Rechtsgutachten bekräftigt Met(a)box - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.01 17:24:20 von
neuester Beitrag 12.03.01 10:22:31 von
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Rechtsgutachten bekräftigt Vorgehnsweise der Met(a)box AG.
Erstellt durch die Nürnberger Kanzlei Greger Lederer Woertge.
Alles nur zur Info. Weiteres unter www.Metabox.de
Erstellt durch die Nürnberger Kanzlei Greger Lederer Woertge.
Alles nur zur Info. Weiteres unter www.Metabox.de
Strafanzeige gegen Met@Box
Der nachfolgende Text ist eine Meldung der SdK:
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet. Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.
Die Anzeige stützt sich auf "zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen". Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war. Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.
Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die - überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.
Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.
Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.
Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.Frankfurt am Main, 12. März 2001
Der nachfolgende Text ist eine Meldung der SdK:
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Metabox AG, Hildesheim, erstattet. Die SdK fordert die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungen gegen die Metabox-Verantwortlichen aufzunehmen wegen des Verdachts auf unrichtige Darstellung gemäß § 400 Aktiengesetz, Kursbetrug gemäß § 88 Börsengesetz sowie verbotene Insidergeschäfte gemäß § § 38, 14 Wertpapierhandelsgesetz.
Die Anzeige stützt sich auf "zielgerichtet irreführende Verkündung von angeblich bestehenden Großaufträgen im Wege von Ad-hoc-Meldungen". Zur Begründung führt die SdK die verschiedenen Ad-hoc-Mitteilungen der Metabox im Verlauf des Jahres 2000 an, in denen über Großaufträge von diversen ausländischen Unternehmen berichtet worden war. Diese Aufträge hätten insgesamt zu Umsätzen von weit über 1 Mrd. DM führen müssen. Außerdem wurden Ende Mai für das Jahr 2000 ein Umsatz von 200 Mio. DM sowie ein Gewinn von 14 Mio DM. gemeldet. Tatsächlich belief sich der Konzernumsatz für 2000 lediglich auf 50 Mio. DM bei einem gleichzeitigen Verlust von 19 Mio. DM.
Kursbetrug vermutet die SdK insbesondere, weil die - überaus positiven, aber offenkundig wenig substanzhaltigen - Ad-hoc-Meldungen den Kurs der Aktie jeweils erheblich beeinflußten. Daß dies beabsichtigt gewesen sein kann, ergibt sich nach Auffassung der SdK aus dem Umstand, daß zwar umsatzrelevante Verträge gemeldet, die Vertragspartner aber vom Vorstand nicht genannt wurden.
Geprüft werden soll darüber hinaus, ob die Verantwortlichen auch gegen das Insiderhandelsverbot verstoßen hätten. Diesbezüglich hat die SdK bereits am 6. 3. 2001 das BAWe eingeschaltet.
Des weiteren besteht nach Ansicht der SdK der Verdacht der Untreue zu Lasten der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft. Darin sind der Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Drung sowie eine zu diesem Zweck gegründete Metabox-Tochter verwickelt.
Parallel zur Strafanzeige hat die SdK die Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier, Tel. 089-47 70 22, E-Mail kanzlei@dr-meier.com, mit einer Schadensersatzklage gegen Metabox beauftragt. Geschädigte Metabox-Anleger, die sich dieser Klage anschließen möchten, können sich direkt dahin wenden.Frankfurt am Main, 12. März 2001
Diese Münchner Kanzlei Marzillier und Dr. Meier riecht doch
nur förmlich das Geld von den hilflosen Anleger.Das ist erst
recht eine Abzocke.Dies ist erst dann rechtens, wenn Beweise
gegen MBX vorliegen. Zum heutigen Tag, liegen definitiv keine vor.Das ist Fakt und die Abzocke ist eine Angstausnutzung von zittrigen Zocker. (m. M.)
nur förmlich das Geld von den hilflosen Anleger.Das ist erst
recht eine Abzocke.Dies ist erst dann rechtens, wenn Beweise
gegen MBX vorliegen. Zum heutigen Tag, liegen definitiv keine vor.Das ist Fakt und die Abzocke ist eine Angstausnutzung von zittrigen Zocker. (m. M.)
Wieviel MBX-Aktien muss man wohl bei der z. g. Kanzlei als Honorar auf den Tisch blättern? Ich schätze 150-200?
Will man da nicht erst die Ermittlungen abwarten, falls die
Staatsa. die Verträge bestätigt, ist es rausgeschmissenes Geld!
Was meint Ihr?
Will man da nicht erst die Ermittlungen abwarten, falls die
Staatsa. die Verträge bestätigt, ist es rausgeschmissenes Geld!
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