Dringend: Halbeinkünfte ausländischer Aktien - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.01 15:53:41 von
neuester Beitrag 02.10.01 00:35:48 von
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Hat jemand eine verlässliche Quelle, daß das Halbeinkünfteverfahren für ausländische AGs schon für das Steuerjahr 2001 gilt. Mein Steuerberater glaubt mir nicht und wir müssen bis morgen die EKStErklärung gestalten. Danke schonmal
Das brauchst Du doch erst für die Steuererklärung nächstes Jahr!!! Wie kannst Du jetzt schon die Steuererklärung für 2001 machen? Das Halbeinkünfteverfahren gilt ab 2001 für ausländische und ab 2002 für inländische Aktien.
Gruß
Gruß
@latino
recht hast Du. Aber es kommt erwartungsgemäß ein ziemlicher Batzen Steuer auch mich zu, verbunden mit einer anstehenden Vorauszahlung, und da überlege ich, was ich heute noch verscherbeln kann und gleichzeitig die Steuerlast fürs nächste Jahr drücke.
recht hast Du. Aber es kommt erwartungsgemäß ein ziemlicher Batzen Steuer auch mich zu, verbunden mit einer anstehenden Vorauszahlung, und da überlege ich, was ich heute noch verscherbeln kann und gleichzeitig die Steuerlast fürs nächste Jahr drücke.
Ach so!
www.legamedia.net/shortfacts/lp/aktien/aktien_halbeinkuenfte.php
@gateserbe: Reicht das?
Danke Nataly,
die Seite habe ich selbst gerade per Google gefunden. Ich werde mich gegenüber dem FA darauf berufen und selbstverständlich auch auf dich
die Seite habe ich selbst gerade per Google gefunden. Ich werde mich gegenüber dem FA darauf berufen und selbstverständlich auch auf dich
Hab die Seite auch mit google gefunden. Nicht verzagen, google fragen.
Klar, wer suchen kann ist klar im Vorteil. Durch die ganzen PDFs wollte ich mich dann doch nicht durchwühlen
mußte nicht noch das Geschäftsjahr der jeweiligen Firma
berücksichtigt werden,falls es vom Kalenderjahr abweicht??.
Zumindestens für deutsche Firmen ab 2002 ,jedoch auch für ausländische
Firmen ab 2001??
Kann man denn irgendwo vorher eine Anfrage stellen,deren Antwort auch rechtsverbindlich ist- eine tel. Auskunft beim zust. Sachbearbeiter dürfte wohl nichts bringen..
berücksichtigt werden,falls es vom Kalenderjahr abweicht??.
Zumindestens für deutsche Firmen ab 2002 ,jedoch auch für ausländische
Firmen ab 2001??
Kann man denn irgendwo vorher eine Anfrage stellen,deren Antwort auch rechtsverbindlich ist- eine tel. Auskunft beim zust. Sachbearbeiter dürfte wohl nichts bringen..
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