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    Dringend: Halbeinkünfte ausländischer Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.01 15:53:41 von
    neuester Beitrag 02.10.01 00:35:48 von
    Beiträge: 10
    ID: 478.753
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      schrieb am 26.09.01 15:53:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand eine verlässliche Quelle, daß das Halbeinkünfteverfahren für ausländische AGs schon für das Steuerjahr 2001 gilt. Mein Steuerberater glaubt mir nicht und wir müssen bis morgen die EKStErklärung gestalten. Danke schonmal
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:59:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das brauchst Du doch erst für die Steuererklärung nächstes Jahr!!! Wie kannst Du jetzt schon die Steuererklärung für 2001 machen? Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2001 für ausländische und ab 2002 für inländische Aktien.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:02:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      @latino

      recht hast Du. Aber es kommt erwartungsgemäß ein ziemlicher Batzen Steuer auch mich zu, verbunden mit einer anstehenden Vorauszahlung, und da überlege ich, was ich heute noch verscherbeln kann und gleichzeitig die Steuerlast fürs nächste Jahr drücke.
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:15:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach so!;)
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:15:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      www.legamedia.net/shortfacts/lp/aktien/aktien_halbeinkuenfte.php

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      schrieb am 26.09.01 16:22:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @gateserbe: Reicht das?
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:25:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke Nataly,

      die Seite habe ich selbst gerade per Google gefunden. Ich werde mich gegenüber dem FA darauf berufen und selbstverständlich auch auf dich :)
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:31:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hab die Seite auch mit google gefunden. Nicht verzagen, google fragen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:32:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Klar, wer suchen kann ist klar im Vorteil. Durch die ganzen PDFs wollte ich mich dann doch nicht durchwühlen
      Avatar
      schrieb am 02.10.01 00:35:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      mußte nicht noch das Geschäftsjahr der jeweiligen Firma
      berücksichtigt werden,falls es vom Kalenderjahr abweicht??.
      Zumindestens für deutsche Firmen ab 2002 ,jedoch auch für ausländische
      Firmen ab 2001??


      Kann man denn irgendwo vorher eine Anfrage stellen,deren Antwort auch rechtsverbindlich ist- eine tel. Auskunft beim zust. Sachbearbeiter dürfte wohl nichts bringen..


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