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    Frage zu Stop-Loss Order in Stuttgart - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.01 22:36:42 von
    neuester Beitrag 16.02.01 09:37:01 von
    Beiträge: 4
    ID: 343.519
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      Avatar
      schrieb am 15.02.01 22:36:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      ein paar kurze Fragen zur Behandlung von Stopp-Loss Ordern in
      Stuttgart.

      http://www.euwax.de/euwax/richtlinien/index.html ->§ 11
      (6)

      Erhält der Skontroführer den Hinweis, daß im Orderbuch des
      jeweiligen Wertpapiers eine Stop-Loss-Order oder einer
      Stop-Buy-Order vorliegt und ist im Falle der Stop-Loss-Order der
      Briefkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop-Limit
      oder ist bei der Stop-Buy-Order der Geldkurs des Market Makers
      gleich oder höher als das Stop-Limit, so ist der Skontroführer
      berechtigt, die Stop-Order auszulösen. Im Rahmen dieser
      Ermessensentscheidung hat der Skontroführer die Interessen des
      Auftraggebers und ihm eventuell vorliegende weitere Informationen zu
      berücksichtigen.

      >Erhält der Skontroführer den Hinweis

      Was heißt Hinweis, sieht er diese nicht in jedem Fall?

      >, daß im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stop-Loss-Order
      oder einer Stop-Buy-Order vorliegt und ist im Falle der
      Stop-Loss-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder
      niedriger als das Stop-Limit oder ist bei der Stop-Buy-Order der
      Geldkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop-Limit, so
      ist der Skontroführer berechtigt, die Stop-Order auszulösen.

      Dort steht berechtigt; In wieweit ist er verpflichtet?

      >Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung hat der Skontroführer die
      Interessen des Auftraggebers und ihm eventuell vorliegende weitere
      Informationen zu berücksichtigen.

      Wo liegt hier die Ermessensentscheidung; In Herauf- & Herabsetzung
      der impl. Vola, resp. des Optionspreises durch den Emittenten; Und
      daraus die Abschätzung, ob meine SL-Order bei nun verringerter imp.
      Vola (annähernd gleicher Kurs) so meiner Willenserklärung entspricht
      oder nicht?

      Soweit ich das richtig verstehe, wird meine SL-Order durch den MM
      ausgelöst, sobald der Briefkurs des Emittenten mein SL bricht. Wozu
      sind die Nebenbedingungen (oben) da;
      Welche Erfahrung habt ihr mit entsprechend getätigten SL-Ordern?

      Wüßte ich gerne...

      Danke

      :)WBB:)
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 22:51:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normalerweise muss zum auslösen einer stoploss oder stopbuy Order ein bezahlt kurs zugrunde liegen. Hier geht es um die Ausnahmen Geld oder Brief. Hier hat der MM Handlungsfreiheit.

      gruss Schlumpf :)
      Avatar
      schrieb am 15.02.01 23:26:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Häh? :confused:

      Da verstehe ich dich jetzt nicht.

      Klar, eine "normale" SL-O. benötigt einen ausgeführten Handel. Aaaber, ich meine, wenn Stuttgart in Anspruch auf besonders marktentsprechenden Handel einführt, daß SL-Order auch bei volumenschwachen Werten ausgeführt werden (durch generierten Maklerumsatz), heißt dies doch, daß solche Order per Maklerumsatz gelöst und ausgeführt werden (i.d.R.).

      Ich will nur wissen, was dieses "(i.d.R.)", welches sich aus dem Text ergibt, ausmacht.

      -Was sind die genannten "Ausnahmen" im Text bzw. die Ermessensentscheidungen der Skontroführer
      bzw.
      -Klappt das auch reibungslos so, wie es sich für mich darstellt.

      Vielen Dank

      :)WBB:)
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 09:37:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      So, für 230Euro gelernt, daß dies keine gute Idee ist ( SL-O. Stuttgart) :cry::laugh:.

      CU

      :)WBB:)


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