VORSICHT ABZOCKE +++ BEI WERTPAPIERDEPOTS +++ - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.01 15:32:50 von
neuester Beitrag 26.04.01 15:39:35 von
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Wertpapierdepots: Unlautere Gebühren für abtrünnige Kunden
Von Annette Entreß, Hamburg
Um ihre Kunden bei der Stange zu halten, greifen Banken auch mal zu einem Trick. Sie brummen abtrünnigen Kleinaktionären Gebühren auf, die sie nicht erheben dürfen.
Kleinanleger sind begehrte Menschen. Banken, Sparkassen und Direktbroker umwerben sie mit niedrigen Gebühren und günstigen Konditionen. Wer sein Geldinstitut wechselt, muss jedoch oft ein zusätzliches Entgeld zahlen: Die Bank, die verlassen wird, berechnet sich einige Euro dafür, dass sie Wertpapiere auf das Depot des neuen Instituts überträgt. Der untreue Kunde wird zum Abschied noch einmal zur Kasse gebeten. Das ist aber nicht rechtens.
Nur wenige Institute verlangen nichts
Beispiel Postbank: Wer sein Wertpapierdepot bei dem hauseigenen Direktbroker Easytrade auflösen und zu einer neuen Bank übertragen lassen will, muss dafür 15 Euro zahlen. Vorher überträgt das Institut die Wertpapiere gar nicht erst auf das neue Konto bei der fremden Bank. Die SEB Bank und die Berliner Volksbank wollen für den Depotübertrag laut Zeitschrift "Finanztest" sogar 17,79 Euro haben. Einige wenige Institute in Deutschland berechnen sich für den Depotübertrag nichts, bei anderen liegt die Gebühr etwa zwischen drei und 17 Euro.
Eine Beschwerde hilft
Kunden können sich dagegen beschweren. "Diese Gebühr ist unzulässig", sagt Rainer Metz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gebühren und Entgelte dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nur für eine Dienstleistung erhoben werden. Eine Depotauflösung stelle aber keine Dienstleistung dar. Auch der Ombudsmann der privaten Banken stellte 1998 in einem Schlichtungsspruch fest: "Nach Auflösung des Depots ist die Bank kraft gesetzlicher Vorschrift zur Herausgabe der von ihr verwahrten Wertpapiere verpflichtet." Metz empfiehlt Kleinaktionären, sich bei den Verbraucherzentralen gegen die Entgelte zu beschweren.
Der Unwissende zahlt
Im Gebührendschungel der Banken werden vor allem Unwissende zur Kasse gebeten. So sagt ein SEB Mitarbeiter, dass sein Haus das Entgeld auch weiterhin erhebe. Wenn der Kunde sich allerdings "querstelle", müsse er nicht zahlen.
© 2001 Financial Times Deutschland
Von Annette Entreß, Hamburg
Um ihre Kunden bei der Stange zu halten, greifen Banken auch mal zu einem Trick. Sie brummen abtrünnigen Kleinaktionären Gebühren auf, die sie nicht erheben dürfen.
Kleinanleger sind begehrte Menschen. Banken, Sparkassen und Direktbroker umwerben sie mit niedrigen Gebühren und günstigen Konditionen. Wer sein Geldinstitut wechselt, muss jedoch oft ein zusätzliches Entgeld zahlen: Die Bank, die verlassen wird, berechnet sich einige Euro dafür, dass sie Wertpapiere auf das Depot des neuen Instituts überträgt. Der untreue Kunde wird zum Abschied noch einmal zur Kasse gebeten. Das ist aber nicht rechtens.
Nur wenige Institute verlangen nichts
Beispiel Postbank: Wer sein Wertpapierdepot bei dem hauseigenen Direktbroker Easytrade auflösen und zu einer neuen Bank übertragen lassen will, muss dafür 15 Euro zahlen. Vorher überträgt das Institut die Wertpapiere gar nicht erst auf das neue Konto bei der fremden Bank. Die SEB Bank und die Berliner Volksbank wollen für den Depotübertrag laut Zeitschrift "Finanztest" sogar 17,79 Euro haben. Einige wenige Institute in Deutschland berechnen sich für den Depotübertrag nichts, bei anderen liegt die Gebühr etwa zwischen drei und 17 Euro.
Eine Beschwerde hilft
Kunden können sich dagegen beschweren. "Diese Gebühr ist unzulässig", sagt Rainer Metz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Gebühren und Entgelte dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nur für eine Dienstleistung erhoben werden. Eine Depotauflösung stelle aber keine Dienstleistung dar. Auch der Ombudsmann der privaten Banken stellte 1998 in einem Schlichtungsspruch fest: "Nach Auflösung des Depots ist die Bank kraft gesetzlicher Vorschrift zur Herausgabe der von ihr verwahrten Wertpapiere verpflichtet." Metz empfiehlt Kleinaktionären, sich bei den Verbraucherzentralen gegen die Entgelte zu beschweren.
Der Unwissende zahlt
Im Gebührendschungel der Banken werden vor allem Unwissende zur Kasse gebeten. So sagt ein SEB Mitarbeiter, dass sein Haus das Entgeld auch weiterhin erhebe. Wenn der Kunde sich allerdings "querstelle", müsse er nicht zahlen.
© 2001 Financial Times Deutschland
Dies kann man umgehen indem man keinen Übertrag macht,
sondern das Depot kündigt und von dem neuen KI einziehen läßt.
Gruß Longdon
sondern das Depot kündigt und von dem neuen KI einziehen läßt.
Gruß Longdon
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