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    eröffnet am 06.09.01 17:41:39 von
    neuester Beitrag 06.09.01 19:14:22 von
    Beiträge: 3
    ID: 467.728
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      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:41:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Abacho erwirkt Einstweilige Verfüng gegen Penny-Stocks-Regelung

      Frankfurt (vwd) - Die Deutsche Börse hat bei ihren Plänen zum
      Ausschluss von Penny-Stocks offensichtlich einen weiteren
      Rückschlag erlitten. Wie "Telebörse-Online" aus gut unterrichteten
      Kreisen erfuhr, hat nach der Foris AG und der Advanced Medien AG
      jetzt auch die Abacho AG, Neuss, vor dem Landgericht Frankfurt eine
      Einstweilige Verfügung erwirkt: Die Deutsche Börse darf ihre neuen
      Regeln auf die Abocho AG nicht bereits ab Oktober anwenden. Wie
      schon Foris und Advanced Medien wurde auch Abacho eine Frist von
      sechs Monaten eingeräumt. Weder die Abacho AG noch die
      Deutsche Börse wollten auf Anfrage Stellung zu der Einstweiligen
      Verfügung nehmen.

      vwd/12/6.9.2001/sei

      6. September 2001, 16:27
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:51:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Deutsche Börse AG hat bei mir sowieso schon vollkommen an Vertrauen verloren. Was die nacheinander für einen Blödsinn verzapfen! Erst wird ein Neuer Markt quasi ohne vernünftige Regeln gestartet, dessen Daseinsberechtigung ich übrigens von Anfang an fraglich fand, und jetzt versucht man mit dem Ausschluß von Pennystocks - ja was eigentlich - zu regeln? Ein ReverseSplit bei diesen Firmen und es ist kein Pennystock mehr. Da sollte man sich wirklich klügere Lösungen einfallen lassen. Die Tatsache, dass der Kurs einer Aktie unter einem Euro liegt, birgt doch keinerlei Informationen über das Unternehmen an sich!

      Ne, ne, ne.....


      ajuga
      http://www.usmusterdepot.de/
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 19:14:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Abacho erwirkt Einstweilige Verfügung... (Erg)

      Ein Sprecher des Frankfurter Landgerichts bestätigte am Donnerstag
      auf vwd Anfrage den Erlass der Einstweiligen Verfügung für Abacho.
      Details über den Zeitraum, ab dem das für den Neuen Markt der
      Frankfurter Börse geplante neue Regelwerk für das Unternehmen
      gelten soll, konnte er nicht nennen. Das Gericht habe seine
      Entscheidung ähnlich wie in den Fällen der Advanced Medien AG
      und Foris AG begründet, die einen Fristaufschub erwirkt hatten.
      Weitere Anträge von Unternehmen des Neuen Marktes gegen die
      von der Deutschen Börse geplante Regelverschärfung lägen bislang
      nicht vor, fügte er hinzu. +++ Frances Palgrave

      vwd/6.9.2001/pal/sei


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