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    VL-Fonds kündigen - AN-Sparzulage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.01 13:33:59 von
    neuester Beitrag 11.08.01 17:20:04 von
    Beiträge: 6
    ID: 453.953
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      Avatar
      schrieb am 11.08.01 13:33:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wenn man einen VL-Fonds vorzeitig auflöst,
      bekommt man dann die bisher gewährte Arbeit-
      nehmersparzulage trotzdem?
      Danke für eure Hilfe.
      Bullrider
      Avatar
      schrieb am 11.08.01 13:48:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe hier etwas bei den Bedingungen für ein ADIG-Depot
      gefunden:

      "Verfügungen,die während der Sperrfrist getroffen werden,
      haben - falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme
      zulassen - den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge.

      Ein Ausnahmefall ist z.B. möglicherweise Arbeitslosigkeit.
      Avatar
      schrieb am 11.08.01 13:51:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...unter bestimmten Voraussetzungen ja!!!

      Z. B. bei Heirat, Arbeitslosigkeit, Tod des Ehegatten...

      Grundsätzlich aber nein!!!
      Ausserdem kannst du die Kacke doch jetzt besser laufen lassen, wer jetzt einen Fonds verkauft, dem fehlen echt 50 Pfennig anner Mark!!!
      ´Hol dir die Kohle lieber woanders her!!!

      Wenn`s um Geld...
      Avatar
      schrieb am 11.08.01 13:54:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo.

      Die AN-Sparzulage wird über 7 Jahre gewährt.
      Auch über die Sperrfrist.

      Prämienunschädliche Auflösung vom VL-Vertrag nur bei besonderen
      Fällen möglich: -Heirat, Arbeitslosigkeit über 1 Jahr...

      Bei vorzeitiger Auflösung ist die AN-Sparzulage ganz weg.
      Avatar
      schrieb am 11.08.01 14:01:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke an alle für die schnellen Antworten.
      Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
      Gruss.
      Bullrider

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      Avatar
      schrieb am 11.08.01 17:20:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man kann auch prämienschädlich kündigen !!!!


      MFG
      MM


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