ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 345)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Die Großaktionäre bei IFA Hotel verstoßen fleißig gegen das WpHG, denn der Verkauf des Paktets von größer 25% wurde erst 2,5 Monate verspätet gemeldet. Der Käufer hat sich bis heute nicht geäußert (wenn man nicht davon ausgeht, dass das Paket in kleinen Paketen unter 3% verkauft wurde).
Elliot ist mit 10% bei Kabel Deutschland dabei.
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/kabel-deutschland-holding-r…
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/kabel-deutschland-holding-r…
GBW AG: Beherrschungsvertrag
GBW AG / Schlagwort(e): Vertrag/Squeeze-Out
09.10.2013 / 19:00
---------------------------------------------------------------------
Beherrschungsvertrag zwischen der GBW AG als abhängigem Unternehmen
und der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem Unternehmen
paraphiert. Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG konkretisiert
Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung auf EUR 21,32 fest.
München, 9. Oktober 2013. - Der Aufsichtsrat der GBW AG hat in seiner
heutigen Sitzung dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem und der GBW AG als
beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Über den Beherrschungsvertrag und das
konkretisierte Squeeze-out-Verlangen der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der GBW AG entschieden
werden; sie ist für den 28. November 2013 in München vorgesehen.
Der Vorstand der GBW AG und die Geschäftsführung Pearl AcquiCo Eins GmbH &
Co. KG, München (nachfolgend: 'Pearl AcquiCo') haben den am 18. Juni 2013
angekündigten Beherrschungsvertrag zwischen der Pearl AcquiCo als
herrschender Gesellschaft und der GBW AG als abhängiger Gesellschaft heute
paraphiert. Der Aufsichtsrat der GBW AG hat ebenfalls heute dem Abschluss
des Beherrschungsvertrags zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung
der GBW AG soll am 28. November 2013 um ihre zur Wirksamkeit erforderliche
Zustimmung gebeten werden. Die Gesellschafterversammlung der Pearl AcquiCo
hat dem Beherrschungsvertrag heute zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag
wird nach Unterzeichnung und mit Eintragung in das Handelsregister der GBW
AG wirksam.
Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung
gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 21,32 je Inhaberstückaktie der GBW AG mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (GBW-Aktie) und eine
Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von brutto EUR 0,83
(Bruttoausgleichsbetrag) je GBW-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger
Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese
Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei
dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des Bruttoausgleichsbetrags je
GBW-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit Körperschaftsteuer
belasteten Gewinne der GBW bezieht. Nach diesem Abzug beträgt der
Nettoausgleichsbetrag EUR 0,73 auf Basis aktueller Verhältnisse.
Weiter hat die Pearl AcquiCo heute in Bestätigung und Konkretisierung ihres
Übertragungsverlangens vom 18. Juni 2013 an die GBW AG das Verlangen
gerichtet, die Hauptversammlung der GBW AG über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
beschließen zu lassen (sogenannter Squeeze-out). Der erforderliche
Beschluss über den Squeeze-out soll ebenfalls in der außerordentlichen
Hauptversammlung der GBW AG am 28. November 2013 gefasst werden. Die Pearl
AcquiCo hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 21,32 je GBW-Aktie
festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der außerordentlichen
Hauptversammlung, den Squeeze-out zu beschließen.
Weitere Details wird der Vorstand der GBW AG in Kürze im Bundesanzeiger und
auf der GBW-Internetseite veröffentlichen.
Über die GBW Gruppe
Die GBW Gruppe ist eines der größten bayerischen Wohnungsunternehmen und
setzt in vielerlei Hinsicht Maßstäbe. Sozial orientiert und mit effizienten
Prozessen bewirtschaftet die GBW Gruppe ein attraktives Portfolio mit rund
32.000 Wohnungen an wichtigen Standorten in Bayern. Das Unternehmen
betreibt ein nachhaltiges Portfoliomanagement mit dem Ziel, den Wert des
Immobilienbestandes kontinuierlich zu steigern. Der Anteil der geförderten
Wohnungen im GBW-Bestand liegt bei rund einem Drittel. Damit leistet die
GBW Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Mehr dazu im Internet unter www.gbw-gruppe.de.
