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    Falsche und überhöhte Rechtsanwalt - Rechnungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.01 10:29:35 von
    neuester Beitrag 03.09.01 14:11:56 von
    Beiträge: 7
    ID: 465.651
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      Avatar
      schrieb am 03.09.01 10:29:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      wer hat auch schon einmal falsche Berechnung seines rechtsanwaltes beanstandet und wie ist es ausgegangen ?

      Ich steh derzeit mit meinem anwalt in sehr heftigem clinch.
      er sagt, ich wäre der erste, der in dreissig jahren eine rechnung von ihm beanstandet. das sagt er wahrscheinlich immer.

      15/10 bei geringem aufwand, gesprächsgebühren, obwohl kein gespräch mit der gegenseite stattgefunden hat, vergleichsgebühr, obwohl er an dem vergleich nur mit einem brief beteiligt war (also nicht ursächlich) usw.usw.

      die rechtsanwaltskammer kann nicht vermitteln, weil der anwalt sich weigert, zu reagieren im hinblick darauf, dass die kammer bei einem gerichtsverfahren als gutachter einspringen müsste.

      ich habe noch DM 5.500.-- rest laut rechnung zu bezahlen, weigere ich aber und habe seit ca. 10 wochen nichts mehr gehört.

      erfahrungen und meinungen ???

      gruss

      hahnebchen
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 10:54:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Leider haben Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer das staatlich garantierte Recht zum Gelddrucken - über die Gebührenordnung. Was erlaubt ist, wird meist schamlos ausgenutzt. So hat mir ein Gutachter für das Binden eines Gutachtens 3 (drei) Stunden in Rechnung gestellt neben diverser anderer Posten (Schreibgebühren, Telekommunikationsgebühren,...) die in dieser Höhe bzw. in dem Zeitaufwand nie entstanden sein können. Ich hätte mit meiner Bindemaschine maximal 10 Minuten benötigt. Auf Anraten meines Anwaltes habe ich die Klage gegen den Gutachter fallen lassen. Er meinte, es hätte wenig Aussicht auf Erfolg, da die Zeitspannen und Gebühren üblich seien, egal ob er tatsächlich weniger Zeit benötigt hat.
      Das hat mich alles irgendwie an Grishams Roman Die Firma erinnert.
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 12:36:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      hahnebchen ,versuche Dich mit Deinem Anwalt auf den Verzicht der Vergleichsgebühr zu einigen,ist ja meist eine volle Gebühr.Rechtlich hast Du keine Chance,ob ursächlich oder nicht,die Gebühr wird schon allein durch die Mitwirkung ausgelöst.
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 12:37:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe ebenfalls solche Probleme mit einem RA, der meine VerkehrsSache ganz dumm angefasst hatte, und jetzt noch die Gebühr für die Hauptverhandlung berechnet, obwohl ich sofort ihm nach der Ladung zu dieser Verhandlung gekündigt hatte, und er damit überhaupt nichts mehr zu tuen hatte; es geht zunächst mal nur um DM 600, die er dafür bereits als Vorschuss kassiert hatte. Andere Fehler im Vorverfahren, was auch schon bezahlt ist, werde ich erst nach Abschluss des Hauptverfahrens geltend machen können.
      Ich habe die Sache der RA-Kammer übergeben, von dort aber noch nichts gehört.
      Der Kammer gegenüber geht es primär darum, "standeswidriges" Verhalten nachzuweisen, dann MUSS sie wohl reagieren.
      In meinem Fall hat der RA spezielle WerbeAnzeigen in den Gelben Seiten geschaltet, und ich gehe davon aus, dass in solchem Fall erhöhte Anforderungen an einen solchen "Spezialisten" zu stellen sind.
      Ansonsten, bevor man gegen solche Typen vorgeht, sollte man sich mal in die Problematik einlesen, ich habe hier gerade ein Buch "Anwaltshaftungsrecht" aus dem C.H.Beck-Verlag vor mir.
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 12:46:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      in meinem falle handelt es sich um 15/10 geschäftsgebühr,
      eine berechnung, die nach aussage von anwaltskollegen nur bei nachgewiesenem, außerordentlich hohem zeitaufwand berechnet werden darf.

      besprechungsgebühr darf er meiner ansicht nach garnicht berechnen, da nur briefwechsel mit dem gegnerischen anwalt geführt wurde, und weder ein telephonat noch ein persönliches gespräch.

      ich bin sicherlich in einer guten position, da mein anwalt noch das geld von mir zu bekommen hat und nicht umgekehrt.
      d.h., er müsste mich verklagen.
      er ist ein im rhein-main-gebiet sehr bekannter anwalt und ob er eine schlammschlacht, die es dann vor gericht geben würde,riskiert, halte ich für fraglich.

      wie gesagt, habe ich seit 10 wochen nichts mehr gehört.

      ich warte ab.

      gruss

      hahnebchen

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      Avatar
      schrieb am 03.09.01 13:50:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @hahnebchen

      Die Gesprächsgebühr kann der Anwalt bestimmt berechnen, denn es gab doch sicher ein Gespräch (persönlich? telefonisch?). Zumindest wirst Du nicht das Gegenteil beweisen können.
      Auch um die Vergleichsgebühr kommst Du nicht rum, sofern ein Vergleich zustande gekommen ist.
      Beliebt übrigens: bei Fotokopien abzukassieren. Eine DM pro Fotokopie darf er abrechnen, nicht mehr.

      Wenn Du Dich im Recht fühlst (und möglichst Beweise hast, z.B. sehr gut: Kopie eines Briefes, in dem Du den Anwalt auf bestimmte Versäumnisse seinerseits hingewiesen hast... wenn Dir durch seine Schludrigkeit eigene Kosten entstanden sind...), dann laß es nur ruhig auf eine Gebührenklage des RA ankommen. Allerdings: vor einer "Schlammschlacht" hat er bestimmt keine Angst, sooo bedeutend ist eine Gebührenklage nicht. Die zieht jeder Anwalt gelegentlich durch, auch der beste und angesehenste.

      Ciao
      Molch
      Avatar
      schrieb am 03.09.01 14:11:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ hahnebchen:

      Du schreibst, es handelt sich um einen bekannten Anwalt aus dem Rhein-Main-Gebiet. Da ich geschäftlich leider auch immer mit Anwälten konfrontiert bin, würde ich mich freuen, wenn Du seinen Namen nennen könntest (evtl. per BM?). Dir kann doch eigentlich dabei nichts passieren, oder?

      Nur wenn man "das Kind beim Namen nennt", kann man verhindern, daß andere diesen Anwalt auch nehmen und der noch reicher und dreister wird.

      Gruß Holzaugen


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