Datadesign vor Übernahme???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.01 14:56:35 von
neuester Beitrag 06.03.01 04:53:32 von
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Die Analysten des Bankhauses Sal. Oppenheim stufen die Aktie von
DataDesign (WKN 552710) weiter auf „Halten“ ein.
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und
Unternehmensgründers Stefan Pfender habe das Unternehmen beschlossen, den
Bereich e-Contracting strategisch neu auszurichten. Die Gewinnzone solle
vor allem durch das Wachstum des indirekten Vertriebs erreicht werden.
Wenn es den Partnern SBS Asia und SerCon nicht gelingen würde, den von den
Experten für das Jahr 2001 erwarteten Umsatz in Höhe von DM 7,5 Mio. zu
erreichen, könnte die Firma LIQIDÄTSPROBLEME bekommen. Außerdem sei die
Gesellschaft sehr von einzelnen Großaufträgen abhängig, was für das Jahr
2000 zu einer Gewinnwarnung geführt hätte. Im Peer-Group-Vergleich weise
das Unternehmen einen großen Bewertungsabschlag auf, der jedoch
gerechtfertigt sei.
Daher könne dem Anleger nach wie vor eine Halteposition bezüglich des Neue
Markt-Titels empfohlen werden. Angesichts der Technologieführerschaft im
Bereich der digitalen Signatur sei die Firma ein interessanter
ÜBERNAHMEKANIDAT
DataDesign (WKN 552710) weiter auf „Halten“ ein.
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und
Unternehmensgründers Stefan Pfender habe das Unternehmen beschlossen, den
Bereich e-Contracting strategisch neu auszurichten. Die Gewinnzone solle
vor allem durch das Wachstum des indirekten Vertriebs erreicht werden.
Wenn es den Partnern SBS Asia und SerCon nicht gelingen würde, den von den
Experten für das Jahr 2001 erwarteten Umsatz in Höhe von DM 7,5 Mio. zu
erreichen, könnte die Firma LIQIDÄTSPROBLEME bekommen. Außerdem sei die
Gesellschaft sehr von einzelnen Großaufträgen abhängig, was für das Jahr
2000 zu einer Gewinnwarnung geführt hätte. Im Peer-Group-Vergleich weise
das Unternehmen einen großen Bewertungsabschlag auf, der jedoch
gerechtfertigt sei.
Daher könne dem Anleger nach wie vor eine Halteposition bezüglich des Neue
Markt-Titels empfohlen werden. Angesichts der Technologieführerschaft im
Bereich der digitalen Signatur sei die Firma ein interessanter
ÜBERNAHMEKANIDAT
Bundesregierung beschließt E-Business-Gesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)beschlossen, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller und von der Bundesministerin der Justiz Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin gemeinsam vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf ist Kernstück eines neuen Rechtsrahmens für die Internetwirtschaft. Deutschland bringt damit als eines der ersten Länder die Umsetzung der Mitte vergangenen Jahres in Brüssel verabschiedeten E-Commerce-Richtlinie in die parlamentarischen Beratungen ein. Gleichzeitig werde mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Datenschutzes bei Telediensten unternommen, heißt es heute in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets neuer Regelungen für die Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem ein moderner Rechtsrahmen für den neuen Wirtschaftssektor geschaffen werden soll. Mit dazu gehören der Entwurf eines neuen Signaturgesetzes und eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Diese beiden Entwürfe der Bundesregierung werden bereits im Deutschen Bundestag beraten. Sie werden die Schaffung einer Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen ermöglichen und diese Signaturen im Bürgerlichen Gesetzbuch als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterschrift behandeln. Ein wichtiges Ziel dieses Gesamtpakets sei es, den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu bringen. Dazu werde auch die Selbstkontrolle der Wirtschaft zunehmend beitragen, z. B. durch Gütesiegel, Verhaltenskodizes und Verfahren zur alternativen Streitschlichtung, hieß es weiter.