GBW AG
Dom-Pedro-Straße 19
80637 München
Telefon 0 89 3 06 17 - 0
Telefax 0 89 3 06 17 - 3 25
info@gbw-gruppe.de
www.gbw-gruppe.de
Bereich
PR/IR
Ansprechpartner
Katja Neese
Telefon 0 89 3 06 17 - 481
Katja.neese@gbw-gruppe.de
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
09.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
233995 09.10.2013
GBW AG / Schlagwort(e): Vertrag/Squeeze-Out
09.10.2013 / 19:00
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Beherrschungsvertrag zwischen der GBW AG als abhängigem Unternehmen
und der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem Unternehmen
paraphiert. Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG konkretisiert
Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung auf EUR 21,32 fest.
München, 9. Oktober 2013. - Der Aufsichtsrat der GBW AG hat in seiner
heutigen Sitzung dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der
Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG als herrschendem und der GBW AG als
beherrschtem Unternehmen zugestimmt. Über den Beherrschungsvertrag und das
konkretisierte Squeeze-out-Verlangen der Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG
soll in der außerordentlichen Hauptversammlung der GBW AG entschieden
werden; sie ist für den 28. November 2013 in München vorgesehen.
Der Vorstand der GBW AG und die Geschäftsführung Pearl AcquiCo Eins GmbH &
Co. KG, München (nachfolgend: 'Pearl AcquiCo') haben den am 18. Juni 2013
angekündigten Beherrschungsvertrag zwischen der Pearl AcquiCo als
herrschender Gesellschaft und der GBW AG als abhängiger Gesellschaft heute
paraphiert. Der Aufsichtsrat der GBW AG hat ebenfalls heute dem Abschluss
des Beherrschungsvertrags zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung
der GBW AG soll am 28. November 2013 um ihre zur Wirksamkeit erforderliche
Zustimmung gebeten werden. Die Gesellschafterversammlung der Pearl AcquiCo
hat dem Beherrschungsvertrag heute zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag
wird nach Unterzeichnung und mit Eintragung in das Handelsregister der GBW
AG wirksam.
Gegenstand des Beherrschungsvertrags ist unter anderem eine Barabfindung
gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 21,32 je Inhaberstückaktie der GBW AG mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (GBW-Aktie) und eine
Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von brutto EUR 0,83
(Bruttoausgleichsbetrag) je GBW-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger
Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese
Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei
dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des Bruttoausgleichsbetrags je
GBW-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit Körperschaftsteuer
belasteten Gewinne der GBW bezieht. Nach diesem Abzug beträgt der
Nettoausgleichsbetrag EUR 0,73 auf Basis aktueller Verhältnisse.
Weiter hat die Pearl AcquiCo heute in Bestätigung und Konkretisierung ihres
Übertragungsverlangens vom 18. Juni 2013 an die GBW AG das Verlangen
gerichtet, die Hauptversammlung der GBW AG über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
beschließen zu lassen (sogenannter Squeeze-out). Der erforderliche
Beschluss über den Squeeze-out soll ebenfalls in der außerordentlichen
Hauptversammlung der GBW AG am 28. November 2013 gefasst werden. Die Pearl
AcquiCo hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 21,32 je GBW-Aktie
festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen der außerordentlichen
Hauptversammlung, den Squeeze-out zu beschließen.
Weitere Details wird der Vorstand der GBW AG in Kürze im Bundesanzeiger und
auf der GBW-Internetseite veröffentlichen.
Über die GBW Gruppe
Die GBW Gruppe ist eines der größten bayerischen Wohnungsunternehmen und
setzt in vielerlei Hinsicht Maßstäbe. Sozial orientiert und mit effizienten
Prozessen bewirtschaftet die GBW Gruppe ein attraktives Portfolio mit rund
32.000 Wohnungen an wichtigen Standorten in Bayern. Das Unternehmen
betreibt ein nachhaltiges Portfoliomanagement mit dem Ziel, den Wert des
Immobilienbestandes kontinuierlich zu steigern. Der Anteil der geförderten
Wohnungen im GBW-Bestand liegt bei rund einem Drittel. Damit leistet die
GBW Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Mehr dazu im Internet unter www.gbw-gruppe.de.
GBW AG
Dom-Pedro-Straße 19
80637 München
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Ende der Corporate News
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09.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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233995 09.10.2013
Squeeze-out Lindner Holding KGaA: gerichtlich bestellter Gutachter kommt auf einen Wert von mehr als EUR 35,- je Aktie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem vor dem Landgericht München I laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dipl.-Kfm. Wolfgang F. Deitmer, Münster, nunmehr sein Gutachten vorgelegt (Gutachten vom 6. September 2013). Er kommt darin auf einen angemessenen Barabfindungbetrag in Höhe von EUR 35,48 bzw. - bei einer "unternehmensindividuellen Ausschüttungspolitik" (Ausschüttungsquote von 40 %) - sogar auf einen Betrag von EUR 35,72.
