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    Fonds!!! Zu welchem Kurs wird abgerechnet bei Fondsverkauf (wegen Handelsaussetzung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.01 08:11:09 von
    neuester Beitrag 14.09.01 14:19:04 von
    Beiträge: 17
    ID: 470.489
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      Avatar
      schrieb am 12.09.01 08:11:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      In USA können die Kurse ja heute durch die Börsenschließung quasi nicht fallen. Zu welchem Kurs könnte ich Fonds heute morgen verkaufen?

      PS: Bin auch erschüttert von der Lage, darf aber trotzdem heute morgen vernünftig auch an meine Lage denken.
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 08:33:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      ARSCHLOCH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 08:40:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Im fondsscheck.de-Forum schrieb ein Teilnehmer, daß Metzler vorerst keine Anteile kauft und verkauft.

      Fidelity schränkt nach Auskunft eines anderen Teilnehmer den Handel mit dollarlastigen Fonds ein.
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 08:47:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      @fhr
      Wer hier wohl das Super ar......
      ist.
      Wenn irgend jemand auf dieser Seite ist und sich Sorgen macht wegen seiner Anlage ist das völlig normal.
      Andere Leute zu beschimpfen dagegen wahrlich nicht.
      micro
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 09:11:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man darf sich sehr wohl Gedanken machen über sein Kapital machen, die Katastrophe ist ja passiert daran kann man nichs ändern. Die einzigen Arschöcher sind so scheinheilige Typen wie fhr.

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      Avatar
      schrieb am 12.09.01 09:28:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      genau solchen typen wie euch haben wir diesen horror zu verdanken ignoranz und unmeschlichkeit extrem
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 09:29:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      ihr scheiß egoisten
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 09:59:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber das hier ist auch ein Forum und die Ängste so mancher Anleger hinsichtlich der Entwicklung Ihrer Ersparnisse verdienen es, respektiert zu werden.
      Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß so mancher sein Haus und Hof auf Fondsbasis refinaziert hat und in den nächsten Wochen von der Bank aufgefordert wird, die Verluste auszugleichen oder einen Zwangsverkauf zu riskieren.
      Da hängen konkret ganze Familien dran. Da entwickeln sich gleichsam ebenfalls menschliche Tragödien.


      Zu ADIG
      ein Anruf ergab, daß Aufträge erst einmal unter Vorbehalt gestellt werden.

      DWS
      erarbeitet gerade eine Liste, welche Fonds handelbar sind und welche nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.09.01 15:37:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      zur Handelsaussetzung bei Fonds hier eine Übersicht:

      http://www.clickfish.com/clickfish/guidearea/business/boerse…
      Avatar
      schrieb am 13.09.01 02:19:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @NeueFinanzen

      Danke für die vernünftige Antwort. Ich hätte heute also auch nicht verkaufen können. Ist wohl auch gut so. Dafür hat man ja eigentlich Fonds, damit die die Arbeit (gut) machen.

      @ zu dem Arschloch-Schimpfer:
      Vor lauter Trauer (?) und Wut bist Du wohl bei den ersten, die in einer Grenzsituation (z.B. eben Terroranschläge) psychisch einknicken und womöglich der Überlebensmechanismus nicht sehr gut funktioniert.

      Ich wohne nur 10 bis 15 km Luftlinie vom größten Militärflughafen Europas (Ramstein) entfernt. Was soll ich denn da sagen oder machen?

      Nichts kann ich machen und für Milliarden Menschen geht das Leben weiter.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 09:50:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fondsgesellschaften, deren nicht in US-Werte anlegende Fonds am Mittwoch von der Fondsanteilsscheinausgabe und -rücknahme ausgesetzt worden waren, könnten Schadenersatzklagen von seiten der Investoren drohen,
      meldet VWD


      mehr bei vwd
      http://www.vwd.de/news/fonds/284787.html
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 10:43:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hm, ob damit die Anleger durchkommen? Das Bundesaufsichtsamt hat ja die Empfehlung des BVI unterstützt, also heißt es die Aussetzung gut. Eine Anweisung dazu ist zwar nicht ergangen, aber die Fondsgesellschaften haben in Einklang mit der Aufsichtsbehörde gehandelt. WIe kommt man dann zu pflichtwidrigem Handeln gegenüber den Anlegern?
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 10:50:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hm, hm, das werden sicherlich die Juristen und Gerichte prüfen.

      Nun, einen Imageverlust haben die Fondsgesellschaften durch diesen Schritt aus Sicht vieler Anleger in jedem Fall erlitten.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 11:38:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Welcher Schadenersatz soll bitte geltend gemacht werden?
      Am Donnerstag standen im Schnitt die meisten Indizes besser als am Mittwoch (Dax ca +3% zum Kassakurs), was dann also auch für die Fondskurse gelten dürfte.
      Für Fondskäufer sieht es auch schlecht aus, denn die meisten Gesellschaften behalten sich in Ihren Prospekten oder AGBs die Annahme der Kaufaufträge vor.
      z.B. DWS Verm I
      §11: 1. Die Gesellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen....
      4.Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten die Rücknahme der Anteilsscheine auszusetzen, wenn außergewöhliche Umstände vorliegen,....

      Wenn man den Prospekt gelesen hat, kann man sich das Geld für die Anwälte sparen, die anscheinend eine neue Geldquelle entdeckt haben. In diesem Fall sind für mich die Anwälte die bösen Buben, die die panischen Anleger abzocken wollen, obwohl sie ganz genau wissen das die Chancen auf Erfolg gering sind.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 13:16:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      zu der Schadensersatzfrage:
      in einem konkreten Fall wollte ein Anleger seine Anteile verkaufen, weil er Verluste hatte und diese Verluste innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr realisieren wollte.
      Mittwoch war die letzte Möglichkeit zur Wahrnehmung dieser Möglichkeit.
      Jetzt fehlt ihm der Verlust, um ihn mit einen Gewinn aus einer Einzelaktientransaktion zu verrechnen.
      Der Spek-gewinn betrug 50.000 DM.
      Der Verlust aus dieser Fondsposition belief sich auf 20.000 DM.
      Jetzt muß er 50.000 versteuern statt 30.000.
      Bei 50 % Steuersatz keine Freude.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 14:11:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      der Glückliche. Ich würde gern 30.000 DM Spekulationsgewinn zu 50% versteuern. Aber erstens liege ich nicht bei 50% und zweitens habe ich schöne Verlustvorträge aus 2000.

      Naja, er wird wohl der einzige sein, der Spekuliationsgewinne versteuert.

      Aber da die entsprechenden Paragrafen in den Verkaufsprospekten drinstehen...
      Und was ist, wenn es sich um Aktien gehandelt hätte und die Börse am letzten Tag der Spekulationsfrist geschlossen würde? Würde er da die Börse verklagen?
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 14:19:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nun, über ungelegte Eier zu spekulieren, ist müßig.
      Fakt ist: Die Börsen hatten geöffnet und die Fonds haben nicht abgewickelt. Der Kunde ist entsprechend sauer. Ich verstehe es.


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