Die wesentlichen Änderungen des Teledienstegesetzes
Die Richtlinie könne im Wesentlichen durch eine Anpassung und Ergänzung des Teledienstegesetzes und des Mediendienste-Staatsvertrags der Länder in nationales Recht umgesetzt werden. Denn bereits nach geltendem Recht fallen die von ihr erfassten "Dienste der Informationsgesellschaft" in den Anwendungsbereich der beiden Regelwerke. Dabei geh ees um Waren- und Dienstleistungen, die auf Abruf im Fernabsatz und in elektronischer Form angeboten oder erbracht werden. Der heute beschlossene Gesetzentwurf betrifft dementsprechend:
Die gegenseitige Anerkennung der für Teledienste geltenden einzelstaatlichen Vorschriften bei Waren- und Dienstleistungen, die von Deutschland aus in anderen Ländern der EU oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland angeboten oder erbracht werden (Herkunftslandprinzip) ´
Die uneingeschränkte Zulassungsfreiheit für Anbieter von Telediensten, damit der Weg frei für EU-weite Innovationen im elektronischen Waren- und Dienstleistungsverkehr werde
Die bußgeldbewehrte, allgemeine Transparenzpflichten zum Schutz der Nutzer von Telediensten und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen, die sämtliche Formen der Werbung, des Direktmarketings, des Sponsorings, der Verkaufs-förderung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließen
Die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für fremde Informationen im Internet und bei anderen Online-Diensten; insoweit sollen bei der Übermittlung und Speicherung von fremden Informationen EU-weit einheitliche Verantwortlichkeitsprivilegierungen gelten
Die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Richtlinie im Interesse der Anbieter und Verbraucher schnell voranzubringen, um die von ihr ausgehenden wirtschaftlichen Impulse gerade auch im Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen und die zusätzlichen Beschäftigungspotentiale frühzeitig zu nutzen. Im europäischen Vergleich seien die Bedingungen für die kommerzielle Nutzung des Internets in Deutschland besonders günstig. Die meisten Unternehmen seien inzwischen online. Wegen des hohen Vernetzungsgrades sei Deutschland ein guter Firmenstandort auch für E-Commerce-Unternehmen aus dem Ausland. Die Bundesregierung leiste hierzu mit ihrem Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" einen wichtigen Beitrag, hieß es weiter.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)beschlossen, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller und von der Bundesministerin der Justiz Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin gemeinsam vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf ist Kernstück eines neuen Rechtsrahmens für die Internetwirtschaft. Deutschland bringt damit als eines der ersten Länder die Umsetzung der Mitte vergangenen Jahres in Brüssel verabschiedeten E-Commerce-Richtlinie in die parlamentarischen Beratungen ein. Gleichzeitig werde mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Datenschutzes bei Telediensten unternommen, heißt es heute in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets neuer Regelungen für die Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem ein moderner Rechtsrahmen für den neuen Wirtschaftssektor geschaffen werden soll. Mit dazu gehören der Entwurf eines neuen Signaturgesetzes und eines Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Diese beiden Entwürfe der Bundesregierung werden bereits im Deutschen Bundestag beraten. Sie werden die Schaffung einer Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen ermöglichen und diese Signaturen im Bürgerlichen Gesetzbuch als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterschrift behandeln. Ein wichtiges Ziel dieses Gesamtpakets sei es, den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu bringen. Dazu werde auch die Selbstkontrolle der Wirtschaft zunehmend beitragen, z. B. durch Gütesiegel, Verhaltenskodizes und Verfahren zur alternativen Streitschlichtung, hieß es weiter.
Die wesentlichen Änderungen des Teledienstegesetzes
Die Richtlinie könne im Wesentlichen durch eine Anpassung und Ergänzung des Teledienstegesetzes und des Mediendienste-Staatsvertrags der Länder in nationales Recht umgesetzt werden. Denn bereits nach geltendem Recht fallen die von ihr erfassten "Dienste der Informationsgesellschaft" in den Anwendungsbereich der beiden Regelwerke. Dabei geh ees um Waren- und Dienstleistungen, die auf Abruf im Fernabsatz und in elektronischer Form angeboten oder erbracht werden. Der heute beschlossene Gesetzentwurf betrifft dementsprechend:
Die gegenseitige Anerkennung der für Teledienste geltenden einzelstaatlichen Vorschriften bei Waren- und Dienstleistungen, die von Deutschland aus in anderen Ländern der EU oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland angeboten oder erbracht werden (Herkunftslandprinzip) ´
Die uneingeschränkte Zulassungsfreiheit für Anbieter von Telediensten, damit der Weg frei für EU-weite Innovationen im elektronischen Waren- und Dienstleistungsverkehr werde
Die bußgeldbewehrte, allgemeine Transparenzpflichten zum Schutz der Nutzer von Telediensten und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen, die sämtliche Formen der Werbung, des Direktmarketings, des Sponsorings, der Verkaufs-förderung und der Öffentlichkeitsarbeit einschließen
Die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für fremde Informationen im Internet und bei anderen Online-Diensten; insoweit sollen bei der Übermittlung und Speicherung von fremden Informationen EU-weit einheitliche Verantwortlichkeitsprivilegierungen gelten
Die Bundesregierung habe es sich zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Richtlinie im Interesse der Anbieter und Verbraucher schnell voranzubringen, um die von ihr ausgehenden wirtschaftlichen Impulse gerade auch im Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen und die zusätzlichen Beschäftigungspotentiale frühzeitig zu nutzen. Im europäischen Vergleich seien die Bedingungen für die kommerzielle Nutzung des Internets in Deutschland besonders günstig. Die meisten Unternehmen seien inzwischen online. Wegen des hohen Vernetzungsgrades sei Deutschland ein guter Firmenstandort auch für E-Commerce-Unternehmen aus dem Ausland. Die Bundesregierung leiste hierzu mit ihrem Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" einen wichtigen Beitrag, hieß es weiter.