Die Erhöhung durch den Sachverständigen beruht auf vier Modifikationen zum Vorgehen der Antragsgegnerin:
Verminderung des Basiszinssatzes von einheitlich 5,0 % auf 2,22 % in 2005, 2,44 % in 2006, 2,65 % in 2007 und 4,67 % ab 2008,
Verminderung der Marktrisikoprämie von 5,5 % auf (immer noch sehr hohe) 5,0 %,
Verminderung des unverschuldeten Betafaktors von 0,72 auf 0,58 und
abweichende Verwendung des unverschuldeten Betafaktors.
Die Antragsgegnerin, die Linder Beteiligungs GmbH, hatte eine Abfindung in Höhe von lediglich EUR 28,52 angeboten (ein Betrag deutlich unterhalb der Börsenkurse). Der nunmehr festgestellte Wert würde somit eine erhebliche Anhebung um ca. ein Viertel bedeuten.
Bei der mündlichen Verhandlung im August 2011 hatte das Gericht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 33,50 vorgeschlagen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/08/squeeze-out-lindn…
LG München I, Az. 5HK O 6680/10
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Gertraud Stemberger, M.B.L. (Schneider Geiwitz & Partner)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lindner Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, RA Dr. Thomas Zwissler
Quelle
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013_10_01_archive.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem vor dem Landgericht München I laufenden Spruchverfahren bezüglich des Squeeze-out bei der Lindner Holding KGaA hat der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dipl.-Kfm. Wolfgang F. Deitmer, Münster, nunmehr sein Gutachten vorgelegt (Gutachten vom 6. September 2013). Er kommt darin auf einen angemessenen Barabfindungbetrag in Höhe von EUR 35,48 bzw. - bei einer "unternehmensindividuellen Ausschüttungspolitik" (Ausschüttungsquote von 40 %) - sogar auf einen Betrag von EUR 35,72.
Die Erhöhung durch den Sachverständigen beruht auf vier Modifikationen zum Vorgehen der Antragsgegnerin:
Verminderung des Basiszinssatzes von einheitlich 5,0 % auf 2,22 % in 2005, 2,44 % in 2006, 2,65 % in 2007 und 4,67 % ab 2008,
Verminderung der Marktrisikoprämie von 5,5 % auf (immer noch sehr hohe) 5,0 %,
Verminderung des unverschuldeten Betafaktors von 0,72 auf 0,58 und
abweichende Verwendung des unverschuldeten Betafaktors.
Die Antragsgegnerin, die Linder Beteiligungs GmbH, hatte eine Abfindung in Höhe von lediglich EUR 28,52 angeboten (ein Betrag deutlich unterhalb der Börsenkurse). Der nunmehr festgestellte Wert würde somit eine erhebliche Anhebung um ca. ein Viertel bedeuten.
Bei der mündlichen Verhandlung im August 2011 hatte das Gericht eine Anhebung des Barabfindungsbetrags auf EUR 33,50 vorgeschlagen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/08/squeeze-out-lindn…
LG München I, Az. 5HK O 6680/10
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Gertraud Stemberger, M.B.L. (Schneider Geiwitz & Partner)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lindner Beteiligungs GmbH:
Rechtsanwälte Zirngibl Langwieser, RA Dr. Thomas Zwissler
Quelle
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013_10_01_archive.html
Interessante Adhoc heute bei Intertainment:
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/intertainment-intertainme…
Hintergrund Intertaiment: In den USA verfolgt Intertaiment Rechtsstreitigkeiten, bei denen versucht wird, insgesamt über 200 Mill. US-Dollar Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daraufhin habe ich mal das unten stehende Posting im Thread zu Intertaiment verfasst. Vielleicht kann auch hier einer eine Antwort geben, ob das unten beschriebene Szenario möglich ist.
"Als ich die Adhoc gelesen habe, musste ich nach Jahren wieder einmal bei Intertainment reingucken. Man das Klageverfahren gibt es ja immer noch. Da ich fast nur noch in Übernahmesituationen investiere, habe ich mir mal gleich die Aktionärsstruktur angeguckt. Laut Consors hält Kinowelt etwa 72%. Jetzt zeichnen die die Kapitalerhöhung, so dass knapp 3% hinzukommen.
