Probleme beim Fondshandel / ETFs über die Börse - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.09.05 11:27:07 von
neuester Beitrag 26.12.05 23:04:53 von
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Bekanntlich gibt es, insbesondere bei der Citibank und einigen Sparkassen und Volksbanken, gelegentlich Probleme, wenn man Fonds und/oder ETFs über die Börsen kaufen möchte, da die Banken dann nur einen Bruchteil dessen verdienen, was sie sonst durch die Ausgabeaufschläge erhalten.
Daher hier einmal das entsprechende Musterschreiben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW
A-Bank
B-Straße
C-Stadt
Fondsanteileerwerb über die XXX Börse
Verweigerte Orderausführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem [Datum der Orderaufgabe] habe ich Ihnen eine Order zum Erwerb von Fondsanteilen mit der Wertpapierkennnummer [WKN] über den Börsenplatz XXX erteilt. Die Ausführung meiner Order über die XXX Börse wurde von Ihnen ohne Angabe von Gründen verweigert.
Grundsätzlich ergibt sich für Ihr Haus gemäß § 31 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes die Pflicht, Wertpapierdienst-leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse und gemäß den Wünschen Ihrer Kunden zu erbringen. Sie haben somit alles Zumutbare zu unternehmen, um die Aufträge Ihrer Kunden zu bestmöglichen Bedingungen auszuführen. Insofern sind Sie Geschäftsbesorger, der sich uneingeschränkt loyal zu seinen Kunden - und damit auch mir gegenüber - zu verhalten hat.
Die voranstehenden Hinweise beziehen sich insbesondere auch auf den Ausführungsort von Kundenorders. Insofern ist es sogar erforderlich, Kunden darauf hinzuweisen, dass sie den Börsenplatz bzw. den Ausführungsort bestimmen können. Diesbezüglich verweise ich auch auf Nr. 2 Abs. 1 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Die vorbenannten Vorschriften und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze führen letztendlich dazu, dass Sie sich an ausdrückliche Ordervorgaben Ihrer Kunden zu halten haben.
Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Sie meine hier interessierende Order nicht über den Börsenplatz XXX ausgeführt haben.
Ich gehe davon aus, dass zukünftig eine Orderausführung über die XXX Börse auch bei Fondsanteilen ohne weiteres durch Sie erfolgen wird.
Sollten Sie auch im weiteren eine Orderausführung bei Fondsanteilen über die XXX Börse verweigern, so bitte ich darum, mir dies bereits heute anzuzeigen und entsprechend zu begründen. In diesem Fall werde ich die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) über diesen Sachverhalt informieren.
Zudem behalte ich mir die Verfolgung etwaiger Schadenersatzansprüche, die mir durch die pflichtwidrige Verweigerung der Orderausführung zustehen, vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Daher hier einmal das entsprechende Musterschreiben der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW
A-Bank
B-Straße
C-Stadt
Fondsanteileerwerb über die XXX Börse
Verweigerte Orderausführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem [Datum der Orderaufgabe] habe ich Ihnen eine Order zum Erwerb von Fondsanteilen mit der Wertpapierkennnummer [WKN] über den Börsenplatz XXX erteilt. Die Ausführung meiner Order über die XXX Börse wurde von Ihnen ohne Angabe von Gründen verweigert.
Grundsätzlich ergibt sich für Ihr Haus gemäß § 31 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes die Pflicht, Wertpapierdienst-leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse und gemäß den Wünschen Ihrer Kunden zu erbringen. Sie haben somit alles Zumutbare zu unternehmen, um die Aufträge Ihrer Kunden zu bestmöglichen Bedingungen auszuführen. Insofern sind Sie Geschäftsbesorger, der sich uneingeschränkt loyal zu seinen Kunden - und damit auch mir gegenüber - zu verhalten hat.
Die voranstehenden Hinweise beziehen sich insbesondere auch auf den Ausführungsort von Kundenorders. Insofern ist es sogar erforderlich, Kunden darauf hinzuweisen, dass sie den Börsenplatz bzw. den Ausführungsort bestimmen können. Diesbezüglich verweise ich auch auf Nr. 2 Abs. 1 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.
Die vorbenannten Vorschriften und die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze führen letztendlich dazu, dass Sie sich an ausdrückliche Ordervorgaben Ihrer Kunden zu halten haben.
Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Sie meine hier interessierende Order nicht über den Börsenplatz XXX ausgeführt haben.
Ich gehe davon aus, dass zukünftig eine Orderausführung über die XXX Börse auch bei Fondsanteilen ohne weiteres durch Sie erfolgen wird.
Sollten Sie auch im weiteren eine Orderausführung bei Fondsanteilen über die XXX Börse verweigern, so bitte ich darum, mir dies bereits heute anzuzeigen und entsprechend zu begründen. In diesem Fall werde ich die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) über diesen Sachverhalt informieren.
Zudem behalte ich mir die Verfolgung etwaiger Schadenersatzansprüche, die mir durch die pflichtwidrige Verweigerung der Orderausführung zustehen, vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Also ich würde da eher "mit den Füssen abstimmen" und die Bank wechseln als die mit Schreiben zu bedrohen Das führt i.d.R. wohl ohnehin zu keinem positiven Ergebnis. Man kann bei großen Depots auch die Ausgabeaufschläge verhandeln, ich habe mit Verweis auf die Börse HH ohne weiteres 90% Rabatt bei der Dresdner Bank gekriegt.
Naja, das Problem ist, dass es derzeit keine Bank gibt, wo alles passt. Was hat man davon, wenn man dann bei einer Bank ist, wo man zwar Fonds über die Börse handelt kann, dafür die "normalen Ordergebühren" aber 2-3 so hoch sind wie bisher.
Sicherlich, man kann natürlich 2-3 Depots eröffnen und auf jedem Depot sich die "Rosinen" rauspicken. Ist aber sicherlich nicht jedermanns Sache da mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden und auch sonst unpraktisch ist (Stichwort Freistellungsauftrag, Jahressteuerbescheinigung, ggf. Effektenkredit usw.)
Sicherlich, man kann natürlich 2-3 Depots eröffnen und auf jedem Depot sich die "Rosinen" rauspicken. Ist aber sicherlich nicht jedermanns Sache da mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden und auch sonst unpraktisch ist (Stichwort Freistellungsauftrag, Jahressteuerbescheinigung, ggf. Effektenkredit usw.)
Mich würde mal interessieren, was gute Broker für ETFs sind.
Meine Erfahrungen bisher:
citibank nein
DiBa einige ja, andere nicht
Wo gibt es denn die meisten ETFs und zu welchen Konditionen?
Meine Erfahrungen bisher:
citibank nein
DiBa einige ja, andere nicht
Wo gibt es denn die meisten ETFs und zu welchen Konditionen?
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