Vielleicht übernimmt die Bundesregierung Datadesign.
Wär doch was für die Kurspflege. Oder?
Ein vergrippter Tschinskenner wünscht allen Datadesignern
Gesundheit und langes Durchhaltevermögen.
Wär doch was für die Kurspflege. Oder?
Ein vergrippter Tschinskenner wünscht allen Datadesignern
Gesundheit und langes Durchhaltevermögen.
Frage an Kim Schmitz
Wie wärs mit ner Übernahme ??? Wenn auch nur fingiert, Hauptsache es steigt
Wie wärs mit ner Übernahme ??? Wenn auch nur fingiert, Hauptsache es steigt
Jetzt dürften sie für eine Übernahme reif sein, keine Verhandlungsbasis mehr!
Scheint wirklich möglich zu sein diese ominöse Übernahme.
Selbst der Chef von Datadesign gibt zu (im Interview mit Stockworld) sich in Übernahmegesprächen mit möglichen Partnern zu befinden.
Laut von der Locht:
"Anfragen gibt es seit 1 1/2 Jahren. Wir nehmen alle Angebote von möglichen Partnern ernst. Auch derzeit gibt es interessante Gespräche, aber keinen Abschluss."
Nur Versuchsballon auf der Suche nach dem Übernehmer als Rettungsanker oder doch mehr?
Selbst der Chef von Datadesign gibt zu (im Interview mit Stockworld) sich in Übernahmegesprächen mit möglichen Partnern zu befinden.
Laut von der Locht:
"Anfragen gibt es seit 1 1/2 Jahren. Wir nehmen alle Angebote von möglichen Partnern ernst. Auch derzeit gibt es interessante Gespräche, aber keinen Abschluss."
Nur Versuchsballon auf der Suche nach dem Übernehmer als Rettungsanker oder doch mehr?
WAS denn heute bei Datadesign los?
Gegen den Trend und dann bei steigenden Umsätzen - dabei auf Xetra sogar "größere" Blocktrades?
Gegen den Trend und dann bei steigenden Umsätzen - dabei auf Xetra sogar "größere" Blocktrades?
@KR
Ist Dir noch nie aufgefallen, sobald eine Aktie unter den Top 5 steht, fallen die Zocker ein!
Wart mal ab, das ist nur für heute ein Strohhalm, leider...
Ist Dir noch nie aufgefallen, sobald eine Aktie unter den Top 5 steht, fallen die Zocker ein!
Wart mal ab, das ist nur für heute ein Strohhalm, leider...
Seltsame Dinge geschehen mit der Aktie.
Heute nun seit Beginn der Sitzung mit starkem stetig steigendem Kursaufschlag bei weiterhin starken Umsätzen.
Mr.Aktie
Der Strohhalm scheint dicker und länger zu sein.
In jedem Fall sollte die Phantasie zurückkehren in den Wert.
Heute nun seit Beginn der Sitzung mit starkem stetig steigendem Kursaufschlag bei weiterhin starken Umsätzen.
Mr.Aktie
Der Strohhalm scheint dicker und länger zu sein.
In jedem Fall sollte die Phantasie zurückkehren in den Wert.
@KR,
mir nur recht!
;-)
mir nur recht!
;-)
Ja werden wir jetzt übernommen oder nicht???
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