Soweit die Ausgangslage bzw. die Fakten. Jetzt fange ich mal an laut zu denken: Mit 75% kann man einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das bedeutet, dass das herrschende Unternehmen sich sämtliche Gewinne einverleiben kann bzw. sämtliche Verluste ausgleichen muss. Der Streubesitz erhält im Rahmen des BuG ein Abfindungsangebot nach dem Ertragswertverfahren, wobei mindestens der volumengewichtete 3-Monatsschnitt bezahlt werden muss. Wer die Abfindung nicht annimmt, erhält danach eine jährliche Ausgleichszahlung, also eine Art Garantiedividende.
Jetzt spinne ich mal weiter:
1. Kinowelt hält 75% oder mehr
2. Kinowelt schließt einen BuG ab,
3. Das Abfindungsangebot bzw. die Ausgleichszahlung ist aufgrund fehlender Erträge sehr niedrig, so dass nur der Schnitt bzw. eine Minidividende gezahlt werden muss,
4. Die Klage wird im Rahmen eines Vergleichs/Urtels erfolgreich umgesetzt
5. Ihr seht von dem Geld nichts
Ob dies möglich ist, weiß ich in keinster Weise. Ist nur so ein Gedankengang. Vielleicht investiert Kinowelt auch nur die 300k, um den Restwert der 72% zu sichern."
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/intertainment-intertainme…
Hintergrund Intertaiment: In den USA verfolgt Intertaiment Rechtsstreitigkeiten, bei denen versucht wird, insgesamt über 200 Mill. US-Dollar Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daraufhin habe ich mal das unten stehende Posting im Thread zu Intertaiment verfasst. Vielleicht kann auch hier einer eine Antwort geben, ob das unten beschriebene Szenario möglich ist.
"Als ich die Adhoc gelesen habe, musste ich nach Jahren wieder einmal bei Intertainment reingucken. Man das Klageverfahren gibt es ja immer noch. Da ich fast nur noch in Übernahmesituationen investiere, habe ich mir mal gleich die Aktionärsstruktur angeguckt. Laut Consors hält Kinowelt etwa 72%. Jetzt zeichnen die die Kapitalerhöhung, so dass knapp 3% hinzukommen.
Soweit die Ausgangslage bzw. die Fakten. Jetzt fange ich mal an laut zu denken: Mit 75% kann man einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das bedeutet, dass das herrschende Unternehmen sich sämtliche Gewinne einverleiben kann bzw. sämtliche Verluste ausgleichen muss. Der Streubesitz erhält im Rahmen des BuG ein Abfindungsangebot nach dem Ertragswertverfahren, wobei mindestens der volumengewichtete 3-Monatsschnitt bezahlt werden muss. Wer die Abfindung nicht annimmt, erhält danach eine jährliche Ausgleichszahlung, also eine Art Garantiedividende.
Jetzt spinne ich mal weiter:
1. Kinowelt hält 75% oder mehr
2. Kinowelt schließt einen BuG ab,
3. Das Abfindungsangebot bzw. die Ausgleichszahlung ist aufgrund fehlender Erträge sehr niedrig, so dass nur der Schnitt bzw. eine Minidividende gezahlt werden muss,
4. Die Klage wird im Rahmen eines Vergleichs/Urtels erfolgreich umgesetzt
5. Ihr seht von dem Geld nichts
Ob dies möglich ist, weiß ich in keinster Weise. Ist nur so ein Gedankengang. Vielleicht investiert Kinowelt auch nur die 300k, um den Restwert der 72% zu sichern."
Zitat von straßenköter: Bei IFA Hotel ist ja schon länger jederzeit ein Squeeze Out möglich, da die beiden Hauptaktionäre über 95% besitzen. Ein lang andauernder Streit wurde vor kurzem beendet. Heute kam eine Stimmrechtsmitteilung (siehe unten) mit der ich nichts anfangen kann, da sie von den Namen der beteiligten Gesellschaften und der Höhe des gemeldeten Bestands so gar nicht in bisherigen Anteilsbesitz laut Consors passt.
Anteilsbestand laut Consors:
Eustasio López González 65,98%
Vik Beteiligung und Verwaltung GmbH 29,09%
Streubesitz 3,79%
eigene Anteile 1,14%
Ist das unbeachtlich oder gab es da irgendeine Umstrukturierung hinsichtlich einer zu erwartenden Strukturmaßnahme?
