei Zinserträgen und auch nicht beim Verkauf von Fondsanteilen innerhalb der Spekulationsfrist gilt künftig das Halbeinkünfteverfahren

      Deshalb kaufe ich zum Traden lieber ausländische Einzelwerte als Fonds. Nordasia.com mit 71,5% Verlust verkauft, mit Transcomos 88% verdient, muss aber nur die Hälfte der Gewinne gegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 23:20:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu diesem Thema habe ich auf meiner WebSite
      http://www.uweswebsite.de
      einen Artikel zum Thema: "Auswirkungen der Steuerreform auf die Besteuerung von Kapitaleinkünften" aus Börse online umgesetzt in eine Auflistung von Stichpunkten.

      Wenn noch Fragen sind, hier posten.


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