IFA Hotel & Touristik AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFA Hotel & Touristik AG
05.09.2013 08:28
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 WpHG
Die Invertur Helsan SLU, Las Palmas, Spanien (Meldepflichtige) hat uns am
04.09.2013 gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG mitgeteilt, dass der
Stimmrechtsanteil der Invertur Helsan SLU an der IFA Hotel & Touristik AG,
Duisburg ('Emittentin'), am 4. September 2013 die Stimmrechtsschwellen von
3, 5, 10, 15, 20, 25, 50 % der Stimmrechte an der Emittentin überschritten
hat und nunmehr 64,19 % der Stimmrechtsanteile (= 4.236.518 Stimmrechte)
beträgt.
Die vorgenannten Stimmrechte sind der Invertur Helsan SLU vollständig nach
§ 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 2 und 3 WpHG über die von ihr
kontrollierten Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Emittentin
jeweils 3% oder mehr beträgt, zuzurechnen:
- Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas,
- deren Tochtergesellschaft Lopesan Touristik S.A., Las Palmas,
- deren Tochtergesellschaft Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Las
Palmas; sowie
- deren Tochtergesellschaft BT Beteiligungs Treuhand GmbH, Duisburg.
Von diesen Stimmrechten hält jeweils direkt die Lopesan Touristik S.A.
26.400 Stimmrechte, die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. 3.391.001
Stimmrechte und die BT Beteiligungs Treuhand GmbH 819.117 Stimmrechte.
Zusätzlich sind der Invertur Helsan SLU von den 4.236.518 Stimmrechten über
diese Tochtergesellschaften 3.391.001 Stimmrechte (= 51,38 % der
Stimmrechte) auch aufgrund einer der BT Beteiligungs Treuhand GmbH
erteilten Vollmacht nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 iVm S. 2 und 3 WpHG
zuzurechnen.
Heute kam die Mitteilung, dass einer der beiden Hauptaktionäre verkauft hat:
http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/ifa-hotel-touristik-veroeff…
Wenn man davon ausgeht, dass der andere Hauptaktionär der Käufer wär, sollte der SO vor der Tür stehen. Aufgrund des CF und des Buchwerts sollten deutlich höhere Kurse möglich sein.
COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister
COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Delisting
01.10.2013 15:20
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Beschluss der Hauptversammlung der Computec Media AG vom 25. Juli 2013
über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media
AG auf die Marquard Media International AG, Zug/Schweiz, Hauptaktionärin
gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marquard Media International
AG übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten
Barabfindung in Höhe von 8,91 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie
werden in Kürze gesondert bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der Computec Media AG wird voraussichtlich
in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch
verbuchten Aktien der Computec Media AG lediglich die genannten
Barabfindungsansprüche.
Der Vorstand
01.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft
Dr.-Mack-Str. 83
90762 Fürth
Deutschland
Telefon: +49 (0)911 2872-100
Fax: +49 (0)911 2872-200
E-Mail: info@computec.de
Internet: www.computec.de
ISIN: DE0005441000
WKN: 544100
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Delisting
01.10.2013 15:20
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Beschluss der Hauptversammlung der Computec Media AG vom 25. Juli 2013
über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Computec Media
AG auf die Marquard Media International AG, Zug/Schweiz, Hauptaktionärin
gemäß §§ 327a ff. AktG, wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marquard Media International
AG übergegangen. Die Modalitäten der Auszahlung der festgesetzten
Barabfindung in Höhe von 8,91 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie
werden in Kürze gesondert bekannt gegeben.
Die Börsennotierung der Aktien der Computec Media AG wird voraussichtlich
in Kürze eingestellt. Ab der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister verbriefen die in den Depots von Minderheitsaktionären noch
verbuchten Aktien der Computec Media AG lediglich die genannten
Barabfindungsansprüche.
Der Vorstand
01.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft
Dr.-Mack-Str. 83
90762 Fürth
Deutschland
Telefon: +49 (0)911 2872-100
Fax: +49 (0)911 2872-200
E-Mail: info@computec.de
Internet: www.computec.de
ISIN: DE0005441000
WKN: 544100
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Abfindung bei terex unter kurs
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.386.919 von Ahnung? am 04.09.13 20:35:36Am 6.9.2013 war mündliche Verhandlung vor dem OLG Ffm wg. Hoechst Squeeze-Out.
War jemand dabei und kennt den neuen Stand der Dinge?
War jemand dabei und kennt den neuen Stand der Dinge?